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Blitzer parkt "falsch" rum - Bescheide trotzdem rechtsgültig?

Themenstarteram 12. August 2014 um 16:04

Heute auf dem Heimweg durch die Stadt. In einer ziemlich engen Straße der Innenstadt MIT Parkstreifen und Tempo 30, fällt er mir auf: Der Blitzer.

Hier ist es ein grauer Roomster von Skoda der mir deshalb auffiel, weil er als letztes Fahrzeug auf dem Parkstreifen FALSCH rum, also entgegen der Fahrtrichtung, parkte. (Parkstreifen bedeute: Gezeichnete Parktaschen AUF der Straße)

Im vorbei fahren sah ich erst das Blitzlicht ... NEIN, ich bin nicht geblitzt worden, weil vor mir langsamere Fahrzeuge fuhren und man in dieser Straße eh nicht schnell fahren kann, so eng ist die durch die parkenden Fahrzeuge.

Was mich allerdings beschäftigt ist die Frage: Sind die Fotos bzw. Geschwindigkeitsmessungen eines Verkehrswidrig geparkten Messwagen überhaupt Rechtsgültig?

Das die Messungen stimmen (können) steht außer Zweifel, weil die Messeinrichtung vorher angepasst wird. Nur handelt es sich bei dem "Blitzerwagen" NICHT um ein Einsatzfahrzeug, somit darf er auch nicht verkehrswidrig parken.

Weiß jemand wie da die Sachlage ist? Wie ICH im Falle eines festgestellten Verstoßes handeln würde, ist klar und ist nicht das Thema. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Messungen Rechtskraft erlangen (können), oder?

Ach so, Foto konnte ich leider auf die schnelle keins machen, um die Situation noch deutlicher zu machen. Denke aber, dass meine Beschreibung der Situation ausreichen dürfte.

Beste Antwort im Thema

alle gemessenen Werte müssen dann nur umgedreht gelesen werden - also statt 51 dann also 15

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Richtigrum, Falschrum ist kein Thema. Wie schon gesagt, wird gültig sein. Alles was man anzweifeln kann sind falsche Winkel zur Fahrbahn. Da kannst aber dann nur sofort aussteigen und alles fotografieren und auch dann sofort einen Gutachter beauftragen, den man vorab zahlen darf.

Es gibt nur eins: Nach Vorschrift fahren oder beim Blitzen die Rübe runter (wenn mans schafft). Ich habs vor der Blitzauslösung schon ein paarmal geschafft und der Blitz ging über mich weg. Da kommt dann auch nix.

am 13. August 2014 um 4:31

Vorab, ich wurde hier schon angepoepelt weil einen Link von einer Zeitschrift veroeffendlicht habe und das einigen nicht passte. Diese Zeitschrift hier kenne ich selber nicht. Das war die erste plausible erklaerung die ich zum Thema auf google gefunden hatte. Ob diese Zeitschrift von ,,dummen Menschen, Rechten oder Linken, Schwarzen oder Weissen, Moslems oder Christen`` gelesen wird ist mir vollkommen Latte! Ich kenne weder die Stadt noch die Zeitung.

Zitat: Weit verbreitet ist die Ansicht, dass dies auch einem Behördenfahrzeug nicht gestattet sei.

Ein Irrtum: Das Blitzerauto nehme "hoheitliche Aufgaben" wahr, sagt Sylvia Reichmuth vom Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Halberstadt. Damit gelten auch für das städtische Blitzerauto die Ausnahmen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser befreit die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und anderen Behörden und Einrichtungen von den Vorschriften der StVO, wenn es der jeweilige Einsatz verlangt. Die kommunale Verkehrsüberwachung sei gleichzusetzen mit der der Polizei, so Sylvia Reichmuth.

Christel Schellin ist Anwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Halberstadt. Sie bestätigt Sylvia Reichmuths Aussagen. "Wie das Auto geparkt ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Laser den Vorschriften entsprechend ausgerichtet und geeicht ist", sagt die Anwältin. Wer von einem links parkenden Auto aus geblitzt wird, kann - solange den Vorschriften entsprechend gemessen wurde - gegen den folgenden Bußgeldbescheid nichts ausrichten. "Vor Gericht hätten wir keine Chance", sagt Christel Schellin. Warum das Parken entgegen der Fahrtrichtung überhaupt untersagt ist, kann sie sich nicht sagen. "Es steht im Gesetz", so die Anwältin.

Quelle: http://www.volksstimme.de/.../...-Fahrzeuge-duerfen-falsch-parken.html

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Heute auf dem Heimweg durch die Stadt. In einer ziemlich engen Straße der Innenstadt MIT Parkstreifen und Tempo 30, fällt er mir auf: Der Blitzer.

Hier ist es ein grauer Roomster von Skoda der mir deshalb auffiel, weil er als letztes Fahrzeug auf dem Parkstreifen FALSCH rum, also entgegen der Fahrtrichtung, parkte. (Parkstreifen bedeute: Gezeichnete Parktaschen AUF der Straße)

Im vorbei fahren sah ich erst das Blitzlicht ... NEIN, ich bin nicht geblitzt worden, weil vor mir langsamere Fahrzeuge fuhren und man in dieser Straße eh nicht schnell fahren kann, so eng ist die durch die parkenden Fahrzeuge.

(bla bla)

Du bist doch derjenige, der in fast jedem Thread mit Fragestellungen mit dem Hinweis "Ruf doch einfach bei ....... an, am besten Sachbearbeiter........., da bekommst du am schnellsten Auskunft"

Also: anrufen und einen Sachbearbeiter verlangen :p

am 13. August 2014 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Ich nehme a, dir liegt das Einverständnis des Rechteinhabers (der Zeitungsherausgeber) zum Abdruck vor und du unterliegst nicht dem Irrtum, die Angabe der Quelle mache das entbehrlich.

Themenstarteram 13. August 2014 um 9:50

@ BMW

Noch mal zum mitlesen: Weder war ich zu schnell noch habe ich rumgejammert eine Strafe zahlen zu müssen. Vor kurzem habe ich mir tatsächlich auf der Fahrt in den Urlaub einen Punkt eingefangen. Und? Habe ich das hier zum Thema gemacht? NEIN! Ich habe gezahlt, weil es meine eigene Unzulänglichkeit war und ich auch dazu stehe.

So, nun zurück zum Thema. Das der Blitzer über eine Ausnahmegenehmigung verfügt und entgegen der Fahrtrichtung in einer Parklücke stehen darf, um freies Sichtfeld auf die potentiellen Klienten zu haben, OK!

Ob das gemessene später auch tatsächlich zur Anwendung kommt, ist eine andere Geschichte. Jedenfalls hätte ich da so meine Zweifel, ob es mit rechten Dingen zuging.

Noch mal zu der Situation: Enge Straße, maximal passen 2 PKW ohne sich zu berühren durch die Stelle, weil auch noch rechts geparkte Autos stehen. Komme ich mit meinem Transit BUS da durch, muss ich schon aufpassen.

Nun steht am Ende des Parkstreifen ein Fahrzeug falsch rum. Es ist erst mal nicht als Blitzer zu erkennen.

Irgendwann will der Mensch da ja auch wieder weg. Durch die geparkten Fahrzeuge und weil er ja LINKS sitzt, kann er die Straße nicht überblicken, weil ihm die geparkten Fahrzeuge die Sicht nehmen. Es kommt zum Unfall ... und dann? Habe ICH dann Schuld, weil der Blitzer ja eine Ausnahmegenehmigung zum falsch parken hat? Zudem, stelle ICH nun mein Fahrzeug falsch rum ab, gibt's ein Ticket.

Diese Tatsache möchte ich nun als normaler Autofahrer verständlich erklärt haben. Für MICH kann es nicht angehen, dass ein Blitzer sich Verkehrswidrig aufstellen darf um Messungen an einer Stelle durch zu führen, an der eh nicht schnell gefahren werden kann, weil die Örtlichkeiten das gar nicht hergeben. Es ist auch kein Unfallschwerpunkt. Ergo?

Mir erschließt sich immer noch nicht die Notwendigkeit genau an dieser Stelle verkehrswidrig zu parken um Messungen durch zu führen, nur weil man eine Ausnahmegenehmigung hat? Wie schizophren ist das Argument denn? Da ist weder eine Schule noch ein Kindergarten noch ein Altenheim in der Nähe. Und befährt ein LKW die Straße ist die dicht, so breit ist die.

Ok, bisher habe ich nur "Ausnahmegenehmigung" verstanden. Da ich selbst nicht betroffen bin, kann mir das auch egal sein, ob da jemand geblitzt wird. Den Rest spare ich mir für den Moment, sollte ich wirklich betroffen sein.

am 13. August 2014 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Ich nehme a, dir liegt das Einverständnis des Rechteinhabers (der Zeitungsherausgeber) zum Abdruck vor und du unterliegst nicht dem Irrtum, die Angabe der Quelle mache das entbehrlich.

Fuer meinen Teil hat sich das hier mit der Verlinkung von Quellen nach der hier staendig geschrien wird. Es sind einfach zu viele Idioten hier unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von situ

Ich nehme a, dir liegt das Einverständnis des Rechteinhabers (der Zeitungsherausgeber) zum Abdruck vor und du unterliegst nicht dem Irrtum, die Angabe der Quelle mache das entbehrlich.

Fuer meinen Teil hat sich das hier mit der Verlinkung von Quellen nach der hier staendig geschrien wird. Es sind einfach zu viele Idioten hier unterwegs.

Lt. BGH und EuGH darf man Quellen verlinken, sofern sie im Netz frei zugängig sind und durch den Link auch in dieser Form original und unverändert wiedergegeben werden. Es wird unterstellt, daß jeder, der etwas frei zugänglich ins Netz stellt auch damit einverstanden ist, daß auch auf diese Seite hingewiesen wird. Verlinkung sei ein wesentlicher Bestandteil der Funktion des Internets. Ich habe gelesen, daß man sich als Seitenbetreiber auch gar nicht gegen eine Verlinkung wehren kann, wenn - wie gesagt - die Seite frei zugänglich ist.

Ich nehme an, daß sich der user situ deshalb auf das zitieren des verlinkten Textes in Deinem Text bezieht. Die Moderation kann das ja löschen.

am 13. August 2014 um 10:30

Na ja, ich Zitiere jeden Tag User. Mal sehen wann ich verklagt werde ;) Wenn der Mod meint er muss Loeschen, dann soll er das. Da hat er eine weile zu tun . Das ganze Forum ist voll mit Zitaten

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Na ja, ich Zitiere jeden Tag User. Mal sehen wann ich verklagt werde ;) Wenn der Mod meint er muss Loeschen, dann soll er das. Da hat er eine weile zu tun . Das ganze Forum ist voll mit Zitaten

Ist nicht vergleichbar. Zu den Nutzungsbedingungen des Forums gehört, dass man die Rechte an den eigenen Beiträgen aufgibt. Das ist bei redaktionellen Beiträgen in einem Web eben genau nicht der Fall.

Hier kommt man von von pontius zu pilatus,wie bei vielen hier gestellten Fragen, nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hier kommt man von von pontius zu pilatus,wie bei vielen hier gestellten Fragen, nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet.

Das ist bei den meisten Themen der Fall, wenn sie erstmal die 2. Seite erreicht haben.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hier kommt man von von pontius zu pilatus,wie bei vielen hier gestellten Fragen, nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet.

Das ist bei den meisten Themen der Fall, wenn sie erstmal die 2. Seite erreicht haben.

Die Frage ist längst beantwortet.

Bald kommt die Diskussion "Raser vs. Schleicher". Wetten?:D

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hier kommt man von von pontius zu pilatus,wie bei vielen hier gestellten Fragen, nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet.

Du beantwortest die Fragen nur auch nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von martins42

Die Frage ist längst beantwortet.

Naja, Bootsmann hat ja neue Fragen hinterhergeschoben. Da wir aber nicht wissen wo die Straße ist können wir die Frage auch gar nicht beantworten (selbst wenn hier jemand wollte).

Bootsmann: Ohne Grund stehen die mit Sicherheit nicht da ;)

Wenn der Blitzer von seinem Parkplatz los fährt muss er natürlich auf den fließenden Verkehr aufpassen, egal wie rum er steht.

Das mit dem "Fragen nachschieben" ist großer Sport hier. :rolleyes:

Ich weiss nicht was an dem Thema so kompliziert ist:

* Relevant ist erst mal nur, dass die Messung als solches korrekt gemacht wurde.

* Wenn man den Verdacht hat, dass ein Wagen - völlig egal ob er Radarmessungen macht oder nicht - unberechtigt falsch steht, kann man ja eine Anzeige machen. Ändert aber nichts an der Messung, sind zwei völlig verschiedenen Tatbestände.

* Das so ein Messwagen u.U. Sonderrechte hat, weswegen dass mit der Anzeige ein dünnes Brett ist, sollte nun auch klar sein.

* Um Messungen an solch einen Ort oder auch an jedem anderen zu machen, braucht es erst mal keinen besonderen Anlass.

* Wenn man die Vermutung hat, dass da die Sonderrechte wegen mangelnder Notwendigkeit überschritten wurden, ist man wieder bei der Anzeigemöglichkeit. Ändert aber wieder nichts an den Messergebnissen.

* Last not least: Die zuständige Behörde und deren ausführenden Organe sind nicht zum fair play verpflichtet. Wenn die sich hinter ner Litfaßsäule verstecken ist auch gut. Die suchen keine Freunde.

Habe ich noch was vergessen?

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