Blitzer fotografiert und Ärger gabs

In Wiesbaden hat ein junger Mann einen Blitzer fotografiert und wurde von der Polizei erfolglos aufgefordert, das Foto zu löschen. Auch herbeigerufene Verstärkung konnte den jungen Mann nicht überzeugen. Am Ende wurde ein Platzverweis ausgesprochen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angedroht.

Die ganze Geschichte im Focus online, bei Facebook und auf Twitter.

Nach Ansicht des Focus Rechtsanwalts haben sich die Ordnungshüter vergallopiert.
Nette Geschichte, ich hoffe, sie gefällt. 😁

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Das waren KEINE Polizisten, sondern Mitarbeiter des Ordnungsamtes, auch wenn sich das ganze "Stadtpolizei" schimpft. Die sind eben (nach sechswöchiger Ausbildung) auf einen Berufsquerulanten gestoßen und haben sich ordentlich blamiert.

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Absolut kein Unsinn: Stichwort: Panoramafreiheit - unterschiedliche Regelungen in verschiedenen europäischen Staaten.

Was die meisten sicher nicht wissen: Das Kolosseum steht in Italien. Mal googlen, wie es da mit der "Panoramafreiheit" ausschaut.

Leute hier wurde ein Metalkasten auf der Straße fotographiert. Weder Panoramafreiheit noch Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, in keinem Land der Erde, auch wenn die Wiesbadener Stadtpolizei hier anderer Meinung war.

Alles, was öffentlich ist, darf in Deutschland photographiert werden. Zumindest in der Außenansicht.
Das Plenum hat dem EU-Parlament in Sachen Einschränkung übrigens eine Abfuhr erteilt.

Ich finde die Story äußerst fragwürdig. Alle Quellen (Focus, Chip usw.), die ich kenne, beziehen sich auf den Facebook-Bericht von Florian Altherr, bzw. verlinken dorthin. Ob die Polizisten wirklich wörtlich gesagt haben, der Blitzer habe Persönlichkeitsrechte, sei mal dahingestellt. Vielleicht wurde da was ganz bewusst was missverstanden bzw. den Polizisten das Wort im Mund verdreht. Aber hängen bleibt im Endeffekt, die Polizisten haben sich lächerlich gemacht. Ist halt immer schön, wenn man als sogenannter Daten- und Bürgerrechts-Aktivist die Ordnungshüter in aller Öffentlichkeit als dämlich hinstellen kann. Und das ist natürlich auch sehr medienwirksam, wie man sieht.

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Zitat:

@StevieMUC schrieb am 9. Oktober 2015 um 15:20:40 Uhr:


Ich finde die Story äußerst fragwürdig. Alle Quellen (Focus, Chip usw.), die ich kenne, beziehen sich auf den Facebook-Bericht von Florian Altherr, bzw. verlinken dorthin. Ob die Polizisten wirklich wörtlich gesagt haben, der Blitzer habe Persönlichkeitsrechte, sei mal dahingestellt. Vielleicht wurde da was ganz bewusst was missverstanden bzw. den Polizisten das Wort im Mund verdreht. Aber hängen bleibt im Endeffekt, die Polizisten haben sich lächerlich gemacht. Ist halt immer schön, wenn man als sogenannter Daten- und Bürgerrechts-Aktivist die Ordnungshüter in aller Öffentlichkeit als dämlich hinstellen kann. Und das ist natürlich auch sehr medienwirksam, wie man sieht.

Bist du selber frustrierter Angestellter der "Staatsmacht" oder woher kommt deine Abeigung gegen Bürgerrecht- und Datenschutzaktivisten? Und meinst du nicht, dass solche potentiellen Falschaussagen ganz schnell unterbunden werden würden, wenn die entsprechenden "Stadtpolizisten" diese nicht getätigt hätten. Nicht zu vergessen inklusive gerufener Verstärkung. Sorry aber hier haben sich die Ordnungshüter in aller Öffentlichkeit selber als dämlich hingestellt.

Nochmal zum Kolosseum: Meine 30 Fotos davon hätte ich also nicht online stellen dürfen?

An wen muss ich mich wenden für die Anmeldung im Knast?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Oktober 2015 um 15:54:21 Uhr:


Nochmal zum Kolosseum: Meine 30 Fotos davon hätte ich also nicht online stellen dürfen?

An wen muss ich mich wenden für die Anmeldung im Knast?

Da der Urheber des Kolloseums bereits seit über 70 Jahren tot ist, hast du urheberrechtlich von Abmahnanwälten nichts zu befürchten. Ausnahmen gibt es wohl bei einigen Bauwerken wo Lichtinstallation für die Darstellung in der Nacht verwendet werden.

Das trifft nicht zu. Irgendjemand hatte die Rechte - bitte selber googlen. Das italienische Recht weicht - so steht die Vermutung - in einem oder dem anderen Pünktchen vom deutschen ab.

Stand jedenfalls mal so in irgendeiner Zeitung. Ich habe das nicht selbst recherchiert.

Zitat:

@situ schrieb am 9. Oktober 2015 um 17:24:45 Uhr:


Das trifft nicht zu. Irgendjemand hatte die Rechte - bitte selber googlen. Das italienische Recht weicht - so steht die Vermutung - in einem oder dem anderen Pünktchen vom deutschen ab.

Stand jedenfalls mal so in irgendeiner Zeitung. Ich habe das nicht selbst recherchiert.

Das sind immer die besten, die

irgendwo

mal

irgendetwas

gehört oder gelesen haben, es dann als Tatsache hinstellen, aber nicht belegen können...

Ich habe doch aufgefordert, selbst nach Belegen zu googlen. Findet man leicht. Triumpfbogen Paris geht auch.

Zitat: "Zunächst aber gilt: Touristen müssen im europäischen Ausland ihr Gehirn weiter eingeschaltet lassen. Alte Bauwerke - Notre Dame, Kolosseum, Akropolis - dürfen bedenkenlos abgelichtet werden. Aber Vorsicht bei moderner Kunst: Wird der Eiffelturm nachts angestrahlt, braucht man für die Fotos eine Genehmigung. Vorausgesetzt, man veröffentlicht diese. Wozu das Hochladen im Internet bereits zählt."
https://www.tagesschau.de/ausland/panoramafreiheit-109.html
Gruß vom bösen Dieter

Das wurde gekippt. Die alten Gesetze gelten weiter. Dummerweise damit auch die strengen Gesetze in Frankreich, Italien, Griechenland.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 9. Oktober 2015 um 21:22:50 Uhr:


Das wurde gekippt.
Was

wurde gekippt?

Zitat:

Die alten Gesetze gelten weiter.

Genau - so steht's in dem Artikel; danke für die Bestätigung.

Gruß vom bösen Dieter

Ich weiß gar nicht was hier über Panoramafreiheit und so diskutiert wird...
Das Foto dient zur Dokumentation des Aufbaus der Messeinrichtung und ist ein wichtiger Nachweis für ein eventuelles Gerichtsverfahren.

Ich hatte noch nie mit twitter zu tun und jetzt bin ich mir sicher - ich werde auch nie damit zu tun haben.

Gschaftler nennt man das bei uns...

https://www.youtube.com/watch?v=7rbBZs4fb98

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