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Blitzer. Abzocke oder nicht

Themenstarteram 24. Dezember 2002 um 21:18

Moin

Mich tät mal eure meinung zum thema blitzer interessieren. seid ihr der meinung das ist abzocke oder dient der verkehrssicherheit?

Ich bin der meinung das es nur noch abzocke ist und mit der Verkehrssicherheit nichts mehr zu tun hat.

bei uns im nachbarort ist ne grundschule mit tempo 30 davor. wenn da gblitzt wird wär ja ok wegen der sicherheit der schulkinder die ja die gefahr die vom verkehr ausgeht noch nicht so richtig einschätzen können. nur leider hab ich da noch keinen blitzer gesehn. aber 3 km weiter auffer bundesstraße da stehn se gerne und zocken ab...

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21 Antworten

Vor allem ist bei 6 km/h die Strafe so niedrig, dass der Einsatz des Blitz-Geräts und der Beamten die Einnahmen locker übersteigt...

Stiftung-Warentest würde sagen: "Preis-Leistungsverhältnis MANGELHAFT" :D

abzocke???

 

nun, bin zwar nen neuling, aber nen paar (oder doch wieder viel zu viele) worte zu diesem thema wollte ich auch abgeben.

zum einen finde ich es schon komisch, dass einige hier immer nur die anderen als die schuldigen hinstellen, z.b. "der fährt da und da viel schneller..." das man selbst nen fehler gemacht hat, wird in den seltensten fällen zugegeben.

zum anderen habe ich festgestellt, daß man bei hinterfragen des warum, in diesem fall z.b. warum wird an dieser stelle geblitzt? meistens eine vernünftige erklärung findet.

bei uns in der region stehen die blitzer zumeist an kreuzungen und einmündugen, an denen besonders viele und/oder schwere unfälle geschehen sind.

zu den unterschiedlichen toleranzen:

schaut man in den verwarngeld- katalog, der für jeden frei erhältlich ist, so findet man sogar verwarngelder für den bereich einer geschwindigkeitsüberschreitung von 1- 5 km/h.

über sinn und unsinn eines verwarngeldes bei 1 km/h überschreitung kann man sicherlich streiten (ich finde es z.b. ziemlich daneben), fakt ist aber, es ist gesetzlich geregelt, liegt somit im ermessen der feststellenden behörden.

und die regelung mit 100 m vor oder hiner einem ortsschild.

wäre mir neu, wenn es diese regelung gibt, die stvo (oder das stvg?) sieht vor, das ab dem schild bzw. bis zum schild eine geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten ist, wer dort schneller fährt, ist selber schuld.

und nein, ich fahre auch nicht immer korrekt, aber wenn man nen fehler gemacht hat, sollte man auch dazu stehen.

und wenn es polizisten und/ oder ordungsbehörden gibt, die lieber abzocken wollen als sinnvolle überprüfungen durchzuführen, so können sie mir höchstens leid tun, denn irgendwas muss denen dann charakterlich fehlen.

wenn ich dann an einer abzockstelle geblitzt werde, zahle ich trotzdem, denn die frage ist doch:

wer hat mein gaspedal durchgetreten, die abzocker oder ich???

Re: abzocke???

 

Zitat:

zu den unterschiedlichen toleranzen:

schaut man in den verwarngeld- katalog, der für jeden frei erhältlich ist, so findet man sogar verwarngelder für den bereich einer geschwindigkeitsüberschreitung von 1- 5 km/h.

über sinn und unsinn eines verwarngeldes bei 1 km/h überschreitung kann man sicherlich streiten (ich finde es z.b. ziemlich daneben), fakt ist aber, es ist gesetzlich geregelt, liegt somit im ermessen der feststellenden behörden.

unter 6 kmh wird es niemals ein bussgeld geben weil es einfach noch keine owi (ordnungswidrigkeit ist)

1-5 kmh ist nämlich dadrunter*g*

7 kmh zu schnell kosten übrigenz 10 euro *g*

Re: Re: abzocke???

 

Zitat:

Original geschrieben von PayDay

 

unter 6 kmh wird es niemals ein bussgeld geben weil es einfach noch keine owi (ordnungswidrigkeit ist)

1-5 kmh ist nämlich dadrunter*g*

7 kmh zu schnell kosten übrigenz 10 euro *g*

<nun mal nachgeschlagen hat, weil er sich aus dem gedächtnis nicht mehr ganz sicher war (wie gesagt, den verwarngeld-katalog kann man frei kaufen)

also, wir lagen beide falsch ;o)))

eine geschwindigkeitsüberschreitung von 1-5 km/h gibt es nicht, es heißt in §3, Abs. 3 StVO "...sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb (ausserhalb) geschlossener Ortschaft um... (bis 10 km/h).

damit ist der bereich von 1- 10 km/h gemeint. kostet für pkw innerhalb geschl. ortschaft 15 euro, ausserhalb 10 euro.

und weil wir gerade am verbessern sind:

in diesem bereich heißt es noch verwarngeld, erst ab einer strafe von mehr als 35 euro spricht man von einer ordnungswidrigkeit. war aber ein guter versuch ;op

und um irrtümer auszuschließen: es handelt sich bei dem von mir angegebenen geschwindigkeitsbereich um eine überschreitung nach abzug der toleranz!

ich habe meine mutter gefragt, ist oder war mal owi richterin, und sie sagt das von 1-5 kmh niemals geld abverlangt wird, weil es einfach unterhalt der richtlinien ist (es ist halt keine owi noch ne verwarnung ....

naja...

...

 

...tja, wenn deine mama das sagt...

ich hab "nur" im aktuellen verwarngeld- katalog (stand 1. märz 2002) nachgeschlagen...

...weiter werde ich da nicht drauf eingehen, denn:

mütter haben immer recht!!!

naja normal hat die nicht recht, aber sie hats jahrelang studiert und auch als richterin jede menge leute verdonnert *g*

sie muss es wohl wissen *g*

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