Bitte um eine Einschätzung zu einem Gebrauchtwagen
Hallo liebe Community,
ich brauche eure dringend eure Meinung. Mein 91 jähriger Opa hat einfach so ohne groß das Auto anzuschauen einen VW Golf 6 (Garagenwagen, 32000 km Laufleistung) ohne Kaufvertrag etc. gekauft. Er hat seiner Meinung nach ein "Schnäppchen" gemacht. Der eigentliche Kaufpreis lag bei 9200€ er hat jedoch auf 8200€ verhandelt. Jetzt steht das Auto hier auf dem Hof und ich habe es mir hier das erste Mal richtig angesehen.
Beim Blick in den Motorraum ist mir aufgefallen, dass die Kühlflüssigkeit im Ausgleichsbehälter unter Minimum liegt (und das bei bloß 32000 km), was eigentlich nicht so schnell passieren sollte, da es soweit ich weiß ein insich geschlossenes System ist. Desweiteren war vor gerade mal 3000 km der Ölwechsel, jedoch ist das Öl mittlerweile sehr braun. Ist das normal?
Als ich mir dann das Auto dann von unten angesehen habe, habe ich lauter Rost am kompletten Unterboden gesehen (kleiner Ausschnitt siehe Fotos). Die Aufhängung und die Stoßdämper inkl. teilweise die Bremsen sind total verrostet.
Der Auspuff hat neben den Rostflecken lauter kleine Löcher, besonders im Bereich vor dem Mittelschalldämpfer. Der Rost vom Unterboden hat sich bereits bei den seitlichen Schwellern in Form von kleinen Rostbläßchen ausgebreitet.
Beim Motorstart habe ich den Auspuff kurz zugehalten - klingt alles ganz gut.
Als ich jedoch mal richtig Gas gegeben habe, hat er im Frontbereich des Auspuffs total gescheppert, woraus ich schließe, dass er dort total verrostet ist.
Als ich ein paar Meter auf dem Hof fahren wollte und den Fuß von der Kupplung genommen habe (ohne Gas zu geben), ist er sofort abgestorben.
Das Fahr- und Bremsverhalten konnte ich leider nicht mehr prüfen, da der Vorbesitzer die Kennzeichen bereits entfernt hat und es aktuell nicht angemeldet ist.
Der TÜV soll angeblich bis 2019 gültig sein, jedoch ist sich mein Opa da nicht sicher. Scheckheft und letzter Prüfbericht hats wohl auch nicht gegeben.
Von der Innenausstattung ist er gerade mal Serie und hat noch die alte Amatur mit dem Fach in der Mitte unter dem Radio.
Was ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Preis überzogen? Und wie schätzt ihr die Rostschäden ein? Sind diese sehr schwerwiegend? Macht es Sinn, das Auto zu reparieren (nochmal Geld zu investieren) oder sollen wir es gleich weiterverkaufen?
LG Jojopterix
Beste Antwort im Thema
Da stellt sich mir die Frage, ob der Verkäufer diese Mängel überhaupt kannte.
Naja, ich bleibe dabei. Da hat dein Opa einfach pech gehabt und ihr könnt jetzt daraus lernen und zusehen, dass euer vergesslicher, schlecht hörender und schlecht seheneder Opa sich nie wieder hinters Lenkrad setzt. Wäre wohl für alle sicherer.
28 Antworten
Sich argumentativ in die Richtung zu bewegen, dass Opa eigentlich nicht mehr geschäftsfähig ist, hätte natürlich eine Reihe von komplexen Folgen. Ob dadurch der Kauf rückgängig gemacht werden könnte, bliebe trotzdem fraglich.
Auch die Frage, ob der alte Herr noch selbst Auto fahren sollte, wäre meiner Ansicht nach besser ganz unabhängig von diesem Kauf zu betrachten und zu bearbeiten.
Wenn man einen Ansatz sucht, dieses Geschäft rückgängig zu machen, wär es vielleicht am zielführendsten, würde man einmal genau beleuchten, ob der Verkäufer den betagten Käufer nicht "über den Tisch gezogen hat" mit unzutreffenden Angaben. Das juristische Stichwort wäre "arglistige Täuschung". Ganz deutlich gesagt: Ich will das in keiner Weise behaupten - aber in diese Richtung würde ich mal detailliert prüfen.
Leider hast Du meine obigen Fragen, die in diese Richtung zielten, ja nicht beantwortet. Vielleicht schaust Du sie Dir noch mal an.
Die hier von anderen geäußerte Ansicht " ... selber schuld, mal gewinnt man, mal verliert man ..." etc. sind aus meiner Sicht kein grenzenloser Freibrief, andere komplett auszunehmen. Dieser Sachverhalt wird auch juristisch abgebildet und bietet dann bei Vorliegen durchaus eine wirksame Möglichkeit, Unsinn und Schlimmeres rückgängig zu machen.
Zitat:
@HerrMayer schrieb am 23. Mai 2017 um 17:12:37 Uhr:
Die hier von anderen geäußerte Ansicht " ... selber schuld, mal gewinnt man, mal verliert man ..." etc. sind aus meiner Sicht kein grenzenloser Freibrief, andere komplett auszunehmen. Dieser Sachverhalt wird auch juristisch abgebildet und bietet dann bei Vorliegen durchaus eine wirksame Möglichkeit, Unsinn und Schlimmeres rückgängig zu machen.
Wenn schon Zitieren, dann bitte auch den Rest. Denn ich schrieb:
"Wenn der Verkäufer ihn nicht wissentlich angelogen hat"
Wenn er wahrheitsgemäß alle bekannten Mängel dem Opa mitgeteilt hat, dann wurde wohl niemand über den Tisch gezogen. Der Preis ist Verhandlungssache beider Parteien und wenn die sich einig sind, dann ist egal was irgend ein Gutachter sagt. Der Opa hätte sich ja auch mit Taschenlampe unters Auto legen können und nach Rost schauen oder aber zur Dekra oder dem ADAC fahren wärend der Probefahrt. Hat ihn ja mit sicherheit niemand von abgehalten. Hat er aber nicht gemacht und so bleibt:
Mal gewinnt man und mal verliert man.
Hier will die verwandschaft einen Fehlkauf des Opas rückgängig machen. Das kann ich auch verstehen aber doch bitte nicht den Verkäufer drohen oder ihn runter machen. Der hat ganz normal und mit schriftlichen Vertrag ein Auto verkauft. Man kann ihn den Sachverhalt erklären und hoffen, dass er drauf eingeht aber mehr auch nicht.
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Falsch, Marcus. Wenn ein 91 jähriger ein Auto kauft ohne es prüfen liegt doch wohl der Verdacht nahe, dass was nicht stimmt. Wenn jemand einen Senior mit diesem Alter einen PKW verkauft und feststellt, dass er es nicht prüft, so könnten daraus durchaus Anfechtungsgründe erwachsen. Zumindest ist es höchst unmoralisch.
Zitat:
@HerrMayer schrieb am 23. Mai 2017 um 17:12:37 Uhr:
Sich argumentativ in die Richtung zu bewegen, dass Opa eigentlich nicht mehr geschäftsfähig ist, hätte natürlich eine Reihe von komplexen Folgen. Ob dadurch der Kauf rückgängig gemacht werden könnte, bliebe trotzdem fraglich.Auch die Frage, ob der alte Herr noch selbst Auto fahren sollte, wäre meiner Ansicht nach besser ganz unabhängig von diesem Kauf zu betrachten und zu bearbeiten.
Wenn man einen Ansatz sucht, dieses Geschäft rückgängig zu machen, wär es vielleicht am zielführendsten, würde man einmal genau beleuchten, ob der Verkäufer den betagten Käufer nicht "über den Tisch gezogen hat" mit unzutreffenden Angaben. Das juristische Stichwort wäre "arglistige Täuschung". Ganz deutlich gesagt: Ich will das in keiner Weise behaupten - aber in diese Richtung würde ich mal detailliert prüfen.
Leider hast Du meine obigen Fragen, die in diese Richtung zielten, ja nicht beantwortet. Vielleicht schaust Du sie Dir noch mal an.
Die hier von anderen geäußerte Ansicht " ... selber schuld, mal gewinnt man, mal verliert man ..." etc. sind aus meiner Sicht kein grenzenloser Freibrief, andere komplett auszunehmen. Dieser Sachverhalt wird auch juristisch abgebildet und bietet dann bei Vorliegen durchaus eine wirksame Möglichkeit, Unsinn und Schlimmeres rückgängig zu machen.
Danke für diese wirklich sinvolle und sachliche Antwort! Vielen Dank!
Zitat:
@Eudeen schrieb am 23. Mai 2017 um 16:56:11 Uhr:
Dann berichte doch bitte hier wie die Sache ausgegangen ist.
Das werde ich selbstverständlich tun.
LG
Zitat:
@Marcus 85 schrieb am 24. Mai 2017 um 09:03:55 Uhr:
Zitat:
@HerrMayer schrieb am 23. Mai 2017 um 17:12:37 Uhr:
Die hier von anderen geäußerte Ansicht " ... selber schuld, mal gewinnt man, mal verliert man ..." etc. sind aus meiner Sicht kein grenzenloser Freibrief, andere komplett auszunehmen. Dieser Sachverhalt wird auch juristisch abgebildet und bietet dann bei Vorliegen durchaus eine wirksame Möglichkeit, Unsinn und Schlimmeres rückgängig zu machen.Wenn schon Zitieren, dann bitte auch den Rest. Denn ich schrieb:
"Wenn der Verkäufer ihn nicht wissentlich angelogen hat"
Wenn er wahrheitsgemäß alle bekannten Mängel dem Opa mitgeteilt hat, dann wurde wohl niemand über den Tisch gezogen. Der Preis ist Verhandlungssache beider Parteien und wenn die sich einig sind, dann ist egal was irgend ein Gutachter sagt. Der Opa hätte sich ja auch mit Taschenlampe unters Auto legen können und nach Rost schauen oder aber zur Dekra oder dem ADAC fahren wärend der Probefahrt. Hat ihn ja mit sicherheit niemand von abgehalten. Hat er aber nicht gemacht und so bleibt:
Mal gewinnt man und mal verliert man.Hier will die verwandschaft einen Fehlkauf des Opas rückgängig machen. Das kann ich auch verstehen aber doch bitte nicht den Verkäufer drohen oder ihn runter machen. Der hat ganz normal und mit schriftlichen Vertrag ein Auto verkauft. Man kann ihn den Sachverhalt erklären und hoffen, dass er drauf eingeht aber mehr auch nicht.
Danke für deine Antwort. Die Mängel mit dem Rost, dem Auspuff, dem Kühlsystem und den Stoßdämpfern hat der Verkäufer nicht erwähnt, sonst hätte selbst mein Opa dieses Auto nicht gekauft.
LG
Wie macht sich der Mangel am Kühlsystem denn bemerkbar? Wenn das nur in der Werkstatt festgestellt wurde, dann heißt es nicht, dass der Verkäufer das wusste. Ich schrieb ja wissentlich angelogen oder verheimlicht.
Wenn er es natürlich wusste und dann verheimlicht hat, ist es was anderes.
Zitat:
@Sauger schrieb am 24. Mai 2017 um 12:49:48 Uhr:
Falsch, Marcus. Wenn ein 91 jähriger ein Auto kauft ohne es prüfen liegt doch wohl der Verdacht nahe, dass was nicht stimmt. Wenn jemand einen Senior mit diesem Alter einen PKW verkauft und feststellt, dass er es nicht prüft, so könnten daraus durchaus Anfechtungsgründe erwachsen. Zumindest ist es höchst unmoralisch.
Du fängst an mit falsch und endest mit höchst unmoralisch. Höchst unmoralisch ist nicht arglistig oder falsch. Es ist halt unmoralisch. Woher weiß der Verkäufer, dass der Opa nicht bei der Dekra oder einer anderen Werkstatt war um zu begutachten?
Wenn ich ein Auto verkaufe, dann sa oder ge ich alles was ich weiß und freue mich ggf. über einen guten Preis. Mir ist egal wie alt der Käufer ist. Ob 18 oder 91 wäre mir egal. Wenn er einen Führerschein hat, dann liegt es nicht an mir zu prüfen ob das seine Berechtigung hat oder nicht.
Marcu 85. Unmoralisch ist kein Rechtsbegriff. Hat halt was mit Anstand zu tun. Auch ein Callcenter handelt nicht unbedingt ungesetzlich. Hätte in diesem Fall die Dekra gesagt, klar guter Mann, das Auto können Sie zu dem Preis kaufen ?. Mit Gewissheit nicht.
Arbeiten Sie in der Autobranche ?
Zitat:
@Sauger schrieb am 24. Mai 2017 um 15:18:15 Uhr:
Marcu 85. Unmoralisch ist kein Rechtsbegriff. Hat halt was mit Anstand zu tun. Auch ein Callcenter handelt nicht unbedingt ungesetzlich. Hätte in diesem Fall die Dekra gesagt, klar guter Mann, das Auto können Sie zu dem Preis kaufen ?. Mit Gewissheit nicht.
Arbeiten Sie in der Autobranche ?
Was genau war denn falsch an einer meinen Aussagen?
Klar ist es Dumm für den Opa wenn er sich hinter ärgert aber den Verkäufer ohne ihn gehört zu haben hier gewisse Dinge zu unterstellen finde ich völlig absurd. Wer weiß von euch, wie der Opa wirkt oder was ganz genau im Kaufvertrag steht. Es weiß auch niemand wie genau der Opa sich den Wagen angeschaut hat oder worauf der Verkäufer hingewiesen hat. Wir waren halt alle nicht dabei und da es einen Kaufvertrag gibt und der Kauf von privat war, dann hat sich die Sache erledigt. Es sei denn, man kann den Verkäufer nachweisen, dass er Mängel wusste und verschwiegen hat. Aber genau das wissen wir eben nicht.
Nein nein... weit weg von dieser Branche ;-)
quote]
Danke für deine Antwort. Die Mängel mit dem Rost, dem Auspuff, dem Kühlsystem und den Stoßdämpfern hat der Verkäufer nicht erwähnt, sonst hätte selbst mein Opa dieses Auto nicht gekauft.
LG
Die Mängel muss er ja auch nur erwähnen wenn er weiß dass sie einen Mangel darstellen. Wenn er keinerlei technisches Verständnis hat, dann könnte er auch einen rostenden Auspuff sehen, aber interpretieren, dass es sich um einen Mangel handelt müsste er ja nicht unbedingt, da er ja nicht vom Fach ist.
Und wenn der Käufer kein technisches Verständnis hat ist es halt ein gewisses Risiko, welches er eingeht wenn er sich für das Auto entscheidet. Der Verkäufer verkauft das Auto nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist dann schwer nachzuweisen dass er den Mangel kannte bzw. Wissen konnte dass es sich um einen Mangel handelt.
Auch der themenstarter ist sich ja nicht sicher ob die beschriebenen Sachen einen Mangel darstellen, das könnte ja beim Verkäufer gleich sein, der die beschriebenen Sachen als altersentsprechend interpretiert.
Hallo liebe Community,
erstmal danke für alle hilfreichen Antworten. Ich habe ja versprochen zu berichten. Der Verkäufer hat nach einem Telefongespräch seinen Fehler eingesehen und den Wagen zu einer etwas kleineren Summe wieder zurück genommen. Klar haben wir dadurch Verlust gemacht, sind jedoch immer noch besser weg gekommen als wenn wir ihn selbst verkauft hätten. Das lustige war, dass der Wagen von einem Autohaus abgeholt wurde und auf Nachfrage wieviel dieser Wert sei, hieß es 5500€ (Händlerpreis) und das er für 6200€ verkauft wird.
Viele Grüße
Jojopterix