BMW verkauft, nun leuchtet Motorkontrollleuchte?

Hey Leute,

ich habe meinen BMW sehr schnell verkauft bekommen. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich nochmal gut in das Fahrzeug investiert.
Denn es leuchtete die Motorkontrollleuchte, das Fahrwerk war fertig, die Inspektion auch überfällig und TÜV musste auch erneuert werden.

Die Motorleuchte war nicht mehr vorhanden, als die Lamda-Vor-Katsonde getauscht worden ist.

Insgesamt hat mich alles gut 2 Scheine gekostet...

Jedenfalls wurden alle Reparaturen vor 2 Wochen durchgeführt und seit dem war nichts mehr mit dem Auto. Es war tadellos.

Heute kommt der Käufer, ich zeig ihn alle TÜV und Service-Berichte und wir machen eine Probefahrt. Er war sehr zufrieden und kauft das Fahrzeug.

Nun schreibt er mich heute Abend an, dass die Motorleuchte leuchtet, wie vor meiner Reparatur vor 2-3 Wochen.
Das kann ich allerdings überhaupt nicht verstehen, denn bei mir war der besagte Fehler wie gesagt nicht mehr vorhanden.

Ich bin in der Zeit nach der Reparatur viel gefahren. Auch oft über 240Km/h und es ist nichts gewesen.

Was denkt ihr, wie sollte ich hier reagieren und vorgehen? Ich bin etwas überfordert gerade und möchte natürlich nichts falsch machen und korrekt reagieren.

Grüße

33 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Dezember 2015 um 10:46:42 Uhr:


Alles richtig was geschrieben wurde. Ich würde dem Käufer dennoch anbieten eine Überprüfung in der Werkstatt, die die erste Reparatur durchgeführt hat vorzunehmen. Vielleicht besteht Gewährleistungspflicht. Ggf. würde ich aus Kulanz die Hälfte der Kosten tragen.

Das kann einen endlose Geschichte werden.

Was kommt als nächstes?

Ich würde überhaupt nichts tun, weil einem das später zur last gelegt werden kann.
Je mehr man schreibt, je mehr man sich kümmert umso größer der Ärger hinterher.

Beim Tüv wurde alles ausgelesen und nachweislich vorher in der WS alles repariert.

Gewährlesitung im Kaufvertrag ausgeschlossen, fertig.

Wer 6 Monate Gewährleistung haben möchte, muss für ca. 3 Mille Aufpreis beim Händler kaufen.

Und auch da bekommt er eher selten das was der Gesetzgeber vorschreibt.

Wenn er 2.000,- € mit zwei Scheinen bezahlt hat, also mit zwei 1.000,- €-Scheinen, dann hat er ein Problem, welches deutlich größer ist als die MKL.

Die Fehlermeldung "vor-Kat-Sonde" hatte ich bei meinem A8 auch. Nach dem Fehler löschen war mal wochenlang Ruhe, mal dauerte es nur wenige Tage. Eine Werkstatt wollte die Kat's komplett austauschen, deren Lebensdauer sei mit rund 150.000 km bereits überschritten, eine andere nur die Vorsonden. Scheinbar ist dieser Fehler durch die OBD nicht eindeutig feststellbar.

Rechtlich wird es darauf hinauslaufen, ob du einen dir bekannten Fehler arglistig verschwiegen hast. Dann zieht der Gewährleistungsausschluss nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2015 um 13:49:32 Uhr:


Wenn er 2.000,- € mit zwei Scheinen bezahlt hat, also mit zwei 1.000,- €-Scheinen, dann hat er ein Problem, welches deutlich größer ist als die MKL.

Die Fehlermeldung "vor-Kat-Sonde" hatte ich bei meinem A8 auch. Nach dem Fehler löschen war mal wochenlang Ruhe, mal dauerte es nur wenige Tage. Eine Werkstatt wollte die Kat's komplett austauschen, deren Lebensdauer sei mit rund 150.000 km bereits überschritten, eine andere nur die Vorsonden. Scheinbar ist dieser Fehler durch die OBD nicht eindeutig feststellbar.

Rechtlich wird es darauf hinauslaufen, ob du einen dir bekannten Fehler arglistig verschwiegen hast. Dann zieht der Gewährleistungsausschluss nicht.

Nachdem er die Rechnungen vorgelegt hat wurde da wohl nix verschwiegen. Ich sehe da auch moralisch keine Verpflichtung, der Käufer hat da gedacht er hat einen Schnapper gemacht. Das Risiko war ihm bekannt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2015 um 13:49:32 Uhr:


Wenn er 2.000,- € mit zwei Scheinen bezahlt hat, also mit zwei 1.000,- €-Scheinen, dann hat er ein Problem, welches deutlich größer ist als die MKL.

Umgangssprachlich bezeichnet man gerne mal 2000 Euro als 2 Scheine. Unabhängig davon, was da nun genau hingelegt wurde. Es können auch 20 Einhunderter sein. Den Begriff also nicht auf die Goldwaage legen.

Rechtlich wird es darauf hinauslaufen, ob du einen dir bekannten Fehler arglistig verschwiegen hast. Dann zieht der Gewährleistungsausschluss nicht.

Arglistig wärs nur, wenn es nicht auf der Rechnung bzw. Mängelbeschreibung erscheint. Soweit bekannt, hat der TE aber extra darauf hingewiesen, dass die MKL leuchtete und der Wagen auch in dieser Hinsicht repariert wurde. Bei der Probefahrt und noch einige Tage später kam die Lampe ja auch nicht wieder. Sollte es tatsächlich wieder die Lambda-Sonde sein, sollte sich der Käufer mal in der Werkstatt vorstellen. Schliesslich wird er ja belegen können, dass diese Werkstatt die Reparatur vorgenommen hat. Ich sehe allerdings keinen Anlass, dass sich nun der TE darum kümmern müsste.

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Hallo,

zunächst vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mit 2 Scheinen meine ich 2000 Euro. Für mich ist ein Schein = 1000 Euro und nicht 100 Euro.
Für 200 Euro hätte gerade mal für den TÜV und einen Ölwechsel gereicht, wenn überhaupt^^

Ich habe dem Käufer ausführlich in einer SMS geantwortet, dass der Fehler behoben worden ist und nicht wieder vorkam. Auch habe ich hier im Forum nach Antworten gesucht und dem Käufer mögliche Beispiele genannt.
-ich habe das Fahrzeug immer nur mit SuperPlus befüllt, er nicht, vielleicht kommt daher der Fehler?
-sollte die neue Vorkatsonde defekt sein, so kann er diese natürlich 2 Jahre lang austauschen, Rechnung hat er
-vielleicht hat er im Luftsystem Probleme? Schlauch leicht lose...
-Luftfilterkasten oder Luftmassenmesser Probleme....

Der Käufer sagt, das er keinen Leistungsverlust hat.

Das Käufer antwortete mir in einer kurzen SMS, dass alles halb so wild ist und er den Fehlerspeicher auslesen wird. Scheinbar hat er mehr Erfahrung als ich.

Er kann die Teile eben nicht 2 Jahre austauschen lassen. Nach 6 Monaten wird es eh schwierig. Wenn du ein netter Mensch bist, kannst du das höchstens machen, da nur mit dir der Werkstattvertrag besteht. Wenn nicht, ist das auch nicht verwerflich. Verkauft ist verkauft.

wieso sollte der werkstattvertrag nur zwischen TE und Werkstatt bestehen? Die Rechte und Pflichten wurden mit dem Fahrzeug verkauft.

Von super kommt bestimmt nicht gleich eine MKL...

Und in zwei Monaten kommt der Käufer an, daß ein Reifen platt wäre 😉

Ein Scan des Fehlerspeichers bringt garantiert etwas mehr Licht ins Rätselraten, was als Auslöser der MKL in Frage kommen könnte.

Bei anfangenden Sensorfehlern beim LMM/Map kommt man mit dem Auslesen oft nicht weiter, weil diese Sensoren zunächst mal keine Fehler ablegen. Ist halt etwas kniffelig.

So, nun rutscht mal alle schön rüber 🙂

Zitat:

@Thraciel schrieb am 31. Dezember 2015 um 15:26:16 Uhr:


wieso sollte der werkstattvertrag nur zwischen TE und Werkstatt bestehen? Die Rechte und Pflichten wurden mit dem Fahrzeug verkauft.

Nö.

Eine noch bestehende Forderung muss auf den Käufer übertragen werden und genau bestimmt werden.

keine pauschale Übertragung der Gewährleistungsrechte, sondern nur Übertragung von Forderungen, die genau bestimmt wurden:

hier die Gewährleistung auf die Arbeiten an der Lambda-Sonde.

( §§ 398 u. 399 BGB)

O.

Alle gehen aktuell davon aus, dass der Fehler da ist.
Da der Käufer ja von dieser Leuchte wusste, ist die Frage, die ich mir stelle:
Will er einfach nur noch ein wenig Geld zurück haben und täuscht die angebliche Leuchte vor?
Denn diese Masche ist nicht selten..

Da du Dir keine Schuld bewusst bist, woll er Dir doch Bild der brennenden Leuchte schicken.
Dann, auch erst dann würde ich Kontakt mit der Werkstatt suchen.
Grüße
Tanja

Zitat:

@turborex schrieb am 1. Januar 2016 um 10:04:51 Uhr:



Will er einfach nur noch ein wenig Geld zurück haben und täuscht die angebliche Leuchte vor?
Denn diese Masche ist nicht selten..

Da würde er aber kaum eine SMS senden, dass alles kein Problem sei und er erstmal den Fehler auslesen lassen will.

Bisher klingt die Geschichte glaubwürdig und nachvollziehbar.

Aber wir dürfen wohl gespannt sein, wie es weiter geht.

Gesundes Neues übrigens.

Den Fehler hatte ich bei meinem A8 ständig. Meist einige Tage nach längerer Vollgasfahrt. Leistungsverlust unbekannt und immer der gleiche Fehler gespeichert - Lamdasonde Vorkat. Dann hab ich den Fehler halt gelöscht, das Abgasverhalten war weiterhin korrekt.
Da das Auto dann einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt (Auspuff überfahren, beide Kats incl. Lamdasonden beschädigt) und ich das Auto dann so verkauft habe, blieben mir umfangreiche Reparaturen erspart.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2015 um 13:49:32 Uhr:


Rechtlich wird es darauf hinauslaufen, ob du einen dir bekannten Fehler arglistig verschwiegen hast. Dann zieht der Gewährleistungsausschluss nicht.

Das ist wohl die korrekte Antwort hier im Thread. Bei uns geht ein ähnlicher Fall jetzt vor Gericht, da der Verkäufer das Problem arglistig verschwiegen hat.

Wenn du dem Käufer bei Verkauf gesagt hast "Wagen läuft jetzt einwandfrei, allerdings hatte ich ihn vor 2 Wochen wegen Mangel a und Mangel b in der Werkstatt, dies sollte jetzt aber behoben sein", und dies auch der Wahrheit entspricht, hast du gute Karten. Dann hat der Käufer sich trotz des Wissens über einen potentiellen Mangel zum Kauf entschlossen.

Hast du ihm den Werkstattaufenthalt verschwiegen und gesagt "alles bestens, hatte nie Probleme mit dem Wagen", hast du ihn arglistig getäuscht und hast weniger gute Karten. Ihm einfach die Unterlagen mitzugeben und darauf zu hoffen, dass er die Positionen auf der Rechnung nicht versteht, zieht nicht vor Gericht. Einem KFZ-Laien kann nicht zugemutet werden, dass er anhand von Werkstattabrechnungen selbststänig ein Problem erkennen kann.

Ich würde erstmal versuchen die Sache gütlich und außergerichtlich zu klären. Nochmal in die Werkstatt und nach dem Fehler suchen. Wenn es dann tatsächlich was grobes ist musst du ggf. doch mal einen Fachmann (Anwalt) aufsuchen und dich beraten lassen.

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