Bildschirm Radio wärend der fahrt

Hiho, also mein medimax hifi kundiger hat mir gesagt filme wärend des fahrens ist verboten aber wenn ich nen usb stick oder ne dvd drinne hab kkann ich wenn es nur die playlist anzeigt denn bildschirm hausen lassen stimmt das

Beste Antwort im Thema

Ich denke das verstehen hier schon alle.
Was wir nur nicht verstehen ist, dass jemandem Paragraphenreiterei und das Widerlegen von Stammtischweisheiten wichtiger zu sein scheint als die Sicherheit im Straßenverkehr.
Ich könnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren wenn durch Beiträge hier irgendwer dazu ermutigt wird während der Fahrt eine DVD einzulegen. Aber dir scheint das ja völlig egal zu sein dass vll in Zukunft irgend ein Fahranfänger mit den Augen auf dem Monitor durch die Gegen rast weil er meint er dürfte das. Dann belasse ich es lieber bei Stammtischgeschwätz oder halte meine Klappe. Solange das die Straßen nur sicherer macht finde ich das nicht verkehrt und es wird ganz sicher niemandem schaden wenn er während der Fahrt nicht DVD schaut! Im Gegenteil!

Wenn sich die Leute nur selbst um einen Baum wickeln würden wäre mir das auch wirklich egal. Aber jeder der im Straßenverkehr Mist baut gefährdet auch Unbeteiligte und deshalb finde ich dass man so etwas verhindern muss wo es nur geht. Bzw dass man zumindest niemanden auf irgend eine Weise dazu ermutigen darf so wie du es hier tust. Und genau das ist es was ich nicht verstehen kann! Was du hier tust ist noch zehnmal schlimmer als wenn du nur selbst mit den Augen auf dem Monitor herumfahren würdest.

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Zitat:

Original geschrieben von martinkarch


Ich seh den Thread schon als beendet an !

Erstens scheint es an Einsicht zu mangeln und es wird vermutlich zu provozieren versucht -.....

Und zweitens : Die Frage wurde schon beantwortet. Sie beantwortet sich vermutlich auch alleine dadurch, daß das Radio einen Touchscreen hat und man manche Funktionen gar nicht ohne ausgefahrenen Bildschirm bedienen kann !

ich glaube du hast recht...😮

also beenden wir den thread stilvoll mit einem kleinen schuss provokation...😁

am besten mit dem zitat des tages...

Zitat:

ich schlies kabeln da an wo mirs passt und ichh weiß meistens wo die kabeln hin müssen =P

 

da kannste so oft gefälligst schreiben wie de willst =D

p.s.: sorry,ist nicht sooo böse gemeint...😉

Während der Fahrt auf einen Monitor zu starren und ausgedehnt die Playlist zu durchsuchen ist genau so verboten wie Zeitunglesen, SMS schrieben oder Fußnägel Schneiden. Wenn das Kabel richtig angeschlossen ist bist du Versicherungstechnisch erst mal auf der sicheren Seite. Und was du dann mit dem ausgefahrenen Bildschirm machst unterliegt dem gesunden Menschen Verstand. Dass man sich davon nicht vom Verkehr ablenken lassen darf ist wohl klar. Und wenn dich auf der Autobahn die Polizei überholt während du wie gebannt 30 Sekunden lang auf den Monitor eines Navis starrst wird das auch Ärger geben.

http://www.youtube.com/watch?v=qWdHY2VvLE0&feature=related

es gibt KEIN explizites verbot, das man keine filme etc. während der fahrt gucken darf!

du kannst da auch nen selbstgedrehten porno während der fahrt laufen lassen, da kann KEINER was sagen! (solange du durch deine fahrweise nicht auffällst!)

das einzigste worauf sich die polizei berufen kann, ist sonen allerwelts-§, der allerdings auch das gespräch mit dem beifahrer, das rauchen einer zigarette, das bedienen des radios, das anschalten der sitzheizung sowie das bedienen der fensterheber usw. während der fahrt verbietet....

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Klar, strafbar wird das nicht in besonderem Umfang sein, solange nichts passiert !

Aber es sollte eben hier nicht empfohlen werden, Filme während der Fahrt zu schauen :

dabei handelt es sich ja nicht um einen ganz kurzen Vorgang wie z.B. dem Programmieren eines NAVI oder Sendersuche beim Radio !

Doch, für den Fahrer ist das während der Fahrt verboten!

Dass meine Haftpflicht nicht zahlen will und ich vll für ein Leben lang für millionenschwere Personenschäden aufkommen muss finde ich irgendwie wichtiger als Kleinkariertes Paragraphenzählen. Was interessierts denn da noch was passiert wenn man deswegen angehalten wird...
Aber es soll ja Leute geben denen es egal ist und das sind die, die später an einem Strick baumeln.

Zitat:

Original geschrieben von Der Tänzer


Doch, für den Fahrer ist das während der Fahrt verboten!

da du dich ja auszukennen scheinst, wirst du uns auch sicherlich dafür die rechtliche grundlage, bzw. den entsprechenden § der stvo nennen können!

und nicht NICHT den allerwelts-§ zur sprache bringen, da dieser, wie ich bereits oben schon schrieb ALLES verbietet, was vom eigentlichen autofahren ablenkt! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Frack


Dass meine Haftpflicht nicht zahlen will und ich vll für ein Leben lang für millionenschwere Personenschäden aufkommen muss finde ich irgendwie wichtiger als Kleinkariertes Paragraphenzählen.

hört doch endlich auf euer stammtischgefasel zu verbreiten!

deine haftpflicht MUSS zahlen, ob die wollen oder nicht! und zwar in voller höhe (bzw. bis zur vereinbarten höchstsumme) der auftretenden schäden!

das einzigste was die haftpflicht machen kann, ist dich in regress nehmen (und dies ist auf 5. bzw. max. 10.tsd€ beschränkt!!!) sofern dir grobe fahrlässigkeit (diese ist aber mittlerweile bei den meisten versicherungen ausgenommen!) oder vorsatz nachgewiesen werden kann!

Wegen solcher Leute muß und gibt es immer mehr Gesetze, herzlichen Dank dafür, daß man jetzt explizit Gesetze machen, daß man den TV-Empfang für Fahrer während der Fahrt verbieten muß, daß im Winter und glatter Straße nicht mit Sommerreifen unterwegs ist usw.

Kleiner Auszug aus der STVO:

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt TV schauen zu müssen?

Schon mal überlegt, warum das bei serienmäßig verbauten Geräten nicht funktioniert?

MagirusDeutzUlm, das gibt dir das Recht bewusst andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden? Völlig egal wenn du jemanden übern Haufen fährst, deine Versicherung zahlt ja...? Scheiß auf ein paar tausend Euro Regress...soll sich der Unfallegner ein paar Chromfelgen an den Rollstuhl bauen, dann seit ihr quitt...?
Alleine für so eine Einstellung sollte man auf Lebenszeit den Führerschien entziehen!
Ich finde Stammtischgefasel völlig in Ordnung wenn es die Straßen etwas sicherer macht! Die Haftpflicht war auch nicht das worauf ich hinaus wollte, sondern dass man sich mal klarmachen muss dass es nicht um ein paar Euro Bußgeld geht sondern evtl um das Leben anderer Menschen.
Fernsehen während der Fahrt ist wirklich das hirnrissigste das ich mir beim Autofahren nur vorstellen kann. Wegen etwas absolut unnötigem und unnützem andere zu gefährden. Wenn sich jemand während der Fahrt rasiert, oder sonstwas erkenne ich darin zumindest noch ein Motiv. Aber wozu muss man während der Fahrt TV schauen? Das will mir einfach nicht in den Kopf und deswegen finde ich die ganze Diskussion völlig schwachsinnig. Wer sowas tut kann doch wirklich nicht mehr ganz sauber ticken, da muss doch irgendwas im hirnkasten schief laufen.

Tänzer hat volkommen Recht, wegen solchen Dickschädeln werden unsere gestzbücher immer dicker und undurchsichtiger. Es ist schon traurig genug dass man explizit ein Bußgeld auf Handy am Ohr setzen musste. Aber irgendwie scheinen immer weniger Menschen ihr Hirn einzuschalten, so dass das nötig wird.

Zitat:

Original geschrieben von WillMann



Zitat:

Original geschrieben von Crusade


.....

PS: ich schlies kabeln da an wo mirs passt und ichh weiß meistens wo die kabeln hin müssen =P

da kannste so oft gefälligst schreiben wie de willst =D

klar kannst du die kabel anschliessen wie und wo du willst...
ist ja dein auto...
und solange man sich nicht erwischen lässt...😉

heulen wirst du nur,wenn bei einem unfall,den du hoffentlich nie haben wirst,mindestens eine teilschuld bekommst und die versicherung nicht zahlt...
ob du schuld hast oder nicht,ist wurst...
glaube mir...
die zahlen nix,wenn rauskommt,daß du nicht alles ordnungsgemäß eingebaut/angeschlossen hast...😎

das display kann natürlich draussen sein, warum denn nicht ????

wenn da nur der inhalt der cd/dvd angezeigt wird (oder radio) zur auswahl eventueller titel, allerdings solltest du während der fahrt nicht unötig daran rumschrauben und tippen, sondern dich auf den verkehr konzentrienen.

in deutschland (ich denke in vielen anderen ländern auch) ist es verboten einen bildschirm auf dem ein film läuft so zu montieren das der fahrer während der fahrt sicht darauf hat.

das kabel MUSS an die handbremse angeschlossen sein, damit sichergestellt wird das ein bild nur dann angezeigt wird wenn die handbremse angezogen ist.

alles andere ist verboten, erwischt die die polizei dabei bleibt die karre an ort und stelle stehen oder du baust das radio aus :-)auf jeden fall gibt es eine deftige geldstrafe , das ist sicher.

man nennt das bei uns "fahrfremdes verhalten" darunter fällt auch rauchen am steuer ( ja das auch, fällt dir die kippe runter und du bückst dich danach und baust einen unfall, man kann dir das nachweissen hast du pech) ebenso handy, und alles andere was NICHT mit fahren zu tun hat, auch das anschauen von filmen während der fahrt.

ich kenne jemand der hat sich eine rückkamera eingebaut und denn innenspiegel abgebaut, braucht er ja nicht mehr dachte er, nene das ist die rennleitung zu keinem spass aufgelegt, auch das ist ein monitor und darf nicht betrieben werden wenn darauf ein bild angezeigt wird (auch wenn es ein live bild von hinten ist)

das muss in der betriebserlaubniss stehen, a: kein innenspiegel b: als ersatz eine kamera, so was gibt es .

also schliess es richtig an, dann bist du und andere verkehrsteilnehmer beruhigt :-)

@frack

da gebe ich dir vollkommen recht, deswegen werden unsere gesetzbücher immer dicker, da einigen einfach die einsicht fehlt, muss man alles durch vorschriften verbieten, wobei es eigentlich zu erkennen wäre das so was NICHT machbar ist und einem der gesunde menschenverstand sagt, LASS DAS SEIN

Zitat:

Original geschrieben von Der Tänzer


Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt TV schauen zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt das Radio bedienen zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt mit dem Beifahrer reden zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt die Sitzheizung einzuschalten zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt Zigaretten rauchen zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt laut im radio mitsingen zu müssen?

-Wie willst Du das sicherstellen, wenn Du meinst während der Fahrt dich um die Kleinkinder auf dem Rücksitz kümmern zu müssen?

Zitat:

Schon mal überlegt, warum das bei serienmäßig verbauten Geräten nicht funktioniert?

das ist derselbe grund, warum in amerika auf den kaffebechern "vorsicht verbrennungsgefahr" draufsteht...schlichtweg, damit der hersteller sich vor regressforderungen schützen kann!

Zitat:

Original geschrieben von Frack


MagirusDeutzUlm, das gibt dir das Recht bewusst andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden?

was mein recht ist oder nicht, steht hier nicht zur debatte!

hier geht es lediglich darum, das du stammtischparolen verbreitest, die KEINEN bezug zu realität haben! und lediglich diesen umstand habe ich versucht aufzuklären, auch wenn du dir dadurch ans bein gepisst fühlst!

Zitat:

Fernsehen während der Fahrt ist wirklich das hirnrissigste das ich mir beim Autofahren nur vorstellen kann.

genauso wie das gespräch mit dem beifahrer, das rauchen einer zigarette, das bedienen des radios etc......

Zitat:

Original geschrieben von craxy


in deutschland (ich denke in vielen anderen ländern auch) ist es verboten einen bildschirm auf dem ein film läuft so zu montieren das der fahrer während der fahrt sicht darauf hat.
das kabel MUSS an die handbremse angeschlossen sein, damit sichergestellt wird das ein bild nur dann angezeigt wird wenn die handbremse angezogen ist.

auch hier WIEDER die frage, WO dies in der stvzo SO steht!

Zitat:

Wenn man das Einfachheitsgen schon in Simkarten

pflanzen kann, wieso dann nicht auch in Frauen?

Tja, wenn ich mir da seine Signaturen anschaue, muss ich feststellen, "Er" trägt das Gen offensichtlich schon in sich.

Aber spätestens wenn das Knöllchen kommt, schlägt die Stimmung um.

Nun denn, solche Bürger braucht das Land 😁

"auch hier WIEDER die frage, WO dies in der stvzo SO steht!"

Tipp, kauf dir die stvo, und zwar die beck`sche strassenverkehrsordnung, und nicht für 10 euro die billig version :-)
dort liest du nach unter "fahrfremden verhalten"
dieser wälzer ist über 2500 seiten lang, da stehen dinge drin die man sich nicht mal vorstellen kann das es die gesetze überhaupt gibt :-)

mal ein beispiel:
in sachen gurt, einige wissen nciht das man bei rückwärtsfahrten und bei fahrten mit schrittgeschwindigkeit KEINEN gurt anlegen muss, jawohl das ist so, weiß ich da ich bei uns im ort von einer fusstreife im verkehrsberuhigten bereich angehalten wurde weil ich nicht angeschnallt war, darauf hab ich ihn auf dieses gesetz hingewiesen was er nciht mal kannte und erst nachfragen musste, er konnte nicht nachweissen das ich schneller als 7kmh gefahren bin, also gabs auch nichts zu zahlen.

und dann gibt es da noch ein gesetz von 1948, von den aliierten erlassen, das besagt das du auf der ladefläche eines lkw`s ob offen oder geschlossen im umkreiss bis 50km um den standort ( adr im fahrzeugschein zählt) bis zu 7 personen mitnehmen darfst, hatte ich auch schon , 3 kollegen da im führerhaus kein platz auf der ladefläche sitzen gehabt, und prompt von der rennleitung gestoppt worden, und die kannten das gesetzt auch nicht, haben mir einen strafzettel über 50 euro aufgebrummt, einspruch eingelegt und kopie des entsprechendem gesetzes mitgeschickt und das wars.
das gilt heute noch
das wurde von denen erlassen da es nach dem krieg zum wiederaufbau zu wenig transportmöglichkeiten gab :-)

das sind teilweisse gesetze drin die sind von 1929 !!!!

Man kann Unfug nicht damit rechfertigen, daß andere Leute auch (anderen) Unfug machen, es bleibt Unfug!

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