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Blinkerbirnen!!!!!!!

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,
ich habe mir Rüclichter für meinen Golf 2 geholt die klarglas/weiß Blinker haben. Jetzt bracuhe ich ja orange farbende Birnen dafür. Habe die bis jetzt aber nur mit versetzten Nasen gesehen. Gibt es die auch mit parallen Nasen? Und wo?
Bitte um schnelle Hilfe, weil ich die ja schnellstmöglich dranbauen will.

28 Antworten

Anbauhöhe interessiert meist nur vorn.
Grade Golf 1 und 2 geht ja verdammt tief mit 13Zoll Felgen und Blinker in Stossstange.

Und die sichtbarkeit der Blinker is eher bei Golf 3 ect. wichtig, wenn die Glühlampe in einer anderen Kammer der Rückleuchte eingebaut wird (und dann passen meist die Nippel nicht mehr).

Wurde schon mehrfach wegen meiner blauen Blinkerlampen angehalten, aber Osram hat ne ABE dafür. Wichtig ist nur dass sie orange leuchten wenn sie an sind.

Zitat:

Original geschrieben von BigMrT


ch habe mir Rüclichter für meinen Golf 2 geholt die klarglas/weiß Blinker haben. Jetzt bracuhe ich ja orange farbende Birnen dafür. Habe die bis jetzt aber nur mit versetzten Nasen gesehen. Gibt es die auch mit parallen Nasen?

Nein, die gibt es (legal) nicht und kann es auch nicht geben, weil das mit den unterschiedlichen Fassungen schon so seinen Sinn hat. Wenn Deine Rückleuchten tatsächlich eine Blinkerlampenfassung mit nicht versetzten Nasen hat, dann sollte in den Papieren der Rückleuchte drin stehen, dass da auch nur P21W rein darf und eben nicht PY21W mit versetzten Kontakten. Anderenfalls erlischt die Bauartgenehmigung der Rückleuchte.

Man sollte dann mal fragen, warum bei diesen Rückleuchten offenbar nicht sichergestellt ist, dass sie orange blinken. Das riecht faul, es sei denn, es ist anderweitig sicher gestellt, z.B. durch eine orange Kappe über der P21W.

Arvin S.

Das ist quatsch! habe heute beim Tüv Nachgefragt! Wichtig ist wirklich nur, dass die orange blinken! Wie das geschieht ist egal (und es gibt orange blinker mit parallelen Nasen). Das dieses Problem mit den unterschiedlichen Fassungen besteht hat mit dem Alter des Fahrzeuges zu tun, weil es damals nicht üblich (und auch nicht erlaubt war) weiße Rücklichter zu haben. Mittlerweile hat sich die Gesetzteslage aber verändert und es ist erlaubt!

ausßerdem sind die neuen Rücklichter Original Teile von VW!

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Also davon würde ich ja gerne mal ein Bild sehen.
Wenn die original von VW sein sollten, dann müsste es da doch auch passende Birnen geben.

gibt es ja auch!

wie man sieht kann man ja geteilter meinung sein über die "legalität" der Blinkerbirnen! Was ist denn jetzt eure meinung dazu, ich habe sie ja jetzt eingebaut. Die Rücklichter haben ein E-Prüfzeichen und mein Vater, der KFZ-Mechaniker in einer TÜV Werkstatt ist, meinte, dass die Blinkerbirnen egal sind, nur, wenn die Kombination zwischen Birnen und Rücklichter nicht passt, d.h. die Blinker zu dunkel sind, etc. kann es Ärger geben. Ansonsten sieht er da kein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von BigMrT


TÜV Werkstatt ist, meinte, dass die Blinkerbirnen egal sind, nur, wenn die Kombination zwischen Birnen und Rücklichter nicht passt, d.h. die Blinker zu dunkel sind, etc. kann es Ärger geben. Ansonsten sieht er da kein Problem!

Also die Auffassung finde ich interessant. Wie findet man denn raus, was schon zu dunkel ist und was gerade noch hell genug ist? Als objektives Mittel fällt mir da nur ein lichttechnisches Gutachten ein....

Ansonsten: Rückleuchten benötigen eine Bauartgenehmigung. Um zugelassen zu sein, benötigen sie Papiere (bei serienmäßigen Beleuchtungen ab Werk regelmäßig in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - ggfs. mit Nachträgen - enthalten). Da steht u.a. ausdrücklich drin, welche Leuchtmittel da rein gehören. Mit anderen Leuchtmitteln als diesen erlischt im Zweifel die Bauartgenehmigung. Das gilt übrigens auch unabhängig davon, was der Verkäufer von Xenonnachrüstungen beteuert: wenn in den Papieren des Scheinwerfers 12V 55W H4 drin steht, darf nun mal nur das rein.

Weiße Blinkerglühlampen haben die Kennzeichnung P21W. Orange die Kennzeichnung PY21W (Y für yellow). Entsprechend auch für seitliche Blinker mit den W5W bzw. WY5W.

Mir sind auch noch keine (legalen) PY21W mit nicht versetzten Nasen über den Weg gelaufen - welchen (legalen) Sinn würde das auch machen? Mit den unterschiedlichen Fassungen soll ja gerade sicher gestellt werden, dass z.B. keiner in bester Absicht eine PY21W in seinen weißen Blinker schraubt, der über der Glühlampe eine gelbe Abdeckung hat, die die Blinkerfarbe sicherstellt (z.B. Golf 3).

Es darf ja auch nicht dem Fahrzeughalter überlassen sein, wie was blinkt, wenn es eine teschnische klare Unterscheidungsmöglichkeit gibt. Das muss die Rückleuchte schon zweifelsfrei sicher stellen, sonst wird's mit der Genehmigung eher ungut aussehen. Das gab ja auch anfangs jede Menge Ärger mit den seitlichen Blinkern, als die weiß/farbig rauskamen. Da ist anfangs so manche Genehmigung wieder kassiert worden.

Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen; hat da jemand eine Bezugsquelle für legale gelbe 21W mit nicht versetzten Nasen?

@TE: Schau doch erst mal in die Papiere Deiner Rückleuchte (ich glaube eher nicht, dass die Original VW sind) oder hilfsweise auf die Fassungen, ob da irgendwas von P21W oder PY21W steht. Ich glaube, dann sind wir einen Schritt weiter....

Arvin S.

ganz ehrlich gesagt hast du mich jetzt durcheinander gebracht!
es fahren doch massig Golf 2 mit Klarglas Rückleuchten rum, wo eine felbe Blinkerbirne reinmuss. Die haben das ganz bestimmt nicht alle drin stehen. Außerdem ist mir das, ganz ehrlich geasgt, ziemlich egal! Ich hab das jetzt drin und es funktioniert alles prima!
Man sollte nicht immer so einen Wind machen wegen solcher Kleinigkeiten, denke ich! Da finde ich Autos die extrem tief und total verbaut sind unsicherer als ein Auto, dass noch original ist und nur andere Rücklichter hat!

Zitat:

Original geschrieben von BigMrT


es fahren doch massig Golf 2 mit Klarglas Rückleuchten rum, wo eine felbe Blinkerbirne reinmuss. Die haben das ganz bestimmt nicht alle drin stehen.

Wenn diese Rückleuchten Papiere haben, dann steht das drin. Ganz bestimmt.

Zitat:

Außerdem ist mir das, ganz ehrlich geasgt, ziemlich egal!

Das ist dann in Ordnung. Ich wollte ja auch nur beitragen, wie man rausfindet, was legal ist.

Und mal unter uns: solang's nicht irgendwo am Auto blau und grün blinkt, ist die Chance, das sich das jemand ganz genau anschaut, imho auch nicht so arg hoch.

Mein 10 Mio hat seit Urzeiten "rundum blau" - alles legal natürlich, und noch nicht ein TÜVtler wollte die (immer mitgeführten) Papiere sehen......

Arvin S.

Wundert mich nur, das sich Mrs. "Ich weiß alles über lichttechnische Anbauten an Kraftfahrzeugen und ihr seid alle Scheiße" noch nicht zu dem Thema gemeldet hat um dieses Thema zu einem gütlichen Ende zu führen.... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Wundert mich nur, das sich Mrs. "Ich weiß alles über lichttechnische Anbauten an Kraftfahrzeugen und ihr seid alle Scheiße" noch nicht zu dem Thema gemeldet hat um dieses Thema zu einem gütlichen Ende zu führen.... 😁

Na na na, wer wird denn gleich rumsticheln.... 😉 😉

Aber ist ja auch eigentlich alles gesagt - wenn jemand die Papiere seiner Anbauteile nicht lesen, sondern lieber selbst basteln will, ist das ja kein Grundsatzproblem. In den Papieren meiner blauen Rückleuchten steht sogar drin, dass ich für die Rücklichter statt serienmäßiger 5W 10W verbauen muss und zwei kleine Aufkleber waren auch dabei, dass man's nur ja nicht vergisst. Für Blinker P21W, keine PY21W. Da brauchte es dann kein Rätselraten.

Hab auch offen gestanden noch nicht probiert, ob sich die orangen PY21W doch irgendwie reinprokeln lassen - geht das nicht zwangsläufig auf die Halterungen bzw. die Leiterplatte?

Arvin S.

also ehrlich!
Hier wirds aber etwas aggresiv!
In meinen Fall hat sich die Sache mit den Blinkerbirnen erledigt! War mit dem Wageb bei meinem Vater in der Werkstatt und da war gerade TÜV Abnahme. Habe den netten Menschen vom TÜV dann mal angesprochen wegen der Rückleuchten! Er meinte, dass das mit den Birnen kein Problem wäre, da sie ein gültiges E-Prüfzeichen besitzen. Aber Rückstrahler müsste ich wohl anbringen, habe dass dan sofort gemacht und alles war in Ordnung!

Gruß "T"

Ich habe die damals mit purer Gewalt da reingezwengt.
Der TÜV Prüfer hat ber der HU nix gesagt.
Die Reflektoren musste natürlich dran machen.

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