böser blick
hallo,
wenn ich mir einen bösen blick dran mache und den aber mit der motorhaube verspachtel, bekomm ich dann probleme beim tüv?
brauch ich dann eine Einzelabnahme oder wie ist das?
hoffe ihr könnt mir weiter helfen
LG redryder
45 Antworten
ich habe schon einige fahrwerke eintragen lassen, und keiner von den herren im blauen kittel wollte ein vermessungsprotokoll sehen...
mir ist das doch egal. hauptsache eingetragen!
"hey meister, ich hab hier noch ein vermessungsprotokoll."
- "vorbildlich, brauche ich aber nicht, das geht auch so."
Glück gehabt. Meiner hat damals drauf bestanden. Da ich aber sehr ordentlich bei sowas bin (hab nen ordner im auto mit allen gutachten eintragungen und abes) haben selbst die Netten grünen mal gesagt "Respect" XD
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Also, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:
Bei dem besagtem "bösen Blick", auch Scheinwerferabdeckung genannt.
Es ist kein Problem die Motorhaube zu "verlängern", solange sich dort hinterher keine scharfen Kanten (am besten gebördeltes Blech verwenden) befinden. Die Abdeckung sollte sich nicht weiter als bis zur Kante der Haube unten vollziehen. Als hilfreich hat sich die Abe von Kamei erwiesen, da dieses zwar nur über eine aus Abs-Kunstoff befindlichem Gutachten besteht, aber genau über diese in den identischen Abmessungen befindlichen Grössen verfügt.
Fazit: Zumindest hier in HH besteht hinsichtlich der ordnunsgemässen Veränderung der Motorhaube unter Berücksichtigung der gültigen Bestimmungen keinerlei Bedenken betreffend der Eintragung.
Im Anhang die Abe von Kamei
hallo ich habe meine bösen blick selber gemcht und hate richtig erger mit dem tüv aber er ist eingetragen hier ein bild
der vom tüv hat gesagt das were zu tief und das licht were beeitrechtigt und die kühlung were nicht mehr optimal aber ich habe es dann mit viel geld eigetragen bekommen
Das nützt unter Umständen auch nichts. Wenn irgendein PB Zweifel an der Richtigkeit der Eintragung aufkommen lässt, schckt er Dich erneut zum Tüv. Dieser muß dann diesen Umbau bestätigen.
Und ja, er kann das verlangen.
fahrwerkeintragung ohne vermessungsprotokoll hmm..
alles schön und gut nur spart man da nich am falschen ende?
was wenn nach nem halben jahr die reifen einseitig ablaufen? spätestens dann weiß man an welchen ende man nich sparen sollte..