Blitzer parkt "falsch" rum - Bescheide trotzdem rechtsgültig?
Heute auf dem Heimweg durch die Stadt. In einer ziemlich engen Straße der Innenstadt MIT Parkstreifen und Tempo 30, fällt er mir auf: Der Blitzer.
Hier ist es ein grauer Roomster von Skoda der mir deshalb auffiel, weil er als letztes Fahrzeug auf dem Parkstreifen FALSCH rum, also entgegen der Fahrtrichtung, parkte. (Parkstreifen bedeute: Gezeichnete Parktaschen AUF der Straße)
Im vorbei fahren sah ich erst das Blitzlicht ... NEIN, ich bin nicht geblitzt worden, weil vor mir langsamere Fahrzeuge fuhren und man in dieser Straße eh nicht schnell fahren kann, so eng ist die durch die parkenden Fahrzeuge.
Was mich allerdings beschäftigt ist die Frage: Sind die Fotos bzw. Geschwindigkeitsmessungen eines Verkehrswidrig geparkten Messwagen überhaupt Rechtsgültig?
Das die Messungen stimmen (können) steht außer Zweifel, weil die Messeinrichtung vorher angepasst wird. Nur handelt es sich bei dem "Blitzerwagen" NICHT um ein Einsatzfahrzeug, somit darf er auch nicht verkehrswidrig parken.
Weiß jemand wie da die Sachlage ist? Wie ICH im Falle eines festgestellten Verstoßes handeln würde, ist klar und ist nicht das Thema. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Messungen Rechtskraft erlangen (können), oder?
Ach so, Foto konnte ich leider auf die schnelle keins machen, um die Situation noch deutlicher zu machen. Denke aber, dass meine Beschreibung der Situation ausreichen dürfte.
Beste Antwort im Thema
alle gemessenen Werte müssen dann nur umgedreht gelesen werden - also statt 51 dann also 15
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Irgendwann will der Mensch da ja auch wieder weg. Durch die geparkten Fahrzeuge und weil er ja LINKS sitzt, kann er die Straße nicht überblicken, weil ihm die geparkten Fahrzeuge die Sicht nehmen. Es kommt zum Unfall ... und dann? Habe ICH dann Schuld, weil der Blitzer ja eine Ausnahmegenehmigung zum falsch parken hat?
Die sind in der Regel eh zu zweit im Auto, da kann dann der eine den anderen ein- bzw. ausweisen.
Bist Du denn noch nie aus einer unübersichtlichen Einfahrt heraus gekommen, wo Du dich vortasten musstest? Ich erlebe so etwas sehr oft, wenn ich aus Parkhäusern fahre. Noch dazu muss ich dabei einen Fußgängerweg passieren. Da muss man sich einfach heran tasten.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zudem, stelle ICH nun mein Fahrzeug falsch rum ab, gibt's ein Ticket.
Diese Tatsache möchte ich nun als normaler Autofahrer verständlich erklärt haben.
Das nennt sich "Sonderrecht".
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Für MICH kann es nicht angehen, dass ein Blitzer sich Verkehrswidrig aufstellen darf um Messungen an einer Stelle durch zu führen, an der eh nicht schnell gefahren werden kann, weil die Örtlichkeiten das gar nicht hergeben. Es ist auch kein Unfallschwerpunkt. Ergo?
Über die Tatsache, ob es ein Unfallschwerpunkt oder ein Gefahrenschwerpunkt ist, oder nicht, entscheiden andere.
Wenn dort nicht öfters mal welche zu schnell unterwegs wären, würde man dort bestimmt nicht kontrollieren.
Natürlich sind die dann schuld, trotz Sonderrecht/Genehmigung so zu parken.
Das hat doch nichts mit der Abfahrt zu tun.
Aber schön, daß du erkannt hast warum es sonst verboten ist.
Dazu kommt noch, nachts sieht man dann keine Rückstrahler.
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Und wo ist denn hier das Problem?
Wirklich schnell fahren kann man offenbar nicht (oder sollte 😉 man nicht), das letzte Auto steht auch noch komisch, nicht gerade die beste Ecke zum Blitzen.
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Du kannst die anzeigen, allerdings hast du kein Recht darauf zu erfahren was mit der Owi Anzeige passiert.
Kann aber nur 3 Möglichkeiten geben
- die haben Sonderrechte
- die haben ne Ausnahmegenehmigung
- die haben keine Ausnahmegenehmigung und
a) die mögen sich gegenseitig nicht und das wird durchgezogen, dann haben die aber morgen ne Ausnahmegenehmigung...
b) das ganze landet in Ablage P (apierkorb = oPPortunitätsPrinzip) und die haben morgen ne Ausnahmegenehmigung
3a ist sehr unwahrscheinlich.
1 oder 2 sind am wahrscheinlichsten.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ob das gemessene später auch tatsächlich zur Anwendung kommt, ist eine andere Geschichte. Jedenfalls hätte ich da so meine Zweifel, ob es mit rechten Dingen zuging.
Wenn die Aufstellung den Herstellervorgaben entsprach, dann ist die Messung gültig. Dafür ist es völlig unerheblich, wie rum das Auto steht.
Zitat:
Noch mal zu der Situation: Enge Straße, maximal passen 2 PKW ohne sich zu berühren durch die Stelle, weil auch noch rechts geparkte Autos stehen. Komme ich mit meinem Transit BUS da durch, muss ich schon aufpassen.
Nun steht am Ende des Parkstreifen ein Fahrzeug falsch rum. Es ist erst mal nicht als Blitzer zu erkennen.
Und? Was ändert das am Geschwindigkeitsverstoß? Wärst du langsamer gefahren, wenn er richtig rum gestanden hätte?
Zitat:
Irgendwann will der Mensch da ja auch wieder weg. Durch die geparkten Fahrzeuge und weil er ja LINKS sitzt, kann er die Straße nicht überblicken, weil ihm die geparkten Fahrzeuge die Sicht nehmen. Es kommt zum Unfall ... und dann? Habe ICH dann Schuld, weil der Blitzer ja eine Ausnahmegenehmigung zum falsch parken hat?
Nein, dann hat er Schuld. Denn er hat ja keine Ausnahmegenehmigung, um blind aus der Lücke zu fahren. Die gibts übrigens auch nicht 😉
Zitat:
Zudem, stelle ICH nun mein Fahrzeug falsch rum ab, gibt's ein Ticket.
Diese Tatsache möchte ich nun als normaler Autofahrer verständlich erklärt haben. Für MICH kann es nicht angehen, dass ein Blitzer sich Verkehrswidrig aufstellen darf um Messungen an einer Stelle durch zu führen, an der eh nicht schnell gefahren werden kann, weil die Örtlichkeiten das gar nicht hergeben. Es ist auch kein Unfallschwerpunkt. Ergo?
Mir erschließt sich immer noch nicht die Notwendigkeit genau an dieser Stelle verkehrswidrig zu parken um Messungen durch zu führen, nur weil man eine Ausnahmegenehmigung hat? Wie schizophren ist das Argument denn? Da ist weder eine Schule noch ein Kindergarten noch ein Altenheim in der Nähe. Und befährt ein LKW die Straße ist die dicht, so breit ist die.
Ok, bisher habe ich nur "Ausnahmegenehmigung" verstanden. Da ich selbst nicht betroffen bin, kann mir das auch egal sein, ob da jemand geblitzt wird. Den Rest spare ich mir für den Moment, sollte ich wirklich betroffen sein.
Wo ist das Problem? Weil DU es nicht verstehen kannst, heißt das nicht, dass es nicht sein darf.
Zumal ich die Argumentation überhaupt nicht verstehe: Die Örtlichkeiten geben es nicht her, dass schnell gefahren werden kann. Ja, sollte doch gut sein, dann sind sie ja nicht auf Abzocke aus. Komisch allerdings, dass du dennoch geblitzt wurdest. Trotz Transit, enger Straße und verkehrt herum geparkten Auto....finde den Fehler.....
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Komisch allerdings, dass du dennoch geblitzt wurdest. Trotz Transit, enger Straße und verkehrt herum geparkten Auto....finde den Fehler.....Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Da ich selbst nicht betroffen bin, kann mir das auch egal sein, ob da jemand geblitzt wird.
Fehler gefunden.
Er, der Kapitän, wurde gar nicht geblitzt. 😮
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Dann verstehe ich das Theater noch weniger .....
.... dann schaue Dir die Beiträge, alle wirklich alle, des TE an und Du verstehst. 😁
Der Kamerad ist mir leider wohlbekannt. Links blinken, rechts abbiegen und sich wundern, wenn Andere "unerwartet" reagieren....
Blitzer als " Falschparker " getarnt finde ich gut . Bei jeden Falschparker nehme ich
den Fuß vom Gaspedal . Mit Erfolg .
Er steht hier auch regelmäßig . Nur heute war er alleine und konnte sich nicht
zwischen anderen PKW`s verstecken .
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Du beantwortest die Fragen nur auch nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hier kommt man von von pontius zu pilatus,wie bei vielen hier gestellten Fragen, nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Naja, Bootsmann hat ja neue Fragen hinterhergeschoben. Da wir aber nicht wissen wo die Straße ist können wir die Frage auch gar nicht beantworten (selbst wenn hier jemand wollte).Zitat:
Original geschrieben von martins42
Die Frage ist längst beantwortet.
Bootsmann: Ohne Grund stehen die mit Sicherheit nicht da 😉
Wenn der Blitzer von seinem Parkplatz los fährt muss er natürlich auf den fließenden Verkehr aufpassen, egal wie rum er steht.
Ich meine doch die Frage, zumindest die 1. Frage beantwortet zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Blitzer als " Falschparker " getarnt finde ich gut . Bei jeden Falschparker nehme ich
den Fuß vom Gaspedal . Mit Erfolg .
Er steht hier auch regelmäßig . Nur heute war er alleine und konnte sich nicht
zwischen anderen PKW`s verstecken .
boah LPG für 69 cent,wo ist dasd denn ?
hier liegts bei 70-74 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Nein, die sind ungültig. Im Gegenteil, Du könntest Schadensersatz verlangen und den Halter verwarnen lassen.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...
die Frage: Sind die Fotos bzw. Geschwindigkeitsmessungen eines Verkehrswidrig geparkten Messwagen überhaupt Rechtsgültig?
...
Auf welcher Grundlage denn Schadenersatz?
Zitat:
Original geschrieben von T-Ron
Auf welcher Grundlage denn Schadenersatz?Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Nein, die sind ungültig. Im Gegenteil, Du könntest Schadensersatz verlangen und den Halter verwarnen lassen.
Frag doch nicht auch noch. Natürlich gibt es keine Grundlage für Schadensersatz.
In dem Sinne entbehrt der entsprechende Beitrag schon jeder Grundlage, muss man nicht noch aufwärmen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
@T-Ron und martins42:
Bitte dringend den Ironie-Detektor justieren lassen, Dankeschön...
Wenn's ironisch gemeint war, erst recht kein Grund es wieder aufwärmen.
Was den meisten Künstlern der scharfsinnigen Foren-Rhetorik-Ironie aber entgeht, dass Ironie auch einen Ironiker haben muss.
Ja, das war jetzt ironisch.
Bitteschön.