Blechschaden - Ratgeber benötigt....

Gute Morgen,

bräuchte paar Tipps.

Meine Frau hat heute morgen mit ihrem Fahrzeug einen leichten Unfall gehabt. Blechschaden (noch nicht gesehen - nach Beschreibung) kleine Delle im Kotflügel, langer Kratzer an der Tür. Nach Sachverhaltsschilderung trifft meine Frau die Schuld. Der Unfallgegner hatte es wohl eilig und hatte nach Begutachtung seines Fahrzeug keinerlei Interesse an jeglicher Regelung (an seinem Fahrzeug - sehr alt - war wohl kein Schaden). Kennzeichen und Rufnummer des UG wurden notiert. Er verlangte nichts. Nach Schadenbeschreibung tippe ich mal auf einen Betrag zwischen 500,- - 1000,- Euro (wirklich nur geschätzt). Meine Fragen wären:

Sollte nun unbedingt und sofort die eigene Versicherung informiert werden (VK mit 300 SB)?
Kann das auch noch später passieren (wenn der Schaden durch einen befreundeten Autohändler definitiv feststeht)?.
Nach Recherche wäre die Inanspruchnahme der VK eine Rückstufung von SF10 nach SF4. Kann die Versicherung in diesem Fall (bei Nutzung der VK) den neuen erhöhten Beitrag für das Folgejahr mitteilen (natürlich nach Schadensfeststellung).
Es besteht eine Rechtsschutzversicherung.

Wie sollten wir jetzt grundsätzlich handeln, um ggf. die Kosten (bei Verständigung der Versicherung bzw. Reparaturleistung) so gering wie möglich zu halten?

Vielen Dank

Max

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob Du einen noch nicht regulierten Schaden auf Drängen des Schädigers ad acta legst, damit er nicht zurückgestuft wird, oder ob auf einen partiell regulierten Schaden weitere Forderungen folgen.

.....da hast Du schon Recht, allerdings ist es von der Konsequenz das Selbe! Wenn der vermeintlich Geschädigte drei Monate nach Schadeneintritt keine Ansprüche geltend gemacht hat (und vielleicht sogar auf eine evtl. geforderte Schadenanzeige nicht reagiert hat), wirst Du wenige Sachbearbeiter finden, die den Schaden auf Bitten des Unfallverursachers oder dessen Vermittler nicht schliessen....

Welche Massgaben würdest Du denn ansetzen, um einen Schaden schliessen zu können/dürfen? Vor allem, weil man den Schaden ja wirklich revisionssicher wieder aufmachen kann, sollte da noch was kommen.......

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Welche Massgaben würdest Du denn ansetzen, um einen Schaden schliessen zu können/dürfen? Vor allem, weil man den Schaden ja wirklich revisionssicher wieder aufmachen kann, sollte da noch was kommen.......

Im schlimmsten Fall würde ich den Vorgang erst mit Eintreten der Verjährung schließen, d.h. 36 Monate nach Anerkennung der Haftung. Blöd für den Versicherungsnehmer, aber das wäre für mich schlicht Alltagsrisiko.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Im schlimmsten Fall würde ich den Vorgang erst mit Eintreten der Verjährung schließen, d.h. 36 Monate nach Anerkennung der Haftung. Blöd für den Versicherungsnehmer, aber das wäre für mich schlicht Alltagsrisiko.

....naja, warum soll sich denn der Sachbearbeiter den Zorn des Kundens unnötig aussetzen (und der entsprechenden Konsequenz, dass der Versicherer mangels kundenfreundlichkeit weniger vermittelt werden würde), wenn er ohne Not ein Ei über den Schaden hauen kann? Vielleicht kann beispielsweise Hafi oder twelferider mal den allgemeinen Usus erläutern.....?

Zitat:

....naja, warum soll sich denn der Sachbearbeiter den Zorn des Kundens unnötig aussetzen (und der entsprechenden Konsequenz, dass der Versicherer mangels kundenfreundlichkeit weniger vermittelt werden würde), wenn er ohne Not ein Ei über den Schaden hauen kann? Vielleicht kann beispielsweise Hafi oder twelferider mal den allgemeinen Usus erläutern.....?

Bin keiner der Genannten, aber die HUK 24 hat das so gelöst, dass sie vier Wochen nach einem Unfall geschrieben haben, dass SOLLTE der Unfallgegner sich doch noch melden und Geld wollen, sie eine Hochstufung ggf. rückwirkend vornehmen und nachberechnen WÜRDEN, aber ERSTMAL unter Vorbehalt alles so weiterlaufen lassen als wäre nichts passiert.

Angenommen sie würden jemanden mal präventiv hochstufen und das drei Jahre lang kassieren, obschon nie jemand käme und den Schaden regulieren lassen wollen würde, dann müssten sie rückwirkend runterstufen und das Geld erstatten. Und ich halte es für rechtswidrig, solange noch niemand überhaupt Ansprüche stellt, schon beitragsrechtliche Konsequenzen zu leben.

Bei uns wars noch besonders kompliziert, es ging um ein Auto, das mir gehörte und auf mich versichert war, ein Angehöriger hatte damit einen Unfall gegen einen LKW, mein Auto Totalschaden, der LKW nen Kratzer, ich habe dann mein Auto dem Angehörigen geschenkt, er hat es auf seinen Namen versichert auf eigene Kosten repariert und die 200 EUR aus dem Kostenvoranschlag des LKW-Inhabers (der praktischerweise auch ne eigene Lackiererei hatte... *hust*) direkt an den überwiesen und gut wars.

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