bis 750kg keine Zulassung nötig?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

https://hapert.com/de/anhanger-kaufen-ohne-kennzeichen

78 Antworten

Ja, wäre mir auch neu…

Und wer bekommt von wem die (treue) Punkte bei der Prüfung?? 😁😁

Ich glaube, du vermischst da ordentlich was - aber sowas hat mir auch mal ein uniformierter versucht zu erzählen… 😆

Gruß Didi

Zitat:@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 10:00:46 Uhr:

https://www.phind.com/search/cmb3d8bdv0000206hqlpnn7sierzähl mal

Was erzähl mal?

Habe ich doch erzählt. Ich weiß schon was ich damals bezahlt habe. Die Gebühren haben sich wegen den 8 Monaten verdoppelt.

Fahr selber mit deinem 7 Monats Hänger zum TÜV dann siehst du was das kostet.

Bild #211534094
Zitat:
@Tomtom2. schrieb am 25. Mai 2025 um 10:34:57 Uhr:
Zitat:@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 10:00:46 Uhr:
https://www.phind.com/search/cmb3d8bdv0000206hqlpnn7sierzähl mal
Was erzähl mal?
Habe ich doch erzählt. Ich weiß schon was ich damals bezahlt habe. Die Gebühren haben sich wegen den 8 Monaten verdoppelt.
Fahr selber mit deinem 7 Monats Hänger zum TÜV dann siehst du was das kostet.

kann nicht sein

Termin verpasst: Kommen Kosten dazu?

HU überzogen? Der nächste Termin wird trotzdem erst in zwei Jahren fällig© Fotolia/Wellnhofer Designs

Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Zitat:@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 10:42:31 Uhr:

kann nicht seinTermin verpasst: Kommen Kosten dazu?HU überzogen? Der nächste Termin wird trotzdem erst in zwei Jahren fällig© Fotolia/Wellnhofer DesignsBei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Wenn du meinst.

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@fehlzündung Bei welcher Prüforganisation warst Du und wie viel hat die HU vom Anhänger gekostet? Ich muss auch demnächst mit meinem 750er hin, fahre eigentlich seit 12 Jahren zu GTÜ, die wollen mittlerweile 45€ haben. Vor 2 Jahren waren es noch 31,80...

Gruß

Andre

Wie teuer ist der TÜV 2025?

Die Gebühren für die HU können sich je nach Prüforganisation und Bundesland geringfügig unterscheiden. Beim TÜV NORD etwa gelten folgende Preise für das Bundesland Niedersachsen (Stand: Februar 2025):

  • HU für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t: 162,10 Euro inklusive Abgasuntersuchung
  • HU für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t: 198,10 Euro inklusive Abgasuntersuchung
  • HU für Kraftfahrzeuge bis 12,0 t: 219,80 Euro inklusive Abgasuntersuchung
  • HU für Motorräder: 75,90 Euro inklusive Abgasuntersuchung
  • HU für Anhänger ohne Bremse: 33,50 Euro
  • HU für Anhänger mit Bremse bis 3,5 t: 64 Euro
  • HU für Anhänger mit Bremse bis 7,5 t: 87 Euro
  • HU für Anhänger mit Bremse bis 12,0 t: 108,60 Euro

https://www.autobild.de/artikel/hauptuntersuchung-kosten-960034.html

So langsam ist doch zu sehr OT.

Zitat:@tchibomann schrieb am 25. Mai 2025 um 11:24:42 Uhr:

@fehlzündung Bei welcher Prüforganisation warst Du und wie viel hat die HU vom Anhänger gekostet? Ich muss auch demnächst mit meinem 750er hin, fahre eigentlich seit 12 Jahren zu GTÜ, die wollen mittlerweile 45€ haben. Vor 2 Jahren waren es noch 31,80...Gruß Andre

Habe das beim Händler machen lassen wo ich den Hänger gekauft habe.

TÜV selber für den 1,3t Hänger um 60 Euro und die Durchsicht für den TÜV um 30 Euro.

Zitat:
@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 08:16:20 Uhr:
Sonderfall Anhängerreifen
Für Anhängerreifen existiert eine klare gesetzliche Regelung: Laut § 36 Abs. 2 StVZO dürfen Reifen an Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h nicht älter als sechs Jahre sein.

Jetzt wurde das schon zweimal korrigiert, und du schreibst immer noch solche Fake-News ins Forum?!

Du hättest dir ja wenigstens die Mühe machen können, die behauptete Vorschrift überhaupt mal zu lesen, dann hättest du vielleicht erkann, dass reifen.com Bullshit schreibt:

§ 36 Bereifung und Laufflächen
(...)
(2) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

Da geht es einfach nur um die Bauartgenehmigungspflicht für Luftreifen. Diese müssen den dort aufgeführten EG- bzw. ECE-Vorschriften entsprechen. Mit Tempo 100 hat all das nichts zu tun, die Tempo-100-Regelung kommt in der kompletten StVZO nicht vor!

https://www.reifen.com/de-de/infos-tipps/auto/reifen/tuev-mit-alten-reifen

-> Fakenews in Bezug auf die Anhängerreifen!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf

-> lesen hätte geholfen!

https://www.phind.com/search/cmb3an2g20000206i379hpfyo

-> komplett wirr, hat mit der Rechtslage in Deutschland nichts zu tun!

Es gibt hier keine "speziellen Gutachten" und keine "Sofortverbotskennzeichen S", und halt auch keine festen Altersgrenzen bei der HU.

Zitat:
@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 09:31:45 Uhr:
und wo steht das im Gesetz?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf

Natürlich da, wo die komplette Tempo-100-Sache geregelt ist:

In der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (nicht StVZO!).

Dort regelt §3:

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.

Also nur für die jeweilige Fahrt, nicht allgemein.

Ansonsten gilt §6:

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

was Du wohl machst, wenn Mann vom TÜV etc sagt Reifen zu alt und porös
keinen Stempel

dann ziehst vor Gericht?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

Zitat:
@Tomtom2. schrieb am 25. Mai 2025 um 09:48:42 Uhr:
Die Höhe der Strafe wird nach dem Zeitraum berechnet, je länger des so höher. Wenn ich nicht irre bekommt man ab einem bestimmten Zeitraum auch Punkte dafür.

Um hier mal System rein zu bringen:

  1. es gibt bei der HU keine Strafen, und damit auch keine Punkte
  2. das erhöhte Prüfentgelt bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten beträgt pauschal 20%. Das ist also unabhängig davon, ob die Überziehung 3 Monate, 10 Monate oder 30 Monate beträgt.
  3. vor 2012, als die HU-Fälligkeit bei Überziehung noch zurückdatiert wurde, gab es in manchen Bundesländern bei starker Überziehung nur sehr kurze HU-Laufzeiten, teilweise nur einen Monat. Wer dann die volle Laufzeit haben wollte musste tatsächlich zwei HUs beauftragen, also doppelt bezahlen.

Zitat:@Tomtom2. schrieb am 25. Mai 2025 um 10:34:57 Uhr:

Zitat:@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 10:00:46 Uhr:https://www.phind.com/search/cmb3d8bdv0000206hqlpnn7sierzähl malWas erzähl mal? Habe ich doch erzählt. Ich weiß schon was ich damals bezahlt habe. Die Gebühren haben sich wegen den 8 Monaten verdoppelt. Fahr selber mit deinem 7 Monats Hänger zum TÜV dann siehst du was das kostet.

Das ist einfach falsch, was du hier postest.

Bitte vermische hier die zwei Sachen nicht:

1). HU Gebühren

2). Busgeld

Zu 1).: wurde hier schon aufgeführt, dass wenn du mit zweimonatiger Verspätung dahin kommst, gibt es einen Aufschlag, der unabhängig von der Länge der Überziehung fällig wird.

Zu 2).: keine HU-Organisation erhebt Bußgelder - geschweige denn, ist dazu berechtigt. Das ist ein staatliches Hochheitsgebiet.

Schaue dir die Rechnung von damals genau an, bevor du aus Unwissenheit hier Falschmeldungen verbreitest.

Gruß Didi

Zitat:
@kolobezka schrieb am 25. Mai 2025 um 13:48:16 Uhr:
was Du wohl machst, wenn Mann vom TÜV etc sagt Reifen zu alt und porös
keinen Stempel

Wenn er das rein am Alter festmacht und nicht am Zustand, dann ist das schlichtweg falsch.

Warum sollte ich mir das gefallen lassen, wenn ich die Reifen nicht wechseln will

dann ziehst vor Gericht?

Erstmal sollte der Weg zum Fachvorgesetzten bzw. zur Qualitätssicherung der Prüforganisation führen.

Aber möglicherweise liegt es ja doch am Zustand, und nicht am rein zahlenmäßigen Alter?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Absatz 3

…aber leider auch bei so einer Prüforganisation gilt:

…Recht haben und Recht bekommen…

Traurig aber wahr.

Gruß Didi

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