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BMW e91 Felgen auf neuen F20 ?

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 18. Oktober 2011 um 17:43

Moin, ich fahre derzeit einen 3er touring e 91. Nächstes Jahr wechsel ich auf den neuen F 20 weiss jemand ob die Winter Felgen passen würden? Der F 20 soll ja auf 3er Basis gebaut werden?!

Danke vorab.

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12 Antworten

Dazu würde ich am besten meinen Händler fragen.

Ja, das kann schon gehen, muss es aber nicht, da doch mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

Dass der F20 die gleiche Plattform wie der 3er (F30) hat, ist absolut irrelevant, da

a) du den E91 hast, das also nichts mit dem neuen 3er, auf dem der neue 1er basiert, zu tun hat und

b) Felgen nichts mit Plattformen zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von Mcmannaman

Moin, ich fahre derzeit einen 3er touring e 91. Nächstes Jahr wechsel ich auf den neuen F 20 weiss jemand ob die Winter Felgen passen würden?

Hätte ich auch schon versucht - passt aber leider nicht. ET sind komplett verschieden.....

Moin Moin :)

Hol den Thread mal wieder hervor...

Wie schaut es denn mit Felgen vom F30 auf dem F20 aus?! Speziell die Doppelspeiche 397?!

Lochzahl und -kreis passen ja.

Aber ET34??

225er Reifen an der HA...beim F20 haben alle 18" bzw höher einen 245er Reifen auf der HA. Keine Ahnung ob das was zu bedeuten hat?

Angenommen alles passt: Ist einen Einzelabnahme beim Tüv notwendig?

Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

Grüße aus dem Vogtland ;)

Zitat:

Original geschrieben von KonneB91

Moin Moin :)

Hol den Thread mal wieder hervor...

Wie schaut es denn mit Felgen vom F30 auf dem F20 aus?! Speziell die Doppelspeiche 397?!

Lochzahl und -kreis passen ja.

Aber ET34??

225er Reifen an der HA...beim F20 haben alle 18" bzw höher einen 245er Reifen auf der HA. Keine Ahnung ob das was zu bedeuten hat?

Angenommen alles passt: Ist einen Einzelabnahme beim Tüv notwendig?

Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

Grüße aus dem Vogtland ;)

Sobald es irgendwelche kleinen Abweichungen gibt, wird es schwieriger.

Du brauchst ja von BMW eine Freigabe, damit die ABE des Fahrzeugs erhalten bleibt. Die wirst Du hier in diesem Falle aber nicht bekommen, da sich durch eine andere ET die Spurweite verändert. Eine genormte Spurweite ist aber Bestandteil der ABE, so wie sie eingetragen ist. "Deine" ET von 34 stimmt nicht mit den F20/21 Freigaben überein (40mm bzw. auch andere bei 18" und 19"). Daher wird BMW höchstwahrscheinlich auch keine Freigabe erteilen. Probieren kannst Du es ja dennoch mal...

Dann gäbe es noch eine Unbedenklichkeistbescheinigung, mit der man zum Tüv gehen könnte, um sie sich dann eintragen zu lassen.

Ganz ohne Bescheinigung oder Gutachten zum TÜV ist es aber fast unmöglich und extrem Teuer!

Vielen Dank für die Antwort...

Klingt sehr plausibel und bringt mich wohl ganz schnell wieder weg von dem Gedanken :D

Gibt ja aber auch schöne Felgen für den F20...:)

Grüße aus dem Vogtland ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Dann gäbe es noch eine Unbedenklichkeistbescheinigung, mit der man zum Tüv gehen könnte, um sie sich dann eintragen zu lassen.

Ganz ohne Bescheinigung oder Gutachten zum TÜV ist es aber fast unmöglich und extrem Teuer!

Ist so nicht ganz richtig. Es reicht eine Tragfähigkeitsbescheinigung von BMW aus. Die bekommt man auch. Dann ab zum TÜV, die checken noch kurz, ob die Räder vom Platz her auch passen und dann werden sie eingetragen. Nennt sich Einzelabnahme und kostet ca. 50-60€.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Dann gäbe es noch eine Unbedenklichkeistbescheinigung, mit der man zum Tüv gehen könnte, um sie sich dann eintragen zu lassen.

Ganz ohne Bescheinigung oder Gutachten zum TÜV ist es aber fast unmöglich und extrem Teuer!

Ist so nicht ganz richtig. Es reicht eine Tragfähigkeitsbescheinigung von BMW aus. Die bekommt man auch. Dann ab zum TÜV, die checken noch kurz, ob die Räder vom Platz her auch passen und dann werden sie eingetragen. Nennt sich Einzelabnahme und kostet ca. 50-60€.

Naja, Herr Oberlehrer, das meinte ich doch! Sie hätten durchaus mal fragen können, oder? Traglastbescheinigung = Es gibt keine Bedenken darüber, dass es diesbezüglich Probleme geben wird. Welche soll es ausser der Freigabe denn sonst noch von BMW geben?

Mir viel das Wort nicht ein, aber deswegen ist es ja nicht falsch. Aber gut...

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Ist so nicht ganz richtig. Es reicht eine Tragfähigkeitsbescheinigung von BMW aus. Die bekommt man auch. Dann ab zum TÜV, die checken noch kurz, ob die Räder vom Platz her auch passen und dann werden sie eingetragen. Nennt sich Einzelabnahme und kostet ca. 50-60€.

Naja, Herr Oberlehrer, das meinte ich doch! Sie hätten durchaus mal fragen können, oder? Traglastbescheinigung = Es gibt keine Bedenken darüber, dass es diesbezüglich Probleme geben wird. Welche soll es ausser der Freigabe denn sonst noch von BMW geben?

Mir viel das Wort nicht ein, aber deswegen ist es ja nicht falsch. Aber gut...

Ich habe keine Ahnung, warum du so gereizt reagierst. Es ist jedenfalls Fakt, dass BMW nicht für eine Freigabe verantwortlich ist. Deshalb wird BMW nicht "höchstwahrscheinlich keine Freigabe" für E91 Felgen am F20 erteilen, sondern BMW kann das schlicht und ergreifend überhaupt nicht machen.

Desweiteren gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Felgen nicht. Wenn dir das richtige Wort nicht einfällt, dann schreibe doch bitte nicht etwas falsches. Das hilft doch dem Threadersteller nun wirklich nicht weiter.

Und als letztes: Ohne diese Tragfähigkeitsbescheinigung wird es nicht extrem teuer oder schwierig, der TÜV wird diese Eintragung einfach nicht machen, da der TÜV nun mal nicht wissen kann, wie viel Gewicht die Felgen nun aushalten oder eben nicht.

So gesehen ist die Eintragung von anderen Felgen ziemlich unproblematisch und auch nicht teuer, wenn die Räder denn vom Platz her ans Auto passen. Da kommt es dann eben auf die Felgenbreite und Einpresstiefe der Felgen an. Vom Fahrzeuggewicht her ist das in der Regel kein Problem.

 

Und um zur Frage zurückzukommen: Die 397er am F20 könnten problematisch werden vom Platz her. Die stehen vorne wie hinten 1,7-1,8cm weiter raus. Zudem hat der F30 einen anderen Reifenquerschnitt als der F20. Hier müsste man also andere Reifen montieren.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

 

Naja, Herr Oberlehrer, das meinte ich doch! Sie hätten durchaus mal fragen können, oder? Traglastbescheinigung = Es gibt keine Bedenken darüber, dass es diesbezüglich Probleme geben wird. Welche soll es ausser der Freigabe denn sonst noch von BMW geben?

Mir viel das Wort nicht ein, aber deswegen ist es ja nicht falsch. Aber gut...

Ich habe keine Ahnung, warum du so gereizt reagierst. Es ist jedenfalls Fakt, dass BMW nicht für eine Freigabe verantwortlich ist. Deshalb wird BMW nicht "höchstwahrscheinlich keine Freigabe" für E91 Felgen am F20 erteilen, sondern BMW kann das schlicht und ergreifend überhaupt nicht machen.

Desweiteren gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Felgen nicht. Wenn dir das richtige Wort nicht einfällt, dann schreibe doch bitte nicht etwas falsches. Das hilft doch dem Threadersteller nun wirklich nicht weiter.

Und als letztes: Ohne diese Tragfähigkeitsbescheinigung wird es nicht extrem teuer oder schwierig, der TÜV wird diese Eintragung einfach nicht machen, da der TÜV nun mal nicht wissen kann, wie viel Gewicht die Felgen nun aushalten oder eben nicht.

So gesehen ist die Eintragung von anderen Felgen ziemlich unproblematisch und auch nicht teuer, wenn die Räder denn vom Platz her ans Auto passen. Da kommt es dann eben auf die Felgenbreite und Einpresstiefe der Felgen an. Vom Fahrzeuggewicht her ist das in der Regel kein Problem.

 

Und um zur Frage zurückzukommen: Die 397er am F20 könnten problematisch werden vom Platz her. Die stehen vorne wie hinten 1,7-1,8cm weiter raus. Zudem hat der F30 einen anderen Reifenquerschnitt als der F20. Hier müsste man also andere Reifen montieren.

Es ist nicht ganz richtig von Dir zu behaupten, das sei nicht so ganz richtig, was ich geschrieben habe.

Nichts von dem was Du da schreibst, hat im entferntesten damit zu tun was ich geschrieben habe.

Ich habe geschrieben:

- Wenn es um BMW-Eigene Felgen/Bereifungen geht, gibt es für verschiedene Modelle Freigaben von BMW.

- Wenn aber die Dimensionen der Felgen schon unterscheiden, bekommt man von BMW (-höchstwahrscheinlich- stimmt doch, oder?) dafür keine Freigabe.

- Ich habe geschrieben, es dem TE dennoch zu überlassen, bei BMW nachzufragen, ob er mir glaubt oder nicht. Wir sind hier im Internet und jeder soll sich seine eigene Meinung bilden.

- Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung meine ich das Traglfähigkeitsgutachten, welches auch BMW ausgibt, da diese Felge von BMW kommt.

- Wenn man gar kein Gutachten vorlegen kann, kann man aber immer noch eine extrem teure Einzelabnahme nach § 21 StVZO durchführen lassen. Die unterscheidet sich durch die Gutachtenabnahme nach § 19 STVZO. Die wird aber deshalb teuer, da bei fehlender Bescheinigung auch die Tragfähigkeit einer Felge ermittelt werden muss. Dabei wird aber eine Felge zerstört. In der Regel gibt es aber ein Tragfähigkeitsgutachten von BMW.

 

Desweiteren werde ich mich auf Diskussionen, die auf das was ich geschrieben habe ,nicht eingehen können, weiterhin nicht mehr befassen.

Meine Aussgagen weiter oben sind also weiterhin RICHTIG.

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Desweiteren werde ich mich auf Diskussionen, die auf das was ich geschrieben habe ,nicht eingehen können, weiterhin nicht mehr befassen.

Meine Aussgagen weiter oben sind also weiterhin RICHTIG.

Wie du meinst. Ich denke, der TE ist sich nun auf jeden Fall im klaren darüber, wie eine Eintragung abläuft. Ob ihm nun deine oder meine Antwort mehr gebracht hat ist da ja im Endeffekt egal. Ich verstehe nur deine Aggression (Oberlehrer??) nicht, da ich dich in keinster Weise angegriffen haben. Aber was solls.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Desweiteren werde ich mich auf Diskussionen, die auf das was ich geschrieben habe ,nicht eingehen können, weiterhin nicht mehr befassen.

Meine Aussgagen weiter oben sind also weiterhin RICHTIG.

Wie du meinst. Ich denke, der TE ist sich nun auf jeden Fall im klaren darüber, wie eine Eintragung abläuft. Ob ihm nun deine oder meine Antwort mehr gebracht hat ist da ja im Endeffekt egal. Ich verstehe nur deine Aggression (Oberlehrer??) nicht, da ich dich in keinster Weise angegriffen haben. Aber was solls.

Mit Aggression hat es nichts zu tun. Ich ärgere mich nur, wie jemand überhaupt Posts anderer nicht vernünftig liest, sich dafür aber einmischt und erst mal beißreflexartig behauptet, es sei falsch was der andere sagte.

Ich persönlich mag sowas ganz und gar nicht.

Das ist arrogant, anmaßend und introvertiert.

Verstehst Du das denn immer noch nicht?

Folgendes Beispiel hat zwar mit Motorrädern zu tun, ist aber laut STVZO das Gleiche wie bei PKW:

http://www.bmw-motorrad-kl.de/service/reifenfreigaben/

BMW selbst spricht hier sogar von einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung!"

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

 

Folgendes Beispiel hat zwar mit Motorrädern zu tun, ist aber laut STVZO das Gleiche wie bei PKW:

http://www.bmw-motorrad-kl.de/service/reifenfreigaben/

BMW selbst spricht hier sogar von einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung!"

Dort geht es um Reifen und in keinster Weise um Felgen. Dreh doch nicht alles so, dass es dir passt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für BMW Felgen gibt es nicht... Es geht dem TÜV hier rein um die Tragfähigkeit. Ob die Felgen ohne Bedenken vom Platz her an ein anderes Modell passen kann BMW nicht bescheinigen.

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