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Bleibt Nötigung auch dann Nötigung wenn man sie nicht ernst nimmt oder schwächt sich das ab?

Themenstarteram 30. März 2018 um 0:09

Angezeigt hat mich der Polizeichef weil ich mich zuvor über den Polizisten beschwert habe, der mich wegen eines angeblichen Handyverstoßes anzeigte, obwohl ich über Bluetooth telefonierte und ich ihm im Navi mein Handy zeigt dass ich mit Bluetooth telefonierte und als ich gefragt wurde Aussage zur Sache zu machen sagte ich, dass ich im Internet von einem Anwalt gelesen habe, dass das was ich gemacht habe nicht strafbar ist. Leider hat er das nicht geschrieben, sondern dass ich vorher meinen Anwalt fragen muss. Ich sagte ihm, dass ich keinen Anwalt benötige und er das schreiben soll was ich ihm sage und bevor er das nicht tut ich keine Aussage mache, so hat er das dann wieder durchgestrichen. Ich habe mich dann beim Polizeichef beschwert, weil er das nicht schreiben wollte was ich ihm sagte, schliesslich ist es ja meine Aussage und ich muss dafür unterschreiben und auch dass ich über Bluetooth telefonierte hat ihn nicht interessiert.

Der Polizeichef sagte mir, dass er mit dem Kollegen darüber redet und ich nächste Woche ein Anruf von ihm bekomme. Ein Anruf habe ich nicht bekommen, stattdessen eine Anzeige wegen Nötigung. Ich wusste überhaupt nicht was das sein soll, da stand auch drauf Gemarkung "...meine Adresse..." und Uhrzeit.

Ich war aber in dieser zeit überhaupt nicht bei mir zuhause.

Da ich von der Stadt die gleiche Anzeige auch bekam, hatte ich letzte Woche einen Termin bin aber aus zeitlichen Gründen dort nicht hin und habe die Ortspolizeibehörde (Stadt) angeschrieben. Sie schrieb mir vorgestern zurück und meinte, dass man dies auch telefonisch machen könnte.

 

Sie hat mir vorgelesen, dass ich gesagt haben soll, wenn ich eine Anzeige wegen der Handynutzung bekommen würde, ich mich umbringen würde, was ich aber nie gesagt habe.

Jetzt ist es aber so, dass der Polizist mich wegen angeblicher Handynutzung trotzdem angezeigt hat.

Meine Frage: Ist die Nötigung des Polizeichefs dann überhaupt ernst zu nehmen wenn er mich trotzdem angezeigt hat. Wenn ich tatsächlich gesagt hätte, dass ich mich umbringe wenn ich eine Anzeige bekommen, so hätte der Polizeichef doch zuerst die Strafanzeige wegen Nötigung machen müssen und abwarten müssen was dabei rauskommt - oder sehe ich das falsch?

Ansonsten nimmt er die Nötigung doch überhaupt nicht ernst wenn er seinen Mitarbeiter die Anzeige wegen angeblichem Handyverstoß machen lässt. Ich hätte mich dann ja auch umbringen können.

Und wie kann die Polizei die Gemarkung angeben wo ich wohne?

Er weiß doch überhaupt nicht von welchem Ort ich ihn (den Polizeichef) angerufen habe?

Es steht nur Nötigung, Gemarkung und Uhrzeit.

Deshalb dachte ich anfangs, dass ich jemand im Strassenverkehr genötigt habe aber ich war überhaupt nicht zuhause.

Und von dem Polizist der mich wegen Handyverstoß anzeigte wurde ich entegegen der Aussage des Polizeichefs auch nicht angerufen.

Ist die Nötigung dann überhaupt eine Nötigung wenn er diese doch nicht ernst nimmt?

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2018 um 0:29

Sollen wir das "ernst" nehmen ?

Oder sind einfach wieder Ferien ?

58 weitere Antworten
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58 Antworten

Die "Drohung", ein empfindliches Übel zu beenden, dürfte juristisch straflos sein. Bei katholischer Prägung der religiösen Präferenzen, würde jedoch das Fegefeuer eine zwingende Konsequenz sein.

am 30. März 2018 um 14:44

Geile Geschichte, aber etwas umständlich beschrieben :D 1. April ist übrigens erst übermorgen ;)

am 30. März 2018 um 14:45

Spielt es hier eventuell eine Rolle, dass, wenn man mit einer "Geheim"-Telefonnummer (oder einer unterdrückten) bei der Polizei anruft, die selbstverständlich die Nummer des Anrufenden trotzdem sehen und auch zuordnen/orten können?

Wird hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen?

;)

am 30. März 2018 um 14:47

Polizisten sind auch Menschen. Ich glaube nicht, dass sie spezielle Sehfähigkeiten haben, um eine unterdrückte Nummer zu erkennen :D

am 30. März 2018 um 15:02

Spezielle Sehfähigkeiten sind ja auch bei einem Blick auf das dem Display vor einem nicht erforderlich... ;)

Zitat:

@ahmettir schrieb am 30. März 2018 um 16:47:37 Uhr:

Polizisten sind auch Menschen. Ich glaube nicht, dass sie spezielle Sehfähigkeiten haben, um eine unterdrückte Nummer zu erkennen :D

Zumindest bei 110 und 112 wird die Nummer automatisch immer mitübermittelt. Möglicherweise auch sonst beim Polizeirevier. Und selbst wenn nicht - mindestens die Schaltzentrale hat auf jeden Fall die Verbindungsdaten gespeichert, und die Polizei hätte darauf im Zweifelsfall Zugriff.

Anonym anrufen kann man natürlich trotzdem. - dafür braucht man dann halt ein öffentliches Telefon oder eine Prepaid-SIM-Karte.

Technisch anonym geht das schon ... aber nicht so. ;)

Themenstarteram 31. März 2018 um 10:23

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 30. März 2018 um 09:00:32 Uhr:

Soll ich mit dem Polizeichef mal reden? - ich bin nämlich Batman. Aber psst...

ICH WERDE IHN ANZEIGEN

Themenstarteram 31. März 2018 um 10:25

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. März 2018 um 21:40:08 Uhr:

Zitat:

@ahmettir schrieb am 30. März 2018 um 16:47:37 Uhr:

Polizisten sind auch Menschen. Ich glaube nicht, dass sie spezielle Sehfähigkeiten haben, um eine unterdrückte Nummer zu erkennen :D

Zumindest bei 110 und 112 wird die Nummer automatisch immer mitübermittelt. Möglicherweise auch sonst beim Polizeirevier. Und selbst wenn nicht - mindestens die Schaltzentrale hat auf jeden Fall die Verbindungsdaten gespeichert, und die Polizei hätte darauf im Zweifelsfall Zugriff.

Anonym anrufen kann man natürlich trotzdem. - dafür braucht man dann halt ein öffentliches Telefon oder eine Prepaid-SIM-Karte.

Verbindungsdaten gespeichert? Wie wollen die meinen Standort wissen, sagte mir das Ordnungsamt.

Themenstarteram 31. März 2018 um 10:27

Zitat:

@knobo schrieb am 30. März 2018 um 16:45:21 Uhr:

Spielt es hier eventuell eine Rolle, dass, wenn man mit einer "Geheim"-Telefonnummer (oder einer unterdrückten) bei der Polizei anruft, die selbstverständlich die Nummer des Anrufenden trotzdem sehen und auch zuordnen/orten können?

Wird hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen?

;)

Und wie soll die Polizei meinen Standort wissen wenn sie gemarkung xy also meinen Wohnort angibt wo ich garnicht war. Ich habe das ganze mit nichtwissen zurückgeschickt.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 31. März 2018 um 12:23:08 Uhr:

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 30. März 2018 um 09:00:32 Uhr:

Soll ich mit dem Polizeichef mal reden? - ich bin nämlich Batman. Aber psst...

ICH WERDE IHN ANZEIGEN

Den Polizeichef? ... oder mich? :D

 

@lachs4709 hast du überhaupt mit dem „Polizeichef“ telefoniert? Oder mit einem direkten Vorgesetzten des Polizisten, der die Polizeikontrolle durchgeführt hat?

 

Ich denke nämlich ebenso, dass die Aufgaben eines Polizeichefs nämlich ganz andere sind...

Für den Sachverhalt ist es doch völlig egal von wo Du angerufen hast

Es bleibt Nötigung, auch wenn man von unterwegs anruft und nicht von zu Hause.

Es bleibt auch Nötigung, wenn der Polizist diese nicht ernst nimmt.

Der Polizist lässt die Ordnungswidrigkeit auch nicht fallen, wenn er sie ernst nimmt.

Ein Handyverstoß bleibt ein Handyverstoß, auch wenn man nur vergessen hat das Handy aus der Hand zu legen.

Bei soviel Beharrlichkeit frage ich mich eher, ob da nicht strengere Maßnahmen notwendig sind.

Zitat:

@400.000km schrieb am 31. März 2018 um 12:52:32 Uhr:

...

Bei soviel Beharrlichkeit frage ich mich eher, ob da nicht strengere Maßnahmen notwendig sind.

Bei solchen Leuten gibt´s doch nur zwei Arten, mit ihnen umzugehen:

Entweder man kontrolliert sie einmal öfter, natürlich nur um sicherzugehen, dass auch wirklich alles in Ordnung ist oder man lässt sie einfach machen und hält mehr Abstand, weil man schlicht seine Ruhe haben will und diese Leute zwar nervig, aber im Großen und Ganzen ungefährlich sind, es schlimmere und wichtigere Dinge gibt (wenn jemand vergisst das Handy wegzulegen, dann ist´s zwar verboten und im dem Sinne gefährlich, dass es ablenkt und die Reaktionsmöglichkeiten herabsetzt, aber nunja). Wenn´s gar deren Hobby* ist, sich derart zu benehmen, wär´s außerdem noch genau in deren Sinne. Da müsste man schon von der Bespaßungspolizei sein, um das gerne zu tun. :)

Wenn ich etwas recherchiere...

Folgende Dinge:

><((((*> = roter Hering (Lachs hat rötliches Fleisch)

Außerdem gibt´s einen lachs4709, der angeblich Rechtspflege studiert und in - für mich - recht dubiosen Foren postet. Das macht dann am Ende sogar irgendwie Sinn:

Ein "Jurastudent", dem langweilig ist, der nebenbei Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.

Also wer bin ich denn, dass ich mit so jemandem diskutieren sollte? Da reicht doch schon allein mein Bildungsgrad nicht aus - mit ein wenig BGB-Wissen aus der Schule und einem Semester Unternehmensrecht, nein, also wirklich nicht.

Ich schmunzelte... Einer der witzigeren Trolle....

Ist jetzt die versuchte Androhung einer Nötigung nach der Selbsttötung straffrei, oder was?

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