Blechschaden - Ratgeber benötigt....
Gute Morgen,
bräuchte paar Tipps.
Meine Frau hat heute morgen mit ihrem Fahrzeug einen leichten Unfall gehabt. Blechschaden (noch nicht gesehen - nach Beschreibung) kleine Delle im Kotflügel, langer Kratzer an der Tür. Nach Sachverhaltsschilderung trifft meine Frau die Schuld. Der Unfallgegner hatte es wohl eilig und hatte nach Begutachtung seines Fahrzeug keinerlei Interesse an jeglicher Regelung (an seinem Fahrzeug - sehr alt - war wohl kein Schaden). Kennzeichen und Rufnummer des UG wurden notiert. Er verlangte nichts. Nach Schadenbeschreibung tippe ich mal auf einen Betrag zwischen 500,- - 1000,- Euro (wirklich nur geschätzt). Meine Fragen wären:
Sollte nun unbedingt und sofort die eigene Versicherung informiert werden (VK mit 300 SB)?
Kann das auch noch später passieren (wenn der Schaden durch einen befreundeten Autohändler definitiv feststeht)?.
Nach Recherche wäre die Inanspruchnahme der VK eine Rückstufung von SF10 nach SF4. Kann die Versicherung in diesem Fall (bei Nutzung der VK) den neuen erhöhten Beitrag für das Folgejahr mitteilen (natürlich nach Schadensfeststellung).
Es besteht eine Rechtsschutzversicherung.
Wie sollten wir jetzt grundsätzlich handeln, um ggf. die Kosten (bei Verständigung der Versicherung bzw. Reparaturleistung) so gering wie möglich zu halten?
Vielen Dank
Max
18 Antworten
die spruenge in % von SF10 nach SF4 sollten dem vertrag beiliegen.
(duerfte geschätzt von ca 50% auf ca 70% gehen; ist je nach VS und ggf tarif unterschiedlich)
bis zu welchem betrag sich die zahlung ohne inanspruchnahme der VK lohnt, duerfte dir die VS sagen koennen.
gibt auch einige rueckkaufrechner im netz.
auf die nächsten jahre gesehen, wird sich das bei 1000EUR kaum lohnen ueber die VS regulieren zu lassen, aber deine zahlen sind ja auch nur eine schätzung.
innerhalb welcher fristen schaeden zu melden sind, sollte auch in deinen versicherungsbedingungen zu finden sein.
im uebrigen auch fuer den verursachten schaden 😉
habt ihr etwas schriftliches vom geschaedigten? er koennte es sich ja auch ueberlegen und dennoch den schaden deiner VS melden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schriftlich gibt es nichts, wie gesagt, der Unfallgegner und damit "Geschädigter" hatte wohl überhaupt keine Interesse an eine Regelung, weil sein Fahrzeug offensichtlich nicht beschädigt war. So seine Angaben bzw. Feststellung vor Ort. Er war auch nicht - wie meine Frau - alleine im Fahrzeug. Den Gedanken habe ich natürlich auch, dass er plötzlich nach "Überlegung" feststellt, dass sein Fahrzeug plötzlich auch beschädigt ist..... Aus der Schilderung meiner Frau gehe ich aber zunächst nicht davon aus (UG war freundlich, hilfsbereit etc.).
Also wäre eine Meldung heute bzw. überhaupt an die VS ratsam?
Gruß
Max
mal sehen, was die koniferen nachher meinen.
irgendwie ist es eine doofe situation..
einerseits, wärst du verpflichtet den unfall zu melden.
andererseits, hat ja (noch) kein regulierbarer schaden stattgefunden.
(wäre aber sicherlich nicht das erste mal, dass nach ueberdenken/genauerem hinschauen/werkstattbesuch dennoch gemeldet wird).
grade vor kurzem, war hier noch ein fall, bei dem eine vorsorgliche hochstufung nach 2 jahren noch nicht zurueckgenommen wurde, da der geschaedigte 3 jahre zeit hat zum jahresende ; ich hoffe ich hab das noch richtig in erinnerung
falls ja, hat der unfallgegner bis ende 2013 zeit ^^
mmm, verstehe ich das richtig, dass ich bei Meldung an die VS direkt eine Hochstufung zu erwarten hätte, auch wenn der UG noch überhaupt keinen Schaden anmeldet bzw. ich nicht den eigenen VK-Schaden regulieren lassen will. Der UG hat meines Wissen weder das Kennzeichen noch irgendetwas anderes notiert.
Sehe ich das richtig?
Max
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zumindest in der haftpflicht ist die VS verpflichtet rueckstellungen fuer den schadenfall zu bilden.
also wuerden sie dich erstmal hochstufen.
ob das dann wirklich (sofern dein versicherungsjahr, das kalenderjahr ist) zum 1.1. 2012 zum tragen kommt, weiss ich nicht.
Ok, klar - aber letztlich steht eigentlich nicht wirklich fest, wer tatsächlich der "Schuldige" ist. Von daher ist Abwarten sicherlich der bessere Zug....
Gruß
Max
.....melde den Schaden vorsichtshalber Deinem Versicherer und lass Dir bei der Schadenmeldung gleich die Mehrbelastung für die Vollkasko berechnen (das sollte der Sachbearbeiter, der den Schaden aufnimmt nebenbei machen können). Sollte Dein Vertrag, wie 99% der KFZ-Versicherungen Hauptfälligkeit 01.01. haben, wird die Rückstufung erst im nächsten Jahr wirksam. Ich würde in drei Monaten nochmals bei Deiner Versicherung anrufen und fragen, ob Ansprüche gestellt wurden und wenn nicht den Schaden schliessen lassen.... Sollten Ansprüche gestellt werden, sag Deinem Versicherer, dass er Dich über den Regulierungsbetrag informieren soll, damit Du nach Abschluss entscheiden kannst, ob Du den Schaden selber bezahlst, also von der V ersicherung zurück kaufst!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Ich würde in drei Monaten nochmals bei Deiner Versicherung anrufen und fragen, ob Ansprüche gestellt wurden und wenn nicht den Schaden schliessen lassen....
Mit welchem Recht sollte der Versicherer bereits nach drei Monaten und nur auf Zuruf des Verursachers den Vorgang schließen können/dürfen?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Mit welchem Recht sollte der Versicherer bereits nach drei Monaten und nur auf Zuruf des Verursachers den Vorgang schließen können/dürfen?
....mit welchem Recht nicht?
@TE
Soweit es um den Schaden am anderen Fahrzeug geht:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (so oder ähnlich dürfte es auch bei dir aussehen):
Anzeige von Kleinscha?den
Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als xx Euro betra?gt, selbst regulieren oder regulieren wollen, mu?ssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
Soweit es um den Schaden am eigenen Fahrzeug geht:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (so oder ähnlich dürfte es auch bei dir aussehen):
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns fu?hren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Also Schaden (nur Vollkasko) vorsorglich telefonisch melden und dann nach Feststellung der Schadenhöhe entscheiden, ob sich die Inanspruchnahme der Vollkasko für dich überhaupt lohnt und ggf. den Schaden beim Versicherer wieder schliessen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....mit welchem Recht nicht?
Was macht denn der Versicherer, wenn der Geschädigte innerhalb der folgenden 33 Monate doch noch Ansprüche geltend macht?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Was macht denn der Versicherer, wenn der Geschädigte innerhalb der folgenden 33 Monate doch noch Ansprüche geltend macht?
Der Versicherer macht den Schaden einfach wieder auf! Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Versicherer jeden gemeldeten Schaden erst mal zwei Jahre offen lassen und warten, dass der Geschädigte Ansprüche geltend macht.
Gerade zum Jahresende hast Du oft die Problematik, dass die Kunden auf ein "Schliessen" der Schäden drängen, um die Hochstufung im neuen Jahr zu vermeiden.... Auch kommt es nicht so selten vor, dass ein Schaden vermeintlich abschliessend reguliert wurde und dann doch noch was vom Geschädigten kommt, gerade wenn ein Geschädigter erst fiktiv abrechnen hat lassen und dann doch noch die Reparaturrechnung mit Nutzungsausfall nachreicht. (Ich würde übrigens bei einem fahrbereiten und verkehrssicherem Fahrzeug immer erst mal fiktiv abrechnen und dann reparieren lassen, wenns am besten passt und dann gekürzte Positionen nachregulieren lassen)
xAKBx hat aber natürlich Recht, dass eine Regelung für Kleinschäden getroffen ist, so dass man sich einfach danach richten sollte!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Gerade zum Jahresende hast Du oft die Problematik, dass die Kunden auf ein "Schliessen" der Schäden drängen, um die Hochstufung im neuen Jahr zu vermeiden.... Auch kommt es nicht so selten vor, dass ein Schaden vermeintlich abschliessend reguliert wurde und dann doch noch was vom Geschädigten kommt, gerade wenn ein Geschädigter erst fiktiv abrechnen hat lassen und dann doch noch die Reparaturrechnung mit Nutzungsausfall nachreicht.
Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob Du einen noch nicht regulierten Schaden auf Drängen des Schädigers ad acta legst, damit er nicht zurückgestuft wird, oder ob auf einen partiell regulierten Schaden weitere Forderungen folgen.