brauch euren rat!!
hallo ihr lieben, ihr habt mir in den vergangenen tagen ja schonmal bezüglich der großen inspektion geholfen.. nachdem mein autochen jetzt also wieder fit gemacht wurde und der eigentlich zweck (an kleine schwester abtreten wollen) nun doch nich zustande kommt (geht ins ausland..) möchte/muss ich mich nun doch von dem flitzer trennen.. ;0(
ich weiß allerdings nich, was ich für den verlangen kann.. und unter suche / biete im forum find ich auch nix vergleichbares.. vllt könnt ihr mir ja weiterhelfen um welchen betrag ich mich ungefähr "bereichern" darf.. möchte ja niemanden übern tisch ziehen, aber genauso wenig übern tisch gezogen werden.. vllt möchte von euch ja auch jmd mein heiß-geliebtes autochen übernehmen??
hier ein paar daten:
corsa b city, 45 ps, 115 tkm, EZ 12/96, magentarot, keine extras, scheckheftgepflegt, winter- + sommerräder, im märz 04 is mir nen dusseliger opi anner ampel hinten drauf gefahren.. es is alles tip top, außer der blötsche in der stoßstange.. die nich-instandsetzung habe ich aufgrund der immensen kosten für die "streckbank" damals abgelehnt.. aber keiner beeinträchtigung am auto.
26 Antworten
hab schon nen kaufvertrag in dem anderen thread bekommen, aber danke trotzdem!!
hab halt nur nen bißchen bammel, dass irgendwer mein auto "verschleppt" mit dem kennzeichen und halt unabhängig von vereinbarungen im vertrag damit sch*** anstellt.. und ich hab derzeit so ziemlich viel um die ohren, dass ich jeden fitzel zusätzlich eigentlich direkt von vornerein vermeiden möchte.. aus dem augen aus dem sinn wär mir halt am liebsten, weißte?!
Ich persönlich würde nen Auto NUR abgemeldet verkaufen, einfach um jeglichen Stress von vorherein zu vermeiden.
Soll der Käufer halt ne rote Nummer mitbringen und fertig. Wenns wirklich Polen oder Russen sind, haben die sowas meist eh dabei, zumindest wenn sie öfter mal n Auto kaufen.
Dann lass dir beim Verkaufen, die Personr. in den Vertrag reinschreiben, dann halt muss der Käufer sich daran halten.
Du könntest dem Käufer auch sagen, dass du den Brief nach dem Abmelden auch via Post nachsendest und dieses halt nur in den Kaufvertrag mitreinschreibst.
Oder mach ne Kopie vom Brief und frag aber vorher beim Straß-Amt ob man mit der Kopie den wagen abmelden kannst, wenn ja dann reicht die Kopie.
Kennzeichen und Schein nimmst du dann mit.
hab mir die nr. vonner zulassungsstelle mal besorgt und werd da morgen früh anrufen - jetzt geht da schon keiner mehr ran - behörden *pfffffffffffffft*
die können mir ja dann sagen, ob es mit kopie geht oder wie oder was. ich persönlich möchte den wagen nämlich auch lieber nur abgemeldet abtreten.. bin halt ne polizistentochter, die immer nur horrorgeschichten zu hören kriegt (oh, jetzt kommuniziert keiner mehr mit mir, was.. ;D ) unabhängig davon, ob schriftl irgendwas festgehalten wurde oder nich..
Hallo
Das ganze ist kein Problem.
1. Den Kaufvertrag mit der Frist zum ab/ummelden versehen
2. Datum UND UHRZEIT der Fahrzeugübergabe auf dem Kaufvertrag notieren.
Dann bist Du raus aus dem Schneider.
Vorformulierte Kaufverträge kriegst du bei deiner Versicherung oder beim ADAC.
Da kann man dann einen Teil abtrennen, den man einfach bei der Zulassungstelle in den Briefkasten wirft.
Das wars für Dich.
Falls der Käufer den Wagen nicht ab-/ummeldet dann wird der zur Fahnduing ausgeschrieben und zwangsabgemeldet.
Servus
Thomas
also den adac-vertrag hat mir der liebe schelper ja zukommen lassen.. is schon ausgedruckt im täschchen 😉
da is auch dieses formular für vers. und zulassungsstelle dabei. und damit bin ich echt raus?? ui, das wär ja dann fein und doch einfacher als gedacht - ich bin nur halt so extremst mißtrauisch & vorsichtig..
wenns so einfach wäre...;-)
bin selber versicherungskaufmann....kenn sone sachen also ausm ff....
wenn du den wagen angemeldet verscherbelst haste immer ein risiko, da der jenige über deine versicherung unfall baun kann...
meld den wagen also unbedingt vorher ab um sowas zu verhindern...
ansonsten schreib in den kaufvertrag rein, dass der wagen am nächten tag umgemeldet werden MUSS, wenns nicht anders geht...lass dir unbedingt ab-/ummeldebescheinigung zuschicken.
jetzt bin ich wieder durchn wind - ARGH!! kann doch nich so schwer sein nen auto zu verkaufen..
aber wenn ich die 24 std frist reinsetz und dann vers. und zulassungsstelle direkt hinschick auch noch?? HILFE...
Moin!
weiß jetzt gerade nicht, ob das rechtens ist, es probleme gibt oder sonstirgendwas!! Ich habe es so gemacht, das ich einfach die nummernschilder und den Fahrzeugschein behalten habe (somit mussten die sich den Wagen mit roten abholen oder anhänger) Aber die konnten eine Probefahrt machen und alles war gut......(vor Probefahrt Führerschein zeigen lassen und mitfahren....)
MFG
dank ausführlicher pn (danke nochmal) und rücksprache mit meiner versicherung werd ich beim verkauf so vorgehen, dass ich den adac-vertrag nutzen werde und die formulare für vers. und zulassungsstelle ausfüllen/absenden werd. und im kaufvertrag fixier ich halt auch uhrzeit und personummer des käufers.. mein gott, es verkaufen und kaufen tagtäglich x menschen autos.. da wird ja bei meinem nich unbedingt gerade der gau kommen müssen.. *hoffentlich* 😉
danke an euch alle für hilfestellungen und tipps - echt ein klasse forum!!
Hallo
Zitat:
Original geschrieben von Daemenoth
wenns so einfach wäre...;-)
bin selber versicherungskaufmann....kenn sone sachen also ausm ff....
wenn du den wagen angemeldet verscherbelst haste immer ein risiko, da der jenige über deine versicherung unfall baun kann...
Wenn Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag vermerkt sind, kann er danach machen was er will, Dich betrifft es nicht mehr.
Der KFZ-Versicherer (also Deine Versicherung) hat eine nachversicherungspflicht, d.h. der Wagen ist bis zur Ab-/Ummeldung weiter dort versichert, max. aber, ich glaube 4 Wochen, bis zur Zwangsabmeldung durch die Zulöassungsstelle.
ABER: Bei einem Schadenfall können die nicht auf Dich zurückgreifen.
Bei einem Unfall nach dem Verkauf geht das voll zu Lasten der Versicherung.
Das sollte ein Versicherungskaufmann eigentlich wissen.
Das war früher mal anders, aber mit dem Zerfall des Ostblocks hat sich das geändert. Die wollen die Autos schlichtweg gleich mitnehmen und die alte Regelung war nicht mehr praktikabel.
Wenn Du sichergehen willst, dann Verkaufe das Auto am Vormittag und bringe die Abmeldebestätigung sofort zur Zulassung, wenn die halt noch offen haben.
Servus
Thomas
hab mir zumindest die faxnummern der vers. und zulassungsstelle besorgt und werd es dann sofort dahin schicken und sobald als möglich dann die fristeingeforderte abmeldebescheinigung nachreichen.. bin ja mal gespannt.. ?!