Blaulicht am Laden?
Nabend, hier bei mir in Schöneberg ist ein Automatencasino und am Fenster haben die mehrere Beleuchtungsefektanlagen. Eine davon ist Blau. Wenn man da nachts vorbeifährt wirkt das wie eine Sirene oder Blitzer, weil es flackert über die ganze Straße. Ist sowas nicht verboten? Ich erschrecke dort regelmäßig, wenn ich vorbeifahre...
PS: Wieso ist mein Kennzeichen schwarz?
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Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
PS: Wieso ist mein Kennzeichen schwarz?
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Weil du aus Dunkeldeutschland kommst 😁
35 Antworten
da ein geschäft NICHT unter die zulassungsvorschriften der stvzo fällt, ists piep-egal was die ins schaufenster stellen!
Das glaube ich erst, wenn der TE mir das schriftlich von der Stadt zeigt.
Ich darf doch nicht die Verkehrsteilnehmer irritieren.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da ein geschäft NICHT unter die zulassungsvorschriften der stvzo fällt, ists piep-egal was die ins schaufenster stellen!
Zum Glück ist dem nicht so.
Die Beleuchtung und beleuchtete Reklameschilder von Geschäften müßen durchaus gewissen Vorschriften genügen bei denen ihre Wirkung auf den Strassenverkehr eine Rolle spielen.
steht wo?
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hat eigentlich jedes kuhdorf irgendwo in der bauordnung
Zitat:
Anlagen der Außenwerbung sind in den vorgenannten Baugebieten allgemein unzulässig
a) in Form von Blinklicht, Schaubändern und sich bewegenden Konstruktionen,
b) als laufende Schriftbänder mit wechselnder Schrift oder als projiziertes Bild,
c) in Vorgärten, an Einfriedungen, Brücken, Leitungsmasten,
d) an Straßenkreuzungen, Straßengabelungen, Bäumen, Böschungen, Balkonen
und ähnlichen Vorbauten, an Stützmauern, Ufermauern sowie an Schornsteinen.
§
vom ersten 'ergoogletem' willkürlich herausgegriffen.
satzungZitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
steht wo?
Opa,
jede Werbung darf den Starßenverkehr nicht beeinträchtigen. Erinner dich an Plakatwerbung mit Models in Sexy Unterwäsche. Hat den Verkehr (Straßen) gestört und wurde untersagt, ebenso diese Scheinwerfer, die manche Diskotheken hatten, um umliegende Bauerssöhne aus dem Dorf zu locken. Die haben teilweise den Flugverkehr gestört, auch untersagt.
Genauso ist das mit Leuchtwerbung und beleuchteten Schaufenstern. Wenn diese den Straßenverkehr behindern, sind sie untersagt.
Zusatändig dafür sind Ordnungsamt und die Baubehörde der Stadt/Gemeinde.
MFG Thomas
Mein reden 😎
Alles klar, dann schreibe ich mal das Ordnungsamt Schöneberg an, mal sehen was die dazu sagen, kann euch ja dann bescheid geben. PS. mein Kennzeichen war bis jetzt immer zu sehen, aber ich hab in meinem Profil nur ein paar Daten geändert, aber nix am Kennzeichen, dannach war es schwarz.
Hast du ein Hakerl im "Sternchen im Kennzeichen anzeigen" gesetzt.
Eventuell mußt du dein Kennzeichen neu eingeben.
Viktor
Wenn nicht, könnte er es eigentlich nicht speichern.
Halt uns am Laufenden, wie´s ausgegangen ist.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
steht wo?
Im § 33 Abs. 2 StVO!
Zitat:
"Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnnen verwechselt werden könen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken."
Und das Blaulicht ist ist in § 38 StVO erfasst!
= das blaue Blinklicht muss aus dem Schafenster entfernt werden!!!
schwarzes kennzeichen?
ich weiss gar nicht, was ihr meint... 😁 😉