ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Blitzer nach Verkehrszeichen - welche Geschwindigkeit gilt ?

Blitzer nach Verkehrszeichen - welche Geschwindigkeit gilt ?

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 12:13

Hallo,

Wird heute (vermutlich?) geblitzt - beim Beschleunigen.

Der Blitzer steht ein paar Meter (ich frage mich ohnehin ob dies kurze Entfernung zulässig ist) hinter einem 120er Verkehrszeichen - welche Geschwindigkeit gilt den nun ? Vor dem Verkehrszeichen war 100 angesagt.

Da der Blitzer nach dem Zeichen stand müsste doch 120 gelten, sonnst hätte er ja vor dem zechen stehen müssen ??? 120 steht auch in den Blitzer Meldungen. hmmm

 

PS: Keine Sorge, ich bin da nicht mit 200 vorbei. Wollte nur einen :rolleyes: Golf Plus :rolleyes: überholen.

Bildschirmfoto-2016-02-11-um-13-06-50
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Februar 2016 um 16:37:50 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. Februar 2016 um 14:29:56 Uhr:

das ist doch klar warum die da stehen. An der Stelle hat noch niemand seine Geschwindigkeit angepasst.

Falsche Richtung. Die stehen hinter dem 120er Schild und Blitzen kurz vor dem Schild (wo noch 100 gilt) weil eigentlich jeder schon bei Erkennen des Schildes gas gibt.

Da geht's rein um Geld verdienen.

Gruß Metalhead

Nur weil "eigentlich jeder" sich nicht um Tempolimits schert, soll dort nicht geblitzt werden? Wie wär’s denn mal mit Hirn einschalten beim Fahren und erst dort Gas geben, wo’s erlaubt ist? Das scheint "eigentlich jeden" zu überfordern.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Also ich betrachte die Situation dem Google-Earth Bild nach folgendermaßen:

Die Stelle wo als Blitzer markiert wurde befindet sich ca. 50 Meter, wenn überhaupt sogar noch weiter, vom 120 TL-Schild entfernt.

Folglich kann es nicht sein, daß hier im TL 100 gemessen wurde.

Ich würde hier auch auf "Abzocke" tippen und definitiv dagegen vorgehen.

Wer solche Sachen brav bezahlt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld.

Wo genau siehst du die Abzocke? Mit welcher Argumentation würdest du die Messung anfechten wollen? Alles auf der Basis von Vermutungen?

Nur zur Erinnerung: Der TE hat noch nichts Schriftliches in der Hand. Alles nur Spekulatius.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Februar 2016 um 10:24:11 Uhr:

Also ich betrachte die Situation dem Google-Earth Bild nach folgendermaßen:

Die Stelle wo als Blitzer markiert wurde befindet sich ca. 50 Meter, wenn überhaupt sogar noch weiter, vom 120 TL-Schild entfernt.

Folglich kann es nicht sein, daß hier im TL 100 gemessen wurde.

Ich würde hier auch auf "Abzocke" tippen und definitiv dagegen vorgehen.

Wer solche Sachen brav bezahlt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld.

Abgesehen davon, dass der TE einfach mal warten kann, was zur erlaubten Geschwindigkeit in dem Vorgang steht, den er per Post kriegt.

Ist es (rein rechtlich) zulässig, dass der Blitz und die ganze Mess-Fotografier-Anlage im 120er-Bereich steht, der Messpunkt aber so weit nach vorne in den 100er-Bereich gelegt wird?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Februar 2016 um 10:24:11 Uhr:

Die Stelle wo als Blitzer markiert wurde befindet sich ca. 50 Meter, ...

Was vermutlich Pi mal Daumen gemacht wurde.

Evtl. sollten wir mal auf Rückmeldung des TE warten.

Gruß Metalhead

Am besten mal die Kumpels mit der Paintballknarre vorbeischicken. Die gelben Bälle sieht man am besten.

Zitat:

 

Ist es (rein rechtlich) zulässig, dass der Blitz und die ganze Mess-Fotografier-Anlage im 120er-Bereich steht, der Messpunkt aber so weit nach vorne in den 100er-Bereich gelegt wird?

So dämlich sind die nicht, das wird so niemals gemacht! Rechtlich wird das auch nicht machbar sein, weil es dann Einsprüche hageln würde ohne Ende. Die Vorgaben für die Einrichtung einer Messstelle sind ziemlich exakt.

Es gibt dazu hunderte Links in Google, einer davon sagt dies:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Messgeraeteaufstellung.php

 

Auf der Höhe des 120er Schildes (oder auch nur ein paar Meter davor - sicherheitshalber) darf die Einhaltung der Beschränkung auf 100 gemessen werden. Das hat das OLG Stuttgart bestätigt.

http://blog.beck.de/.../...sung-richtlinien-muss-man-schon-genau-lesen

Die 150 m Schonfrist gemäß VwV wird nur bei Anordnung einer Beschränkung gewährt (also z. B. Tempo 100 nach 120), und dann auch nur, wenn keine sonstigen Gründe eine Ausnahme rechtfertigen.

Abzocke kann ich nicht erkennen, die 120-er Schilder sind aufgrund der Kurve auch erst spät zu erkennen. Genauso wie z. B. Pannenfahrzeuge oder ein Stauende, daher ist hier von einer eindeutigen Gefährdungslage auszugehen.

Die früher im Landesrecht verankerten Bestimmungen wurden (ich glaube 2009) in der bundeseinheitlichen VwV zur StVO geregelt. Diese Änderung findet nur langsam ihren Niederschlag in der Rechtsprechung, deshalb bleibt es im Einzelfall auf absehbare Zeit - wie immer vor Gericht - bei einer Einzelfallentscheidung.

Naja, das Krasse an der Sache ist doch die, daß man es aber auch einfach durchzieht.

Egal ob man sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

Der Ein oder Andere wird schon bezahlen.

Ich habe mich damals auch quergestellt, als ich in meinem Heimatort in einer 30 Zone von "hinten" abgelichtet wurde.

da war ich sicherlich nicht der Einzige, der geblitzt wurde, aber sicher war ich auch einer der wenigsten, der diese Wegelagerung nicht akzeptiert hat.

Würde mich heute noch interessieren, wie viele hier zu Unrecht brav bezahlt haben ?!

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. Februar 2016 um 14:39:06 Uhr:

Und noch besser wird's in Zukunft, da kommt kein Blitz mehr. Zumindest nicht sichbar!

Was soll daran besser werden? Nach einem Sichtbaren Blitz denkt man wenigstens über seine Fahrweise nach, auch wenn es nur kurz ist. Beim unsichtbaren Blitz überweist man einfach nur Geld, ohne nachzudenken. (Mach ich jedenfalls immer so.)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Februar 2016 um 16:37:50 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. Februar 2016 um 14:29:56 Uhr:

das ist doch klar warum die da stehen. An der Stelle hat noch niemand seine Geschwindigkeit angepasst.

Falsche Richtung. Die stehen hinter dem 120er Schild und Blitzen kurz vor dem Schild (wo noch 100 gilt) weil eigentlich jeder schon bei Erkennen des Schildes gas gibt.

Da geht's rein um Geld verdienen.

Gruß Metalhead

Auf grund welcher tatsache soll es hierbei ums Geld verdienen gehen?

Wenn die Strecke einspurig gewesen wäre hätte der Blitzer wegen eines Unfallschwerpunktes Sinn gemacht. Ich habe ganz normal beim Ortsausgangsschild beschleunigt. Dabei habe ich übersehen, das ich gerade leichtsinnig überholt werde. Dann kam der Gegenverkehr. Wie die Geschichte ausgegangen ist kann man sich denken...

Aber hier gibts keinen Gegenverkehr, sondern eine Autobahnähnliche Straße. Ob es sich um Abzocke handlelt hängt daher von der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. Wenn ich geblitzt werde gucke ich aus Reflex zum Tacho und kann die Geschwindigkeit nennen. Kann gut sein, das der Golf 120 drauf hatte und der TE 140. Entweder weiß der TE, wie schnell er unterwegs war und fragt nur, welche Geschwindigkeit gewertet wird... Oder er hat überholt ohne auf den Tacho zu gucken. Als der Golf schneller wurde hat er ebenfalls mehr beschleunigt... Man weiß es nicht...

Ich tippe stark drauf, das der TE mit über 140 im 100 bereich unterwegs war, aber die 120 gewertet werden. Somit keine Abzocke. Bei einer manuellen Lasermessung kann man Fahrzeuge in weiter Entfernung messen. Bei der vom TE beschriebenen automatisierten Messung kann man bei mehreren Fahrzeugen nicht bestimmen, welches Fahrzeug zu schnell ist. Deshalb ist die Messung einige Meter vor dem Blitzer.

Zitat:

Was soll daran besser werden? Nach einem Sichtbaren Blitz denkt man wenigstens über seine Fahrweise nach, auch wenn es nur kurz ist. Beim unsichtbaren Blitz überweist man einfach nur Geld, ohne nachzudenken. (Mach ich jedenfalls immer so.)

So siehts aus.

Mittlerweile geht selbst der Blitz einigen am Allerwertesten vorbei. Die denken dann: Gut, das war der für diese Straße, dann kann ich ja jetzt drauftreten". In der Regel folgt ja keine zweite Messung in kurzem Abstand.

Für viel effizienter (wenngleich deutlich aufwändiger) halte ich das direkte Stoppen des Verkehrssünders vor Ort. Erstens kostet es Zeit und zweitens ist es für die Betroffenen deutlich peinlicher, wenn sie auf ihren Verstoß nicht erst ein paar Wochen durch ein Schreiben der Gemeinde aufmerksam gemacht werden.

Ich hätte nichts gegen mehr Kontrollen, aber bitte nur da, wo es Sinn macht und nicht nur um die leeren Stadt-/Gemeindekassen aufzufüllen.

Zitat:

@kerberos schrieb am 14. Februar 2016 um 12:24:49 Uhr:

 

Ich hätte nichts gegen mehr Kontrollen, aber bitte nur da, wo es Sinn macht und nicht nur um die leeren Stadt-/Gemeindekassen aufzufüllen.

Wem werden denn die Spendenquittungen zugestellt?

Es bleibt doch jedem selbst überlassen die Ziffen auf den rot umrandeten weißen Blechtafeln zu "interpretieren".

Zitat:

@wkienzl schrieb am 14. Februar 2016 um 12:49:43 Uhr:

Zitat:

@kerberos schrieb am 14. Februar 2016 um 12:24:49 Uhr:

 

Ich hätte nichts gegen mehr Kontrollen, aber bitte nur da, wo es Sinn macht und nicht nur um die leeren Stadt-/Gemeindekassen aufzufüllen.

Wem werden denn die Spendenquittungen zugestellt?

Es bleibt doch jedem selbst überlassen die Ziffen auf den rot umrandeten weißen Blechtafeln zu "interpretieren".

Und was hat das jetzt mit meinem Beitrag zu tun? Dies können alle gern auch bei mehr Kontrollen tun. Aber dann bitte nicht bei Motor-Talk wieder einen Thread aufmachen "Hilfe ich wurde dreimal in einer Woche geblitzt"

Außerdem gibts nicht nur rot umrandete weiße Blechtafeln, die die Geschwindigkeit regeln ;)

Jeder interpretiert eine Geschwindigkeitsbeschränkung anders. Die, hier einige sich ungern bevormunden lassen und sich dann einfach nicht dran halten, sehen die meisten Beschränkung als Unsinn. Aber auch wenn für einen selbst wirklich mal kein Sinn ersichtlich ist, sollte man sich an die Vorgaben halten oder halt die Konsequenzen dafür tragen...;)

Man geht ja auch nicht mit kurzer Hose und Schuhe in eine Moschee, obwohl man auf den ersten Blick keinen Grund sieht, warum es nicht erlaubt ist.....:rolleyes: Die Jungs will ich mal sehen, ob sie das Risiko in Kauf nehmen und versuchen doch so reinzukommen. :D

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 13. Februar 2016 um 12:11:15 Uhr:

...

Grüße von einem Bernd aus Lage an einen anderen Bernd aus Lage :)

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Februar 2016 um 06:31:25 Uhr:

Auf grund welcher tatsache soll es hierbei ums Geld verdienen gehen?

Naja, mit Tatsachen ist's hier im Thread etwas dünn.

Wenn es so ist, wie ich vermute (kurz vor Aufhebung des Limits noch Blitzen) ist es insofern geldmacherei, weil ein Limit niemals direkt nach einer Gefahrenstelle aufgehoben wird.

Beispiel: Limit, Einmündung/Ampel/..., Limit aufgehoben

Zwischen der Gefahrenstelle und dem Aufhebungsschild liegen meist mind. 100m. Hier 98m nach der Gefahrenstelle nochmal zu Blitzen wäre meiner Meinung nach pure Geldschneiderei.

Aber wie gesagt, ohne Fakten alles Spekulation. ;)

Was hier wirklich der Fall ist wissen wir nicht.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Blitzer nach Verkehrszeichen - welche Geschwindigkeit gilt ?