Bin ich die Hauptschuld?

Hallo,

ich hatte einen Autounfall.
30Zone, auf Fahrbahn seitwärts rechts sind markierte Parklücken.
Ein Autofahrerin fuhr vor mir. Es kam Gegenverkehr. Ich bin stehen geblieben und auf sie gewartet, bis sie am Fahrbahnrand hinter einem parkenden Auto angehalten hat. Nur ich war in der Mittel auf der Straße. Rechts von mir war auch ein parkendes Auto. Ich wollte gerade hinter ihr stellen, um die Gegenverkehr vorbeifahren zu lassen. Die Gegenverkehr hat mich angeblinkt. Ich durfte fahren. Ich habe das anhaltende Auto beobachtet. Sie ist nicht gefahren, nicht geblinkt. Sie blieb da stehen. Ich gehe davon aus, dass sie kurz anhält. Ich fuhr unter Beobachtung los. Sogar mehr als 10Meter gefahren. Als ich mein Auto ca. 1Meter vor ihrem Wagen war, fuhr sie einfach raus. Ich konnte sie nicht mehr sehen und wusste erst nicht was los war. Es war laut. Nachher weiss ich erst, dass sie mit ihrem linken eingeschlagenen Vorderreifen meine Seitentür beschädigt hat. Sie ist in mein Auto reingefahren. Ich war schon neben ihr, sogar ca. 1Meter vor ihr schon. Sie hat mich noch nicht gesehen. Ihr Auto hat fast gar nichts. Bei mir grob geschätzt über 2000Euro Schaden.

Es war am Anfang für sie ein verkehrsbedingtes Anhalten. Ich muss auf sie warten. Aber wenn die Fahrbahn frei ist und sie nicht fährt und stehen bleibt, heisst das für mich dann nicht mehr verkehrsbedingtes Anhalten, sonder kurz Halt. Die ganze Zeit hat sie nicht bewegt. Ich habe auf sie kurz gewartet und bin unter Beobachtung losgefahren.

Bin ich Hauptschuld?

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So wie Du es schilderst hat sie die Hauptschuld. Problem ist der Beweis. Gibt es Zeugen?

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So wie Du es schilderst hat sie die Hauptschuld. Problem ist der Beweis. Gibt es Zeugen?

Danke. Sie hat eine Freundin im Auto. Ich habe ein 7jähriges Kind im Auto.

Wenn sie vorher gefahren wäre, wäre Stoßstange vorne bei mir kaputt. Vielleicht könnte Auto Sachverständiger feststellen.

Wenn Sie mit dem eingeschlagenen Vorderreifen Deine Tür beschädigt hat, bist Du aber sehr dicht daran vorbeigefahren. So was ist m.E. kaum machbar.
Aber wer am Strassenrand steht darf nicht einfach losfahren wenn er überholt wird oder jemand an ihm vorbeifährt.
Das hat die Unfallgegnerin den Blick in den Spiegel wie auch den Schulterblick vergessen.
Wahrscheinlich hat Sie dann auch vergessen zu blinken.

ja, vielleicht ein bisschen nah. Sie war beim Ausscheren, mit stark eingeschlagenen Vorderreifen. Die Fahrbahn ist eng.

Was ich nicht verstehe, hat sie ein neben ihr (sogar etwas vor ihr) fahrendes rotes Auto nicht gesehen.

Die Freundin als Zeugin wird ja wohl kaum die ganze Zeit in den Rückspiegel geschaut haben.
Für Dich ist die Situation so, das Gegenverkehr kam und Du hinter parkenden oder haltenden Fahrzeugen gewartet hast.
Beim vorbeifahren an den Fahrzeugen ist dann die Unfallgegnerin einfach losgefahren.
Ich würde erst einmal versuchen den vollen Schaden ersetzt zu bekommen.
Du schreibst Sie hat das vor Ihr fahrende rote Auto nicht gesehen. Ist vor Dir schon ein Auto an der Dame vorbeigefahren und Du warst das zweite Fahrzeug ?

nein, ich war direkt hinter ihr. Kein zweites Auto mehr. Mit ca. 10-15 Meter Abstand. Ich meine, mein Auto. Mein Auto ist rot. Mein Auto war in dem Moment schon ein Meter weiter als ihr Auto.

Es sieht nicht schlecht fuer dich aus, da sie dir in die Seite gefahren ist. Aber mit grosser Sicherheit wird da gestritten werden. Wir koennen leider nur vermuten. Wurden Fotos gemacht und ein Unfallprotokoll mit Skizze gemacht? Das waere schon mal hilfreich

ja, wir haben Fotos. Wie ihr Auto in dem Moment gestanden ist. Die Strasse mit parkenden Autos. Skizze leider nicht.
Sie behauptet später, wir beiden wären gleichzeitig losgefahren.

Ähm, Du, jojo1956 hast aber schon verstanden, dass das "gegnerische" Fahrzeug vor der TE hergefahren ist und scheinbar der Meinung war, verkehrsbedingt (!) halten/warten zu müssen, offenbar auch keinen Blinker rechts gesetzt hat, dann aber nach der Vorfahrtsgewährung durch den Gegenverkehr eben nicht so "zügig" wie die TE angefahren ist und dann die "überholende" (inwieweit genau das in dieser Situation zulässig war, wird zu klären sein) TE gerammt hat?

In diesem Sinne "stand" das andere Fahrzeug jedenfalls nicht am "Strassenrand".
Auch wenn man, selbst im fliessenden Verkehr bei Spurwechsel und Abbiegevorgängen, immer mit möglichen Überholern rechnen und bei Ausweichen vor Hindernissen den Blinker setzen sollte.

Louise, hast denn wenigstens du vor deinem Anfahren/Überholen brav den Blinker gesetzt? 😉

Letztlich vermute ich, dass das hier auf Teilschuld hinauslaufen könnte (unaufmerksamer Spurwechsel/-ansatz vor Hindernis 1. Wagen/überholt in unklarer Situation 2. Wagen) ...wer jetzt den grösseren Teil trägt, maße ich mir nicht an, zu beurteilen.

Persönlich kann ich das hier durchaus nachvollziehen, manchmal weiss man wirklich nicht, ob jemand ebenfalls hinter einem Hindernis anhält oder schlicht pennt - aber natürlich rechnet man selber (als erster Wagen) in dieser Situation auch nicht mit Überholern.

Hauptschuld sicher nicht, aber Teilschuld wirds wohl werden.
Klären die Versicherungen unter sich.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 18. September 2017 um 06:21:36 Uhr:


Ähm, Du, jojo1956 hast aber schon verstanden, dass das "gegnerische" Fahrzeug vor der TE hergefahren ist und scheinbar der Meinung war, verkehrsbedingt (!) halten/warten zu müssen....

Hab ich verstanden - Das wäre nur meine Version gewesen wenn die Unfallgegnerin herumzickt.
Die hat ja sehr lange da gestanden, denn sonst wäre es einem dahinter fahrendem Fahrzeug gar nicht möglich gewesen daneben zu fahren. Das dahinter fahrende Fahrzeug musste ja auch noch den Gegenverkehr durchlassen.

Nach dem Anscheinsbeweis ( Anfahren vom Strassenrand ) hätte die Unfallgegnerin schuld.
Kommt aber darauf an was die Zeugin aussagt, wie lange die da gestanden haben.
Es gibt ja immer mehr Fahrzeuge mit einer Start Stop Automatik, die etwas länger brauchen um nach einem Halt dann loszufahren.


Bei mir ist eine Dashcam drin und die darf sogar in solchen Fällen eingesetzt werden wenn man die neuesten Urteile heranzieht. Danach ist die Dashcam geeignet z.B. bei Falschaussagen die Unschuld des anderen Unfallbeteiligten zu beweisen. Dann überwiegt die das Recht der Aufklärung das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners. Ist diesmal sogar ein OLG Urteil, das möglich war, weil die Schadensumme in der ersten Instanz so hoch war, das als erste Instanz schon das LG zuständig war.
Aber eben immer noch keine sehr gefestigte Rechtsprechung.
Unsere Regierung wollte sich da so kurz vor den Wahlen wohl nicht festlegen und ein Gesetz verabschieden.
Bin auch mal gespannt wie das Ganze ausgeht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2017 um 22:18:49 Uhr:


Problem ist der Beweis.

Wieso? Linke Ecke Gegnerfahrzeug auf eigene Tür ist doch Beweis genug.

Gruß Metalhead

@TE
Die Gegnerin wird sich wohl darauf berufen, dass Du bei unklarer Verkehrslage überholt hast. Das Verschulden wird deshalb überwiegend bei Dir liegen.

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