Brauche dringend Hilfe! GTI durch AU gefallen! Lamda? Auspuff??

VW Vento 1H

Hallo,

war gestern mit meinem gti beim tüv.

Tüv hat er ohne Probleme bekommen, aber die AU hat er nicht bestanden. Ich war richtig schockiert...

Der TÜV Prüfer war richtig gut drauf :-) und hat bestimmt 5 mal probiert, aber die Werte lagen immer weit über den zugelassenen.

Er meinte die Lamdasonde regelt nicht mehr richtig. Dann hat der das Bremspedal betätigt und meinte er würde dadurch einen Unterdruck erzeugen (oder so ähnlich) die die Lambda jetzt ausregeln müsste. Man hat zwar gesehen, das sie regelt, aber sie kam nicht unter die richtigen Werte. Das machte ihn auch stutzig. Dann meinte er, ob ich mit der Auspuffanlage schon mal TÜV bekommen habe. Die Anlage ist aber erst 1,5 Jahre alt, also nicht.

Das komische: Die Sonde ist ca. 1 Jahr alt! Ich habe die selbst mal getauscht weil der Wagen damals einen zu hohen Verbrauch hatte. Deshalb kommt mir das mit der Lamda sehr komisch vor.

Ich habe auch schon mal gehört, das es bei GTIs mit verändertem Mittelschalldämpfer AU Probleme gab.
Ich habe eine Kombination aus Remus MSD und Supersprint ESD. Also auch keine originalen MSD mehr. Aber kann es daran liegen??

Ich habe den TÜV Bericht mal hochgeladen. Unten rechts sind die Werte.

Ich brauche echt dringend Hilfe! Muss den Wagen innerhalb von 4 Wochen wieder vorfahren, sonst kostet mich das nochmal das gleiche. Außerdem läuft die Plakette Ende Mai ab.

Wer weiss nen Rat?

19 Antworten

Ich bekomm aber keins :-)

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984


Ich habe mich mal mit jemand in Verbindung gesetzt, der bei VW arbeitet. Er meinte es sei nicht der KAT. Er meinte, wenn die Lamda okay ist müsste man einfach den Motor neu einstellen.

Was meint ihr dazu?

So n Blödsinn! Was willst denn an nem AGG einstellen?!?!? Kat im Arsch.....mehr gibt's dazu nicht zu sagen!

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984


Ich bekomm aber keins :-)

Dann hast Du wenigstens den Vorteil, daß Du nach Deinem- hoffentlich positiven Studienabschluß- das Bafög nicht zurück zahlen mußt.🙂

ganz anderes Thema Bafög:

Ich hätte gerne eins in Anspruch genommen - und dann am Ende alles aufeinmal zurückgezahlt und dann nur 50% des erhaltenden Darlehens.

Grundsätzlich erhaltet ihr innerhalb der Regelstudienzeit 50% eures BAföGs als Zuschuss, den ihr nicht zurückzahlen müsst. Die restlichen 50% sind ein unverzinstes Darlehen ("Staatsdarlehen"😉. Habt ihr erstmalig ab März 2001 oder später mit einem Studium begonnen, so ist die Darlehenssumme auf 10.000 € beschränkt, auch wenn euer Darlehensanteil höher sein wird (§ 17 Abs. 2). Allerdings bezieht sich diese Beschränkung nur auf die BAföG-Schuld durch das Staatsdarlehen, nicht aber z.B. auf die Hilfe zum Studienabschluss.

Aber es wird zuviel ausgenutzt.

Grüße

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Danke für die konstruktiven Beiträge, aber ich will hier eigentlich nicht über BAFÖG diskutieren...

Vielleicht meinte der VWler ich habe nen 2E und keinen AGG, ich sagte einfach es sei ein 3er GTI...

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