Blitzer löst nur einmal aus: 2 Autos schräg nebeinander!?

Guten Morgen,

Ich weiß nicht ob's das Thema schon gibt, aber zu meinem speziellen Problem habe ich nichts gefunden.

Ich bin heute morgen auf einer 2-spurigen Straße innerorts von einer mobilen Radarfalle geblitzt worden.

Es waren 50 erlaubt und ich hatte laut Tacho gut 84 Km/h drauf (ja es war sehr eilig, kurz vorher ist noch 70 km/h).

Nun fuhr ich auf der linken Spur und hatte einen Vordermann der genauso schnell war rechts schräg vor mir (also auf der rechten Spur). Der Blitzer hat einmal ausgelöst, wie ist das nun hat er jetzt nur den Vordermann erwischt oder Beide? Oder wird es danach gewertet wer den Blitzer ausgelöst hat? Also mein Vordermann.

Der Blitzer stand auf der rechten Seite in einem Auto. Wenn es kein Fahrverbot ist wäre es mir egal aber könnte knapp werden und ich bin beruflich auf den Lappen angewiesen. Würde mich über jeden Rat freuen!

Danke.

Beste Antwort im Thema

Komisch, irgendwie liegt das Verhältnis der Leute, die geblitzt wurden zu denen, die angeblich beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, fast bei 1:1. Warum fährt man nicht angepasst, wenn man sich dieser Lage bewusst ist? 😕

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Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns


seit wann darf in Deutschland Privat Eigentum einfach kassiert werden?

Sofern ein Anfangsverdacht besteht, darf die Polizei das Smartphone zur Beweissicherung / Durchsuchung / Auslesen beschlagnahmen, sprich dein Privateigentum (ein Wort) einfach einkassieren.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns


seit wann darf in Deutschland Privat Eigentum einfach kassiert werden?
Sofern ein Anfangsverdacht besteht, darf die Polizei das Smartphone zur Beweissicherung / Durchsuchung / Auslesen beschlagnahmen, sprich dein Privateigentum (ein Wort) einfach einkassieren.

Bei Mord vielleicht aber doch nicht wenn ein Straßen Sheriff der Meinung ist du hast ne Blitzer App installiert. Da gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

http://m.chip.de/.../...ps-warnen-vor-Polizei-Aktion_55749102.html?...

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns


Bei Mord vielleicht aber doch nicht wenn ein Straßen Sheriff der Meinung ist du hast ne Blitzer App installiert. Da gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Na dann solltest du besser nicht nach Sachsen fahren. Denn dort sieht die FDP - die es ja angeblich legalisieren will - etwas anders.

Zitat:

Um nachweisen zu können, dass eine Blitzer-App mitgeführt wird, dürfen Smartphones und Tablets durchsucht und sogar ausgelesen werden. Zu diesem Zwecke können die Geräte beschlagnahmt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Anfangsverdacht.

Die Sächsische Staatsregierung sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. „Generell steht das Handeln der Ermittlungsbehörden unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles unter dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, so die Regierung in dem Schreiben an die FDP-Fraktion. „Damit ist die praktische Anwendung auf wenige Einzelfälle beschränkt.“

Anwälte sagen folgendes dazu:

Zitat:

Darf nun die Polizei einfach Ihr Smartphone herausverlangen?
Nein. Es muss ein sog. “Anfangsverdacht” bestehen, es müssen also konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine polizeiliche Kontrolle erlauben. Wenn Sie von der Polizei aufgefordert werden, Ihr Smartphone auszuhändigen, weisen Sie darauf hin, dass ohne Anfangsverdacht Ihre Datenschutzrechte als Handybesitzer verletzt werden und widersprechen Sie der Herausgabe. Wenn allerdings tatsächlich ein Anfangsverdacht dargelegt wird, weil Sie beispielsweise immer noch die laufende Radarwarner App gut sichtbar aktiviert haben, dann darf die Polizei auf Herausgabe bzw. Entfernung des App bestehen.

Quelle: http://...tsanwaelte-wischniewski.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns


Bei Mord vielleicht aber doch nicht wenn ein Straßen Sheriff der Meinung ist du hast ne Blitzer App installiert. Da gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Na dann solltest du besser nicht nach Sachsen fahren. Denn dort sieht die FDP - die es ja angeblich legalisieren will - etwas anders.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Um nachweisen zu können, dass eine Blitzer-App mitgeführt wird, dürfen Smartphones und Tablets durchsucht und sogar ausgelesen werden. Zu diesem Zwecke können die Geräte beschlagnahmt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Anfangsverdacht.

Die Sächsische Staatsregierung sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. „Generell steht das Handeln der Ermittlungsbehörden unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles unter dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, so die Regierung in dem Schreiben an die FDP-Fraktion. „Damit ist die praktische Anwendung auf wenige Einzelfälle beschränkt.“

Anwälte sagen folgendes dazu:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Darf nun die Polizei einfach Ihr Smartphone herausverlangen?
Nein. Es muss ein sog. “Anfangsverdacht” bestehen, es müssen also konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine polizeiliche Kontrolle erlauben. Wenn Sie von der Polizei aufgefordert werden, Ihr Smartphone auszuhändigen, weisen Sie darauf hin, dass ohne Anfangsverdacht Ihre Datenschutzrechte als Handybesitzer verletzt werden und widersprechen Sie der Herausgabe. Wenn allerdings tatsächlich ein Anfangsverdacht dargelegt wird, weil Sie beispielsweise immer noch die laufende Radarwarner App gut sichtbar aktiviert haben, dann darf die Polizei auf Herausgabe bzw. Entfernung des App bestehen.

Quelle: http://...tsanwaelte-wischniewski.de/.../

Böses Sachsen.

Deckt sich aber doch etwas mit meinem Standpunkt.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Bei Mord vielleicht aber doch nicht wenn ein Straßen Sheriff der Meinung ist du hast ne Blitzer App installiert. Da gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Na dann solltest du besser nicht nach Sachsen fahren. Denn dort sieht die FDP - die es ja angeblich legalisieren will - etwas anders.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Um nachweisen zu können, dass eine Blitzer-App mitgeführt wird, dürfen Smartphones und Tablets durchsucht und sogar ausgelesen werden. Zu diesem Zwecke können die Geräte beschlagnahmt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Anfangsverdacht.

Die Sächsische Staatsregierung sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. „Generell steht das Handeln der Ermittlungsbehörden unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles unter dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, so die Regierung in dem Schreiben an die FDP-Fraktion. „Damit ist die praktische Anwendung auf wenige Einzelfälle beschränkt.“

Anwälte sagen folgendes dazu:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Darf nun die Polizei einfach Ihr Smartphone herausverlangen?

Nein. Es muss ein sog. “Anfangsverdacht” bestehen, es müssen also konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine polizeiliche Kontrolle erlauben. Wenn Sie von der Polizei aufgefordert werden, Ihr Smartphone auszuhändigen, weisen Sie darauf hin, dass ohne Anfangsverdacht Ihre Datenschutzrechte als Handybesitzer verletzt werden und widersprechen Sie der Herausgabe. Wenn allerdings tatsächlich ein Anfangsverdacht dargelegt wird, weil Sie beispielsweise immer noch die laufende Radarwarner App gut sichtbar aktiviert haben, dann darf die Polizei auf Herausgabe bzw. Entfernung des App bestehen.

Quelle: http://...tsanwaelte-wischniewski.de/.../

Böses Sachsen.

Deckt sich aber doch etwas mit meinem Standpunkt.

und immer schön die fullquote funktion benutzen.

blitzerwarner werden, wenn du erwischt wirst beschlagnahmt, da deren nutzung in d verboten ist
selbst der besitz und das mitführen im auto.
und wenn du auf deinem smartphone einen blitzerwarner in form von software hast ist dies ebenso verboten.
kannst ja bei der nächsten kontrolle die beamten mal deine app zeigen und fragen ob du sie nutzen darfst 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns


Deckt sich aber doch etwas mit meinem Standpunkt.

Etwas.

Aber generell zu sagen, das dürfen die nicht, weil ist nicht verhältnismäßig, kann auch nach hinten losgehen.

Und den Polizist vor Ort wird es nicht interessieren, wenn einer grinsend neben seinem Smartphone mit laufender Blitzerapp sitzt und sagt "Der SHAUnicorns bei MT hat aber gesaggt, das geht nur bei Mord."

Zitieren muß man können. Apps kann man löschen. Das Bußgeld mußt du zahlen.
Und mich dabei erwischen ist Unmöglich da ich so eine App nicht Besitze. Und hätte ich so eine wüsste ich wie man sowas unbemerkt nutzen kann.
Natürlich bin ich auch keine Rechtliche Institution hier auf die man sich stützen könnte. Ich vertrete nur meine Meinung hier. Vorangegangen war ja auch ne Pauschale 🙂

Zitat:

Original geschrieben von auto spotor und mord


Eben, die Genauigkeit hat nichts mit der Moderne des Fahrzeugs zu tun 😁. Im Untermenü des Boardcomputers kann man die realen km/h einsehen,

Die sind genausowenig real wie die Tachoanzeige. Das was Du im Untermenu zu sehen bekommst ist nur die Geschwindigkeit ohne Korrekturfaktor der vermeidet das zuwenig angezeigt wird. Aber auch diese Anzeige kann zuviel aber dummerweise auch zuwenig anzeigen, denn Sie ist nur der Ergebnis der gezählten Radumdrehungen die mit dem hinterlegten Umfang mulipliziert werden und auf Kilometer pro Stunden hochgerechnet. Aber um einen korrekten Wert auszugeben müsste der Radumfang exakt eingegeben werden was in der Praxis unmöglich ist da sich der Umfang mit Profiltiefe, Reifendruck, Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit ständig ändert. Somit wird mit theoretischen Werten gerechnet und ein Korrekturfaktor dazugenommen um den Vorschriften zu genügen.

PS: Sicher das die 215/50-17 die Referenzgröße für die Geschwindigkeitsermittlung ist?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von auto spotor und mord


Eben, die Genauigkeit hat nichts mit der Moderne des Fahrzeugs zu tun 😁. Im Untermenü des Boardcomputers kann man die realen km/h einsehen,
Die sind genausowenig real wie die Tachoanzeige. Das was Du im Untermenu zu sehen bekommst ist nur die Geschwindigkeit ohne Korrekturfaktor der vermeidet das zuwenig angezeigt wird. Aber auch diese Anzeige kann zuviel aber dummerweise auch zuwenig anzeigen, denn Sie ist nur der Ergebnis der gezählten Radumdrehungen die mit dem hinterlegten Umfang mulipliziert werden und auf Kilometer pro Stunden hochgerechnet. Aber um einen korrekten Wert auszugeben müsste der Radumfang exakt eingegeben werden was in der Praxis unmöglich ist da sich der Umfang mit Profiltiefe, Reifendruck, Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit ständig ändert. Somit wird mit theoretischen Werten gerechnet und ein Korrekturfaktor dazugenommen um den Vorschriften zu genügen.

PS: Sicher das die 215/50-17 die Referenzgröße für die Geschwindigkeitsermittlung ist?

Ja, diese Reifengröße ist die Referenz für das Fahrzeug. So, als wen es interessiert, es sind viereinhalb Wochen rum und es kam noch keine Post . 🙂

Die Verjährungsfrist ist 3 Monate und dann können Sie sich noch zwei Wochen Zeit lassen bis der Brief bei dir ist. Es reicht also wenn sie am letzten Tag der Verjährungsfrist den Erlass des Bußgeldbescheides in den Akten vermerken auch wenn Der dann tatsächlich einige Tage später erst Schriftlich rausgeht. Also noch zwei Monate zittern.

Die sind da ''bei uns" immer ziemlich schnell. Länger als 3 Wochen muss man selten warten. Und extra bis zur Verjährungsfrist warten die doch auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von auto spotor und mord


Wird das bei 85km/h lt. Tacho ein Fahrverbot? Ich hoffe da is noch genug Abzug drin um unter 81 km/h zu sein.

Innerhalb geschlossener Ortschaften... 26-30 Km/h zuviel 100 € + 3 Pkt. Bei 31-40 Km/h zuviel 160 €, 3 Pkt + 1 Monat Fußgänger.

Da Du angegeben hast mi 84 Km/h geblitzt worden zu sein kannst Du nur hoffen, dass dir hier 4 Km/h Toleranz abgezogen werden.

Wenn die 84 Km/h allerdings dein Tachowert waren, geht noch einiges weg, da dein Tacho immer etwas vorauseilt... sprich, er zeigt schneller an als tatsächlich gefahren wurde.

In dem Fall bei 84 wird das in der Realität 78-79 Km/h gewesen sein und dann wird ja noch Toleranz abgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


In dem Fall bei 84 wird das in der Realität 78-79 Km/h gewesen sein und dann wird ja noch Toleranz abgezogen.

Ja nach Alter. Die neuen Tachos gehen gerade im mittleren Drittel sehr genau. Die Zeit der Schätzeisen ist mittlerweile vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


In dem Fall bei 84 wird das in der Realität 78-79 Km/h gewesen sein und dann wird ja noch Toleranz abgezogen.
Ja nach Alter. Die neuen Tachos gehen gerade im mittleren Drittel sehr genau. Die Zeit der Schätzeisen ist mittlerweile vorbei.

Mein Auto scheint sogar über den gesamten Bereich etwa gleich genau zu sein, aber mit systematischem Fehler (darf IIRC noch etwas größere Reifen draufziehen und wenn die Reifen gerade vom Profil her ziemlich am Ende wären, fährt man ja bei gleicher angezeigten Geschwindigkeit real auch langsamer):

- 54km/h Tacho -> 50km/h laut GPS und "Sie fahren"-Schild

- 77km/h Tacho bei erlaubten 70 -> geblitzt, aber nie was gekommen (77km/h - 3km/h(?) Messtoleranz = 74km/h)

- 87km/h Tacho bei erlaubten 80 -> geblitzt, aber nie was gekommen (87km/h - 3km/h(?) Messtoleranz = 84km/h)

- 125km/h Tacho -> IIRC 121 oder 122km/h laut GPS

notting

....

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