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Brauche Hilfe bei den Vorschriften von Anhänger Eigenbau.
Hallo,
Ich habe eine alte Wohnwagenachse ,wo ich einen neuen Anhänger draus bauen möchte.
Die Achse hatte mal 1,3 Tonnen Gesamtgewicht gehabt.
Die Deichsel wurde schon gekürzt,und die Bremse ist nicht mehr dran. Wird jetzt also ein Anhänger mit 750 Kilo Gesamtgewicht.
Muß ich irgendeine Fahrgestell NR. An der Achse haben ? Oder kann ich eine neue beantragen?
Ich glaube das ich keine mehr an der Achse habe. Oder ich habe die einfach noch nicht gefunden.
Der Anhänger soll mit einem Kasten 250x125 x0,65 gebaut werden, wo dann auch zwei Motorräder drauf sollen.
Die wichtigste Frage ist ,muss die Achse eine Nummer haben?
Was muss ich noch beachten?
Gruß Andreas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sahnemesser schrieb am 17. Oktober 2018 um 10:20:03 Uhr:
.......
Die Deichsel wurde schon gekürzt,und die Bremse ist nicht mehr dran. Wird jetzt also ein Anhänger mit 750 Kilo Gesamtgewicht.
........
Die Deichsel ist ein Bauartgenehmigtes Teil und darf somit nicht gekürzt werden.
Sprich doch erst mal mit dem TÜVer, der das ganze dann abnehmen soll.
Es nützt dir nichts, wenn du hier Informationen erhältst - die aber eventuell nicht aktuell sind oder von Bundesland zu Bundesland verschieden sind - und der Prüfer zu dem du dann gehst, kann es dir trotzdem nicht freigeben.
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15 Antworten
Es müßen in jedem Fall, für Achse und Zugvorrichtung (Deichsel und Kupplung) Typenschilder vorhanden sein, geben zul. Gesamtgewicht, Zuglast und Stützlast an. Die Aufbaubreite geben die Auflagepunkte an der Achse vor, Fahrz. Ident-Nr. wird bei Eigenbau durch ein neues Typenschild für den Kompl. Anhänger am Aufbau angebracht/erteilt. Ist lustig, bei Hersteller kann man seinen eigenen Namen eintragen. mfg.