Bildschirm Radio wärend der fahrt
Hiho, also mein medimax hifi kundiger hat mir gesagt filme wärend des fahrens ist verboten aber wenn ich nen usb stick oder ne dvd drinne hab kkann ich wenn es nur die playlist anzeigt denn bildschirm hausen lassen stimmt das
Beste Antwort im Thema
Ich denke das verstehen hier schon alle.
Was wir nur nicht verstehen ist, dass jemandem Paragraphenreiterei und das Widerlegen von Stammtischweisheiten wichtiger zu sein scheint als die Sicherheit im Straßenverkehr.
Ich könnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren wenn durch Beiträge hier irgendwer dazu ermutigt wird während der Fahrt eine DVD einzulegen. Aber dir scheint das ja völlig egal zu sein dass vll in Zukunft irgend ein Fahranfänger mit den Augen auf dem Monitor durch die Gegen rast weil er meint er dürfte das. Dann belasse ich es lieber bei Stammtischgeschwätz oder halte meine Klappe. Solange das die Straßen nur sicherer macht finde ich das nicht verkehrt und es wird ganz sicher niemandem schaden wenn er während der Fahrt nicht DVD schaut! Im Gegenteil!
Wenn sich die Leute nur selbst um einen Baum wickeln würden wäre mir das auch wirklich egal. Aber jeder der im Straßenverkehr Mist baut gefährdet auch Unbeteiligte und deshalb finde ich dass man so etwas verhindern muss wo es nur geht. Bzw dass man zumindest niemanden auf irgend eine Weise dazu ermutigen darf so wie du es hier tust. Und genau das ist es was ich nicht verstehen kann! Was du hier tust ist noch zehnmal schlimmer als wenn du nur selbst mit den Augen auf dem Monitor herumfahren würdest.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von craxy
Tipp, kauf dir die stvo, und zwar die beck`sche strassenverkehrsordnung, und nicht für 10 euro die billig version :-)
dort liest du nach unter "fahrfremden verhalten"
hab ich mich irgendwie unklar ausgedrückt?! 😕
wenn DU behauptest,
Zitat:
ist es verboten einen bildschirm auf dem ein film läuft so zu montieren das der fahrer während der fahrt sicht darauf hat. das kabel MUSS an die handbremse angeschlossen sein
solltest du dies anhand der stvzo
(die stvo die du hier anführst, hat da wenig bis garNICHTS mit zu tun!)belegen können, denn da
(ferner in den jeweilgen einzelvorschriften-/anhängen)steht das drinn....sofern es denn überhaupt vorgeschrieben ist!
viel spaß beim suchen!
und lenk nicht mit irgendwelchen "beispielen" vom thema ab!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hab ich mich irgendwie unklar ausgedrückt?! 😕Zitat:
Original geschrieben von craxy
Tipp, kauf dir die stvo, und zwar die beck`sche strassenverkehrsordnung, und nicht für 10 euro die billig version :-)
dort liest du nach unter "fahrfremden verhalten"wenn DU behauptest,
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
solltest du dies anhand der stvzo (die stvo die du hier anführst, hat da wenig bis garNICHTS mit zu tun!) belegen können, denn da (ferner in den jeweilgen einzelvorschriften-/anhängen) steht das drinn....sofern es denn überhaupt vorgeschrieben ist!Zitat:
ist es verboten einen bildschirm auf dem ein film läuft so zu montieren das der fahrer während der fahrt sicht darauf hat. das kabel MUSS an die handbremse angeschlossen sein
viel spaß beim suchen!
und lenk nicht mit irgendwelchen "beispielen" vom thema ab!
man das steht da nicht so drin , das steht "fahrfremdes verhalten" nimms tel und ruf bei der rennleitung an die erklären es dir.
das ist meiner ansicht nach eine auslegungssache, wie bei vielem anderen auch, kommt drauf an wer dich erwischt
Zitat:
Original geschrieben von craxy
man das steht da nicht so drin
aha...kann es auch nicht, da es eine solche vorschrift nunmal nicht gibt!
also IST es ERLAUBT, das kabel NICHT an die handbremse zu klemmen und es IST erlaubt, den bildschirm so zu montieren, das der fahrer ihn einsehen kann...
ich sehe wir nähren uns dem eigentlichen knackpunkt, auf den ich die ganze zeit hinauswill...!
und wie du vllt. gelesen hast, hab auch ich geschrieben (sogar in fettschrift!), dass das solange "zulässig" ist, wie die fahrweise nicht beeinträchtigt ist.....
und einzigst und alleine da kommt die stvo (mit deinem fahrfremden verhalten) zum tragen, allerdings genau der § der das film-schauen "verbietet", wenn dadurch die aufmerksamkeit auf den straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist auch genau der § der auch das hören von radio, das gespräch mit dem beifahrer, das rauchen einer zigarette usw. verbietet wenn die aufmerksamkeit auf den verkehr beeinträchtigt wird!
kommen wir also zum schluss, dvd-schauen während der fahrt, ist ebenso zulässig wie das rauchen einer zigarette, das gespräch mit dem beifahrer, das bedienen das radios, solange KEINE beeinträchtigung in der führung des fahrzeuges dadurch verursacht wird.....
das einzigste, wo es hier bei einigen scheitert, und die die rechtliche lage deswegen nicht kapieren, ist der umstand, dass das rauchen einer zigarette, das gespräch mit dem beifahrer usw. "gesellschaftsfähig" ist, und das schauen einer dvd hingegen nicht......
Nocheinmal die Frage.
Du fühlst dich im Recht während der Fahrt DVD zu schauen und andere Menschen mit deinem Verhalten bewusst und in voller Absicht zu gefährden, nur weil es keinen Pragraphen explizit dagegen gibt?
Bzw mach dir mal Klar für was du hier Stellung beziehst!
TV schauen beim Fahren "nicht Geselschaftsfähig"...mir fehlen echt die Worte...
Alleine darüber zu diskutieren ob man darf oder nicht kann ich nicht fassen.
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Zitat:
Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt TV schauen zu müssen?
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Das alles sind ja großenteils Sachen, bei denen man nur KURZ und nicht permanent abgelenkt ist ! Um mit einem Beifahrer zu sprechen, muß ich diesen nicht permanent ansehen ! Beim Singen kann man auf die Strasse schauen .......usw.....aber beim DVD-Schauen kann man nicht auf die Strasse schauen.
Und glaubst du, die Auto-und Geräte hersteller machen sich umsonst soviele Gedanken beispielsweise wegen der Sprachsteuerung der Bordelektrik oder der Navis ?!
@magirus, ich stimme dir zwar in anderen Forenbereichen oft zu (wenn ich mal durchlese), hier aber, finde ich dein verhalten schon ein wenig kleinkariert.
Ich kann doch wohl nicht ernsthaft ein gespräch mit einem beifahrer als ablenkend darstellen und mit rauchen und dvd gucken vergleichen wollen?! (abgesehen davon haben statistken gezeigt, dass mit einem beifahrer an Board weniger unfalle geschehen, bzw, einige verhindert werden).
Dagegen sind raucher, die durch das anmachen der Zigarette oder sonstigem abgelenkt waren, schon zu mitschuld oder alleinschuld verurteilt worden. Gleiches dürfte wohl auch für navibedinung in kritischen situationen zutreffen.
also die discution ob ja oder nein ist doch egal, erstens gibt es das gesetz , das du durch nichts abgelengt werden darfst.
meine frau hat mal zu einer urlaubsfahrt so einen tragbaren dvd player mit genommen und den als beifahrer auf dem schoss gehabt, selbst das war , obwohl ich mich dazu gezwungen habe nicht hinzusehen , sehr ablenkend, da es nicht funktioniert mit dem "ich seh nicht hin" ich hab mich immer wieder dabei ertappt das ich doch hingesehen habe, und sie dann auf den rücksitzt verbannt.
bei 100kmh legst du ca 50m pro sec zurück, 3 sec auf den bildschirm sind 150 m, da wir fast alle eh dazu neigen zu dicht aufzufahren ist das unverantwortlich, und braucht meiner meinung nicht mal verboten zu werden das sagt mein gesunder menschenverstand " NEIN" dazu.
so einfach ist das
eine diskutio darüber ist vöölig sinnlos
Zitat:
discution
äh, was 😉
Zitat:
sehr ablenkend, da es nicht funktioniert mit dem "ich seh nicht hin" ich hab mich immer wieder dabei ertappt das ich doch hingesehen habe, und sie dann auf den rücksitzt verbannt.
volle zustimmung!
Zitat:
bei 100kmh legst du ca 50m pro sec zurück
ne sind glaube ich 27,78m
also... erstmal...
boahh... was ist denn hier los? 😰
wollten wir hier nicht schluss machen? 😛
naja,da ja schon ganz viel gesagt wurde...
halte ich mich ein wenig zurück...
nur das hier...😉
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
Das alles sind ja großenteils Sachen, bei denen man nur KURZ und nicht permanent abgelenkt ist ! Um mit einem Beifahrer zu sprechen, muß ich diesen nicht permanent ansehen ! Beim Singen kann man auf die Strasse schauen .......usw.....aber beim DVD-Schauen kann man nicht auf die Strasse schauen.Und glaubst du, die Auto-und Geräte hersteller machen sich umsonst soviele Gedanken beispielsweise wegen der Sprachsteuerung der Bordelektrik oder der Navis ?!
ganz deiner meinung....😮
speziell dieses zitat finde ich am besten...
Zitat:
aber beim DVD-Schauen kann man nicht auf die Strasse schauen.
ganz genau...
besonders bei dem hier...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....du kannst da auch nen selbstgedrehten porno während der fahrt laufen lassen...
😛😉
meine pers. einstellung dazuZitat:
Original geschrieben von FighterOne
@magirus, ich stimme dir zwar in anderen Forenbereichen oft zu (wenn ich mal durchlese), hier aber, finde ich dein verhalten schon ein wenig kleinkariert.
, auch wenn einige dies hier mangels argumenten für ihre sicht der dinge, verzweifelt darauf abzulenken versuchen
tut hier NICHTS zur sache!mir geht es einzigst und alleine darum, die rechtliche sicht offen zu legen....
und was ist daran kleinkariert, den leuten, die hier ihre stammtischparol aus dem kegelclub, die nichtmal ansatzweise mit der rechtlichen lage zu tun haben, mal über die fakten
(insbes. was die versicherung angeht usw.)aufzuklären.......die ich ja bereits mehrfach genannt habe!
Zitat:
Ich kann doch wohl nicht ernsthaft ein gespräch mit einem beifahrer als ablenkend darstellen und mit rauchen und dvd gucken vergleichen wollen?!
wie ich bereits gesagt habe...das gespräch mit dem beifahrer oder das rauchen einer zigarette sind "gesellschaftsfähig", genauso wie das telefonieren mit dem handy am ohr "gesellschaftsfähig" war, bis es einige übertrieben haben, und der staat entdeckt hat, das man dadurch viel geld einnehmen kann.....ebenso wie das rauchen von hasch verpöhnt ist, gleichsam aber das trinken von alkohol und das rauchen von zigaretten keinen interessieren....nur das kapieren einige nicht, da für sie ihre welt am tellerrand und beim gewohnten aufhört!
und auch wenn ihr mich jetzt noch hundertmal nach meiner meinung fragt, werden ihr trotzdem NICHTS daran ändern, das der bildschirm richtung fahrer montiert sein darf und das kabel nicht an die handbremse angeklemmt werden muss!
mist...😠
jetzt muss ich doch noch was schreiben...
@ MagirusDeutzUlm
vorweg...
es gibt kein "deutlich" geschriebenes gesetz,was verbietet tv/dvd,während der fahrt,zu betreiben.... punkt!
freu dich,du hast recht! 😉
aber...
wir leben in deutschland,gell? -> in anderen eu staaten wird's ähnlich sein,denke ich...🙄
in der deutschen stvo steht (wie schon irgendwo erwähnt)...
§23 der stvo
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (bla,bla) Geräte (bla,bla) beeinträchtigt werden."
.....
soll heissen...
nach "u.a." diesem satz,wirst du,im ernstfall,verknackt... punkt!
da lohnt auch kein weiteres gelaber...
es könnte dies... es könnte das... bla...
wie ich schon sagte...
Zitat:
wir leben in deutschland
unsere "gesetze & regeln",die "fast nie" klar definiert sind,biegt sich der/die richter/-in zurecht...
aber,das wirst du ja selber wissen...😎
Zitat:
Original geschrieben von WillMann
in der deutschen stvo steht (wie schon irgendwo erwähnt)...§23 der stvo
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (bla,bla) Geräte (bla,bla) beeinträchtigt werden."
.....soll heissen...
nach "u.a." diesem satz,wirst du,im ernstfall,verknackt... punkt!
richtig!
ABER genau DAS, trifft auch auf das bedienen des radios, das gespräch mit dem beifahrer, das rauchen einer zigarette, das bedienen/ablesen des navis zu.........sollte da nämlich einer nachweisen, dass du das getan hast und es dadurch zum unfall kam, bist du genauso drann! und das versuch ich ja die ganze zeit mit meinen beispielen zu erklären......
Zitat:
aber,das wirst du ja selber wissen..
vor gericht und auf hoher see...... 😁
Und was ist jetzt so neu an dieser Erkenntnis? Nichts!
Was hatte ich noch bezüglich des Unfugs geschrieben ...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
richtig!Zitat:
Original geschrieben von WillMann
in der deutschen stvo steht (wie schon irgendwo erwähnt)...§23 der stvo
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (bla,bla) Geräte (bla,bla) beeinträchtigt werden."
.....soll heissen...
nach "u.a." diesem satz,wirst du,im ernstfall,verknackt... punkt!
ABER genau DAS, trifft auch auf das bedienen des radios, das gespräch mit dem beifahrer, das rauchen einer zigarette, das bedienen/ablesen des navis zu.........sollte da nämlich einer nachweisen, dass du das getan hast und es dadurch zum unfall kam, bist du genauso drann! und das versuch ich ja die ganze zeit mit meinen beispielen zu erklären......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
vor gericht und auf hoher see...... 😁Zitat:
aber,das wirst du ja selber wissen..
wie oft willst du uns jetzt deine unsinnigen beispiele noch schreiben??? da ist jetzt das x`te mal, deine beispiele hinken, verstehst du das nicht ?? oder willst du nicht??
ich fahre jetzt seit 28 jahre auto und noch nie bisher hat mich ein gespräch mit dem beifahrer so abgelenkt das ich dabei nicht mehr auf den verkehr achten konnte, und ich rauche auch im auto, aber eine zigarette kann ich mir dann anzünden wenn es der verkehr zulässt, und meine asche kommt zum fenster raus, dazu muss ich noch nicht mal hinsehen.
ich erzähle auch nicht wie die italiener mit händen und füssen, also kann mein blick dabei auf der strasse bleiben.
ich schraube während der fahrt nicht am radio oder navi rum, das mach ich vor der fahrt, heute hat jeder radio stationsspeicher und sucht sich sogar während der fahrt den besten sender selbst, da muss ich nicht dran schrauben.
aber wenn ein tv oder dvd dabei läuft dann schaue ich zwangsläufig dahin und das auch wenn ICH es NICHT will, das ist nun mal einfach so, und eine spannende stelle komt wann sie will und nicht dann wenn es der verkehr grade zulässt :-)
vieleicht liegt es auch daran das ich seit 27 ! jahren keinen selbstverschuldeten unfall hatte, und auch als es noch nicht verboten war mit dem handy im auto zu tel ohne freisprecheinrichtung, hab ich es NICHT gemacht, mir sagt mein gesunder menschenverstand das so was unsinnig und gefährlich ist dafür brauche ich keine gesetze, die sind nur für unmündige bürger gedacht die man vor sich selbst beschützen muss.
und auch mit freisprecheinrichtung nehme ich nur gespräche an, rufe niemand selbst an, da zu halte ich an, wenn ich eine nummer wählen muss, denn auch das lenkt mich zu sehr ab, aber für unmündige bürger wird unser staat mit sicherheit auch dafür irgndwann ein gesetz erlassen müssen :-)
also es wird dadurch auch nicht richtiger wenn du es uns noch 30mal schreibst, ausser du beruhigst dein gewissen selbst damit indem du es dir einredest
Zitat:
Original geschrieben von craxy
ich fahre jetzt seit 28 jahre auto und noch nie bisher hat mich ein gespräch mit dem beifahrer so abgelenkt das ich dabei nicht mehr auf den verkehr achten konnte, und ich rauche auch im auto, aber eine zigarette kann ich mir dann anzünden wenn es der verkehr zulässt, und meine asche kommt zum fenster raus, dazu muss ich noch nicht mal hinsehen.
ich erzähle auch nicht wie die italiener mit händen und füssen, also kann mein blick dabei auf der strasse bleiben.
ich schraube während der fahrt nicht am radio oder navi rum, das mach ich vor der fahrt, heute hat jeder radio stationsspeicher und sucht sich sogar während der fahrt den besten sender selbst, da muss ich nicht dran schrauben.
merkste was?!
und genauso wie du damit zurecht kommst, gibts genug leute die damit überfordert sind und ebenso leute die problemlos noch ne dvd dabei laufen lassen können ohne den blick von der straße abzulenken! aber was schrieb ich noch von tellerrand?! haste damit ziemlich eindeutig bestätigt!
Zitat:
vieleicht liegt es auch daran das ich seit 27 ! jahren keinen selbstverschuldeten unfall hatte
vllt. liegts auch daran, das andere für dich gebremst haben wovon du garnichts mitbekommen hast!