Brandschaden unterwegs
Hallo,
ich hatte vorige Woche einen Brandschaden mit meinem Wagen, 520 d , touring Bj. 11/13 auf der Autobahn,
Wagen hatte viele Extras, keine Standheizung, kein Schiebedach.
Während der Fahrt ( nach ca. 80 km auf der Autobahn mit Tempo zwischen 80 und 160 km/h) gab es plötzlich keinen Antrieb mehr. Schalte die Automatik auf N zum Rollen und lenke auf den Standstreifen. Wenige Sekunden später tritt vorne links aus dem Eck der Motorhaube Rauch/ Qualm aus. Ich öffne kurz die Motorhaube und sehe in der rechten oberen Ecke kleine Flammen und Rauchentwicklung. Schliesse die Klappe wieder.
In der Folge sind 3 Feuerlöscher zum Einsatz gekommen, die das Feuer nicht stoppen konnten. Die eintreffende
Feuerwehr konnte nur noch ein Wrack ablöschen. Alles komplett abgebrannt.
Nach Rücksprache mit dem Versicherungsgutachter wurde das Thema Problem mit der Abgasrückführung bei BMW 5er angesprochen. Daher meine Frage , ob hier ein echtes Thema bauseitig existiert, woraus möglicherweise eine Produkthaftung des Herstellers resultiert, da das Fahrzeug ansonsten tadellos war (150 tkm Laufleistung) ?? Vielleicht gibt es ja jemand , der hierzu weiterhelfen kann und Hinweise / Antworten hat. Es würde mich freuen . Vielen Dank vorab !
Gruß,
Andreas
Beste Antwort im Thema
Der Aluhutträger macht selbst am Wochenende keine Pause.
30 Antworten
BMW tauscht doch die betroffenen Kühler nach dem "Quickcheck". Man muss nur sein Auto hinbringen. Meiner steht jetzt dort auf unbestimmte Zeit inkl. kostenlosem Leihwagen.
Wollte nicht warten bis es brennt.
Blöd nur dass man sich selbst informieren muss, bzw. sein Auto dort zur regelmäßigen Wartung hinbringen muss um davon zu erfahren.
Wer hier im Forum mitliest sollte es aber auch mitbekommen haben.
Ich nehm an BMW kann einfach die Masse von tausenden Autos nicht auf einmal bewältigen, da die neuen Kühler ewig lange Lieferzeiten haben.
Deswegen die Salamitaktik. Was ich auch nicht gutheiße.
Zitat:
@nixon2001 schrieb am 27. Juni 2019 um 11:38:46 Uhr:
...die Grundschwierigkeit bleibt, als Kläger muss man die Kausalität zwischen Ursache und Schaden nachweisen, das ist angesichts des verkohlten Rests "etwas" schwierig.
Das halte ich nicht für die Grundschwierigkeit, bzw. überhaupt nicht das Problem. Die Ursache ist vermutlich die AGR, das weiß auch der Gutachter und die Kausalität zum Schaden ist offensichtlich...
Selbst bei nem schwarzen Klumpen konnte man z.B. früher immer die Luftfilterbrände eindeutig identifizieren.
Die Problematik ist das du ja auf Produkthaftung klagen willst. Wenn 100%ig fest steht das die Ansaugleitung wegen der AGR gebrannt hat, dann heißt das noch lange nicht das BMW haften muss. Das ist die Schwierigkeit.
In meinen Augen ist das Verdrecken des Ansaugtraktes verantwortlich für den Brand. Glykol alleine aus dem Kühler würde nicht brennen. Das Verdrecken ist eine normale Abnutzung und damit hätte ein neues Auto diesen Fehler nicht...also kein Fall für Produkthaftung.
Es gibt auch noch andere Gründe wie ein Brandschaden im Motorraum zustande kommen kann.Wie soll das denn genau nachgewiesen werden,dass die AGR/Kühler der Grund war?Eine Vermutung durch hätte, wenn, vielleicht reicht da nicht aus.
Der Schaden (wenn Du versichert bist , hast Du keinen direkten Schaden) oder das Brandrisiko reicht auch allein nicht aus. Es muss noch ein Verschulden dazu kommen, was man dann auch noch beweisen muss. Da ja BMW nicht völlig untätig ist, sondern heimlich und leise Teile tauscht wird es eine Frage der Einschätzung durch den Richter, ob das ausreicht. Da es da politische Verwicklungen gibt, wird der amtstreue Richter eher das höhere Wohl im Auge behalten, als das individuelle. BMW wird auch schon eine Argumentation bereithalten, und mehrere Anwälte haben, die das gut darstellen können. Aber trotzdem: toi toi toi, wäre mal ein Schritt. Versuche doch den Verbraucherschutz zu begeistern von der Idee..
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Übernimmt sowas eigentlich die Teilkasko oder braucht man da VK? Da meiner die 100.000 geknackt hat, aber erst 3 Jahre alt ist, überlege ich hin und her, ob nicht auch die TK reicht.
Teilkasko
Zitat:
@kanne66 schrieb am 27. Juni 2019 um 11:16:32 Uhr:
manch ein "Robin" seine Schwester, die er gut kennt... leitet aus Zeitungsberichten und + 2200 Posts in einem Meckerforenfred gleich den Weltuntergang ab... 🙄
Haha, this made my day...
Ich glaub auch, das da wenig Chancen sind mit durch zu kommen.
BMW hat irgend wo eine ganze Rechtsabteilung sitzen. Wenn da einer von den Schlauköpfen auf die Idee gekommen ist, dass der Motor ja sowieso zu einem Klumpen zusammenschmilzt, und man sich so nichts nachweisen lassen kann.
Dann braucht es schon ein paar mehr abgebrannte BMW, dass da mal das Kraftfahrtbundesamt drauf schaut.
Seltsam ist nur, dass man nur von abgebrannten BMW hört.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Es tut sich was wegen der Batteriekabel am Vorgängermodel. Also nicht aufgeben. Vielleicht hat ja jemand geklagt.
https://www.feuerwehr-ilsfeld.de/pkw-brand-35/
F11....
Nun kann man ja anhand des Alukunststoffklumpens "genau" nachweisen, dass für die Brandursache nur die fehlerhafte AGR infrage kommt.😁 Frohes klagen.
Zitat:
@Matze_Lion schrieb am 29. Juni 2019 um 14:49:00 Uhr:
Nun kann man ja anhand des Alukunststoffklumpens "genau" nachweisen, dass für die Brandursache nur die fehlerhafte AGR infrage kommt.😁 Frohes klagen.
Mr. Superschlau. Klar kann man das Feststellen. Ist doch in Südkorea auch festgestellt worden. Und bei jedem Brand lässt sich die Ursache finden, wenn man das genau untersucht. Kostet halt etwas Mühe.
Die sich alle so in Sicherheit wägen, bitte auch mal dran denken dass so ein Auto auch älter wird, und sich die Probleme dann häufen. Wenn das alles so selten passieren würde, hätte man jetzt nicht nochmal einen Rückruf für das Vorgängermodell gemacht, das ja schon ewig nicht mehr hergestellt wird. Und die Probleme beim F1x fangen ja grade erst richtig an.
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