Bitte um Hilfe!

Audi 80 B3/89

Hallo!Ich habe meinen Audi 80 BJ 88 privat verkauft!Ich habe auf die Mängel die mir bekannt waren, hin gewiesen.Ich hatte einen ADAC fertig Vertrag! Am nächsten Tag hat mir der Käufer das Auto wieder auf den Hof gestellt, und mir gesagt, das er den Kauf rückgängig machen will,da noch mehr Mändel vorhanden sind.Ich habe ihm darauf gesagt, dass er sich den Wagen mehrmals angeschaut hat und eine probefahrt gemacht hat und das ich nicht vom Kaufvertrag nicht rückgängig mache! Was kann ich jetzt machen!!

23 Antworten

Re: Bitte um Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von TOS84


Ich habe auf die Mängel die mir bekannt waren, hin gewiesen.

Wenn Du nicht's (arglistig) verschwiegen hast, gilt eigentlich der Grundsatz, gekauft wie gesehen.

Welche Mängel sind denn noch aufgetreten ?

Hat der Käufer einen Neuwagen erwartet ?

Kanns't dem Käufer ja kulanterweise preislich noch etwas entgegenkommen. Man kann ja über alles reden.

vati hat vollkommen recht. gekauft wie gesehen. das wäre ja noch schöner wenn dann jeder nach einiger zeit kommt und meint da wäre noch nen mangel. wenn der kaufvertrag von beiden unterschrieben ist, dann ist dieser rechtskräftig...

jop und bei Privat zu Privat hat er eh keine Chance das irgendwie einzuklagen.

Danke

Er hat unter dem Wagen einige Roststellen gefunden,und die Aufhängung soll auch nicht in Ordnung sein....und noch ein paar Kleinlichkeiten die er beim kauf gesehen hat.Ist es denn schlimm, dass mein Name nicht im Brief steht!Habe ihn vor einem Monat privar gekauft,wollte ihm ein wenig Tuning verpassen,doch dann ist mir das Geld ausgegangen,da ich mein Nebenjob verloren habe und eine Freundin mit einem schönen Auto kennengelern habe!hab ihn dann wieder verkauft!

Du hast das neue EU-Recht hinter Dir er kann dir nix, wenn du ihn nicht wie erwähnt arglistig getäuscht hast. Hast du ZEugen dafür das du ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht hast? Hast du die Mängel im Kaufvertrag vermerkt?

Das mit dem brief ist lediglich ne Ordnungswidrigkeit und Ich glaube das hat mit dem KAufvertrag an sich garnichts zutun somal du ja bestimmt für deinen KAuf auch nen Vertrag hast.

Ich würd sagen der Käufer hat PEch. FErtig. Dann hätte er den Wagen vorher untersuchen müssen woher sollst du das mit der Aufhängung wissen und den Rost hat er doch sicher schon beim begutachten gesehe. Wenn man schon privat nen Auto kauft dann sollten einem die paar Euro für nen kurzen Check nicht zu viel sein.

Sag ihm gekauft wie gesehen!

Sicher will der den Preis drücken oder hat nen besseres Angebot bekommen und will den Wagen wieder abstoßen.

Ich habe ihm einen Mangel mündlich geschildert,habe ich nicht in den kaufvertrag geschrieben,dafon wusste er auch und hat ihn dann so gekauft....na ja mal schauen was passiert! ich kann mich ja mal wieder melden,wenn die Sache erledigt ist!!! VIELEN DANK

Was war das denn für ein Mangel, den Du ihm mündlich geschildert hast?

ich habe ihm gesagt ,dass das Radlager geräusche macht.

Re: Danke

Zitat:

Original geschrieben von TOS84


...dass mein Name nicht im Brief steht!

Das ist natürlich nicht so toll, Du benötigst entweder einen unterschriebenen Kaufvertrag vom Vorbesitzer an Dich oder eine unterschriebene Vollmacht, dass Du das Fahrzeug im Auftrag verkaufen darfst.

Alles andere, Roststellen, Aufhängung etc., Radlager alles normal für ein altes Auto, das kann ja auch gleich 1 Woche nach dem Kauf auftreten.
Das Risiko muss der Käufer auch tragen können, sonst soll er sich einen Neuwagen kaufen oder einen Gebrauchten beim Händler mit Garantie.

Lass Dich nicht verrückt machen und gib ohne Unterschrift kein Geld zurück.

Genau! laß dich nicht verrückt machen. Wenn im Kaufvertrag ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird, dann hast' bei Privatverkäufen kein Problem. Da gilt immer noch der Grundsatz gekauft wie gesehen. Zumal wenn ich lese Bj.88. Was hast'n für das Teil noch verlangt? Waren doch bestimmt keine 10000 Euro. Oder? 😉
Gibt halt immer paar Kaputtniks, die auf ein 500 Euro Auto noch Garantie haben wollen.
Für solche Leute werden NEUWAGEN gebaut!!!!!!!!!!!!!!1

JA JUNGS ICH BIN JA RECHTSANWALT DER SATZ GEKAUFT WIE GESEHEN ODER KEINE GARANTIE UND GEWERLEISTUNG HEISSEN ER GIBT ZWEI WOCHEN GARANTIE IM EUSSERSTEN NOTFALL DAS ER DIE MÄNGEL NICHT REINGESCHRIEBEN HAT IST SEHR BLÖD ER KANN IM DAS AUTO RECHTLICH WIEDER GEBEN ER KANN IN AUCH ANZEIGEN ER HÄTTE DAS AUTO GARNICHT VERKAUFEN DÜRFEN MIT SEINER UNTERSCHRIFT ES STEHT SEIN NAHME NICHT DRINN IM ´IM FAHRZEUG BRIEF KANN JA GEKLAUT SEIN
AUDSERDEM IST ER NUR MIT EINEM SATZ ABGESICHERT
KÄUFER UND VERKAÜFER VERZICHTEN AUF JEGLICHE RECHTE UND PFLICHTEN AUS DIESEM KAUFERTRAGES SOWEIT GILT DER SATZ FALLS ER MAL ETWAS VERGESSEN HAT REINZUSCHREIBEN DAMIT ER NACHER NICHT BELANGT WIRD DAFÜR ER KANN IHM DEN WAGEN WIEDER GEBEN ER HAT MANCHES NUR MÜNDLICH MIT IHM ABGESPROCHEN AUCH WENN ZEUGEN DABEI SIND IST ER DER DÜMME

Klemmt Deine Feststelltaste? Schon mal was von Satzzeichen gehört? Sollte sowas ein Anwalt nicht draufhaben?
Ist ja schrecklich sowas zu lesen......da bekommt man ja Augenkrebs 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Powerpolo-g40


GEWERLEISTUNG, EUSSERSTEN, IM, IN, DRINN, AUDSERDEM, VERKAÜFER, KAUFERTRAGES, NACHER, DÜMME

6, setzen: Da verteidige ich mich lieber selbst.

Zitat:

DABEI SIND IST ER DER DÜMME

du bist antwalt? wenn du deine klienten auch so verteidigst wie du schreibst dann guten nacht...

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