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Blechschaden nach Unfall mit ausparkendem PKW - Wie vorgehen??

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:38

Hallo liebe Community,

ich hatte heute Morgen einen Unfall mit einem aus einer Einfahrt ausfahrenden Fahrzeug.

Ich fuhr eine Einbahnstraße unmittelbar in der Nähe meiner Wohnung entlang, auf der man sich aufgrund tagtäglicher, in zweiter Reihe parkender Fahrzeuge insbesondere am frühen Morgen (heute wars so gg 7 Uhr) eher auf der linken Seite der Straße bewegen.

Beim entlang fahren der Straße gab es dann plötzlich einen lauten Knall und das Erste was offensichtlich passiert war, war das der Seitenspiegel der Fahrerseite durch den Zusammenstoß eingeklappt wurde.

Hab natürlich unmittelbar angehalten, bin ausgestiegen und der Fahrer des anderen PKW trat mir direkt mit dem Vorwurf, ich sei viel zu schnell gefahren, relativ aggressiv entgegen. Dieser Vorwurf ist allerdings völlig haltlos, da ich - die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone - maximal mit 20 bis 25 km/h unterwegs war. Der Unfallort befindet sich ca. 50 - 70m hinter einer Kreuzung, an der ich zuvor in die betreffende Starße abgebogen bin, sodass es mit meinem Fahrzeug in der Kürze der Entfernung nach meinem Empfinden gar nicht möglich ist, die vom Unfallgegner vorgeworfenen 50km/h zu erreichen.

Ich war von dem Vorfall an sich derart geschockt und von dem Auftreten des Gegenüber auch leider relativ eingeschüchtert, sodass ich irgendwie wohl komplett neben mir gestanden haben muss.

Jedenfalls beachtete ich beim Anschauen nach Unfallschäden ausschließlich den Seitenspiegel auf der Fahrerseite, der lediglich zwei kleine Kratzer aufwies, die vom Zusammenstoß auf Höhe der Rücklichter des anderen Fahrzeugs zustande kamen. Da dem Gegenüber nach eigener Auskunft auch keine Schäden an seinem Fahrzeug auffielen und es sich ohnehin um [Zitat]:"(...)ein altes Auto(...)" handele, verblieben wir beide so, dass ja nichts passiert sei, wünschten uns einen schönen Tag und fuhren weiter, ohne Austausch von Daten, Kennzeichen, etc.

Während des los fahrens kam dann offensichtlich wieder das klare Denken bei mir zurück, sodass ich ca. 1km später rechts ran fuhr, um zu überprüfen, ob nicht doch evtl. noch mehr beschädigt werden sei, als nur der Spiegel... Das Ergebnis seht ihr auf den Bildern...

Ich fasse das Ganze jetzt einmal in Kurzfassung zusammen:

Da mir das Fahrzeug bekannt war (der Unfall passierte ja in meiner unmittelbaren Nachbarschaft), konnte ich im Laufe des Nachmittags Kennzeichen und Daten des Fahrzeughalters noch mit Hilfe der Polizei ausfindig machen, dass Ganze wurde aufgenommen, eine Schuldfrage würde aber nicht von deren Seite geklärt. Auch erschwerend hinzu kommt natürlich, dass die Fahrzeuge zwischenzeitlich bewegt wurden.

Unfallgegner behauptete heute Nachmittag nach wie vor, ich sei zu schnell gewesen. Er habe außerdem Fotos vom Auto, wie es beim Unfall stand, nämlich noch nicht mit den Hinterrädern auf der Straße. Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr erinnern, ob das stimmt oder nicht. Außerdem habe ein Zeuge im Haus das Geschehen beobachtet und sowieso kläre der Rest sein Anwalt.

Meine Frage ist nun, ob ihr mir eine Einschätzung geben könnt, wie ich am Besten weiter vorgehe. Aus meiner Sicht habe ich folgende Optionen:

- Schaden über die Vollkasko meiner Versicherung regeln lassen (SB 500€, zzgl. der danach folgendenen Beiträgserhöhung)

- ich setze mich selbst mit der Versicherung des Unfallgegners auseinander, in der Überzeugung und Hoffnung, dass sich die Wahrheit herausstellt, nämlich das ich weder zu schnell, noch so weit links gefahren bin, dass ich eine Schuld an den Zusammenstoß hatte

- ich gehe zu einem Anwalt, der sich der Sache annimmt bzw. der mir im Rahmen eines Erstgesprächs dazu rät, die Sache selbst zu erledigen oder aber in den Händen des Anwalts zu belassen

Dazu muss gesagt werden, dass ich bislang leider keinen Rechtsschutz besitze, werde mich aber jetzt unmittelbar schlau machen, ob es Anbieter gibt, die man unmittelbar nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Ich wäre euch über Meinungen und Ratschläge bzgl. des Weiteren Vorgehens sehr sehr dankbar!!

Eine Sache noch: Das es maximal dämlich von mir war, nach dem Unfallso vorzugehen, ist mir absolut bewusst. Ich ärgere mich den ganzen Tag über am meisten einfach über mich selbst. Und wenn dieses dilettantische Verhalten meinerseits ein Gutes hat, dann das mir so etwas nie wieder passieren wird...

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Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2015 um 21:02

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 22:24:35 Uhr:

Würde einfach meinen Versicherungsberater anrufen.

Der regelt das dann für mich.

Wer's glaubt. Ein guter Versicherungsberater bezahlt nämlich auch Anwalt, Sachverständigen etc. und eine Cognac gibt es nach dazu.

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Ich würde zum Anwalt gehen und keinerlei weitere Aussagen machen.

Wenn der Unfallgegner aus einer Einfahrt kam, dann trägt er IMO die Alleinschuld.

Ob der Schaden an deinem Fahrzeug von dem Unfall stammt sollte ein Sachverständiger klären können, bezüglich dessen Beauftragung solltest du aber den Rechtsanwalt befragen.

am 7. Mai 2015 um 19:08

Bevor du einen Rechtsanwalt beauftragst, solltest du dir überlegen, was er dich im Nichterfolgsfall kostet und welche Kosten der Anwalt im positiven Falle vermeiden soll.

Den Sachverständigen bezahlst du im Zweifelsfall natürlich auch.

Und wie immer der Hinweis, dass eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für dich kostenlos ist, wenn du Mitglied eines der bekannten Automobilklubs bist.

Einen Versicherer, der für dich Angelegenheiten regelt, die vor Abschluss geschehen sind, wirst du wohl nicht finden.

Wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, behauptet der Unfallgegner, nicht er sei dir sondern du ihm reingefahren und er habe Zeugen. An seinem Fahrzeug kein Schaden, keine Ansprüche gegen dich.

Als ersten Schritt würde ich erst einmal eine Grobschätzung der preiswertesten Schadensbehebung (da genügt erst einmal ein Daumenwert, gleich zum Karosseriefritzen), damit du weißt, um wases geht (auch zur Abschätzung des Verhältnisses zu Anwaltskosten etc.).

Würde einfach meinen Versicherungsberater anrufen.

Der regelt das dann für mich.

Da du von der "Höhe der Rücklichter" schreibst, vermute ich, daß dein Unfallgegner rückwärts aus der Einfahrt auf die Straße gefahren ist. Der Rückwärtsfahrende hat nach § 9 Abs. 5 StVO eine besondere Sorgfaltspflicht, er muß sich notfalls einweisen lassen. Von daher schaut es für dich nicht so ungünstig aus. Daß du aber auf einer Strecke von 50 - 70 m nicht auf 50 km/h beschleunigen könntest, halte ich für ein Gerücht. Daß du es nicht getan hast, glaube ich dir. Aus meiner Erfahrung weiß ich, daß Sachverständige aus dem Schadensbild rekonstruieren können, wie der Anstoß erfolgt ist, aber so ein Gutachten ist natürlich nicht billig. Bei höherem Schaden ist am besten Regulierung mit der Kasko und Forderung der SB sowie der Rückstufungskosten vom Gegner, dann ist der Srtreitwert begrenzt.

am 7. Mai 2015 um 21:02

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 22:24:35 Uhr:

Würde einfach meinen Versicherungsberater anrufen.

Der regelt das dann für mich.

Wer's glaubt. Ein guter Versicherungsberater bezahlt nämlich auch Anwalt, Sachverständigen etc. und eine Cognac gibt es nach dazu.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 21:21

Ich danke euch bis dato für die Beiträge und Meinungen zu dem ganzen Schlamassel...

Vermutlich werde ich zunächst einmal ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und dort den Unfallhergang schildern ohne einen Zweifel meinerseits aufkommen zu lassen, dass die Schuldfrage beim Unfallgegner liegt.

Ich denke, wenn es denn dann zu einem Streit käme, könnte ich ja immernoch einen Anwalt zu Rate ziehen...

Oder du redest dich um Kopf und Kragen.

am 8. Mai 2015 um 0:55

Mich wundert es, dass man einen solchen Schaden nicht sofort sieht. Gut, der fließende Verkehr hat immer Vorrang, aber das der Treffer in Höhe des Rücklichts war, wirft schon einige Rätsel auf

LG

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 8:02

Zitat:

@Detta56 schrieb am 8. Mai 2015 um 02:55:23 Uhr:

Mich wundert es, dass man einen solchen Schaden nicht sofort sieht. Gut, der fließende Verkehr hat immer Vorrang, aber das der Treffer in Höhe des Rücklichts war, wirft schon einige Rätsel auf

LG

Du kannst mir glauben, dass derjenige, den das am ALLERMEISTEN gewundert hat wie man sowas übersehen kann, gerade diese Zeilen hier tippt.... :(

Aber verstehe deine Andeutung bzgl. des Rücklichts nicht...was sollte es da zu rätseln geben?

am 8. Mai 2015 um 9:52

Eine deutliche Aussage, wie sich der Unfallgegner bewegt hat.

Rückwärts aus einer (Garagen-)ausfahrt?

Oder aus einer Parklücke heraus (rückwärts/vorwärts....).

Zwischen anderen parkenden Autos?

Eine Skizze wäre hilfreich.

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 14:28

Ein kurzes Update meinerseits:

Habe einen KVA bei der Partner-Werkstatt meiner Versicherung machen lassen.

Kostenpunkt: ca. 5200€

Diesen KVA mit Schadenskizze, Unfallhergang an die gegn. Versicherung geschickt. Kam dann auch schnell ne Rückmeldung, nämlich das ein Gutachter der DEKRA vorbei kommt & sich das Auto anguckt.

War auch da, Gutachten habe ich bekommen und es weist um knapp 1400€ von dem KVA der Werkstatt ab...

KVA: ca. 5200€

Gutachten DEKRA: ca. 3800€

Beispielsweise sind Teile, die die Werkstatt erneuern wollte, sind laut dem Gutachter auch zu reparieren.

Die Werkstatt wollte den Reifen auf der Fahrerseite (und dann nat. auch Beifahrerseite) erneuern, da er beim Unfall etwas abbekommen haben könnte (die Alufelge hat ne ordentliche Schramme), der DEKRA Gutachter sagt, dass sei quatsch, es wäre nichts zu sehen am Reifen...usw usf.

Was soll ich damit jetzt anfangen? Welcher Betrag bzw. welche Aufstellung der Kosten ist denn jetzt in dem Fall relevant?

Zumal die Schuldfrage noch immer nicht geklärt ist & auch im DEKRA Gutachten offen gelassen wurde.

Danke euch vorab schonmal wieder...

am 29. Mai 2015 um 14:56

Selber Schuld wenn man einen KVA in dieser Höhe einreicht.

Dämlicher kann man sich eigentlich gar nicht verhalten.

Vollkommen logisch, dass die Versicherung den nicht akzeptiert und daher einen Gutachter rausschickt.

Da stellt sich mal wieder die Frage, warum man sowas nicht mit seinem Versicherungsberater bespricht, bevor man solche Scheiße baut?

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 15:24

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 16:56:12 Uhr:

Selber Schuld wenn man einen KVA in dieser Höhe einreicht.

Dämlicher kann man sich eigentlich gar nicht verhalten.

Vollkommen logisch, dass die Versicherung den nicht akzeptiert und daher einen Gutachter rausschickt.

Da stellt sich mal wieder die Frage, warum man sowas nicht mit seinem Versicherungsberater bespricht, bevor man solche Scheiße baut?

Genau DAS Vorgehen habe ich mit meiner Versicherungsberaterin UND dem Gutachter meiner Versicherung besprochen bzw. war es das, wozu mir von Seiten der Versicherung geraten wurde.

Zunächst kostenfreien KVA in der Partnerwerkstatt meiner Versicherung machen lassen, Gutachter meiner Versicherung hat sogar den Termin mit dem Werkstattleiter abgesprochen, dass das auch kurzfristig möglich ist, dann KVA an die gegn. Versicherung.

Vielen Dank für deine freundlichen Worte und den hilfreichen Beitrag.

D

Zitat:

@leehazlenut schrieb am 29. Mai 2015 um 17:24:42 Uhr:

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 16:56:12 Uhr:

Selber Schuld wenn man einen KVA in dieser Höhe einreicht.

Dämlicher kann man sich eigentlich gar nicht verhalten.

Vollkommen logisch, dass die Versicherung den nicht akzeptiert und daher einen Gutachter rausschickt.

Da stellt sich mal wieder die Frage, warum man sowas nicht mit seinem Versicherungsberater bespricht, bevor man solche Scheiße baut?

Genau DAS Vorgehen habe ich mit meiner Versicherungsberaterin UND dem Gutachter meiner Versicherung besprochen bzw. war es das, wozu mir von Seiten der Versicherung geraten wurde.

Zunächst kostenfreien KVA in der Partnerwerkstatt meiner Versicherung machen lassen, Gutachter meiner Versicherung hat sogar den Termin mit dem Werkstattleiter abgesprochen, dass das auch kurzfristig möglich ist, dann KVA an die gegn. Versicherung.

 

Vielen Dank für deine freundlichen Worte und den hilfreichen Beitrag.

Leider kann ich dir nicht wirklich helfen. Aber so "doof" war ich auch mal. Ich stand an einer Kreuzung, um auf die Vorfahrtsstr. aufzufahren musste ich halten, da Verkehr. Ich stand schön eine gewisse azeit, als es kracht um mir jemand hinten drauf fährt. Beide ausgestiegen, festgestellt keinem von uns ist etwas passiert. Schnell auf die Autos geschaut, ok eine Delle, nix schlimmes. Beide hatten wir einen wichtigen Termin und waren in Eile, hinter uns fing das übliche Hupkonzert auch schon an. Also sagte ich, geben sie mir ihre Telefonnummer, ich ruf sie nachher an, um zu klären. Ok, wurde so gemacht. Als ich von meinem Termin kam hab ich genauer geschaut, hintere Stoßstange war locker und sass schief. Also ich den Herrn angerufen, aber der wollte mir seine Yversicherungsdaten nicht geben, meinte ich wäre rückwärts gefahren und die Stoßstange könnte ich ja mit einem Band befestigen, ......

Ich hatte nix, ausser Telefonnummer nd Name, keine Adresse, kein Kennzeichen, nicht mal wusste ich noch, was es für eine Automarke war, keine Farbe, einfach nix. Also Telefonnummer rückwärts gesucht, so hatte ich wenigstens die Anschrift. Die Polizei hat mir netterweise sein Kennzeichen gegeben. Ich habe den Schaden dann einfach bei seiner Yversicherung eingereicht. Auf dem Schadensbogen auch die Beschimpfungen und Unterstellungen erwähnt. Nach 2 Wochen war der Schaden mit Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt reguliert.

Wünsch dir Glück.

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