Bitte um Rat bezüglich Sachverständigengutachten

Audi

Hallo Communitiy,

Ich denke mal, dass das hier nicht das richtige Forum ist. Ich dachte es gab immer ein Forum mit dem Titel "Recht", Aber ich finde das Forum nicht mehr, weshalb ich es mal hier Poste.

Ich bräuchte mal euren Rat, Hinweise bzw. Tips...

Mein Audi Händler hat mir ja meine Scheinwerfer und meine Tachokunststoffscheibe nach einer Reinigungsaktion zerkratzt. Die Sache ging dann vor ein Amtsgericht, wo natürlich Aussage gegen Aussage steht. Zudem meinte der Richter, das sich dieses Thema seiner Sachkenntnis entzieht und man nun von Amtswegen ein Sachverständigengutachten einholen will.

Die Kratzer auf der Scheibe des Tachos wurden sofort nach der Reinugsaktion durch den Händler von mir bemängelt und es wurden auch Fotos von mir gemacht. Vor Gericht bestätigte der Servicemitarbeiter seine Reinigungsaktion und auch das er mit einem trockenen Brillenputztuch über die Kunststoffscheibe ging. Er gab aber auch zu verstehen, dass man mit einem trockenen Brillenputztuch keine Kratzer in diese Kunststoffscheibe bekommt und er somit auch nicht für die Kratzer verantwortlich ist. Somit steht es Aussage gegen Aussage, auch weil der Richter, wie oben gesagt, keine Sachkentnnis hat.

Womit ich zu meiner eigentlichen Frage komme:

Habt einen Rat, Hinweise oder eben Tips für mich, wie ich mich beim Sachvertändigen verhalten soll?
Wie soll ich mich vorbereiten und falls wer sowas schon mal hatte, wie läuft sowas ab?

Mit freundlichen Grüßen.

Danach-3
Beste Antwort im Thema

Ein guter Aufbereiter poliert die Defekte weg und es entfällt damit, aus ein paar Microkratzern, welche nur unter bestimmten Lichtverhältnissen erkennbar sind, einen Saatsakt zu machen.

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Ist die Aufregung meiner Meinung nach nicht wert. Wie soll da bewiesen werden, wer die Streifen rein gemacht hat. Kann jedem und jederzeit passiert sein.

Es wurde ein neuer Tacho verbaut, auf welchem direkt nach dem Einbau Kratzer zu sehen waren. Dies wurde von mir reklamiert. Der Servicemitarbeiter fasste dann auf dem Tacho und entfernte anschließend mit o.g. Tuch seinen Fingerabdruck. Das Bild entstand dann direkt danach. Alles noch auf dem Hof des Händlers.

Das Gericht und der Anwalt der Gegenseite bezweifeln halt, dass es Kratzer sind. O-Ton: " es könnte ja auch was anderes sein".

Sorry. Da geb ich dir recht. Das muss ich überlesen haben.

Neuer Tacho sollte in Ordnung sein

Zitat:

@kohlenschaufler schrieb am 7. April 2017 um 13:29:26 Uhr:


Es wurde ein neuer Tacho verbaut, auf welchem direkt nach dem Einbau Kratzer zu sehen waren. Dies wurde von mir reklamiert. Der Servicemitarbeiter fasste dann auf dem Tacho und entfernte anschließend mit o.g. Tuch seinen Fingerabdruck. Das Bild entstand dann direkt danach. Alles noch auf dem Hof des Händlers.

Das Gericht und der Anwalt der Gegenseite bezweifeln halt, dass es Kratzer sind. O-Ton: " es könnte ja auch was anderes sein".

Dass die die Kunststoffscheibe der Tachometerabdeckung eines der empfindlichsten Bauteile an einem Automobil überhaupt ist, sollte sich auch bis zu Deinem Werkstattbetrieb herumgesprochen haben.

Den Beweis, dass jegliche "mechanische" Reinigung, mit Tüchern welcher Art auch immer, zu Microkratzern führen, kannst Du leicht antreten.

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Hi,
Du fragst, was du tun kannst/ wie d u dich vergalten sollst. Hast du einen Anwalt (Amtsgericht geht ja auch ohne)? Der sollste es am besten wissen.
Ansonsten. Der SV macht ein Gutachten und der Richter wird dann sicher entsprechend entscheiden, wenn du nicht das Gutachten widerlegen kannst - zB mit eigenem Gutachten.
Der Gutachter wird vom Gericht den Vortrag der beiden Seiten und zubeantwortende Fragen bekommen und dann wahrscheinlich auch dein Auto anschauen.
So wie du berichtest, spricht viel für dich, insb. wenn sich nachweisen lässt, dass die direkt nach dem Neueinbau entstanden sind (Termin des Einbaus ist sicher nicht streitig; Bilder Datum u Uhrzeit auf Handy gespeichert).
Bzgl des SV noch: Falls das Gericht noch keinen SV bestimmt hat, kann man versuchen die Auswahl zu beeinflussen in dem man Personen vorschlägt. Man macht dann einen Schriftsatz mit zwei, drei Namen (Adressen) und erklärt, warum diese Personen in Frage kommen. Am besten hat man vorher deren Beeeitschaft auch schon abgeklärt. Bei so einem kfz Fall wird das Gericht aber wahrscheinlich den erstbesten DekraSV nehmen oä.

BG

Ein guter Aufbereiter poliert die Defekte weg und es entfällt damit, aus ein paar Microkratzern, welche nur unter bestimmten Lichtverhältnissen erkennbar sind, einen Saatsakt zu machen.

PlastX, Polierwatte

danach wie neu

Professionelle Fahrzeugpflege kennt keine Polier-Watte. ;-)

naja, für 20 Euro kann man das auch selbst machen

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 9. April 2017 um 11:37:17 Uhr:


Ein guter Aufbereiter poliert die Defekte weg und es entfällt damit, aus ein paar Microkratzern, welche nur unter bestimmten Lichtverhältnissen erkennbar sind, einen Saatsakt zu machen.

Dann nenne mir bitte einen.

Zitat:

@MToTheB schrieb am 9. April 2017 um 11:04:17 Uhr:


Hi,
Du fragst, was du tun kannst/ wie d u dich vergalten sollst. Hast du einen Anwalt (Amtsgericht geht ja auch ohne)? Der sollste es am besten wissen.
Ansonsten. Der SV macht ein Gutachten und der Richter wird dann sicher entsprechend entscheiden, wenn du nicht das Gutachten widerlegen kannst - zB mit eigenem Gutachten.
Der Gutachter wird vom Gericht den Vortrag der beiden Seiten und zubeantwortende Fragen bekommen und dann wahrscheinlich auch dein Auto anschauen.
So wie du berichtest, spricht viel für dich, insb. wenn sich nachweisen lässt, dass die direkt nach dem Neueinbau entstanden sind (Termin des Einbaus ist sicher nicht streitig; Bilder Datum u Uhrzeit auf Handy gespeichert).
Bzgl des SV noch: Falls das Gericht noch keinen SV bestimmt hat, kann man versuchen die Auswahl zu beeinflussen in dem man Personen vorschlägt. Man macht dann einen Schriftsatz mit zwei, drei Namen (Adressen) und erklärt, warum diese Personen in Frage kommen. Am besten hat man vorher deren Beeeitschaft auch schon abgeklärt. Bei so einem kfz Fall wird das Gericht aber wahrscheinlich den erstbesten DekraSV nehmen oä.

BG

Danke für die ausführliche Beschreibung und Hilfe. 🙂

Total übertrieben hier Anwälte, Gutachter und Richter wegen so einer Lapalie belästigen zu wollen.

Zuerst Mal hätte man die Schlichtungsstelle der Innung um Rat fragen können.

Dann Angebot vom Aufbereitet zwecks Polieren einholen und dem Händler die Übernahme der Kosten vorschlagen.

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