BNS 5.0 und Fotostudios

Audi A4 B7/8E

Moin,

bei unserem mobilen Navi sind "Starenkästen" eingezeichnet (leider nur bei solchen für Tempo 30 auch akustischer Alarm).

Kann man sowas beim BNS 5.0 auch aktivieren? Am besten mit akustischem Warner? Ich fahre nämlich jetzt seit 17 Jahren Auto und bin erst 1 Mal geblitzt worden - und das soll so bleiben!

9 Antworten

Nein, soviel ich weiß geht das erstens bei dem BNS 5.0 nicht und zweitens ist so etwas auch nicht erlaubt. (Wahrscheinlich wird deshalb dieser Thread auch bald von einem Mod geschlossen werden.)

Sowas hab ich auch schon mal gehört, aber wieso ist das dann bei unserem mobilen Navi? Ist die original mitgekaufte Software *anmerk

Meine Frage ging auch nicht dahin, ob man irgendwo auf dunklen Kanälen sowas beziehen kann, sondern nur ob es werksseitig und legal geht. Denn werksseitig gehts nun mal bei unserem mobilen und daraus schließe ich, dass das dann auch legal ist.

Ansonsten lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

Bislang hab ich die Dinger sowieso (bis auf 1 Mal *G) immer rechtzeitig erkannt... 😁

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Sowas hab ich auch schon mal gehört, aber wieso ist das dann bei unserem mobilen Navi? Ist die original mitgekaufte Software *anmerk

Meine Frage ging auch nicht dahin, ob man irgendwo auf dunklen Kanälen sowas beziehen kann, sondern nur ob es werksseitig und legal geht. Denn werksseitig gehts nun mal bei unserem mobilen und daraus schließe ich, dass das dann auch legal ist.

Ansonsten lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

Bislang hab ich die Dinger sowieso (bis auf 1 Mal *G) immer rechtzeitig erkannt... 😁

kommt auf den hersteller des navis an ... bei den mir bekannten geräten kann man einen blitzerwarner zwar installieren, muss aber bei jedem einschalten des geräts explizit bestätigen, dass man weiss, dass es verboten ist, sich vor blitzern warnen zu lassen ... bei audi ist es definitiv erst gar nicht dabei

Hi Andree,
ich widerspreche Dir ungern, aber ich bin der Meinung, dass das nicht unerlaubt ist. Die fest installierten Blitzer sind in sehr vielen Navigationssystemen hinterlegt. Und zwar als POI Point of Interest. Und was soll daran unerlaubt sein? Etliche Radiostationen geben sogar die Standorte von mobilen Blitzern durch. Teilweise, wenn sie von Hörern gemeldet wurden, teilweise sind sie sogar von öffentlicher Seite angekündigt.
Ist ja eigentlich auch logisch: Würde die öffentliche Hand das nicht zulassen und die Warnung offiziell verbieten, müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Bürgern Verstöße unterstellt, oder sich dem Vorwurf des modernen Raubrittertums aussetzen.
Denn: **********Ironie Modus an *********** Die Kontrollen fallen ja nur an Stellen mit erhöhtem Unfallrisiko statt, wo es wichtig ist, die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zur Sicherheit aller zu überprüfen. Nicht etwa, um das Staats- oder Gemeindesäckel aufzubessern. ***********Ironie Modus aus*********
Und wird jemand gewarnt und hält sich dadurch an die Beschränkung, dann ist ja der Sinn der Kontrolle erfüllt.
Gruß
Rainer

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Ich habe gerade mal im Internet geschaut (ohne momentan viel Zeit in weitere Recherchen zu stecken) und an vielen Stellen ist davon die Rede, dass Blitzerwarner verboten sind, die Hersteller den schwarzen Peter an den Benutzer weitergeben.

Artikel bei Stern

Oder aus der StVO:
§ 23, Absatz 1b

"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Natürlich bekomme auch ich täglich mit, wenn die Radiosender vor Blitzern warnen, aber wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, sollte so Hilfsmittel eigentlich nicht nötig haben.

Hi,

für Werksnavis gibt es wohl nur eine Möglichkeit, einen zusätzlichen GPS-Empfänger. Es gibt welche, auf die man per USB die aktuellen "Gefahrenschwerpunkte" laden kann und man akustisch gewarnt wird.
Das ganz funktioniert ohne Display und den Empfänger kannst du z.B. in die Armlehne legen.

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen


Ich habe gerade mal im Internet geschaut (ohne momentan viel Zeit in weitere Recherchen zu stecken) und an vielen Stellen ist davon die Rede, dass Blitzerwarner verboten sind, die Hersteller den schwarzen Peter an den Benutzer weitergeben.

Artikel bei Stern

Oder aus der StVO:
§ 23, Absatz 1b

"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Natürlich bekomme auch ich täglich mit, wenn die Radiosender vor Blitzern warnen, aber wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, sollte so Hilfsmittel eigentlich nicht nötig haben.

Ohne mich streiten zu wollen; aber ich glaube, dass mit diesem § Radarwarner oder Radarstörsender gemeint sind. Was spricht denn dagegen, dass fest installierte Blitzer in einer Karte angezeigt werden? Schließlich sieht man die Dinger ja auch öffentlich ungetarnt rumstehen. Sinn der Übung ist doch, dass man an diesen gefährlichen Stellen langsam fährt. Und wenn man weiß, wo die stehen und sich dran hält, dann fährt man doch langsam, oder? Zweck also erfüllt. Ich weiß, dass der Betrieb von Radarwarnern verboten ist, IMHO sogar der Besitz. Zumindest werden die Dinger beschlagnahmt, wenn man damit erwischt wird. Ich behaupte aber mal einfach, dass das Anzeigen von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen nicht unzulässig ist.

Erlaubt hin, verboten her: Richtig ist natürlich, dass man sich an die Verkehrsregeln (mit leichtem Ermessensspielraum) halten soll. Ich bräuchte sicherlich KEINE Warngeräte und würde auch kein Geld dafür ausgeben. Und ja, ich habe auch schon mal ein Knöllchen gezahlt wegen zu schnell fahren.

Wobei ich mich schon oft ärgere und mich frage, ob ich der Depp bin, oder andere. Wenn man z.B. auf einer 4-spurigen BAB kilometerlang hinter einem her fährt, der mit 120 auf der linken Spur fährt und nicht nach rechts geht, um mich durchzulassen. Gesetzestreu nach dem Gummiparagraphen: "Die linke Spur darf durchgehend benutzt werden, wenn sich auf der rechten hin und wieder langsamere Fahrzeuge befinden." Das bedeutet auch alle 500 m. Ja, und wenn man den dann endlich mal hinter sich gelassen hat und sich in der nächsten BAB-Baustelle schön an die 80 hält und 90 fährt, dann kommt die Verkehrsbremse sicherlich mit 120 wieder an einem vorbeigedümpelt und nach der Baustelle geht das wieder von vorne los.

Boah! Schon wieder zu viel geschrieben. Bei dem Thema könnte ich mich immer so schön in Rage schreiben und reden.

Resumee: An die Regeln halten und dann vermisst man auch nicht die Blitzer in der Karte.

LG

Rainer

So wie ich die Regelung verstanden habe:

Anzeigen ist erlaubt (z.B. im Rahmen einer Karte),
WARNEN jedoch nicht (Pop-Up, Warnton etc.)

Gruß

Dietmar

Zitat:

Original geschrieben von Dietmar


So wie ich die Regelung verstanden habe:

Anzeigen ist erlaubt (z.B. im Rahmen einer Karte),
WARNEN jedoch nicht (Pop-Up, Warnton etc.)

Gruß

Dietmar

Der Text spricht von Geräten, solange die Karte aus Papier besteht, ja. 😎

Mitlerweile werden nur noch die festen Blitzer in den Ländern gezeigt, in den es legitim erlaubt ist.  Auf einer AutoAtlas-GPS-Europakarte werden nur Blitzer in Belgien, Frankreich etc. angezeigt, Deutschland bleibt da leer. Solch ein Gerät sollte man dann auch mitführen dürfen, da die deutsche Rechtssprechung ja nur innerhalb der dt. Grenze erfolgen kann, dort aber keine Warnung erfolgt.

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