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Blinker an Standlicht ankemmen

Themenstarteram 26. April 2008 um 8:59

Hi Leute,

Hab in den letzten Tagen des öfteren Fahrzeuge im American Style gesehen, die Standlicht anhatten und die Blinker mit leuchten. Ist das beim Kadett auch möglich wenn ja wieviel aufwand ist das?

 

Mfg

Cheffchen

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21 Antworten

rein technisch dürfte der Aufwand ziemlich gering sein; es stellt sich eher die Frage, ob das bei uns überhaupt zulässig ist (laut StVZO)

Einfach anklemmen wird nicht gehen. Wenn es richtig gemacht wird, so leuchten die Lampen AFAIK nicht mit voller Leistung sondern sind gedimmt.

cu..Marcus

da gibt das extra relais für wenn ich mich richtig erinner

bei ebay hab ich die glaub ich schon ma gesehn

und eintragen muss man die dann auch soweit ich weiß

wenn man die normale vorder blinkerbirne mit ner Sperrdiode und nen Widerstand ans Standlicht ist es illegal.

Wenn du dir bei Opel UST einen Satz Fassungen für Doppelfadenbirnen holst bekommst du es per Einzelabnahme eventuell eingetragen.

Themenstarteram 27. April 2008 um 7:07

Hört sich alles gut an, aber man muss ja jeden scheiß eintragen lassen. (diese Bürokraten :(( )

am 28. April 2008 um 17:00

hallo. habe das standlicht schon bei 2 autos in die blinker gesetzt.

ist kein problem und auch kein großer aufwand.

wenn du es richtig amerikanisch haben willst nimmst du die blinker raus und bohrst ein loch so groß wie deine standlichtfassung ist. dann verlängerst du evtl. noch die kabel und setzt deine standlichter aus den scheinwerfer einfach in die blinker. bevor du diee ausbaust schau dir genau an wo platz it es gibt ne stelle die musst du dir genau anschauen sonst passt der blinker niht rein.

wenn du irgendwelche relais verbaust ist das standlicht viel zu hell. mit dem standart standlicht ist es perfekt. schön dezent aber auffallend wie bei den us cars.

kommt natürlich ur gu wenn du auch gelbe blinker hast bei weßen empfehle ich das nicht.

wenn du och fragen hast dann mail mir.

zum thema eintragen: also die polizei hat nie was dazu gesagt wenn sie mich angehalten haben, da die neuen bmw modelle auch damit ausgestattet sind. also kei problem.

klick auf den link und schau dir an wie es aussieh im dunkeln.

das ist ist in meinen augen noch viel zu stark beleuchtet die us fahrzeuge sind schwächer.

 

kann aber auch nur an der aufnahme liegen!!!

Wow, gelbes Standlicht. Fällt zum Glück nicht auf.

 

Ob das genehmigt ist?

darauf wollte ich nun nich eingehen die meisten wissen es eh besser

von daher!!!

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

Wow, gelbes Standlicht. Fällt zum Glück nicht auf.

 

Ob das genehmigt ist?

Natürlich nicht.

 

Hatten wir auch schon mehrfach hier.

(Deshalb wollte ich den Thread auch eigentlich ignorieren.)

 

Zitat:

§ 51 StVZO

Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

 

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

 

(2) ...

Der übliche Satz:

 

Nach aussen wirksame (und damit auch bauartgenehmigungspflichtige) Beleuchtungseinrichtungen ohne oder mit ungültigem Typprüfzeichen bewirken ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und im Schadensfalle eine Leistungsfreiheit oder einen Regressanspruch der Versicherung.

 

Begrenzungsleuchten haben andere optische Eigenschaften (und Farbe) sowie andere Kennziffern der Bauartprüfung. Eine kombinierte Verwendung ist daher nicht zulässig.

 

Bei Importfahrzeugen können Beleuchtungseinrichtungen mit z.B. DOT-Prüfzeichen (USA) durch Ausnahmegenehmigung auch in abweichender Bauart genehmigt werden, sofern keine zum Fahrzeug passenden Beleuchtungseinrichtungen mit E-Prüfzeichen lieferbar sind.

@ ConvoyBuddy

 

Das war ironisch!

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

@ ConvoyBuddy

Das war ironisch!

Das war schon durch "Fällt zum Glück nicht auf." klar.

War nur der passende Einstieg ;)

Das Interessante ist, nächste Woche fällt die gleiche Frage wieder, in einer etwas anderen Form wie: "Sind blaue Standlichtbirnen erlaubt?"

 

Von daher war Deine Anmerkung in Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen schon wichtig, auch wenn es wie schon erwähnt nächste Woche wiederholt wird.

 

:)

einfach gesagt

den text schon als kopie auf dem rechner speichern und dann hier immer wieder reinkopieren

macht die sache einfach und sollte "eigentlich" alle fragen beantworten zu dem thema!

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