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BMW 318i hat einen Motorschaden nach 6 Monaten. Muss der Händler für diesen Aufkommen?

BMW 3er E90
Themenstarteram 18. Januar 2023 um 13:04

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 6,5 Monaten einen BMW 318i (E90) Bj. 2009 gekauft. Beim Kauf hatte das Fahrzeug 122k km gelaufen und mir sind erstmal keine Probleme aufgefallen. Nach einer Woche startete das Auto morgens schwierig und ging manchmal wieder aus. Danach lief das Auto teilweise nur sehr unrund. Ich habe dem Händler dies direkt mitgeteilt doch er war gerade im Urlaub und hat mir gesagt, dass er sich nach seinem Urlaub drum kümmern würde. Nach ca. 1.5 Monaten bin ich dann zum Händler gefahren. Dieser hat dann den Fehlerspeicher ausgelesen und mir gesagt, dass es wahrscheinlich an der Zündkerze und der Zündspule von Zylinder 4 liegt. Diese musste ich dann selber bestellen und einbauen (der Händler hat gesagt das kann ich selber machen). Obwohl der Händler ja eigentlich für sowas aufkommen muss. Nach dem Tausch war aber alles wie es vorher auch war und es hat sich nichts gebessert. Ich habe den Händler darüber informiert und er meinte zu mir, dass es dann wahrscheinlich die Steuerkette ist. (Beim Kaltstart war zu dem Zeitpunkt aber kein Klappern der Steuerkette zu hören und er hat auch nicht nachgeschaut ob die Steuerkette gelängt ist)

Ich habe ihm Anschließend im Dezember 2022 einen Brief geschrieben in welchem ich ihn auf die Sachmängel hingewiesen habe und ihn um eine Behebung dieser gebeten habe (§ 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs.1 BGB). Im Brief habe ich geschrieben, dass ich nicht auf die Mängel hingewiesen worden bin bei Abschluss des Kaufvertrags (§442 BGB). Ich habe ihm im Brief eine Frist bis zum 31.12.2022 gesetzt.

Er hat mir dann kurz vor Ablauf der Frist eine Mail geschrieben, dass er mich nicht zuordnen könne und ich ihm bitte den Kaufvertrag zusenden solle. Es wurde allerdings mündlich ein Kaufvertrag geschlossen und ich habe ihn darauf hingewiesen, dass dieser gemäß §125 BGB rechtsgültig ist. Außerdem habe ich ihm noch die Vorgangsnummer der Finanzierung gegeben und das Kennzeichen auf welches er das Auto zugelassen hat.

Seitdem habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Am 13.01.2023 habe ich dann beim Fahren plötzlich ein Klackern wahrgenommen und das Auto abgestellt.

Am 16.01.2023 musste ich mit dem Auto zur Arbeit fahren und habe festgestellt, dass ich kaum noch Leistung habe und das Auto so kaum noch anfahren kann. Ich habe dann den Händler angerufen und mein Problem geschildert. Am Telefon wurde mir die weiterfahrt nicht untersagt. Ich habe nach einem Ersatzfahrzeug gefragt, damit es nicht noch mehr Schäden am Auto gibt. Mir wurde gesagt, dass sie sich bei mir Melden. Ich habe gesagt, dass das bitte schnell passieren soll. Ich habe bis jetzt noch keinen Rückruf erhalten.

Ich habe mir dann am Montag Abend einen Mietwagen von Sixt geholt und warte seitdem auf den Anruf.

Nun meine Frage: Laut meines Wissens ist der Händler in der Beweislastplicht, dass das Auto vorher keinen Schaden gehabt hat und dieser durch mir verursacht worden ist, wovon in nicht ausgehe. Somit habe ich doch einen Rechtlichen Anspruch darauf, dass er die Mängel am Fahrzeug beheben muss, oder?

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23 Antworten

Hallo Marcel,

Du hast nichts schriftlich, also keinen Kaufvertrag?? Dann wird das Ganze schwierig, weil in jedem Fall Aussage gegen Aussage steht und er wird Dir wahrscheinlich Deine Aussagen über den Gesprächsverlauf nicht bestätigen.

Prinzipiell hast Du ein Recht auf Nachbesserung oder der Händler darf den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Schaden größer als der Wert des Autos ist.

Fahr vorbei und stell ihn zur Rede, um abzuklopfen, ob er überhaupt gesprächsbereit ist, ansonsten nimm Dir einen Anwalt, sonst läufst Du da ewig ohne Erfolg hinterher.

Wie jetzt, du hast keinen schriftlichen Kaufvertrag?

Kannst du nachweisen, dass der Händler es nicht im "Kundenauftrag" verkauft hat?

Wie du sagst, der Händler muss die Mängel beseitigen bzw den Kaufpreis um die Reperaturkosten mindern. Du hast 1 Jahr Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten ist er da in der Beweispflicht wenn er behauptet die Mängel wären nach dem Kauf gekommen. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen alles weitere schriftlich (Mail geht auch) und nicht telefonisch abzuwickeln damit du es nachweisen kannst. Auch generell für die Zukunft schriftlich ist immer besser. Der nächste Schritt wäre dann mit Mahnungen über ein Zivilgericht zu gehen woraus dann ein Verfahren entstehen kann wenn er sich quer stellt

Themenstarteram 18. Januar 2023 um 13:24

Zitat:

@amborax schrieb am 18. Januar 2023 um 14:16:16 Uhr:

Hallo Marcel,

Du hast nichts schriftlich, also keinen Kaufvertrag?? Dann wird das Ganze schwierig, weil in jedem Fall Aussage gegen Aussage steht und er wird Dir wahrscheinlich Deine Aussagen über den Gesprächsverlauf nicht bestätigen.

Prinzipiell hast Du ein Recht auf Nachbesserung oder der Händler darf den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Schaden größer als der Wert des Autos ist.

Fahr vorbei und stell ihn zur Rede, um abzuklopfen, ob er überhaupt gesprächsbereit ist, ansonsten nimm Dir einen Anwalt, sonst läufst Du da ewig ohne Erfolg hinterher.

Nein, leider habe ich keinen Kaufvertrag. Obwohl ich bei Abholung sogar extra nach gefragt habe wurde mir keiner gegeben. Ich war dort schon öfter aber der Händler tut immer so, als wenn er nicht wüsste, dass er die Kosten zu tragen hat und fordert mich dann auf das Fahrzeug bei ihm gegen Geld zu reparieren.

Zudem möchte ich eigentlich nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, weil es kaum noch fährt und ich nicht noch mehr Schaden verursachen möchte und am ende als der Verursacher da stehe.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung gegen einen solchen fall und möchte deshalb ungern vor Gericht gehen, weil ich mir nicht sicher bin ob ich den Prozess sonst verlieren würde.

Ein seriöser 'Händler' war es zumindest nicht.

Aber warum hast du nicht auf einen Kaufvertrag bestanden? Ohne den kannst du es eigentlich vergessen.

Themenstarteram 18. Januar 2023 um 13:26

Zitat:

@SnowWhiteSedan schrieb am 18. Januar 2023 um 14:22:14 Uhr:

Wie du sagst, der Händler muss die Mängel beseitigen bzw den Kaufpreis um die Reperaturkosten mindern. Du hast 1 Jahr Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten ist er da in der Beweispflicht wenn er behauptet die Mängel wären nach dem Kauf gekommen. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen alles weitere schriftlich (Mail geht auch) und nicht telefonisch abzuwickeln damit du es nachweisen kannst. Auch generell für die Zukunft schriftlich ist immer besser. Der nächste Schritt wäre dann mit Mahnungen über ein Zivilgericht zu gehen woraus dann ein Verfahren entstehen kann wenn er sich quer stellt

Danke für den Tipp! Wurde die Beweispflicht nicht am 1.1.22 von 1 auf 2 Jahre verlängert und die Beweislasstumkehr auf 1 Jahr?

Ab dem 1.22 ist die Gewährleistung von 6 Monate auf ein Jahr geändert worden. Also muss der Händler dir nachweisen das es deine Schuld ist. Das wird er aber nicht können, denn Gutachter sind teuer. Also bist du im Recht.

das wird dann ein langer Weg...

ohne auto, mit viel Stress und wenig Aussicht auf nachaltigen Erfolg.

Von welcher Kauf/Streitsumme sprechen wir denn?

Themenstarteram 18. Januar 2023 um 14:01

Zitat:

@altundgebraucht schrieb am 18. Januar 2023 um 14:57:36 Uhr:

das wird dann ein langer Weg...

ohne auto, mit viel Stress und wenig Aussicht auf nachaltigen Erfolg.

Von welcher Kauf/Streitsumme sprechen wir denn?

Ja, dass stimmt... ich habe die Hoffnung schon aufgegeben und mir gestern einen Seat Ibiza von 2019 gekauft... selbst wenn er den BMW noch reparieren sollte wovon ich eher nicht ausgehe werde ich das Teil verkaufen... habe dem BMW für 7950Euro gekauft... und anschließend noch ein 700Euro navi eingebaut...

Hat man nicht das Recht auf eine kostenlose juristische Erstberatung? So wie sich das liest, wird das eine knifflige Angelegenheit. Bist Du im ADAC? Die bieten sowas an, glaube ich.

Wenn es keine Unterlagen zu dem Kauf gibt und Du bar bezahlt hast, hat er das vielleicht schwarz abgewickelt und dem Finanzamt nicht gemeldet.

Ich bin jetzt echt nicht fit, was Steuern betrifft, aber wäre das ein Druckmittel, ihm mit einer Anzeige zu drohen? Ich nur ein Schuss ins blaue

Ich würd ja erstmal jemanden mit Kompetenz suchen, der sich das Auto mal anguckt/anhört - telefonisch zu sagen "steuerkette" ist mir zu einfach - selber mal mit BMW software Fehlerspeicher auslesen.

Keiner weiß bisher, was eigentlich das Problem des Fahrzeugs ist!

"

Zitat:

@Marcel. schrieb am 18. Jan. 2023 um 15:1:32 Uhr:

ich habe die Hoffnung schon aufgegeben und mir gestern einen Seat Ibiza von 2019 gekauft..

Hoffentlich mit Kaufvertrag.

Kein Kaufvertrag also keine Rechte.

Das nennt sich Lehrgeld.

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