Bmw 645 Unfall mit Bilder Anwalt einschalten?

BMW

Hallo Leute,

Gestern ist mir eine ältere Dame in meinen Bmw 6er reingefahren. Die Polizei würde verständigt und hat alles aufgenommen. Dem Unfallprotokoll ist zu entnehmen, dass Sie mir die Vorfahrt genommen hat und das sie die hundertprozentige Schuld trägt. Danach habe ich Ihre Versicherung verständigt. Die haben mir gesagt, dass ich warten soll bis ich einen Brief von denen bekomme und da stehen die weiteren Schritte drin.

Ich will aber nicht warten und so schnell wie möglich das Geld bekommen. Was soll ich nun machen? Direkt zum Gutachter oder gleich zum Anwalt... Oder doch auf den Brief warten? Ich will nicht wochenlang so Rumfahren, vor allem weil auch meine Kunden mein Auto sehen....

Und was schätzt ihr, wie hoch der Schaden ist bzw wie viel ich bekomme? Ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Gruß und danke schon mal 🙂

Beste Antwort im Thema

Falls die Unfallgegnerin allein Schuld an dem Unfall trägt, muss ihre Haftpflichtversicherung Deine Anwaltskosten grundsätzlich komplett tragen. Das gilt z.B. dann nicht, wenn es einen geringfügigen Schaden gibt, was hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Von daher spricht nichts gegen die Mandatierung eines Anwalts.

37 weitere Antworten
37 Antworten

Ok, ihr habt Recht!

Ist die Karre überhaupt noch so viel wert? Der 645er ist ja eher ein problembehafteter Säufer (ohne wirklich viel Leistung), nicht gerade das Lieblingsmodell aller Gebrauchtwagenkäufer?
Mit Unfallschaden sicher schwer zu verkaufen.

sorry.

Stimmt, ich hatte übersehen, dass es hier um einen (alten) 645 er geht. Da liegt der Gesamtwert (vor Unfall) deutlich niedriger. Eine Wertminderung in akzeptabler Höhe wird die Versicherung hier erst recht nicht akzeptieren. Das Auto ist nach der Reparatur unverkäuflich.

Der Wert wird nach der Reparatur nicht mehr viel höher sein, als im jetzigen Zustand ohne Reparatur.

Deshalb würde ich mich erst recht nicht auf eine Reparatur einlassen, sondern den Wert eines vergleichbaren 645 als Erstattung verlangen, zzgl. Nutzungsausfall zzgl. Beschaffungsaufwand. Den alten BMW kann die Versicherung gerne haben, falls der angesetzte Restwert nicht passt und sich das kaputte Fahrzeug für den Preis nicht verkaufen lässt.

Ohne Rechtsanwalt wird da wenig gehen.

@TL1a

Ich würde anderer Leute geliebten BMW nicht als Karre bezeichnen wollen. Höchstens meinen eigenen.

Es ist halt schade dass es in Europa kaum noch bezahlbare Autospengler gibt. Der Schaden ist recht überschaubar. Eine neue Tür, ein paar Dellen, ein paar Bleche aussägen und neu einschweissen und die Seite neu lackieren. Alles zusammen gut machbar aber unbezahlbar.

Ich bin mir ja nicht sicher ob jeder seinen BMW so liebt. Für mich ist mein Auto nur ein schnelleres Fortbewegungsmittel.

Ähnliche Themen

Sind ja schon mal sehr sinnvolle Antworten bei, danke dafür 🙂

Vielleicht kurz was zu meiner Erfahrung mit dem 6er... Meinen ersten 645 kaufte ich im Februar 2014. Es war auch ein Cabrio aber in schwarz und hatte 200.000 auf dem Buckel aber lief super, da der Motor kurz zuvor generalüberholt wurde. Alles lief gut bis irgendein... ihn mir im Sommer 2014 rundum zerkratzt hat. Trotz Vollkasko befinde ich mich noch heute mit der Huk im Rechtsstreit. Den 6er habe Ich dann im Winter verkauft... Dann hatte ich Anfang des Jahres wieder Lust auf ein 6er Cabrio, also kaufte ich in der Nähe von Koblenz meinen jetzigen, den ich aber nach dem Kauf im April nur 2 Wochen fuhr, bis ich ihn da wieder in die Werkstatt gegeben habe, wegen fälliger Ventilschaftdichtungen. So wurde der Motor da komplett generalüberholt! Dazu gab es einen neuen Innenspiegel, Windschutz und neue Bremsen vorne. Das ganze hat aber leider fast 6 Wochen gedauert und die Fahrtkosten für die 400 km weite Strecke wurden nicht bezahlt. Nun habe ich das Auto seit wenigen Wochen wieder und nun passiert sowas 😁 Unter welchen Voraussetzungen zahlt denn die Versicherung den Fahrzeugwert? Ich habe schon einen ADAC verifizierten Anwalt bei mir in der Nähe gefunden, den ich morgen kontaktieren werde.

Zitat:

@bobbyblack schrieb am 3. August 2015 um 23:12:02 Uhr:


Unter welchen Voraussetzungen zahlt denn die Versicherung den Fahrzeugwert? Ich habe schon einen ADAC verifizierten Anwalt bei mir in der Nähe gefunden, den ich morgen kontaktieren werde.

Nach meiner Einschätzung (ich bin aber kein Anwalt) muss die Versicherung den im BGB festgeschriebenen Schadenersatz leisten. Wie und in welcher Form dieser Schadenersatz geltend gemacht wird, ist zunächst einmal Sache des Geschädigten.

In deinem Fall ist es unzumutbar zu verlangen, dass das Fahrzeug repariert wird. Es ist dann ein Unfallfahrzeug, das nicht mehr dem vorherigen Zustand entspricht. Nicht jeder mag einen reparierten Unfallwagen fahren. Also Austausch des Fahrzeugs gegen eines, das deinem vor dem Unfall entspricht.

Kostet z.B. 20.000, festgestellter Restwert von deinem z.B. 10.000. Heißt, die Versicherung müsste 10.000 EUR an dich auszahlen, und du muss den alten BMW für wenigstens 10.000 verkaufen. Dir bleibt aber auch die Wahl, den alten BMW an die Versicherung abzugeben, damit diese das Auto selbst verwertet.

Ich würde mir das ggf. selbst zu regeln zutrauen.
In deinem Fall kann das aus meiner Sicht aber nur ein Anwalt regeln.

Nicht vergessen : Nutzungsausfall und Beschaffungsaufwand geltend machen.

Was heißt genau " Nutzungsausfall und Beschaffungsaufwand" ich kann das Auto ja noch normal fahren, steht mir da ein Nutzungsausfall zu?

die Sachverhalte kann dir der Anwalt erklären.

Nutzungsaufall gilt für die Zeit der Reparatur (Dauer ist abhängig vom Schadenumfang) bzw. für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung. Beschaffungsaufwand sind beispielsweise Fahrten zur Beschaffung des neuen Gebrauchtfahrzeugs. Die 6 er BMW stehen nicht gerade vor jedermanns Haustür.

Ob du bei dem Schaden mit dem Auto so ohne weiteres am Straßenverkehr teilnehmen kannst, das würde ich erst mal feststellen lassen.

Zitat:

@Stephan Kraft schrieb am 4. August 2015 um 07:36:11 Uhr:


Ob du bei dem Schaden mit dem Auto so ohne weiteres am Straßenverkehr teilnehmen kannst, das würde ich erst mal feststellen lassen.

So wie ich das erste Foto der eingeknickten B-Säule interpretiere, ist das Fahrzeug in diesem Zustand nicht mehr verkehrstauglich.

Ok danke Leute, heute habe ich einen Termin beim Anwalt um 16.00 melde mich danach noch mal.

Also ich war gestern bei mir Anwalt und er hat im großen und ganzen das gesagt, was ihr auch meint außer eine Sache: Seiner Meinung nach, ist es fast unmöglich das Geld für einen vergleichbaren 6er zu bekommen, da es kein Neuwagen ist... Aber mehr kann er erst sagen, wenn er das Gutachten hat. Der Gutachter kommt heute nachmittag vorbei.

mit vergleichbarem 6 er meinte ich den Wert deines BMW vor dem Unfall. Für den Preis (z.B. 20.000) solltest du einen vergleichbaren wiederbeschaffen können. Um diesen Wert zu ermitteln (vor Unfall) wird das Gutachten benötigt.

Neben dem "Wiederbeschaffungswert" wird im Gutachten der aktuelle Restwert ermittelt (nach Unfall) und die geschätzte Reparaturhöhe. Wenn das alles vorliegt, dann lässt sich mehr dazu sagen.

Alles klar. Und kann der Gutachter die Generalüberholung in den Wert mit einbeziehen? Weil dadurch wird das Auto meiner Meinung nach wertvoller..

das muss er zwingend. Rechnung dafür bei ihm abliefern.

Leider habe ich dafür keine Rechnung, da das von der Garantie übernommen wurde. Ich habe eben mit Verkäufer / autohaus bmw telefoniert und die meinten, dass der Gutachter da anrufen soll wenn er das bestätigt haben will...

Deine Antwort
Ähnliche Themen