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Bitte um Rat: Gewinnminimierung einer GmbH durch Finanzierung eines KfZ im Folgejahr ?

Folgender Geistesblitz hat mich getroffen,

kann ich den Bilanzgewinn 2011 meiner GmbH senken, wenn ich erst im Februar 2012 ein KfZ anschaffen werde und das auch noch finanziert werden soll ?

Ich denke mal gelesen zu haben, dass ich das KfZ sofort zum Zeitpunkt des Kaufes abschreiben kann und dies nicht über eine bestimmte Laufzeit tun muss.

Beispiel: Gewinn der Firma XY im Jahr 2011 = 100.000 € = Gewerbesteuer 20.000 €

Kauf eines kFZ per Finanzierung im Februar des Folgejahres in Höhe 50.000.

Somit wäre der Gewinn der GmbH lediglich noch bei 50.000 € und die daraus zu errechnende Gewerbesteuer = 10.000 €

Geht das ? Wenn Ja, wie muss ich vorgehen ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Satz 1 von bigLBA ist definitiv falsch (er bilanziert), Satz 2&3 sind richtig.

Wie aus steuerlichen Gesichtspunkten am besten vorzugehen wäre, das erklärt dem Themenstarter gerne sein Steuerberater. ;)

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Dein Steuerberater (so du denn tatsächlich einen hast) ist er dafür haftbar , wenn er dich falsch berät. Dafür muss er sogar eine Versicherung vorweisen, sonst wird ihm die Zulassung entzogen.

 

Ach ja,der redet sich doch dann eh raus wenn es drauf ankommt. :mad:

Darum lässt man sich ja wichtige Aussagen/Entscheidungen auch schriftlich geben.

 

 

ps Rate mal, wozu es bei jedem Beitrag einen "Zitieren-Button" gibt.

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo

Je nach dem ob du nach Betriebsvermögensvergleich oder nach Einnahmenüberschuss deinen Gewinn ermittelst gibt es Höchstbeträge für Betriebsvermögen bzw. Gewinn bis zu denen du berechtigt bist einen IAB zu bilden oder nicht.

Das heißt du könntest bis zu 40% der voauss. Anschaffungskosten ansetzen.

es empfiehlt sich dabei den genauen Betrag des anzuschaffenden Wirtschaftsguts zu kennen, in diesem Fall würde sich eine bestellung eines KFZ eignen.

Als GmbH (KapGes) ist nur die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zulässig, § 5 EStG i.V. § 238 HGB i.V. § 6 HGB.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Dein Steuerberater (so du denn tatsächlich einen hast) ist er dafür haftbar , wenn er dich falsch berät. Dafür muss er sogar eine Versicherung vorweisen, sonst wird ihm die Zulassung entzogen.

Ich möchte aber mal sehen, wie du dir deinen Schaden von "Gleichgesinnten aus dem WEB" ersetzen lassen willst.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Das Thema hat sich in sofern erledigt, dass aufgrund unserer Unternehmensgröße es so sein soll, dass in drei Folgejahren noch ein Fahrzeug ( oder mehrere ) angeschafft werden können und diese in 2011 noch zu 20% abgeschrieben werden können

Das musst du mir jetzt aber mal erklären, ich lerne ja immer gerne dazu.

 

[Nachtrag]

Wenn du schon bei solchen Pillepallefragen kein Vertrauen zu "deinem Steuerberater" hast, dann solltest du den Berater wechseln, das wäre für ihn wahrscheinlich die beste Alternative. :D

Kleiner Tipp: Die Fragestellung des Threadstarters ist das Brot und Buttergeschäft eines Steuerberaters. Wenn er da nicht kompetent beraten kann, dann sollte man mal über seine Zulassung nachdenken.

Ja stimmt hatte überlesen, dass er eine GmbH hat..

Zitat:

Original geschrieben von Arrow23

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Dein Steuerberater (so du denn tatsächlich einen hast) ist er dafür haftbar , wenn er dich falsch berät. Dafür muss er sogar eine Versicherung vorweisen, sonst wird ihm die Zulassung entzogen.

Ich möchte aber mal sehen, wie du dir deinen Schaden von "Gleichgesinnten aus dem WEB" ersetzen lassen willst.

Zitat:

Original geschrieben von Arrow23

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

 

Das musst du mir jetzt aber mal erklären, ich lerne ja immer gerne dazu.

 

[Nachtrag]

Wenn du schon bei solchen Pillepallefragen kein Vertrauen zu "deinem Steuerberater" hast, dann solltest du den Berater wechseln, das wäre für ihn wahrscheinlich die beste Alternative. :D

Kleiner Tipp: Die Fragestellung des Threadstarters ist das Brot und Buttergeschäft eines Steuerberaters. Wenn er da nicht kompetent beraten kann, dann sollte man mal über seine Zulassung nachdenken.

Nichts anderes sollte mein letzter Satz bedeuten, den du zitiert hast.

Und um zu verstehen, was damit gemeint war, dass es die beste Lösung für den Berater sei, musst du ein Wenig zwischen den Zeilen lesen. ;)

Frage mich trotzdem ob es um Finanzierung oder Leasing geht??

Bei Finanzierung wäre der IAB anwendbar, wenn die GmbH klein genug wäre.

Wenn du keinen IAB ansetzt kannst du in 2011 keine 20% abschreiben, da du das Fahrzeug erst 2012 erhälst... (Zugang des Wirtschaftsgutes)

Bei Leasing muss die Leasingsonderzahlung als ARAP über die Laufzeit aufgeteilt werden.

Du hast vollkommen Recht. Ohne Wenn und Aber.

Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso sich das Thema erledigt hat, er aber jetzt plötzlich 20% abschreiben will/kann.

Vielleicht will er aber auch nur einen IAB in Höhe von 20% bilden, dann gehts aber der GmbH doch nicht sooooooooooooo gut, wenn 20% reichen um den Gewinn zu "neutralisieren".

der IAB kann ist 40% dachte ich...

... IAB macht absolut Sinn, bei 50k sind das 20 TEUR die sofort abzugsfähig sind und nicht über x Jahre abgeschrieben werden müssen.

Ich sprach meinen Steuerberater auch auf die IAB an.

Dieser meinte, dass dies nur bis 100.000€ Gewinn möglich ist. Das kollidiert doch mit dem Wunsch des TE

nach einem

Zitat:

Original geschrieben von Siyah

R8 V10 Spyder

?

Akzeptiert das Finanzamt überhaupt einen betrieblich genutzten Sportwagen, dessen Wert einen Jahresgewinn übersteigt?

Vom Sinn ganz abgesehen.

Zahn

Die Frage ist ob das Finanzamt ein solches Fahrzeug überhaupt als Firmenfahrzeug akzeptiert.

Weiterhin stellt sich die Frage ob sich die Firma überhaupt den Unterhalt eines solchen Fahrzeugs leisten kann. Denn der Kauf ist das Eine, der Unterhalt aber oft das größere Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Ich sprach meinen Steuerberater auch auf die IAB an.

Dieser meinte, dass dies nur bis 100.000€ Gewinn möglich ist. Das kollidiert doch mit dem Wunsch des TE

nach einem

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Siyah

R8 V10 Spyder

?

Akzeptiert das Finanzamt überhaupt einen betrieblich genutzten Sportwagen, dessen Wert einen Jahresgewinn übersteigt?

Vom Sinn ganz abgesehen.

Zahn

Was da wieder alles für ein Stuß geschrieben wird... Die 100.000 EUR Grenze betrifft den EÜR-Rechner. Aber vorliegend handelt es sich doch um eine GmbH.

Stimmt, bei der GmbH ist das Betriebsvermögen maßgebend, nicht der Gewinn.

Zum Focus-Artikel: wieder einmal typisch mit der heißen Nadel gestrickter Artikel, vielleicht hätte der Verfasser mal irgendwo erwähnen sollen, dass es im betreffenden Fall um einen "Firmenwagen" für den Vater des Chefs ging.

Der Unternehmer hatte für sich selber einen BMW 740i geleast und zusätzlich für seinen mitarbeitenden Vater einen großen Mercedes gekauft. Daß irgendwo Grenzen gesetzt werden ist verständlich, aber der Wagen des Unternehmers (BMW) wurde voll anerkannt.

ps Bei einer GmbH die richtig gute Gewinne einfährt macht sich der Geschäftsführer keine Gedanken mehr über die Bildung eines IAB und holt sich dazu schon garnicht Rat in einem Internetforum. :D

Na gut man kann das jetzt ausweiten und sich befragen welche Jahresabschlusspolitik vertreten wird.

Als Personenunternehmen wäre ich schon bestrebt wenig Gewinn auszuweisen, je nach Größe der GmbH sehe das schon anders aus...

Ein Unternehmen könnte mir gar nicht groß genug sein, um mir nicht so meine vorteilsbringenden Gedanken gegen das Finanzamt zu machen. :D

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