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Brauche HILFE !!! Ausbilder will nicht das ich Fahrschule mache ?

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 20:31

Moin Leute ich bin der " Bruno" und ich mache eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Mein Zeugnis vom 1 Lehrjahr war ganz gut hatte überall eine 2. Ich komme jetzt ins 2 Lehrjahr und ich würde gerne meinen Führerschein machen. Aber ich glaube mein Ausbilder hat etwas dagegen.

Ich war heute in seinen Büro und habe ihn angesprochen ob ich den Führerschein machen darf.

Er sagte dann folgendes: Wissen sie überhaupt was es für eine Verantwortung ist einen 40 Tonner zu fahren ? Können sie schon Lkw fahren ? ( Ich nein......woher soll ich das können ? )

Mein Ausbilder hat mich dann gar nicht weiter beachtet und weiter am Pc gearbeitet.....

Ich bin dann rausgegangen und war sprachlos !

Gestern war ich z.b beim Chef bzw Geschäftsführer. Dazu hat mir ein Azubie geraten der im gleichen Lehrjahr ist wie ich nennen wir ihn mal " Robert " er meinte zu mir das ich erstmal beim Chef fragen sollte wegen Führerschein. Weil das bei ihn auch geklappt hat !!! Er darf jetzt den Führerschein machen und ich nicht.....

Also wie gesagt ich war beim Chef und fragte wegen den Führerschein er sagte....wer ist ihr Vorgesetzter ? Ich habe dann geantwortet mein Ausbilder ^^ Er dann nur so: dann klären sie es mit ihn

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht was ich machen soll.....

- Sollte ich mir lieber einen anderen Betrieb suchen ?

- ist der Betrieb verpflichtet mir den Führerschein zu bezahlen ? Oder kann der Betrieb mich 2 Jahre einfach so in der Werkstatt schuften lassen und danach rauswerfen ?

Ich mache den ganzen Tag eigtl. nur das gleiche.

Und zwar -Durchsicht von Mulden- die Arbeit ist monoton und es wird auch keine große Geistige anstrengung erfordert. Jeden Tag immer nur das gleiche sowas macht keinen Spaß.

Andere Schüler aus meiner Berufsschulklasse fahren mal mit Fahrern mit und bekommen Einblicke

Und ich gammel nur in der Werstatt ab und das jeden Tag 9 stunden

 

Also ich weiß jetzt echt nicht wie es weiter gehen soll....HILFE..... !!!

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17 Antworten

Hallo,

ich weiß jetzt nicht inwiefern der gesetzlich geregelte Ausbildungsplan zum Berufskraftfahrer aussieht.

Aber evtl. fängt ja der fahrerische Teil der Ausbildung in Lehrjahr 3 an.

siehe auch: Verordnung über die Berufskraftfahrerausbildung

Dort stehen grob gesagt deine Pflichten und Rechte bzw. die deines Ausbildungsbetriebes.

Falls der Ausbildungsplan eine frühere fahrerische Ausbildung vorsieht, den Ausbilder bzw. Chef freundlich drauf hinweisen, das diese ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen.

Auch kann man im Rahmenplan nachlesen, welche Fertigkeiten dir in der Ausbildung vermittelt werden sollten.

Als letze Möglichkeit, sofern der Aubildungsbetrieb seiner Verpflichtung nicht nachkommt, der Handwerkskammer Bescheid geben, Ausbildungsverhältnis kündigen und in einem Betrieb anfangen, der seiner Verpflichtung nachkommt. Hier ist es evtl. sogar möglich, das 1 Lehrjahr gutgeschrieben zu bekommen, damit du das eine Jahr nicht verlierst.

 

Edit: Hab mal gerade gegoogelt. Der Ausbildungsrahmenplan für Berufskraftfahrer sieht ab dem 19. Ausbildungsmonat die fahrerische Ausbildung vor.

Wenn Du gute Leistungen vorweisen kannst dann würde ich empfehlen zu einem Betrieb zu wechseln der dich mehr unterstützt - das kannst Du ja alles vor einem Wechsel ableuchten - vielleicht kann hier sogar jemand Firmen benennen die cool sind.

Sternengruß

am 1. August 2013 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Brunnenfahrer

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht was ich machen soll.....

Schau mal in den Rahmenplan, da steht, dass (Ziffer 7) die für die Inhalte "Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (§ 3 Nr. 7)" ca. der 22. Monat vorgesehen ist. Das wäre so gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres. Dann muss spätestens mit der Führerscheinausbildung begonne sein. Vor dem Hintergrund, dass sich das Mindestalter jedoch mit der Fahrerlaubnisverordnung im Januar auf 21. Lj erhöht hat, ist für deine Fahrschulausbildung innerhalb der Ausbildung eine MPU nötig, wenn du zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung noch keine 21 bist. Es braucht also dann etwas mehr Zeit, um (1. Hilfe, MPU usw.) um die Voraussetzungen vorliegen zu haben einen Führerscheinantrag stellen zu können (Bearbeitungszeit 4-8 Wochen). Für dich bedeutet das, dass du es richtig machst, dich jetzt um die Fahrschulausbildung zu kümmern. Bestimmt hats du ja auch berufsschulblockunbterricht. Der muss ja auch noch dabei berücksichtigt werden.

Frag doch mal deinen Aubsilder, für wann denn die Fahrschulausbildung eingeplant ist. Es könnte ja sein, dass jetzt (du schreibst von Durchsicht von Mulden) bei euch Hochsaison ist und die von dir gewünschte Ausbildung ab Herbst besser in den Betriebsablauf passt.

Frag nochmal, ab wann denn die FE- Aubsildung geplant ist und was du jetzt schon dafür organisieren kannst und wie die Vorbereitungen organisiert werden. Falls du damit nicht weiter kommst, telefoniere einmal mit der IHK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert ist, da gibt es Ausbildungsberater. Der kann in jedem Fall dich und deinen Aubsilder beraten. Mit solch blöden Aussagen, von denen du schreibst, brauchst du dich jedenfalls nicht abspeisen zu lassen.

Zitat:

- ist der Betrieb verpflichtet mir den Führerschein zu bezahlen ?

Ja, dazu ist erverpflichtet, weil ja (siehe oben), das Fahren Bestandteil der Ausbildung ist. Alle Maßnahmen, die Bestandteil der Ausbildung sind, sind vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlen (so stehts im Berufsbildungsgesetz).

Zitat:

Oder kann der Betrieb mich 2 Jahre einfach so in der Werkstatt schuften lassen und danach rauswerfen ?

Wenn du dir keine Dicken Verfehlungen leistest - Stichwort fristlose Kündigung- kann dich der Betrieb nicht rauswerfen. Werkstattausbildung (zunächst mal unabhängig von der Qualität der Arbeit für die du eingeteilt bist) ist auch Bestandteil der Ausbildung.

Zitat:

Ich mache den ganzen Tag eigtl. nur das gleiche.

Und zwar -Durchsicht von Mulden- die Arbeit ist monoton und es wird auch keine große Geistige anstrengung erfordert. Jeden Tag immer nur das gleiche sowas macht keinen Spaß.

Auch das ist ein Grund, mal mit dem IHK- Ausbildungsberater zu sprechen. Falls es in dem jetzigen Betrieb für dich keine weitere Zukunft gibt, hilft der dir auch bei der Suche eines anderen Ausbildungsgbetrieb.

Unsere Azubis machen den Führerschein im ersten Lehrjahr. Paralell dazu müssen die halt die niederen arbeiten auf dem Speditionshof oder in der Werkstatt verrichten(sprich Paletten flicken, Autos waschen, Reifen nachschneiden oder was sonst halt anfällt). Je nach Auslastung der Werkstatt lernen die Stifte auch die grundlegenden Dinge wie Radwechsel, Lampenwechsel oder wie repariert man Schäden an der äußeren Boardelektrik( also abgerissene Stecker und solche Scherze). Im 2. Lehrjahr nach bestandenem FS fahren die im ersten Halbjahr im Nahverkehr mit den Bonsaitrucks mit bevor es dann je nach Fertigkeit selber los geht- Zielstellung ist unter anderem dabei das die Navigationsfähigkeiten und der Umgang mit der Karte gefestigt werden. Für den Rest der Ausbildung geht es dabei meist als Beifahrer mit den richtigen LKWs auf große Fahrt bzw. je nach Kentnissstand und können werden die auch alleine losgejagt.

ZU erwähnen ist hier das die Lehrlinge jeweils das 21. Lebensjahr überschritten hatten...

Da "Brüno" uns sein Alter verschweigt wird er einfach noch nicht das passenden Alter dafür haben, so das er für die niederen Tätigkeiten von seinem Ausbildungsbetrieb verheizt wird.

Themenstarteram 1. August 2013 um 16:34

Moin Leute

Ich bin gerade von der Arbeit gekommen. Und ich habe mir die Anworten durchgelesen

Also kurz zu mir ich bin 20 Jahre alt

@Transportcampus: Frag doch mal deinen Ausbilder, für wann denn die Fahrschulausbildung eingeplant ist. Ok werde ich morgen gleich machen !!!

Aber was ist wenn er wieder mit blöden Aussagen kommt ?

- Du meintest ja Mit solch blöden Aussagen, von denen du schreibst, brauchst du dich jedenfalls nicht abspeisen zu lassen.

Was kann ich dagegen machen ? Er ist der Ausbilder er hat das sagen ^^

Außerdem wir haben 2 Lehrlinge aus dem 3 Lehrjahr die auch noch nicht den Führerschein haben....

Und das macht mir ehrlich gesagt Angst da ich wahrscheinlich ein wenig fahrpraxis für die Abschlussprüfung brauchen werde

Und was ist ein Rahmenplan bzw. Ausbildungsplan ? Ist damit der Ausbildungsvertrag gemeint ?

- Also sowas wie einen Ausbildungsplan habe ich glaube gar nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Brunnenfahrer

Moin Leute

Ich bin gerade von der Arbeit gekommen. Und ich habe mir die Anworten durchgelesen

Also kurz zu mir ich bin 20 Jahre alt

@Transportcampus: Frag doch mal deinen Ausbilder, für wann denn die Fahrschulausbildung eingeplant ist. Ok werde ich morgen gleich machen !!!

Aber was ist wenn er wieder mit blöden Aussagen kommt ?

- Du meintest ja Mit solch blöden Aussagen, von denen du schreibst, brauchst du dich jedenfalls nicht abspeisen zu lassen.

Was kann ich dagegen machen ? Er ist der Ausbilder er hat das sagen ^^

Außerdem wir haben 2 Lehrlinge aus dem 3 Lehrjahr die auch noch nicht den Führerschein haben....

Und das macht mir ehrlich gesagt Angst da ich wahrscheinlich ein wenig fahrpraxis für die Abschlussprüfung brauchen werde

Und was ist ein Rahmenplan bzw. Ausbildungsplan ? Ist damit der Ausbildungsvertrag gemeint ?

- Also sowas wie einen Ausbildungsplan habe ich glaube gar nicht.....

der ausbildungsrahmenplan hat mir den verschiedenen stufen in deiner Ausbildung zu tun.

da ist genau festgelegt ab wann welchem Lehrjahr eine ausbildungstufe erreicht sein muss und noch zu erreichen gilt.

dies kann dir dein ausbilder näher erläutern.

Themenstarteram 1. August 2013 um 16:50

Ich hätte da noch eine Frage

- Angenommen ich hätte von einer anderen Firma ein Angebot das sie mich gerne übernehmen würden.

- Einfach so den Ausbildungsbetrieb kann man nicht wechseln oder ?

Doch kannst du.

Sprich aber zu allererst mit deiner zuständigen IHK und oder deinem Berufsschulklassenlehrer.

Themenstarteram 1. August 2013 um 20:03

@worti32 Sollte ich den jetzigen Betrieb wechseln könnte dieser dann Schadensersatz oder sowas fordern ?

Warum sollte er? Deinr Beschreibung deiner Tätigkeiten nach hat er ausser deinem Lehrgeld eigentlich nichts in dich hereingesteckt.

am 2. August 2013 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von Brunnenfahrer

@worti32 Sollte ich den jetzigen Betrieb wechseln könnte dieser dann Schadensersatz oder sowas fordern ?

Nein, es gibt im Arbeitsrecht Kündigungsfristen welche von den Vertragspartnern eingehalten werden müssen, nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist des Auszubildenen 4 Wochen.

 

 

Aber  frage doch mal deinen Vorgesetzten wieso er der Auffassung ist das du keinen Führerschein machen darfst.

 

http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm

am 2. August 2013 um 8:00

Gilt aber nicht fürs Ausbildungsverhältnis.

http://www.hannover.ihk.de/.../...g-von-ausbildungsverhaeltnissen.html

am 3. August 2013 um 1:30

Zitat:

Original geschrieben von Brunnenfahrer

Und was ist ein Rahmenplan bzw. Ausbildungsplan ? Ist damit der Ausbildungsvertrag gemeint ?

- Also sowas wie einen Ausbildungsplan habe ich glaube gar nicht.....

Es gibt einen Ausbildungsrahmenplan, das ist sowas wie das Gesetz für die Ausbildung. Das gibt es für jeden Beruf. Der muss dann noch umgesetzt werden in einen Ausbildungsplan. Der ist als Anlage zu deinem Ausbildungsvertrag immer mit dabei. Ohne diesen wird der Ausbildungsvertrag garnicht bei der IHK eingetragen. Nach deinen Schildernungen, dass es Auszubildende im 3. Lehrjahr gibt, die auch noch keinen Führerschein haben empfehle ich euch dringend, mit dem Ausbildungsberater der IHK zu sprechen. Der kommt dann mal unverhofft in den Betrieb und überwacht die Ausbildung. Der sagt dann dem Ausbikder schon, wann die Fahrschulausbildung stattzufinden hat.... Und da helfen keine Ausreden.

am 3. August 2013 um 7:45

wenn ich das so lese, bin ich fassungslos, wie hilflos unsere jugend heutzutage im "real-life" dasteht. die "generation internet" ist anscheinend nicht mehr in der lage, persönliche gespräche zu führen, das stelle ich immer öfter fest.

wieso ist dein erster gang nicht zum berufschullehrer? die lehrer kennen sich bestens aus und leiten alles weitere in die wege. und glaube mir, die machen dann richtig welle!

ich kenne eine firma, die ähnlich mit ihren lehrlingen umging. fazit war: die ihk kam in den betrieb, firma mußte satte strafe zahlen, lehrlinge wurden auf kosten der firma extern nachgeschult und die firma darf bis heute keine weiteren lehrlinge mehr ausbilden!

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