1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. bodenfreiheit

bodenfreiheit

Audi A4 B7/8E

hallo,
kann mir vll jmd helfen, es geht um den neusten a4, mit dem s-line fahrwerk, könnte mir jmd sagen, wieviel bodenfreiheit er dann noch hat?

thx schon mal

16 Antworten

Lt. den Abmaßen im Audi Prospekt hat der "normale" A4 genau 12 cm Bodenfreiheit (wahrscheinlich vom Motorschutz gemessen).

Gruß
Sascha
www.cult1.da.ru

sicher das, das so wenig ist?

Guck mal hier (von Audi):

http://www.audi.at/de/images/modelle/abmessungen/bild/16.gif

beim s4 sinds 108mm, was imo genauso tief ist wie das s-line fw.
http://www.audi.at/de/images/modelle/abmessungen/bild/19.gif

ahja danke schön, das ist ja recht wenig eigendlich

der erste a4 war noch tiefer:

http://www.a4-freunde.de/img/a448.jpg

hallo!
fahren einen s-line mit sportfahrwerk. also von der frontschürze gemessen sind es ca. 20 cm. allerdings ist das nicht die "reelle" höhe weil der unterboden tiefer ist.
aber sonst: nur zu empfehlen... super fahrspaß!

WAS!?! der S4 hat 10,4 cm Bodenfreiheit??? Ich darf doch eigentlich nicht unter 11cm haben...

das heisst wenn ich mir ein Gewindefahrk zulege bekomm ich das mal sicher nicht eingetragen...?

Zitat:

Original geschrieben von MartinV8


WAS!?! der S4 hat 10,4 cm Bodenfreiheit??? Ich darf doch eigentlich nicht unter 11cm haben...

das heisst wenn ich mir ein Gewindefahrk zulege bekomm ich das mal sicher nicht eingetragen...?

Eingetragen bekommt man grundsätzlich alles, man muß nur lange genug beim Richtigen nachfragen, ich habe selbst schon Eintragungen für schwarz getönte Seitenscheiben vorn gesehen 😉

Lustigerweise (naja, für D ist sowas ja eigentlich normal) kann die technisch zumeist nichtswissende Rennleitung das Sportgerät dennoch stilllegen, obwohl die technisch qualifizierte eigens ins Leben gerufene Prüfstelle ihr OK gab.

Diese Geschichte mit den 110mm gabs zu meiner tiefer-breiter-härter-Zeit auch schon, aber wo weist die StVZO deiner Meinung nach diese Auflage aus?
Dann frage ich mich, warum trotz zahlloser Kontrollen (die Häufigkeit kann man sich gar nicht vorstellen, wenn man selbst nie so ein Auto hatte...einfach unglaublich...) meine Autos damals weder bemängelt noch still gelegt wurden, denn da passte meist bestenfalls noch ne Handbreit drunter 😁

Gott sei Dank sind diese Zeiten vorbei 😉

Grüßle,
Daniel

@AvantI_A4...

So wie ich sehe, kommt MartinV8 aus Österreich und bei uns in Österreich steht das tatsächlich geschrieben, dass das Auto mind. 11 cm Bodenfreiheit haben muss 😉

also ich kenne das nur so das 11cm zu festen fahrzeugteilen(achsschenkel) ist und 7,4cm zu flexibelen teilen (lippe usw)

Hallo Leute,

ich bin auch Österreicher, und da muss ich hier mal ein paar Sachen klarstellen!😉

* Bodenfreiheit an tragenden Teilen mind. 11cm
* Bodenfreiheit an flexiblen Teilen mind. 8cm
* Scheinwerferunterkante mind. 50cm

Das Problem bei allen Audis, ist halt mal das unter dem Motor der tiefste Punkt ist!
Und eins könnt ihr mir glauben, wenn die Jungs von der Landesregierund nachmessen und du hast nur 10,5cm kannst du schon wieder nachhause fahren!!!!

Max. Tieferlegung die du bei uns bei einem A4 eingetragen bekommst, aber nur mit 17" oder 18" das sind 3cm, ist aber max. und da muss man noch einen bar mehr Luft in die reifen geben!

Wenn man auf einem Audi 18" drauf gibt und eine Erdung mit 60/60 hat, beträgt die Bodenfreiheit nur mehr 8cm!

Es gibt auch einige Möglichkeiten wie man auch Autos mit einer geringeren Tiefe als 11cm bei eingetragen bekommt, möchte ich aber hier nicht ansprechen!😉

Zitat:

Original geschrieben von DG17


@AvantI_A4...

So wie ich sehe, kommt MartinV8 aus Österreich und bei uns in Österreich steht das tatsächlich geschrieben, dass das Auto mind. 11 cm Bodenfreiheit haben muss 😉

Das mag sein, steht aber nirgendwo, deshalb ging ich davon aus, er wäre aus D.

Interessant aber, dass sich diese Urban Legend mit den 110mm von Ö bis zu uns verbreitet 😉

Grüßle,
Daniel

Achtung etwas OT

@avanti

Zitat:

Eingetragen bekommt man grundsätzlich alles, man muß nur lange genug beim Richtigen nachfragen, ich habe selbst schon Eintragungen für schwarz getönte Seitenscheiben vorn gesehen

Lustigerweise (naja, für D ist sowas ja eigentlich normal) kann die technisch zumeist nichtswissende Rennleitung das Sportgerät dennoch stilllegen, obwohl die technisch qualifizierte eigens ins Leben gerufene Prüfstelle ihr OK gab.

1.Eine EIntragung ist keine technische Prüfung/Abnahme sondern eine Eintragung in den Zulassungsbescheinigung I/II.

2.Wenn der Prüfer eine ordnungsgemäße Prüfung/Abnahme macht dann bestätigt er dir als Sachverständiger lediglich den ordnungsgemäßen Zustand, was er natürlich nicht machen kann wenn dein Fzg. gegen geltendes Recht verstößt.

3.Ein Prüfer der gegen geltendes Recht verstößt legalisiert damit NICHTS und setzt lediglich seinen Job aufs Spiel was auch immer er Dir ausstellt reicht nur für ne dumme Rennleitung...

Also nicht auf den Leim gehen

Grüße

Deine Antwort