Brauch gute Hilfe!!!!!!!
Hallo zusammen ich habe ein sehr Großes Problem.
Habe ein Astra G 1.2 65PS und zwar ist mir die Steuerkette kaputt gegangen. Alles war Kaputt im Motor. würden dann Repaiert Alle Ventile neu usw außer die Nockenwelle die war in Ordnung. Wo das Auto dann fertig war bin ich ne halbe stunde gefahren und dann blinke die Motorkontrolleucht auf AGR Ventil würde mir gesagt. Würde auch neu gemacht. bin dann nur MAX 120 kmh gefahren.Dann nach zwei Wochen bin ich mal 140KHM gefahren und dann Rückelte schon wieder der Motor in der Werkstatt habe die gesagt wieder das AGR ventil war schon drei mal dort deswegen dann ging das Auto auch wieder so zwei tag und dann Leute schon wieder Die Motorkontrolleuchte und das passiert jedes mal HILFE
13 Antworten
was bitte ist das für eine werkstatt?
dann haben die beim einbau was falsch gemacht...innerhalb von 2-3 wochen können keine 3 agr-ventile kaputt gehen...der hund ist woanders begraben!
sag jetzt bitte icht,dass du das alles selber bezahlt hast und nicht der foh??????
Also der Motor hat 1800€ gekoste habe ich nicht bezahlzt htte da noch garantie
Ja das AGR Ventil habe ich selber bezahlt, kann mir jemand helfen was könnte das sein weil die symtome sind Motor rückelt beim fahren Drehzahlt spint rum. Wenn der Wagen aus ist muss man gas drücken um ihn ab zubekommen. Die habe mir gesagt das sich irgend wie dreck sammelt und dadurch das AGR Ventil verstopt????
Nur die sahe ist die wenn ich zur einer andren Werkstatt fahre und die mir den Motor Auf machen und gucken muss ich ja die kosten selber zahlen Glaube die voll mich voll verarschen
Hallo, hast du eine Kfz-Rechtschutzversicherung? Wenn ja, die anrufen, und um Kostenübernahme bitten. Wenn die Rechtschutzversicherung die Sache übernimmt, einen Anwalt und Gutachter einschalten.
Treten denn noch irgendwelche merkwürdigen Geräusche während der Fahrt auf? Ein AGR-Ventil geht eher schleichend kaputt. Dies deutet sich meistens durch Ruckeln und ungleichmäßig Gasannahme an. War das AGR-Ventil denn jedesmal verrußt? Mich irritiert, das die Probleme nur bei höherer Geschwindigkeit aufttreten und nicht schon bei kaltem Motor.
Ich würde vielleicht einfach mal zu einem anderen FOH fahren
und freundlich um das Auslesen des Fehlerspeichers bitten.
Ein Defekt des AGR-Ventils steht ab einem bestimmten Grad der Fehlfunktion im Fehlerspeicher. Eventuell sind dort noch andere Fehler hinterlegt die auf die eigentliche Ursache verweisen.
Falls es nicht das AGR ist den Wagen beim Händler stehen lassen und auf einen kostenlosen Leihwagen bestehen.
(Mittels Anwalt sollte das kein Problem sein, wenn die Reklamation berechtigt ist), damit würde ich dann nämlich keine 100m mehr fahren um es nicht zu verschlimmern.
Ansonsten, an der Sache dran bleiben wie ein bissiger Terrier,
und auf umgehende fachgerechte Reparatur bestehen.
Hoffe du hast die 3 AGR's nicht bezahlt, du hast bei Opel nämlich 2 Jahre Ersatzteilgarantie.
Ansonsten viel Glück, und nicht ärgern lassen ;-)
Danke erst mal für eure Hilfe. Habe nur eins bezahlt die anderen mussten die selber stellen.
Also es hat so angefangen bin gefahren an den tag wo ich das Auto bekommen habe, also wo der Motor repariet worden ist. Dann bei der Fahrt führ der wagen ungleich mässig als wenn man vom gas gegangen ist.Wo ich dan zuhause war ging das Auto gar nicht mehr an. Dann würde das AGR Ventil erneuert. Dann bin ich so vier tag ohne problem gefahren. Dann wieder das gleich aber diese mal könnte man den wagen noch mit sehr viel gas geben an machen ist aber diert wenn man stehen geblieben aus gegangen!!!!!
Dann war das Auto wird Vier tag in der Werkstatt. Dann ging das so zwei Wochen gut( ach ja bin zur dieser zeit nicht schnell als 120kmh gefahren,weil mir in der Werkstatt gesagt worden ist das sich die Ventil erst noch einspielen müssen erst so nach 1000KM)
Dann bin ich so nach 1500Km zum ersten mal so 140 gefahren.
Als ich an der Ampel stand ist der Drehzahl in den Keller gegangen, Wagen blieb aber an.Wo ich dann geparkt habe, habe ich den Motor ausgemacht und wieder an aber mit Gas geben, ging auch an und blieb an aber der drehzahl war so weit unten.......
Nein wo der wagen gin also in den zwei Wochen gab der Motor keine komischen geräusche von sich.
In der Garantie hätte auch das erste Ventil nicht selbst bezahlt werden dürfen.
Du brauchst wirklich Hilfe. Wenn Du keinen Rechtschutz hast, schnell abschließen, ich weiß nicht, ob es dann eine Wartefrist gibt, wenn ja, muß die natürlich vor dem Ende der Garantiezeit beendet sein! Dann kannst Du rechtzeitig mit dem Anwalt die Mängelliste machen. Und jetzt schon mal die Aufträge für Garantiearbeiten sammeln, die gehen oft unter, weil man ja keine Rechnung bekommt. Man sollte später belegen können, wann was beanstandet wurde und wie oft die Werkstatt schon versucht hat, den Mangel zu beheben.
Also heute habe ich mein Auto zurück bekommenim moment geht das auch die frage ist nur wie lange. Das wegen der Garantie ist so, habe das Auto beim Händler gekaufe aber nicht beim Opel Händler der hat in den Kaufvertrag geschrieben das er ein Jahr dafür hafte aber nicht für verschleiß teile (mit sein privat vermögen) habe das Geld für den Motor auch nur über ein Anwalt bekommen. Habe jetzt das erste AGR ventil wieder drin, die haben alles sauber gemacht im Motor usw. dann würde mir gesagt das was am Lüft anlasser gemacht würde ist, aber das dürfte man nicht machen vielleicht hat das der händler gemacht weil am anfang hatte ich strat problem mit den wagen und er hat da was gemacht. Also im moment läuft der motor super Drehzahl so 700- 800 .
Zitat:
Original geschrieben von rumey
In der Garantie hätte auch das erste Ventil nicht selbst bezahlt werden dürfen.
Du brauchst wirklich Hilfe. Wenn Du keinen Rechtschutz hast, schnell abschließen, ich weiß nicht, ob es dann eine Wartefrist gibt, wenn ja, muß die natürlich vor dem Ende der Garantiezeit beendet sein! Dann kannst Du rechtzeitig mit dem Anwalt die Mängelliste machen. Und jetzt schon mal die Aufträge für Garantiearbeiten sammeln, die gehen oft unter, weil man ja keine Rechnung bekommt. Man sollte später belegen können, wann was beanstandet wurde und wie oft die Werkstatt schon versucht hat, den Mangel zu beheben.
Aber, aber, das ist jetzt ja wohl nicht dein Ernst... Das wäre ein Rechtstreit, der bereits vor Abschluss einer Rechtschutzversicherung vorlag und somit auch nach "Wartefristen" nicht von dieser zu finanzieren wäre..
Man muss sich schon zuerst versichern!! Mit deinem "Rezept" bräuchte man schließlich gar keine Versicherungen mehr im Vorfeld abzuschließen. Wenns kracht, versichert man sich, und die Versicherung darf dann zahlen...!!! Alles hoffentlich nicht wirklich dein Ernst!
Und solltest du das anderst gemeint haben, was ich dir aber nicht unterstellen möchte, wärs ein Betrug, bei dem die einen aber recht schnell erwischen würden, da die Probs schließlich zeitlich durch Reparaturaufträge, etc. fixiert sind. Würd halt noch der versuchte Betrug bleiben..auch nicht schön! Also lass solche Ratschläge!!
Grüße
Doch, war mein Ernst, oder soll der threadstarter hier Deiner Meinung nach ohne Rechtsschutz weitermachen, nachdem er die Anwaltskosten für die Motorsache wahrscheinlich schon selbst getragen hat.
Es kommt nur darauf an, dass ein Sachverhalt oder ein Ereignis neu ist, also nach dem Abschluß der Rechtschutzversicherung oder nach der Wartefrist auf- oder eintritt.
Angenommen, es würde erst jetzt eine Versicherung abgeschlossen.
Neu wäre, wenn in 3 Monaten das bezahlte neue AGR-Ventil wieder kaputt geht und jeder andere Mangel, der dann noch auftritt.
Alt wäre, wenn das Ventil gereinigt worden wäre und ständig wieder dicht ist.
Ein Streit,ob das Auto wegen der anfänglichen Mängel zurückgegeben werden kann, ist natürlich nicht mehr versicherbar.
Aber das erste Anwaltsgespräch klärt, was unter den Rechtsschutz fällt. Und dafür braucht man dann Unterlagen, die Erinnerung, wann man was mit wem besprochen hat, hilft da wenig.
Zitat:
Original geschrieben von rumey
Doch, war mein Ernst, oder soll der threadstarter hier Deiner Meinung nach ohne Rechtsschutz weitermachen, nachdem er die Anwaltskosten für die Motorsache wahrscheinlich schon selbst getragen hat.
Es kommt nur darauf an, dass ein Sachverhalt oder ein Ereignis neu ist, also nach dem Abschluß der Rechtschutzversicherung oder nach der Wartefrist auf- oder eintritt.
Angenommen, es würde erst jetzt eine Versicherung abgeschlossen.
Neu wäre, wenn in 3 Monaten das bezahlte neue AGR-Ventil wieder kaputt geht und jeder andere Mangel, der dann noch auftritt.
Alt wäre, wenn das Ventil gereinigt worden wäre und ständig wieder dicht ist.
Ein Streit,ob das Auto wegen der anfänglichen Mängel zurückgegeben werden kann, ist natürlich nicht mehr versicherbar.
Aber das erste Anwaltsgespräch klärt, was unter den Rechtsschutz fällt. Und dafür braucht man dann Unterlagen, die Erinnerung, wann man was mit wem besprochen hat, hilft da wenig.
Schade..:-)
Zum einen bin ich schon mal nicht der Ansicht -weiß es allerdings auch nicht wirklich-, dass der Treatstarter auf seinen anfänglichen Anwaltskosten sitzen geblieben ist, da sein Anspruch wohl zu recht bestand.
"Daemenoth" schrieb:
"was bitte ist das für eine werkstatt?
dann haben die beim einbau was falschgemacht... innerhalb von 2-3 wochen können keine 3 agr-ventile kaputt gehen... der hund ist woanders begraben!
sag jetzt bitte icht,dass du das alles selber bezahlt hast und nicht der foh??????"
Somit dürfte es sich um kein "neues Ereignis bzw neuen Sachverhalt" handeln.
Ursächlich für die momentanen Probleme sind demnach Versäumnisse bzw Fehler die beim Motorwechsel gemacht wurden.
Selbst wenn die momentanen Probleme nicht auf fehlerhafte Arbeit der Werkstatt zurückzuführen sein sollten, läge kein "neues Ereignis" vor.
Ich unterstelle in meinen Ausführungen, dass die Vermutungen von "Daemenoth" richtig sind.
Demnach liegt die Ursache dafür, dass diese Ventile kaputt gehen schon in der Vergangenheit -also vor Versicherungsbeginn. Außerdem ist positive Kenntnis davon gegeben.
Und daher wäre eine Zusage zur Kostenübernahme dieses Rechtsstreits durch die Rechtschutzversicherung unmöglich und ungerechtfertigt.
Hab ich ja gesagt, dass die anfänglichen Mängel nicht mehr versicherbar sind.
Und meine Vermutung zu den Anwaltskosten beruht darauf, dass offensichtlich nicht geklagt wurde, sondern der Händler den Motor im Vergleich reparierte.
Die Befürchtung, dass weitere Mängel auftreten, ohne diese Mängel konkret zu kennen, wäre keine "positive Kenntnis".
Die Anwälte kennen sich mit der von uns diskutierten Frage am besten aus (wenn ich Deine Anschuldigung mal als Diskussion bezeichne) und dazu machen sich rechtzeitige Notizen immer gut, wenn man keine Belege bekommt.
Ich versuchs mal mit einem Beispiel aus einem anderen Bereich:
Wenn ich mit einer Heizkostenabrechnung Probleme habe, dann schließe ich einen Mieterrechtsschutz ab und streite mich wegen der Abrechnung fürs nächste Jahr. Da fängt der Versicherungsschutz auch nicht erst an, wenn ich umziehe.
Immer diese nichtssagenden Diskussionen.
Bleibt doch mal beim Thema und helft dem armen Thread-Ersteller!
Hallo,
ich wüsste nicht, in welchen Teilen meiner Ausführungen ich Anschuldigungen, die Du jetzt als Diskussion bezeichnest, vorgebracht hätte.
Dein Beispiel mit der Heizkostenabrechnung ist nicht mit dem hier vorliegenden Fall zu vergleichen.
Denn in deinem Heizkostenfall tritt tatsächlich mit jeder neuen Heizkostenabrechnung ein neues Ereignis ein, das demnach auch unter den Versicherungsschutz fallen würde.
Somit sind deine Anmerkungen diesbezüglich korrekt.
In unserem hier diskutierten Ventilfall sieht die Sache jedoch anders aus.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass "Daemenoth" mit seiner Einschätzung der Sachlage recht behält.
Demnach wäre es eben gerade kein neues, und damit auch nicht unter dem Versicherungsschutz stehendes Ereignis.
Würde sich z.B. nun ein verschwiegener Unfallschaden erkennen lassen, oder der Klimakompressor den Geist aufgeben, wären dies neue Ereignisse, welche nunmehr eine Zahlungsverpflichtung des ggf nötigen Rechtstreits durch die Rechtschutzversicherung begründen würden.
Zu den Anwaltskosten, lass mich noch folgendes anmerken: Deine Vermutung bezüglich eines Vergleichs könnte richtig sein. Wobei es heute keine Vergleiche sondern nurmehr Einigungen gibt.
Auch dürfte in einem solch eindeutigen Fall (Schaden während der vertraglich vereinbarten Garantiezeit) die Kostenübernahme der Anwaltskosten durch den Gegner sichergestellt sein.
Grüße
@batollo
war zwar nicht ganz nichtssagend aber trotzdem ein guter Vorschlag, drücken wir ihm die Daumen, vielleicht kommt ja nichts mehr und dann braucht er auch keinen Rechtsschutz...