Brand S80 D5 MJ08
Liebe Foristen,
nachdem ich meinen Elch (S80 D5, MJ 08, 120tkm) vor meinem Urlaub zu einer freien Volvowerkstatt gebracht habe, um die Handbremse und einen Kabelbruch im elektrischen Fensterheber richten zu lassen, rief mich heute der Meister an, dass bei der letzten Probefahrt die Meldung, dass der Russpartikelfilter voll sei, aufgeleuchtet seit. Daraufhin hätten sie im VIDA gesehen, dass der DPF zu 90% voll sei (was mich bei der km-Leistung und ausschließlich Langstrecke eigentlich wundert). Sie haben daraufhin eine Flüssigkeit in den DPF gegeben und würden ihn dann freibrennen. Nach weiteren 2 Stunden rief der Meister erneut an und berichtet, der Wagen habe gebrannt (sic!). Es habe ca. 15 Minuten nach der letzten Fahrt (zum Freibrennen des DPF) bei ausgeschalteter Zündung im Inneren des Wagens aus den Lüftungsdüsen und dem CD Fach in der Mittelkonsole eine starke Rauchentwicklung gegeben. Bei Einschalten der Lüftung sei aus allen Düsen und der gesamten Mittelkonsole beissender schwarzer Rauch und Brand-/Schwelgeruch aufgestiegen. Die Werkstatt hat zwei 10kg CO2-Löscher und zwei 10 kg Pulverlöscher in dem Wagen und dem Motorraum entleert, bis der Brand erstickt wurde. Dementsprechend sieht der Wagen nun aus und wird wohl kaum wieder zu richten sein.
Auf der Hebebühne sieht der Bereich um den DPF und den Kat unauffällig aus, und auch die Gummiteile in der näheren Umgebung sind nicht geschmolzen o.ä. Es scheint also eher aus dem Klimakompressorbereich zu kommen. Hier gab es 2009 von Volvo einen Rückruf wegen der Fehlverlegung eines Kondenswasserschlauchs. Wenn dieser Schlauch sich zusetzt, staut sich Wasser im Heizungskasten, wo auch die elektrische Vorwarnung der Luft verbaut ist. Mein Wagen war betroffen, und es wurde damals laut Volvo auch ein neues Ablaufventil verbaut.
Abgesehen davon, dass ich natürlich wenig erfreut bin, dass die Reparatur einer defekten Handbremse letztlich zum Abbrennen des Fahrzeugs geführt hat (hier besteht natürlich nur ein zeitlicher, kein kausaler Zusammenhang), müssen sich nun die Gutachter und Versicherungen damit auseinandersetzen.
Dennoch würde ich gerne Eure Meinung zu den folgenden Punkten lesen:
- Ist ein Zusammenhang zwischen der DPF Reinigung und dem Brand möglich oder wahrscheinlich?
- Hat jmd ähnliche Erfahrungen mit Kurzschluss, Schwelbrand oder anderen Problemen im Bereich des Klimakompressors beim S80, V70, XC 70 gemacht? Der Meister sagte, dass bei der letzten Fahrt vor dem Brand die Klimaautomatik ausgeschaltet war.
Nach 3 Volvos ist mein Vertrauen nun etwas erschüttert und ich hoffe, dass dies ein Einzelfall ist/bleibt. Es scheint aber vll bei diesem Modell sinnvoll zu sein, hier besonders darauf zu achten.
Vielen Dank für die Antworten und ich berichte vom Fortgang der Begutachtung.
Grüße aus Mannheim,
Holger
Beste Antwort im Thema
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Hier einmal ein Zwischenstand: Es war ein Sachverständiger der Haftpflichtversicherung der Werkstatt da und hat den Wagen begutachtet, konnte aber ohne Demontage kein abschließendes Urteil fällen.
Nun besteht die Versicherung darauf, dass der Wagen zerlegt wird, d.h. Armaturenbrett etc. raus und Ursachenforschung betrieben wird. Der Meister veranschlagt das mit ca. 5 Stunden Arbeit, die die Versicherung übernimmt. Er habe seinerseits der Versicherung schon bedeutet, dass er nach einer etwaigen Reparatur keine Verantwortung übernehme, dass der Wagen wieder laufe (wegen Folgeschäden durch Pulver etc.).
Auf die Frage, ob nicht alleine das mittlerweile seit gut einer Woche im Auto befindliche Pulver eine Reparatur unwirtschaftlich mache, konnte er keine klare Aussage treffen. Letztlich obliegt das natürlich der Einschätzung der Versicherung.
Mir bleibt ja nun nichts als weiter zu warten, aber der Gedanke, den Wagen irgendwie zusammengeflickt und ausgesaugt wieder zu bekommen, ist natürlich nicht gerade erbaulich.
Ich berichte weiter ....
43 Antworten
Zitat:
@DerKiff schrieb am 18. August 2015 um 13:11:48 Uhr:
Den Gutachter der Werkstatt bzw. der Versicherung der Werkstatt würde ich nicht akzeptieren.
Dir ist ein Schaden entstanden, dementsprechend solltest du auch die freie Wahl des Gutachters haben.
Das sehe ich auch so. Bei einem unverschuldeten Schaden (und davon ist mit großer Wahrscheinlichkeit auszugehen, da die Werkstatt bei der RPF-Reinigungsaktion offenbar Blödsinn gemacht hat) oberhalb der Bagatellgrenze hat man m.W. freie Gutachterwahl zu Lasten der gegnerischen Versicherung. Beim von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter hätte ich immer das Gefühl, dass da was abgewehrt werden soll. Der begutachtet natürlich eher zu Gunsten seines Beauftragenden.
Vorsichtshalber würde ich bei der eigenen Versicherung (wenn man der Überzeugung ist, dass die was taugt) mal nachfragen, wie man sich verhalten soll.
sehe ich wie der Südschwede. Leidtragend wird ja die eigene Versicherung, daher würde ich die auch mit einbeziehen und über den Sachverhalt bezüglich möglicher Fehler beim RPF-Ausbrennen hinweisen.
Nicht mit dem Haftpflichtschaden bei KfZ verwechseln.... die freie Gutachterwahl gilt nicht immer und wenn die Haftpflicht der Firma übernehmen soll, dann bestimmt nicht. Man kann natürlich einen eigenen Gutachter beauftragen, muss den dann aber evtl. auch zahlen...
KUM
Zitat:
@KUMXC schrieb am 18. August 2015 um 14:41:45 Uhr:
Nicht mit dem Haftpflichtschaden bei KfZ verwechseln.... die freie Gutachterwahl gilt nicht immer und wenn die Haftpflicht der Firma übernehmen soll, dann bestimmt nicht. Man kann natürlich einen eigenen Gutachter beauftragen, muss den dann aber evtl. auch zahlen...
KUM
Grundsätzlich zählen Gutachterkosten immer zu den Wiederherstellungskosten, wenn es für einen Laien nicht offensichtlich ist, was zu reparieren ist. Das ist auch in diesem Fall so. Aber es gibt ja hier ein weiteres Problem, was noch viel wichtiger ist. Nämlich durch den Sachverständigen überhaupt einmal die Ursache des Schadens feststellen zu lassen. Schritt 2 wäre dann die Feststellung des Wiederherstellungsaufwands. Die Werkstatt behauptet ja, der Brand sei aus heiterem Himmel ohne ihr Zutun ausgebrochen. Sollte ein Verschulden der Werkstatt nicht nachzuweisne sein, bleibt der TE sowieso auf allen Kosten sitzen. Die Teikasko zahlt wiederum nur, wenn die Ursache im Fahrzeug zu suchen war. Ist nich tfestzustelen, wo die Ursache lag, bleibt nur die Vollkasko. Ich würde dem TE auf jeden Fall empfehlen, seine TK bzw. VK zu informieren. Sollten diese eintreten müssen, werden die von sich aus die Klärung übernehmen.
Grüße vom Ostelch
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Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Ich hatte direkt mit meiner Versicherung (der Wagen hat TK und VK) gesprochen, die meinte, es sei Sache der Werkstatt und deren Versicherung, die zuerst am Zuge seien. Der Schaden wurde aber auch bei meiner Versicherung hinterlegt.
Ich warte nun ab, was die gegnerische Versicherung sagt.
Noch eine andere Frage (auch anhand der Bilder, s.o.): Wäre denn (sofern das überhaupt einzuschätzen ist) eine Reparatur denkbar, oder würde alleine die Tatsache, dass 2 10kg Pulverfeuerlöscher in das Armaturenbrett und im Motorraum unter die Abdeckung, wo Steuergeräte etc, sind, geblasen worden sind, gegen eine Instandsetzung sprechen?
Anders gefragt, seht Ihr - den Brand-/Schwelschaden einmal ausgenommen - das Pulver, was ja überall in Armaturenbrett und den Vorderwagen eingedrungen ist, als problematisch an?
Alles an der Sache ist problematisch. Wer kann nach irgendwelchen Reinigungsaktionen Folgeschäden ausschließen?
Willst du jemals in dem Auto sitzen und die Lüftung einschalten ?
Ich würde sagen: Totalschaden, wirtschaftlich ohnehin.
Also wenn es tatsächlich zwei volle 10kg Löscher gewesen sein sollen die jetzt in deinem Vorderwagen stecken, dann denke ich das man das Pulver nicht ohne eine komplette Demontage (und Reinigung) von dem Armaturenbrett(sprich Lüftungskanäle) jemals wieder herausbekommt....und selbst das bezweifel ich.
Der Motorraum wird sicher das kleinere Problem sein.
Ich habe beruflich mit Pulverlöschern zu tun, weiß was 20kg Löschmittel anrichten können. Mit gesamt 20kg Pulverlöscher kannst du eine 100qm Wand WEIß KALKEN. Das Pulver wird in jedem Stecker sitzen, es wird Feuchtigkeit anziehen und klebrig, mit der Zeit auch anfangen zu Stinken nachdem es Feucht wurde.
Gruß Ingo.
man sagt nicht umsonst: wenn ein Wagen mal brennt: schau dass er auch wirklich komplett abfackelt.
😉
Mit dieser Menge Löschpulver im Auto ist das Fahrzeug ein Totalschaden. Das Pulver verkrustet und kann elektrische Kurzschlüsse auslösen.
Das Pulver löscht, ja nach Variante, durch eine Chemische Reaktion - antikatalytisch.
Ist das Pulver ein ABC -Pulver (Auch für feste brennende Stoffe) dann bildet es eine Sinterschicht - also eine feste Kruste um den Brand zu unterdrücken. Das noch nicht verfestigte Pulver reagiert dann langsam mit der Feuchtigkeit. Die Inhaltsstoffe sind meistens Ammoniumdihydrogenphosphat (super löslich in Wasser) und Ammoniumsulfat - Ultra fein gemahlen und total super für die Atemwege.
Die Löschwirkung ist perfekt - aber auch die Schäden die dadurch entstehen. Mit einem 12kg Löscher kann man eine Etage eines Mehrparteienhauses kontaminieren. Oder ein anderer Vergleich: nach dem Einsatz eines Löschers konnte nach 2 Jahren in dem selben Haus noch Pulver gefunden werden - obwohl es mehrmals sehr gründlich gereinigt wurde. Ein Großteil der elektrischen Geräte hatte Funktionsstörungen durch das eingebrachte Pulver.
Und noch was: wenn jemand für seine Wohnung einen Löscher kauft, investiert etwas mehr und kauft einen ABF-Löscher. Ist für Brände von festen Stoffen, flüssigen Stoffen oder Fettbrände.
Das Löschmittel ist eine Art Löschschaum und richtet nur sehr lokal einen Schaden an. Vorsicht nur bei elektrischen Anlagen.
Ein 10 kg Pulverlöscher kann ein ganzes Büro verwüsten, im Fahrgastraum eines Autos ist das Pulver dann überall. Für mich ist das dann auch ein Totalschaden, zumal ja noch nicht mal klar ist was gebrannt hat. Alles andere wurde zu den Löschern ja schon richtig gesagt.
Zur Werkstatt und der Reinigungsflüssigkeit habe ich nur ein ungläubiges Kopfschütteln.🙄
Zitat:
@kuni82 schrieb am 18. August 2015 um 19:44:21 Uhr:
Und noch was: wenn jemand für seine Wohnung einen Löscher kauft, investiert etwas mehr und kauft einen ABF-Löscher. Ist für Brände von festen Stoffen, flüssigen Stoffen oder Fettbrände.Das Löschmittel ist eine Art Löschschaum und richtet nur sehr lokal einen Schaden an. Vorsicht nur bei elektrischen Anlagen.
Für kleinere "gut zugängliche" Brände gibt es ja auch Löschdecken, damit der Löschschaden nicht größer wird als der Brandschaden. 😉
Grüße vom Ostelch
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Hier einmal ein Zwischenstand: Es war ein Sachverständiger der Haftpflichtversicherung der Werkstatt da und hat den Wagen begutachtet, konnte aber ohne Demontage kein abschließendes Urteil fällen.
Nun besteht die Versicherung darauf, dass der Wagen zerlegt wird, d.h. Armaturenbrett etc. raus und Ursachenforschung betrieben wird. Der Meister veranschlagt das mit ca. 5 Stunden Arbeit, die die Versicherung übernimmt. Er habe seinerseits der Versicherung schon bedeutet, dass er nach einer etwaigen Reparatur keine Verantwortung übernehme, dass der Wagen wieder laufe (wegen Folgeschäden durch Pulver etc.).
Auf die Frage, ob nicht alleine das mittlerweile seit gut einer Woche im Auto befindliche Pulver eine Reparatur unwirtschaftlich mache, konnte er keine klare Aussage treffen. Letztlich obliegt das natürlich der Einschätzung der Versicherung.
Mir bleibt ja nun nichts als weiter zu warten, aber der Gedanke, den Wagen irgendwie zusammengeflickt und ausgesaugt wieder zu bekommen, ist natürlich nicht gerade erbaulich.
Ich berichte weiter ....
Hallo,
ich würde in dem Fall ein Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
beetle367
Konntest wenigstens in den Urlaub (Mietauto), zu lasten der gegnerischen Versicherung?