Bilder für KUMXC,
weil irgendwie kann ich beim Test keine Bilder posten...
Ist das ein Bug, oder soll das so sein?
Beste Antwort im Thema
Drück dich doch mal klar aus. Du HAST DOCH ERS. Du hast nur keine Steuerung über Volvo On Call - du verschwurbelst das in jedem Posting so, dass selbst unser sehr gewiefeter Mod @JürgenS60D5 das nicht durchschauen konnte. 😰
41 Antworten
Sorry, wenn das nicht klar rüberkommt, aber es ist mit Volvo auch alles ein bisserl kompliziert...
Hier gings um die Tatsache, dass ERS nicht nur in Amerika, sondern auch bei uns in Europa angeboten wird und es ein paar Länder gibt, die da eine Ausnahme machen.
Zu meinem unbrauchbaren ERS mangels "R"-Reichweite (VCA-VOC-Verweigerung) gibts ja hinlänglich Infos hier im Forum - war aber eigentlich nicht das Thema und weil sich an diesem Issue ein paar Trolle hier im Forum aufgeilen, habe ich ganz bewusst vermieden darauf einzugehen.
Wim93 macht mir allerdings ein bisschen Angst.
Ist es denkbar, dass bei einem der Service 2.0 Updates die Funktion einfach so wegen der Länderparameter verschwindet?
Also hat er's. Glückwunsch! Schreib mal, wie die Nachbarn reagieren!
@ gruru: Warmlaufen lassen des Motors am Stand ist in Österreich gemäß §102 Abs. 4 KFG (Kraftfahrzeuggesetz) verboten.
Zitat:
Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.
Quelle:
http://www.jusline.at/102_Pflichten_des_Kraftfahrzeuglenkers_KFG.htmlÜber die Nummer ist gruru schon lange rüberweg.
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Mich würde ja noch interessieren, wie es mit der Kälteurtikaria im Skiurlaub war. Hoffentlich hatten die Taschenwärmer ERS...
Stimmt, darauf dass das Warmlaufen im KFG bei entsprechender ERS-Verwendung nicht relevant ist, hab ich ja schon ein paar mal hingewiesen.
Ich empfehle das KFG ganz zu lesen oder die SuFu zu verwenden.
das ERS ist ja nicht nur im winter praktisch, sondern auch im sommer bei eingeschalteter klima! 😉
trotzdem ist es problematisch wegen unseren umweltschutzbestimmungen, durch die man einen motor nicht unnötig laufen lassen sollte. wenn dir einnachbar blöd will, guckste in die röhre und hast ein bußgeld wegen umweltverschmutzung an der backe.
Stimmt, soll in wärmeren Gegenden auch im Sommer sehr verbreitet sein, aber mir gehts mehr um die Heizung, die nicht so schnell die Batterie leer macht.
Das mit den Bußgeldern hab ich auch schon gehört und weil ich der Meinung bin, dass man mit einem Strafzettel die Grundlage hat um die urbane Legende endgültig aus der Welt zu schaffen, hab ich mal versucht einen zu bekommen.
Leider erfolglos... der Beamte hat keinen geeigneten § gefunden.
nur, weil der beamte den entsprechenden paragraphen nicht gefunden hatte, heisst es nicht, dass es ihn nicht gibt. du kannst auch strafen bekommen, weil du unsinnig im kreisverkehr herumfährst, ohne herauszufahren.
frag doch mal einen anwalt. zudem: wenn es erlaubt wäre und jeder sein fahrzeug 15 minuten warm laufen lassen würde...wir würde uns bestimmt alle darüber freuen, am standgeräusch idyllischer automotoren teilnehmen zu können, während wir gemütlich im garten sitzen oder urlaub haben, ausschlafen wollen und ein nachbar seinen porsche oder mustang warmlaufen lassen würde. 🙄
... och, solange der Mustang 8 Zylinder hat, hätte ich nichts dagegen. 😁😁😁
ich werde ihn dann mal mitten in der nacht neben deinem schlafzimmer warmlaufen lassen, damit du feuchte träume bekommst! 😁
Meine Mädels haben immer besonders gut geschlafen, wenn Sie mit Motorengeräusch in den Schlaf gesungen wurden.
Ich kenne sogar Leute, die fahren extra eine Runde mit ihren Kindern, wenn Sie nicht einschlafen wollen. 😉
Ich weiß ja nicht welche Krawallmacher eure Autos sind, aber meine Autos waren nicht mal zu hören, wenn ich direkt vorm Fenster geparkt habe.
Zitat:
@frechdach73 schrieb am 14. Februar 2015 um 13:20:25 Uhr:
nur, weil der beamte den entsprechenden paragraphen nicht gefunden hatte, heisst es nicht, dass es ihn nicht gibt.
Stimmt,
aber nachdem schon so viele danach gesucht haben und mir noch keiner einen Strafzettel geben wollte, erhärtet sich langsam der Verdacht, dass an der urbanen Legende nicht viel dran ist.
Ich habe übrigens explizit gefragt, ob sich aus dem 102er nicht doch eine Möglichkeit ergäbe einen Strafzettel zu bekommen, scheinbar kannte der Beamte aber das ganze KFG oder zumindest §1 und den Rest vom 102er. 😉
naja, ich rede ja nicht von verkehrsteilnehmern, wie du und ich, die lieber die leisen töne der autos bevorzugen, sondern man muss ja auch die in betracht ziehen, die lieber laut-brabbelnde motoren in ihren wagen haben. und es sind ja nicht nur die autos...explizit ab frühjahr, wenn es wärmer wird, kommen noch die motorräder hinzu. wenn es erlaubt wäre, würden sicher einige den motor laufen lassen. dann steigt der lärmpegel spürbar.
eine einzelne biene nimmt man ja auch kaum wahr...aber komm mal in die nähe eines schwarms!
Zitat:
@frechdach73 schrieb am 14. Februar 2015 um 13:51:12 Uhr:
ich werde ihn dann mal mitten in der nacht neben deinem schlafzimmer warmlaufen lassen, damit du feuchte träume bekommst! 😁
... die feuchten Träume sind etwas weit hergeholt. Aber du bekommst am nächsten Morgen einen schönen Kaffee.
Übrigens hab ich ja selbst einen 5 l V8. Bei Bedarf mach ich den einfach selbst an und lasse ihn ein wenig laufen. 😁😁
Zitat:
@gruru schrieb am 13. Februar 2015 um 17:31:57 Uhr:
Das mit den Bußgeldern hab ich auch schon gehört und weil ich der Meinung bin, dass man mit einem Strafzettel die Grundlage hat um die urbane Legende endgültig aus der Welt zu schaffen, hab ich mal versucht einen zu bekommen.
Leider erfolglos... der Beamte hat keinen geeigneten § gefunden.
Da hilft doch gerne der Herr Google weiter:
Zitat aus http://www.ots.at/.../...otor-im-stand-warmlaufen-lassen-ist-verboten:
"Es ist verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen", ruft ARBÖ-Verkehrsjurist Dr. Othmar Slunsky angesichts der frostigen Temperaturen in Erinnerung. Und zwar laut Paragraph 102, Absatz 4 des Kraftfahrzeuggesetzes, wonach bei stillstehendem Wagen nicht mehr Rauch ausgestoßen werden darf als bei "ordnungsgemäßen Betrieb" des Fahrzeuges."
Zitat aus https://www.help.gv.at/.../Seite.063180.html:
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Rechtsgrundlagen
§ 102 Kraftfahrgesetz (KFG)