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Blitzer von hinten...

Themenstarteram 2. August 2010 um 9:40

Mein Schwiegervater hat mir grad ein Verwarngeldbescheid der Stadt Emden gezeigt: Da ist der Auflieger des Sattelzuges zu sehen, von hinten.

Seit wann zählt das in Deutschland ohne Fahrerfoto ?

Beste Antwort im Thema

jeder Unternehmer weis, wer wann welchen LKW bewegt hat

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Themenstarteram 2. August 2010 um 22:09

Mir gings um meinen Privat-PKW.:):D

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Ich entnehme Euren Aussagen, daß die eiserne Regel, daß in Dt. nur von vorn geblitzt werden darf, zugunsten klammer Kommunalkassen aufgeweicht wurde.....

Da entnimmst du falsch. Diese "eiserne Regel" hat es nie gegeben. Es gibt nach wie vor die Regel, dass der Fahrer ermittelt werden muss, was naturgemäß mit einem Frontfoto einfacher ist. Aber mit einem Heckfoto ist es gerade beim LKW nicht unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC

läßt sich der Fahrer nicht ermitteln blecht der Halter ...so einfach ist das

Das stimmt so nicht, zumindest im fliessenden Verkehr. Da muss der Fahrer zwingend ermittelt werden. Eine Halterhaftung gibt es hier nicht.

Die Auflage eines Fahrtenbuches für Privatleute wird garnicht so selten auferlegt.

Kann man aber durch Fahrzeug- / Halterwechsel sofort wieder umgehen da das Fahrtenbuch nur für die eine Verbindung von Halter und Fahrzeug gilt und nicht für Weitere.

am 3. August 2010 um 7:23

stimmt.

Aber wers nötig hat wegen jedem Blitzer das zu machen hat bestimmt auch irgendwann die Nase voll :)

Moinsen,

 

...war´s der Traffitower an der "Petkumer Strasse"???:D:D:D

..."Pech gehabt" sag ich mal...

das is einer der blitzt in beide Richtungen weil dort ne Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw auf 30km/h besteht und jeder zweite nach dem Blitzer wieder Gas gibt...diese Strecke is als "Mautsparroute",kommend von der A28/31 als Zufahrt in den Emder Hafen bekannt...deswegen steht das Teil da..(mich hats zuanfangs auch erwischt)

...also,vll. als Info weitergeben...

 

Gruss aus der Ecke Oehi

Themenstarteram 3. August 2010 um 9:21

Ich richt es aus, SP kommt dann zum Kaffeeschlürfen.

Merci.

Die Machen sich das nur Einfach weil alle ein bischen Faul sind. Wo steht das ein Anhänger oder Auflieger zwingend einer Zugmaschiene zugeordnet ist. Da nützt auch kein Fahrtenbuch etwas. Fahrtenbuch kann nur verlangt werden wenn der Anhörungsbogen inerhalb von 14 Tagen nach dern Verstoß vorgelegt wird und der Fahrer dabei nicht ermittelt werden kann.

Das ist nur eine Repressionsmasche der Behörden. Welche Bußgeldstelle kann es inerhalb von 14 Tagen eine Anfrage an den Halter schicken . Wenn der Halter nach 2 Monaten nicht mehr weiß wer gefahren ist ist das normal und kein Grund ein Fahrtenbuch zu verlangen. Das mit der Tachoscheibe Zieht auch nicht mehr die ist heute Fahrergebunden also mußen die erst den Fahrer finden und dann brauchen die die nicht mehr. Wer mit den Grünen häufiger zu tun hat kann nur den Kopf schütteln . Es gibt Beamte die versuchen es mit Lügen und Falschaussagen vor dem Gericht und Wundern sich dann über Ihren guten Ruf . Was das Geld betrift ist es ja Schade oder man muß es als Schnellfahrsteuer betrachten , so hat sich das ja auch entwickelt wen man diese mal Langfristig betrachtet .Der Stadt hat kein Geld was macht er Kauft ,Leiht oder Mietet sich einen Radarwagen das gibt dann Anzeigen und deswegen Geld . Was mach der dumme Bürger er zahlt brav .Wenn man sich wehrt sinkt wenigstens der Ertrag und der Erfolg , was wichtig ist sind die Punkte die bekommt man dann nicht der Halter ist ja nicht gefahren.

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