Bin ich die Hauptschuld?

Hallo,

ich hatte einen Autounfall.
30Zone, auf Fahrbahn seitwärts rechts sind markierte Parklücken.
Ein Autofahrerin fuhr vor mir. Es kam Gegenverkehr. Ich bin stehen geblieben und auf sie gewartet, bis sie am Fahrbahnrand hinter einem parkenden Auto angehalten hat. Nur ich war in der Mittel auf der Straße. Rechts von mir war auch ein parkendes Auto. Ich wollte gerade hinter ihr stellen, um die Gegenverkehr vorbeifahren zu lassen. Die Gegenverkehr hat mich angeblinkt. Ich durfte fahren. Ich habe das anhaltende Auto beobachtet. Sie ist nicht gefahren, nicht geblinkt. Sie blieb da stehen. Ich gehe davon aus, dass sie kurz anhält. Ich fuhr unter Beobachtung los. Sogar mehr als 10Meter gefahren. Als ich mein Auto ca. 1Meter vor ihrem Wagen war, fuhr sie einfach raus. Ich konnte sie nicht mehr sehen und wusste erst nicht was los war. Es war laut. Nachher weiss ich erst, dass sie mit ihrem linken eingeschlagenen Vorderreifen meine Seitentür beschädigt hat. Sie ist in mein Auto reingefahren. Ich war schon neben ihr, sogar ca. 1Meter vor ihr schon. Sie hat mich noch nicht gesehen. Ihr Auto hat fast gar nichts. Bei mir grob geschätzt über 2000Euro Schaden.

Es war am Anfang für sie ein verkehrsbedingtes Anhalten. Ich muss auf sie warten. Aber wenn die Fahrbahn frei ist und sie nicht fährt und stehen bleibt, heisst das für mich dann nicht mehr verkehrsbedingtes Anhalten, sonder kurz Halt. Die ganze Zeit hat sie nicht bewegt. Ich habe auf sie kurz gewartet und bin unter Beobachtung losgefahren.

Bin ich Hauptschuld?

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So wie Du es schilderst hat sie die Hauptschuld. Problem ist der Beweis. Gibt es Zeugen?

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Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 18. September 2017 um 06:21:36 Uhr:



Louise, hast denn wenigstens du vor deinem Anfahren/Überholen brav den Blinker gesetzt? 😉

Das war keine Änderung der Fahrrichtung. Ich brauchte nur geradeaus zu fahren. In dem Moment stand ich auf der Gegenfahrbahn. Die Straße ist eng. An einem parkenden Auto kann nur ein Auto vorbeifahren.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 18. September 2017 um 14:00:06 Uhr:



Sie hat ja scheinbar die Straße nicht verlassen, sondern die TE hat einfach, im Verhältnis, "mittiger" gewartet.

Ob verkehrsbedingtes Warten erkennbar war , ist, wie so oft hier, schwer zu beurteilen, da wir eben nur die Darstellung einer Seite kennen.

Sie hat am rechten Fahrbahnrand angehalten. Vor ihrem Auto ist ein parkendes Auto. Neben mir war auch noch ein parkendes Auto. Ich war gerade die Hälfte drüber. "mittiger" gewartet, nicht wegen ihr, sondern wegen eines parkenden Autos.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. September 2017 um 08:52:49 Uhr:


@TE
Die Gegnerin wird sich wohl darauf berufen, dass Du bei unklarer Verkehrslage überholt hast. Das Verschulden wird deshalb überwiegend bei Dir liegen.

Vor ihr Auto war auch ein parkendes Auto. Das heisst für sie, sie fährt bei diesem Auto vorbei.

der an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren will und hierzu ausscheren muss, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nach § 6 StVO

als der Gegenverkehr kam, sie hat angehalten. Das heisst für mich verkehrsbedingt halten

Aber wenn der Gegenverkehr anblinkt, ist die Fahrbahn frei. Sie muss nicht mehr weiter anhalten. Wenn sie nicht fährt……, min.10meter bin ich gefahren. Sie ist nicht gefahren. Als ich neben ihr war, ist sie immer nicht gefahren.

Heisst das immer noch verkehrsbedingt halten? Für mich überholen?

Das dürfte schwierig werden. Die Lichthupe ist in der StVO ein Warnsignal. Unerfahrene VT denken dann, sie werden davor gewarnt einzufahren, bevor der Lichthupe gebende VT passiert hat. Das ist in der Realität einfach eine Situation, die in verschiedener Weise gedeutet werden kann. Von daher ist es einigermaßen wahrscheinlich, dass Du (sprich Deine HP-Versicherung) eine Mithaftung trägst.

Am besten wärst Du finanziell dran, wenn Du beim Unfall eine Kaskoversicherung gehabt hättest. Dann wäre der Dir entstandene Schaden komplett gedeckt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. September 2017 um 23:56:01 Uhr:


Das dürfte schwierig werden. Die Lichthupe ist in der StVO ein Warnsignal. Unerfahrene VT denken dann, sie werden davor gewarnt einzufahren, bevor der Lichthupe gebende VT passiert hat. Das ist in der Realität einfach eine Situation, die in verschiedener Weise gedeutet werden kann. Von daher ist es einigermaßen wahrscheinlich, dass Du (sprich Deine HP-Versicherung) eine Mithaftung trägst.

Am besten wärst Du finanziell dran, wenn Du beim Unfall eine Kaskoversicherung gehabt hättest. Dann wäre der Dir entstandene Schaden komplett gedeckt.

Ich habe im Internet gefunden.

Die Annahme des Wartepflichtigen, der vorfahrtberechtigte Fahrer werde auf die Vorfahrt verzichten, rechtfertigt sich nur, wenn der Verzicht offensichtlich ist. Einen Verzicht auf die Vorfahrt darf der Wartepflichtige nur annehmen, wenn der Vorfahrtberechtigte dies unmissverständlich anzeigt (AG Köln, Urt. v. 01.07.2010 – 262 C 156/09 –, SP 2011, 107). Die Betätigung der Lichtanlage darf nur bei deutlichem Anhalten als solcher Verzicht verstanden werden.

Das ist wie gesagt der vermutliche Streitpunkt. Eine Alleinhaftung nur eines Beteiligten, ist da eher nicht zu erwarten.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 18. September 2017 um 14:00:06 Uhr:


Wenn sie verkehrsbedingt warten muss, darf sie das natürlich auch am rechten Rand tun
Sie hat ja scheinbar die Straße nicht verlassen, sondern die TE hat einfach, im Verhältnis, "mittiger" gewartet.

Ob verkehrsbedingtes Warten erkennbar war , ist, wie so oft hier, schwer zu beurteilen, da wir eben nur die Darstellung einer Seite kennen.

hier ist ein Beispiel:
Anordnung: An Fahrzeugen, die auf verengter Fahrbahn wegen Gegenverkehr vor Zeichen 208 oder an Fußgängerüberwegen wegen Fußgänger warten, wird nicht vorbeigefahren, sie werden überholt. Jedoch hier ist zu unterscheiden: Fahrzeuge, die trotz Grünlicht weiter anhalten, werden nicht überholt; an ihnen wird vorbeigefahren.

Bei mir war die Fahrbahn frei. Sie ist nicht gefahren. Als ich neben ihr war, ist sie immer noch nicht gefahren. Das ist nicht mehr verkehrsbedingt warten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 07:51:29 Uhr:


Das ist wie gesagt der vermutliche Streitpunkt. Eine Alleinhaftung nur eines Beteiligten, ist da eher nicht zu erwarten.

Danke. Sie hat auch gesehen, der Gegenverkehr angehalten hat und angeblinkt. Das heisst, Verzicht auf seine Vorfahrt. Deswegen behauptet sie, dass wir beide gleichzeitig losgefahren sind. Dann wäre ich in ihr Auto reingefahren.

Zitat:

@berlin-paul



Am besten wärst Du finanziell dran, wenn Du beim Unfall eine Kaskoversicherung gehabt hättest. Dann wäre der Dir entstandene Schaden komplett gedeckt.

Schon, aber dann gehen ja auch (Rabattretter, den man ja auch bezahlt, aussen vor) direkt zwei Versicherungen in den Prämien rauf, kann je nach Einstufung auch ziemlich teuer werden. Der Schaden ist ja hier auch relativ (!) übersichtlich, wenn ein Teil erstattet wird.

Zitat:

@louise81 schrieb am 19. September 2017 um 08:05:30 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 07:51:29 Uhr:


Das ist wie gesagt der vermutliche Streitpunkt. Eine Alleinhaftung nur eines Beteiligten, ist da eher nicht zu erwarten.

Danke. Sie hat auch gesehen, der Gegenverkehr angehalten hat und angeblinkt. Das heisst, Verzicht auf seine Vorfahrt. Deswegen behauptet sie, dass wir beide gleichzeitig losgefahren sind. Dann wäre ich in ihr Auto reingefahren.

ohne eigene Zeugen oder Gutachten schwierig zu widerlegen ... wenn du Zeugen findest (z.B. Passanten) wäre die Sache evtl. einfacher für dich.

Es kommt ja auch zu einem grossen Teil darauf an wie die beiden Fahrzeuge sich getroffen haben.
Da das Fahrzeug der Unfallgegnerin das Fahrzeug der vorbeifahrenden seitlich getroffen hat, ist ein sehr grosser Teil der Schuld beim vom Fahrbahnrand anfahrendem Fahrzeug zu sehen.
Beim Wiederanfahren hat man sich eben auch zu vergewissern, das niemand von hinten kommt.
Wir sind hier nicht bei den Sportwetten, ich tippe aber einmal 2/3 Schuld der Unfallgegnerin.
( Es kommt aber auf die Zeugin an, die auf dem Beifahrersitz der Unfallgegnerin an. )

Erstmal danke für Eure Meinung. Ich möchte euch eine Rückmeldung geben.

Die gegnerische Versicherung zahlt alles. Die Schaden liegt über 3500. Ich bin unschuldig.

LG

Louise

Na dann Glückwunsch.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 5. Oktober 2017 um 12:47:01 Uhr:


Na dann Glückwunsch.

danke schön.

Glückwunsch. Ist die Sache dann auch bei deiner eigenen Haftpflicht durch?

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