Blechschaden nach Unfall mit ausparkendem PKW - Wie vorgehen??

Hallo liebe Community,
ich hatte heute Morgen einen Unfall mit einem aus einer Einfahrt ausfahrenden Fahrzeug.
Ich fuhr eine Einbahnstraße unmittelbar in der Nähe meiner Wohnung entlang, auf der man sich aufgrund tagtäglicher, in zweiter Reihe parkender Fahrzeuge insbesondere am frühen Morgen (heute wars so gg 7 Uhr) eher auf der linken Seite der Straße bewegen.
Beim entlang fahren der Straße gab es dann plötzlich einen lauten Knall und das Erste was offensichtlich passiert war, war das der Seitenspiegel der Fahrerseite durch den Zusammenstoß eingeklappt wurde.
Hab natürlich unmittelbar angehalten, bin ausgestiegen und der Fahrer des anderen PKW trat mir direkt mit dem Vorwurf, ich sei viel zu schnell gefahren, relativ aggressiv entgegen. Dieser Vorwurf ist allerdings völlig haltlos, da ich - die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone - maximal mit 20 bis 25 km/h unterwegs war. Der Unfallort befindet sich ca. 50 - 70m hinter einer Kreuzung, an der ich zuvor in die betreffende Starße abgebogen bin, sodass es mit meinem Fahrzeug in der Kürze der Entfernung nach meinem Empfinden gar nicht möglich ist, die vom Unfallgegner vorgeworfenen 50km/h zu erreichen.

Ich war von dem Vorfall an sich derart geschockt und von dem Auftreten des Gegenüber auch leider relativ eingeschüchtert, sodass ich irgendwie wohl komplett neben mir gestanden haben muss.
Jedenfalls beachtete ich beim Anschauen nach Unfallschäden ausschließlich den Seitenspiegel auf der Fahrerseite, der lediglich zwei kleine Kratzer aufwies, die vom Zusammenstoß auf Höhe der Rücklichter des anderen Fahrzeugs zustande kamen. Da dem Gegenüber nach eigener Auskunft auch keine Schäden an seinem Fahrzeug auffielen und es sich ohnehin um [Zitat]:"(...)ein altes Auto(...)" handele, verblieben wir beide so, dass ja nichts passiert sei, wünschten uns einen schönen Tag und fuhren weiter, ohne Austausch von Daten, Kennzeichen, etc.
Während des los fahrens kam dann offensichtlich wieder das klare Denken bei mir zurück, sodass ich ca. 1km später rechts ran fuhr, um zu überprüfen, ob nicht doch evtl. noch mehr beschädigt werden sei, als nur der Spiegel... Das Ergebnis seht ihr auf den Bildern...

Ich fasse das Ganze jetzt einmal in Kurzfassung zusammen:
Da mir das Fahrzeug bekannt war (der Unfall passierte ja in meiner unmittelbaren Nachbarschaft), konnte ich im Laufe des Nachmittags Kennzeichen und Daten des Fahrzeughalters noch mit Hilfe der Polizei ausfindig machen, dass Ganze wurde aufgenommen, eine Schuldfrage würde aber nicht von deren Seite geklärt. Auch erschwerend hinzu kommt natürlich, dass die Fahrzeuge zwischenzeitlich bewegt wurden.
Unfallgegner behauptete heute Nachmittag nach wie vor, ich sei zu schnell gewesen. Er habe außerdem Fotos vom Auto, wie es beim Unfall stand, nämlich noch nicht mit den Hinterrädern auf der Straße. Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr erinnern, ob das stimmt oder nicht. Außerdem habe ein Zeuge im Haus das Geschehen beobachtet und sowieso kläre der Rest sein Anwalt.

Meine Frage ist nun, ob ihr mir eine Einschätzung geben könnt, wie ich am Besten weiter vorgehe. Aus meiner Sicht habe ich folgende Optionen:
- Schaden über die Vollkasko meiner Versicherung regeln lassen (SB 500€, zzgl. der danach folgendenen Beiträgserhöhung)
- ich setze mich selbst mit der Versicherung des Unfallgegners auseinander, in der Überzeugung und Hoffnung, dass sich die Wahrheit herausstellt, nämlich das ich weder zu schnell, noch so weit links gefahren bin, dass ich eine Schuld an den Zusammenstoß hatte
- ich gehe zu einem Anwalt, der sich der Sache annimmt bzw. der mir im Rahmen eines Erstgesprächs dazu rät, die Sache selbst zu erledigen oder aber in den Händen des Anwalts zu belassen
Dazu muss gesagt werden, dass ich bislang leider keinen Rechtsschutz besitze, werde mich aber jetzt unmittelbar schlau machen, ob es Anbieter gibt, die man unmittelbar nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Ich wäre euch über Meinungen und Ratschläge bzgl. des Weiteren Vorgehens sehr sehr dankbar!!

Eine Sache noch: Das es maximal dämlich von mir war, nach dem Unfallso vorzugehen, ist mir absolut bewusst. Ich ärgere mich den ganzen Tag über am meisten einfach über mich selbst. Und wenn dieses dilettantische Verhalten meinerseits ein Gutes hat, dann das mir so etwas nie wieder passieren wird...

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Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 22:24:35 Uhr:


Würde einfach meinen Versicherungsberater anrufen.

Der regelt das dann für mich.

Wer's glaubt. Ein guter Versicherungsberater bezahlt nämlich auch Anwalt, Sachverständigen etc. und eine Cognac gibt es nach dazu.

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Zitat:

@leehazlenut schrieb am 7. Mai 2015 um 23:21:37 Uhr:


Vermutlich werde ich zunächst einmal ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und dort den Unfallhergang schildern ohne einen Zweifel meinerseits aufkommen zu lassen, dass die Schuldfrage beim Unfallgegner liegt.
Ich denke, wenn es denn dann zu einem Streit käme, könnte ich ja immernoch einen Anwalt zu Rate ziehen...

Komisch.

Hier hast du noch angekündigt es ganz anders zu machen.

Außerdem hat dir hier niemand dazu geraten, einen KVA zur gegnerischen Versicherung zu schicken.

Und warum fragst du überhaupt hier, wenn dir die Antworten eh alle egal sind?

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 19:05:27 Uhr:



Zitat:

@leehazlenut schrieb am 7. Mai 2015 um 23:21:37 Uhr:


Vermutlich werde ich zunächst einmal ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und dort den Unfallhergang schildern ohne einen Zweifel meinerseits aufkommen zu lassen, dass die Schuldfrage beim Unfallgegner liegt.
Ich denke, wenn es denn dann zu einem Streit käme, könnte ich ja immernoch einen Anwalt zu Rate ziehen...
Komisch.

Hier hast du noch angekündigt es ganz anders zu machen.

Außerdem hat dir hier niemand dazu geraten, einen KVA zur gegnerischen Versicherung zu schicken.

Und warum fragst du überhaupt hier, wenn dir die Antworten eh alle egal sind?

Nix komisch. Genauso habe ich das auch mal gemacht. Nach 2 Wichen hatte ich mein Geld, fertig.

Einen Scheißdreck hast du, wenn du einen KVA in Höhe von 5200 einreichst! Jede Wette!

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 19:24:32 Uhr:


Einen Scheißdreck hast du, wenn du einen KVA in Höhe von 5200 einreichst! Jede Wette!

Was bist du denn so ungehalten. Mein KVA lag bei 17schlag mich tot€. Die Versicherung hätte schon reagiert, wenn es ihr nicht gepasst hätte. Sie hat aber anstandslos reguliert. Aber es ging mir auch nicht um meinen Schaden, sondern um das Vorgehen. Also Schaden einfach einreichen, dabei ist es mir erst mal egal, ob das dem Versicherungsgegner nun genehm ist oder nicht. Dann warten was die Versicherung von mir will. Und wenn ich mit dem Vorgehen der Versicherung nicht einverstanden bin, weil .... Dann gehe ich zum Anwalt, aber nicht vorher.

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und?

was soll jetzt der Anwalt bewirken?

Soll sich der Anwalt die laut Dekra reparierbaren Teile anschauen und entscheiden, was damit zu machen ist?

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 19:54:21 Uhr:


und?

was soll jetzt der Anwalt bewirken?

Soll sich der Anwalt die laut Dekra reparierbaren Teile anschauen und entscheiden, was damit zu machen ist?

Ich glaube du hast einfach die Intension meines Posts nicht verstanden.

Erzähl mal. Was war die?

Ich hab irgendwie echt keine Lust, auf die Postings von dir, EgonMaier1, weiter einzugehen.
Wenn du mir noch mit irgendnem konstruktiven Beitrag behilflich sein kannst, dann bin ich dir sehr dankbar.

Wenns dir aber weiterhin vor allem nur ums "haten" geht, dann lass' denen doch bitte den Vortritt, die mir auch wirklich mit dem Thema weiter helfen können.

Was ist denn bitte dumm daran, hier einen KVA erstellen zu lassen 😕

Die Versicherung schickt ab einer gewissen Schadenhöhe ohnehin einen SV. Dazu muss aber erst einmal feststehen, wie hoch der Schaden vorraussichtlich ist.

Bei kleineren Sachen wird dann eben meist der KVA (mit entsprechend beigefügten Bildern) akzeptiert und die folgende Rechnung beglichen oder eben nach diesem KVA abgerechnet.

Dass die Werkstätten bei Schäden, die über eine Versicherung laufen gerne mal übers Ziel hinausschießen, dürfte ebenfalls bekannt sein.

Zitat:

@VMF schrieb am 3. Juni 2015 um 14:09:27 Uhr:


Was ist denn bitte dumm daran, hier einen KVA erstellen zu lassen 😕
...

Wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt, der die Bagatellgrenze überschreitet, dann ist es dumm, einen Kostenvoranschlag einzureichen, denn man hat Anspruch auf einen selbst gewählten Sachverständigen.

Zitat:

@VMF schrieb am 3. Juni 2015 um 14:09:27 Uhr:


Was ist denn bitte dumm daran, hier einen KVA erstellen zu lassen 😕

Die Versicherung schickt ab einer gewissen Schadenhöhe ohnehin einen SV. Dazu muss aber erst einmal feststehen, wie hoch der Schaden vorraussichtlich ist.

Bei der Schadenhöhe und keiner alten Gurke ist der KVA schon mal dumm weil zum einen i.d.R. der SV der gegnerischen Verischerung folgt, kein Nutzungsausfall aufgeführt ist und die Wertminderung sicher auch nicht enthalten ist.

Bei einem eigenen Gutachten hat die gegnerische Versicherung auch nicht "einfach so" einen eigenen Gutachter zu schicken.

Die meisten Werkstätten raten aufgrund des folgenden Ärgers bei größeren Schäden eh von einem KVA ab oder erstellen gar keinen. Wenn ein KVA anstandslos von der Versicherung bezahlt wird kann man von ausgehen dass da die Hälfte fehlt und die Versicherung sich die Hände reibt so günstig weggekommen zu sein. Z.B. Stichwort Wertminderung.

Bei Schäden in der Höhe lohnt IMHO gerade bei solchen Geschichten mit strittiger Schuldfrage immer die Erstberatung beim Anwalt. Selbstbeteiligung, Höherstufung, Verzicht auf Wertminderung oder ähnliches kommt in Folge meist teurer.

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