Brauche guten Rat beim Auto überführen

Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal einen guten Rat (und hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle):
Ich habe einen 2 Jahre alten BMW X1 bei einer BMW-Niederlassung gefunden - über 500 Km von meinem Wohnsitz entfernt. Das Auto ist dort nicht mehr zugelassen.
BMW würde das Fahrzeug zu meiner nächst gelegenen Niederlassung überführen für 599€. Dauer ca 3-4 Wochen.
BMW würde auch die Zulassung übernehmen, aber auch das dauert ca 2-3 Wochen.
Am liebsten würde ich selbst zur entfernten Niederlassung fahren, mir das Auto erst einmal vor Ort ansehen, dann kaufen und dann auch damit nach Hause fahren.
Kann mir jemand sagen, ob das bzgl. der Zulassung irgendwie möglich ist? Evtl mit diesen roten Kennzeichen??
Ich hoffe, ihr versteht mein Problem bzw meine Anfrage.

26 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Mai 2024 um 20:47:21 Uhr:


Vielleicht sollte der @Hansbayer uns mal erhellen, ob das Fahrzeug schon gekauft und abholbereit ist, oder erst besichtigt werden und dann evtl. gekauft werden soll.

Gerne bringe ich Licht ins Dunkel:
Wie erwähnt steht das Auto bei einer BMW-Niederlassung. Das Fahrzeug ist noch nicht gekauft, habe aber großes Interesse. Der X1 ist 2 Jahre alt, wird mit einer BMW-Garantie verkauft. Aus meiner BMW-Niederlassung in meiner Nähe weiß ich, dass die Fahrzeuge i.d.R. top sind. Und ich denke, eine BMW-Niederlassung ist auch seriös.
500 km fahren, um dann das Auto in Augenschein nehmen, wieder zurück fahren und dann nach 2 Wochen wieder 500km fahren, um dann das Auto endlich in Besitz zu nehmen - das scheint mir sehr aufwändig und fließt in meine Kaufüberlegung ein.
Deshalb meine Frage, ob eine Überführung nach einem sofortigen Kauf möglich wäre. Das mit dem „Kurzkennzeichen“ scheint mir eine denkbare Option zu sein.

Vielleicht, mal so ein Gedankengang, bei beiden Niederlassungen fragen, ob nicht die örtliche Niederlassung die Aufbereitung, HU usw. machen kann. Kaufvertrag kannst du dann vor Ort unterschreiben, Kaufpreis per Sofortüberweisung zahlen und während du den Kaffee wieder wegbringst, schrauben die dir die Kurzzeitkennzeichen dran, schauen nach Öl und Wasser.

Dann gilt es natürlich vorher mit dem Händler abzuklären, ob das Fahrzeug am selben Tag mitgenommen werden kann. Mit der örtlichen Zulassungsstelle abklären, ob man ein KZK ohne Termin bekommt und wenn nicht sehen das der gebuchte Termin bei der ZuLa und beim Händler am gleichen Tag ist.

Wenn Du ein KZK nach der Besichtigung noch organisiert bekommst, geht das oder Du lässt Dir die Kopien der Dokumente schicken('wenn Deine Zulassungsstelle Kopien akzeptiert) und nimmst die auf eigenes Risiko und Kosten schon mit.

Aber vorher würde ich explizit nachfragen,ob man Dir das Auto gleich mitgibt. In den meisten Fällen, ist das nicht der Fall.
Ich hab schon etliche Fahrzeuge stehen gelassen,weil man mir die nicht mitgeben wollte, aber ohne Besichtigung,Probefahrt kaufe ich nichts.

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Ist es Dir denn nicht wichtig, bei späteren Problemen mit dem Fahrzeug den Händler in der Nähe zu haben?

Bei einem jungen Fahrzeug das vermutlich noch Werksgarantie hat nicht so wichtig.

Auch Gewährleistung lässt sich da meistens über das BMW Händlernetz erledigen.

Zitat:

Bei einem jungen Fahrzeug das vermutlich noch Werksgarantie hat nicht so wichtig.

Auch Gewährleistung lässt sich da meistens über das BMW Händlernetz erledigen.

Genau so ist es: Werksgarantie und Gewährleistung übers BMW-Händlernetz.
Ansonsten: Das Thema hat sich nun zu meinem Gunsten erledigt. Die BMW-Niederlassungen "verteilen" einige Fahrzeug neu auf ihre Niederlassungen. Im Zuge dieser Aktion wird auch "mein" Fahrzeug in absehbarer Zeit zu meiner nähergelegenen BMW-Niederlassung transportiert. Das erleichtert bei einem etwaigen Kauf die Zulassungsmodalitäten.
Vielen Dank allen für die hilfreichen und konstruktiven Beiträge!!

BMW's haben keine Werksgarantie, nur die Gewährleistung. Ist im Endeffekt aber nicht sehr viel anders.

BMW gibt 3 Jahre Gewährleistung bei neuen Autos. Für E-Auto-Batterien bis zu 8 Jahre.

Was bedeutet nun "2+1 Gewährleistung"? Wo liegen Unterschiede zu einer "3 Jahre Garantie"?

Stand 01/2022 sehe ich keinen Unterschied zwischen den ersten zwei Jahren und dem zusätzlichen Jahr, siehe PDF.

Vielleicht gab es zu anderen Zeiten mal die Einschränkung, dass im 3. Jahr der Ersatzwagen bei einer Garantie-Reparatur nicht mehr inklusive war:
https://www.motor-talk.de/.../...ktor-im-aussenspiegel-z-t7486249.html

Der gedankengang ging in Richtung gesetzlicher Auslegung für den Fall das man in Streitigkeiten liegt und es sich nicht im Garantie sondern gewährleistung handelt.

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