BMW Finanzierung - Kündigung der RSV?

Tag zusammen,

habe mir heute vom 🙂 ein gutes Angebot bezüglich einer Finanzierung eingeholt.

Nun muss ich feststellen, dass für 48 Monate eine RSV in Höhe von 1.900€ abgeschlossen wurde.

Diese würde ich gerne kündigen, habe auch hier auf Motortalk mal gelesen, dass die Versicherung nicht an den Händler gebunden ist. Wisst ihr auf Erfahrung ob das so einfach möglich ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo,

aktuell verlangt BMW für ausgewählte Gebrauchtwagen 2,99% eff.
Fragt vor Vertragsabschluß ob dieser Satz gilt ohne RSV.
Vermutlich ist dann der Zinssatz bei 3,99 % oder höher.

Die RSV kostet ca. 700,-- und gilt im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit.
Nicht bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.
Also sinnlose Versicherungsleistungen für eine Menge Geld.

Sollte der Zinssatz also ohne RSV höher sein, diese trotzdem mit abschließen.

Die RSV dann nach ca. 2 Wochen, in jedem Fall vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der VERSICHERUNG (meist Allianz) kündigen.

Ihr bekommt den Betrag von der Versicherung erstattet und habt den günstigeren Zinsatz...

Bei mir war das eher Zufall, weil ich die RSV mit unterschrieb - "das muß so sein für den Kredit" lt. Verkäufer.
Daheim lese ich dann das Kleingedruckte im Kreditvertrag und in der RSV, der Kredit sei nicht an die RSV gebunden.

Ich habe das Geld ca. 3 Monate nach Vertragsabschluß zurück bekommen. Die großen Konzerne sind halt nicht besonders schnell.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BMW Ratenschutzversicherung' überführt.]

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Zitat:

@mk493 schrieb am 29. April 2024 um 17:17:01 Uhr:


Ist dieser Satz gemeint?

Ich hab noch eine Frage: Ich habe mit BMW Finance telefoniert, da wurde gesagt, ich kann den Vertrag auch kurzzeitig nach 1 Monat kündigen und es fallen keine Bearbeitungsgebühren an und es wird verrechnet, spricht die Gap Versicherung für die letzten 35 Monate fallen dann weg.

... liest du eigentlich auch in diesem Thread? Das wurde alles zigmal durchgekaut.

Wenn du KÜNDIGST, dann werden dir anteilige Anlaufkosten berechnet.
Nur wenn du WIDERRUFST innerhalb der Frist, bekommst du dein gesamtes Geld wieder.

Kündigung und Widerruf sind rechtlich nicht gleich.

Bist du deinem Geld böse? Hast du zu viel davon? Dann mach halt. Hör nicht drauf, schmeiß BMW die Kohle in den Rachen. Bist ja erwachsen und wir sind ein freies Land. Als Aktionär freue ich mich über dein Verhalten. 🙂

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 29. April 2024 um 17:47:41 Uhr:


Exakt so habe ich es gemacht. Und null Stress mit dem Verkäufer ist mir das wert gewesen.

Also normal gekündigt?

Und was hat dich das am Ende mehr gekostet zu dem eigentlichen Kredit?

Die zweite angepasste Rate ist noch nicht abgebucht, aber überschlagen habe ich 70 Euro, bei 36.000 Kreditsumme auf 4 Jahre.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 29. April 2024 um 18:40:13 Uhr:


Die zweite angepasste Rate ist noch nicht abgebucht, aber überschlagen habe ich 70 Euro, bei 36.000 Kreditsumme auf 4 Jahre.

Im Endeffekt sind diese 70€ eine Aufwandsentschädigung? /Bearbeitungsgebühr?
Mit mehr kosten muss man nicht rechnen?

Also natürlich macht es Sinn und ich verstehe den Unterschied Widerruf/Kündigung, allerdings muss ich auch nicht unbedingt ein Gespräch danach mit Händler führen müssen.

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Das ist für mich der erste Monat, in welchem ich die Leistung also habe.

Ist es dir wirklich so wichtig dass der Händler nicht böse auf dich ist?

Vllt. solltest du einen Kredit bei der Hausbank oder ING Autokredit o.ä. aufnehmen und beim Händler als Barzahler auftreten … einen schlechteren Zinssatz hast du da auch nicht.

oh man oh man, ich kann hier gerne meine IBAN nennen...

Der Händler ist auch nach 4 Wochen und Kündigung ganz doll böse auf dich, denn auch dann ist er seine Provision los.

Wenn du tatsächlich das Auto rechtzeitig vor Ende der Widerrufsfrist bekommst ist doch eh alles gut. Telefonnummer sperren und gut.

Wenn nicht lasse dir mal deine Eier aufblasen und dich nicht ausnehmen.

Du widerrufst innerhalb der Frist und fertig.

Okay, bekomme ich dann ein zusätzliches Schreiben für die GAP Versicherung inkl. das Widerrufs-Formular?
bei der GAP Versicherung ist der Widerruf 14 Tage nach Unterschrift des Vertrages? Was ist, wenn die Aushändigung des Fahrzeuges doch erst nächste Woche ist, statt diese Woche?
Ab wann kann ich allerfrühestens widerrufen? Die Bearbeitung dauert ja auch einige Tage.
Der Widerruf kann auch einfach per E-Mail an die BMW Bank erfolgen?

Anders sieht es bei der RSV aus, da waren es 30 Tage?

Das steht in deinen Unterlagen. Es reicht die rechtzeitige Absendung. Email genügt auch. Mir wäre es aber ein Einwurfeinschreiben wert.
Du bekommst kein Formular, wo du ankreuzt: Ich widerrufe.
Dir werden noch mal die Erklärungen zugeschickt.

Solange das Auto innerhalb der Frist übergeben wird, hast du keine Gespräche bezgl. des Widerrufes mit dem Händler. Erst wenn die Übergabe nach dem Widrruf erfolgt.

Wann du innerhalb der Frist widerrufst ist völlig egal. Am letzten Tag musst du halt, ob du das Auto hast oder nicht. Der Händler verarscht dich, du kannst das genauso tun.

Es steht auch alles ne Million Mal hier im Thread. Da tippt man sich die Finger wund und dann macht mk0815 doch das Gegenteil, weil er Angst vor seinem Verkäufer hat. Kann man sich nicht ausdenken.

@mk493: Email an die BMW-Bank und das Thema ist erledigt. Du bekommst dann mehrere schriftliche Bestätigungen.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 30. April 2024 um 10:59:33 Uhr:


@mk493: Email an die BMW-Bank und das Thema ist erledigt. Du bekommst dann mehrere schriftliche Bestätigungen.

Werde ich so machen, nehme mir zum Wochenende die Zeit.

Frage, du hast nun Widerrufen oder gekündigt? Das ging mir aus deinen Beiträgen nicht hervor.

Ich habe gekündigt. 5 Tage nachdem meine Reklamation erledigt war. Es gab Kratzer auf dem einer Felge. Hätte ich vorher widerrufen, dann wäre meine Sorge, dass der Austausch nicht selbstverständlich gelaufen wäre. Ich hatte das Fahrzeug vorher nicht gesehen.

Der Widerruf ist NICHT mit den Fristen nach Unterschrift widerrufbar, sondern die Fristen beginnen erst nach Zusendung einer separaten Belehrung über die Widerrufsmöglichkeiten. Diese darf erst eine Woche NACH Unterschrift erfolgen.

Ergo: Solange du keine Belehrungen erhalten hast, hat die Frist (14/30) noch gar nicht zu laufen begonnen. Ich habe beim letzten Mal die Belehrungen 3 Monaten nach Bestellung immer noch nicht gehabt.

Es bleibt dir aber unbenommen, auch ohne deren Erhalt zu widerrufen (siehe Posts zuvor).

Ich halte es kurz, es kam nicht zum Widerruf, weil der Händler eine Email von der BMW Finance erhalten hat, wir haben neu verhandelt ohne GAP und 5,99% Zinsen. Warum nicht gleich so. Ohne Stress usw.

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