Brauche ABE für Supersprint ESD
Moin Moin,
Ich habe mir nen RS F1 Edition gekauft und der hat nen Auspuff von Supersprinnt drunter. Jetzt meine Frage: Hat jemand eine ABE für diesen Auspuff?
Die Daten die auf dem Auspuff stehen sind folgende: Supersprint Ford e3 103 64786
Schon mal schönen Dank im vorraus.
MFG HODEL5019
Beste Antwort im Thema
Hallo wir sind hier in einem Forum und auf keinem Marktplatz. Wo bleibt die Hilfsbereitschaft???
44 Antworten
Sischer.
Und wenn einer eine findet, wirst sie hier sicherlich finden, oder per Pn bekommen.
Ich nehme nur 5.-€ + 8.90.-€ Nachnahme, das finde ich fair 😛
Du musst die auch nicht kaufen ich habe dir nur mein angebot gemacht !
und die sache hat sich geklärt SCHON VERKAUFT !
Geld habe ich auch schon bekommen Per PAYPAL
wenn ihr aber noch ABE´s sucht habe ich noch genug da !
Also Ciao Ciao
Meine Güte die ABE verkauft man doch nicht man macht eine Kopie und fertig, die reicht dem TÜV auch.
Das ist falsch und mit ABE brauch man nicht zum TÜV.
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AHHH Fehler xD hatte mich vertan dachte kurzzeitg an ein Teilegutachten sry.
Aber eine Kopie, bzw eine ausgedruckte Originalversion reicht doch als ABE aus, schließlich besteht eine ABE auch nur aus Papier oder täusche ich mich da?
Da täuscht Du dich, der Prüfer darf nach der neuen Prüfvorschrift keine Kopien anerkennen.
Hatten wir doch erst das Thema.
Ich poste es gleich nochmal.
Aber wenn es erstmal drin steht, lässt es sich eh nicht nachvollziehen.
Mom, post kommt gleich
Das Problem ist, das man sich schnell selber eine machen kann, bzw. eine ändern kann, deswegen ist es untersagt.
Hier mal was vom TÜV:
Zitat:
Es ist wie so häufig im Leben: Nur das Original zählt. In letzter Zeit werden vermehrt Kopien von Teilegutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und § 19 (4) StVZO-Bescheinigungen über Auflastungen angeboten.
Hiermit soll eine Auflastung eines beliebigen Fahrzeugs möglich sein, dessen Typ in den Kopien genannt ist. Die Vorlage einer Originalbescheinigung könne vom TÜV-Sachverständigen nicht gefordert werden, da ja keine technische Änderung zur Auflastung erforderlich sei.
Das ist falsch! Der TÜV-Sachverständige benötigt von Ihnen unbedingt das Original.
Nur mit dem Original darf der Sachverständige bestätigen, dass ihm wirklich eine entsprechende Auflastungs-Freigabe eines Fahrzeugherstellers, Fahrzeugimporteurs, eines technischen Dienstes oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt (Bescheinigung nach § 27 StVZO, Formblatt gemäß VkBl Heft 7 2000, Seite 124 ff).
Bei einer Kopie sind weder der Hersteller des Originals, noch die Inhalte des Originals sicher feststellbar. Und wie kann der TÜV-Sachverständige sicher feststellen, dass ein Kunde ein Nutzungsrecht für die angestrebte Bescheinigung gemäß § 27 StVZO erworben hat?
Interessant da ist die Frage ob ein Ausdruck eines PDF Dokuments eine Kopie oder ein Original ist...
Zitat:
Original geschrieben von Bloodfire
Interessant da ist die Frage ob ein Ausdruck eines PDF Dokuments eine Kopie oder ein Original ist...
Wenn sie ein Sicherheitsmerkmal hat wie Mattig einen blauen balken, oder andere auf rotem Papier usw. denn darfst Du sie nicht in Farbe kopieren !
Da kannst Pech haben, das die Rennleitung Direine anzeige verpasst, wenn der mit dem falschem Fuß aufgestanden ist.
EDIT:
Ich weiß auch nicht, denn viele Hersteller schicken es per E-Mail.
Bis jetzt habe ich nie einen solchen Balken o.ä. gehabt.
Ich habe aber ein Mattig hier liegen, dort ist der blaue Balken drin.
In dem Gutachten steht, nur gültig mit blauem Balken.
Bei Borbet z.B. ist kein Merkmal.
Man braucht das vom hersteller mit stempel und Unterschrieft! merkmal ist auch drauf
schlau schlau gemacht das wegen die 10 € weil die bekommst du nicht so leicht ! ruf doch mal beim hersteller an ( die sagen dir das selbe was ich dir gesagt habe )
Zitat:
Original geschrieben von Lucio-Ford
Man braucht das vom hersteller mit stempel und Unterschrieft! merkmal ist auch draufschlau schlau gemacht das wegen die 10 € weil die bekommst du nicht so leicht ! ruf doch mal beim hersteller an ( die sagen dir das selbe was ich dir gesagt habe )
Man bekommst noch was mit ?
Jede ABE oder Gutachten ist von dem jeweiligem Hersteller mit Stempel und Unterschrift versehen.
Man bekommt jede ABE leicht, ganz leicht !
Dafür haben wir das KBA, die haben alle.
Und wenn die keine haben, wurde für das jeweilige Bauteil nie eine ABE ausgestellt !
Und nicht jeder Hersteller verlangt Geld dafür.
Beim KBA zahlst Du, weil sonst deren Arbeit für das aushändigen der Steuerzahler zahlen müsste, ganz einfach.
Und wenn Du mal z.B. bei Borbet auf die seite gehst oder sonst wo, lad Dir ABE`s runter und schaue mal rauf 😰,
die haben ja alle einen Stempel und ne Unterschrift 😰
Ich hatte nämlich z.b. eine ABE als PDF Datei von O.Z. Spa gekriegt und die meinten die wäre ausgedruckt gültig. Naja neuer Verwaltungswust so mögen wir das😉 Danke für die Aufklärung Nice-DJ