BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen

Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)

Hier ein kuzer Pressebericht dazu:
Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

Supermarkt lässt Falschparker abschleppen
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben

.

Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.

Was ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.

285 weitere Antworten
285 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


Erwischt mich der Hausherr, kann er nur von seinem Hausrecht gebraucht machen.

Genau das macht der Hausherr ja, wenn er ein falsch geparktes Fahrzeug von dort abschleppen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Ihr habt alle Recht, gegen das Abschleppen als solches habe ich auch nichts, und der/diejenige soll durchaus dafür bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden. Da sind wir völlig auf einer Wellenlänge.
Allerdings empfinde ich den Einbehalt des Eigentums immernoch als fragwürdige Maßnahme.

Wieso? Einfach die Kohle fürs Abschleppen bezahlen und fertig. Dann hat man das Auto innerhalb von kurzer Zeit wieder.

Der andere Weg bedeutet, dass der jenige der mit Recht abschleppen lässt erstmal das Geld einklagen muss und womöglich innerhalb von 4 Wochen das ganze 10 mal durchführen muss und dann Pleite ist. Das wäre arg blöd für ihn.

Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch


Der andere Weg bedeutet, dass der jenige der mit Recht abschleppen lässt erstmal das Geld einklagen muss und womöglich innerhalb von 4 Wochen das ganze 10 mal durchführen muss und dann Pleite ist. Das wäre arg blöd für ihn.

Das wäre IMHO ein unverhältnismäßig großer Aufwand für den Grundstücksbesitzer.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


... Bei Privatleuten sind Verbotsschilder rechtlich ohne Bedeutung. Wenn nicht geparkt werden darf muss der Autofahrer darauf hingewiesen werden. ...

Na, das ist doch eine prima Funktion bei den Schildern von privat, sie weisen hin. 🙂 Ob die nun direkt "rechtlich bindend" sind, ist doch wurscht, in jedem Fall würde man wohl jemanden behindern, wenn man sich dennoch hinstellt.

Du schimpfst auf die Justiz, selber hast du aber anscheinend das Gesetzbuch in der Tasche.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


...selber hast du aber anscheinend das Gesetzbuch in der Tasche.

Wohl eher nicht, denn wir warten immer noch auf Quellenangaben für die aufgestellten Behauptungen...😁

Jeder durchschnittlich normal denkender Bürger weiß, dass private Grundstücke tabu sind/sein müssen!

Ignoranz....bedeutet ganz klar Vorsatz! Hätte nix dagegen, wenn die auf privaten Grund parkenden Autos direkt in den Schredder kommen....😉

Moin

ich habe den irreführenden Thread Titel mal geändert....denn auch in Zukunft wird der Diebstahl eines Autos keine legale Handlung sein😉

mfg Andy

MT-Moderation

Zuerst mal würde ich allen empfehlen das Urteil zu lesen und zu versuchen es zu verstehen. Dann würde ich denen, die dies zwischen ihren ersten Beiträgen und den dann kommenden getan haben, sich mal zu überlegen, welchen Quatsch sie schreiben. Sollten die Meinungen dann tatsächlich auf dem bis dato geschriebenen verbleiben, mutmaße ich auf einen Troll, dessen Wunsch nach Konfrontation mit der Juristerei gefüttert durch Unwissenheit und Probleme mit dem Selbstbewusstsein ausgelebt wird. Anderenfalls wäre ja lediglich totaler Schwachsinn anzunehmen, was ich nicht hoffe.

Gruß

Stefan

(Verfolgungswahn durch die Obrigkeit könnte noch ein Motiv sein)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Zuerst mal würde ich allen empfehlen das Urteil zu lesen und zu versuchen es zu verstehen.

Der Urteilsspruch ist erst 2 Tage alt.

Ich kann mir daher kaum vorstellen, daß das Urteil daher schon einschließlich Urteilsbegründung in schriftlicher Form vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


Wenn Privatleute Schilder aufstellen, sind diese rechtlich gesehen, vollkommen bedeutungslos. Ich habe mich noch nie an den privaten Schilderwald von irgendwelchen Privatleuten gehalten.

Genau wegen Leuten mit Deiner Einstellung ist das Gesetz (trotz der Problematik der professionellen Abschlepphaie) zu begrüßen. Wer keinen Respekt vor dem Eigentum anderer hat, hat auch keinen Respekt vor seinem Eigentum verdient.

Gruß vom bösen Dieter

Tatsache ist, daß auf einem Privatgelände nur die Schilder des Besitzers rechtlich bindend sind.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Zuerst mal würde ich allen empfehlen das Urteil zu lesen und zu versuchen es zu verstehen.
Der Urteilsspruch ist erst 2 Tage alt.

Ich kann mir daher kaum vorstellen, daß das Urteil daher schon einschließlich Urteilsbegründung in schriftlicher Form vorliegt.

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

Zitat:

Original geschrieben von andyrx


Moin

ich habe den irreführenden Thread Titel mal geändert....denn auch in Zukunft wird der Diebstahl eines Autos keine legale Handlung sein😉

mfg Andy

MT-Moderation

Nabend Andy,

ich habs nochmal angepasst, denn um Diebstahl gings ja nicht, sondern um das rechtmäßige Entfernen eines KFZ von einem ungerechtfertigt in Anspruch genommenen Parkplatz. 😉

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Tatsache ist, daß auf einem Privatgelände nur die Schilder des Besitzers rechtlich bindend sind.

Genau.

Vielleicht irrt sich Johann in der zutreffenden Rechtsordnung. In der StVO kommt privater Grund nicht vor. Im Bürgerlichen Gesetzbuch aber schon und das gilt eben auch.

Danke Martin, Legalisierung von geklauten Fahrzeugen überlässt man besser der Ukraine, denn der dortige Justizminister fährt einen in D gestohlenen und in der Ukraine legalisierten Dienst- Mercedes.

Das BGB sichert die Rechte des Eigentümers und nicht die des Besetzers.
An den Falschparker wird niemand irgendwelche Rechte abgetreten haben.

Edit:
2 Moderatoren führen zur Verwirrung, auch Andy sei Danke gesagt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen