BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen
Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)
Hier ein kuzer Pressebericht dazu:
Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr
Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Supermarkt lässt Falschparker abschleppen
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben
.
Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.
Was ist Eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.
285 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Auch wenn ich weder der eine noch der andere bin:
die Wahrscheinlichkeit, dass ein Abschleppunternehmer genau mit dieser Notlage sich ein kleines Zubrot verdient ist doch mehr als wahrscheinlich; schließlich unterliegt er ja keinem marktwirtschaftlichen Gesetz; im Gegenteil: wie man an dien Revangegelüsten einiger hier sieht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der "Auftraggeber" gar nicht böse drum ist, wenn der Abschlepper für sich noch mal nen kleinen Aufschlag verlangt 😉
ohne zweifel....ich würde es aber nicht als notlage bezeichnen....ok vielleicht als "selbst eingebrockte". 😉
das man dann studenten anheuert die als blockwart eingesetzt werden und falschparker sofort melden und vielleicht noch am unsatz beteiligt sind ist meiner meinung nach auch rechtens. der besitzer muss sich ja mit dem ganzen rumärgern. da geht seine arbeitszeit drauf (in der zeit wo er mit der abschleppmafia telefoniert könnte er ja was produktives arbeiten), warum soll er sich diese nicht bezahlen lassen? lt meinung vom johann ja ganz legitim 😉
fakt ist das wer sich nicht an fremdem eigentum vergreift auch nichts zu befürchten hat. mich als supermarkt würde es auch auf den wecker gehen wen ich für viel geld einen parkplatz baue (der nebenher bemerkt meistens bester industrie oder wohn grund ist der viel geld kost!) nur das irgendwelche möchtegern juppis den nutzen um nebenan in die guggi filliale pilgern die keine parkplätze gebaut ham.
nötigung ist für mich wen man mir meine einfahrt zuparkt. wen man das rausrücken des wagens als nötigung sieht dann wäre auch die bearbeitungsgebühr wen man beim ladendiebstahl erwischt wird nötigung...
für mich absolut begreiflich das man da dann versärft vorgeht. ich werd auf alle fälle den link unserem hausmeister zuspielen.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Auch wenn ich weder der eine noch der andere bin:Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
für dich und nixfürungut
1) ein "abschlepphai" den gibts net. der besitzer und NUR DER ist berechtigt dich abschleppen zu lassen. wen ein abschlepper bei penny vorbefährt und sieht dein auto dann darf er das nicht abschleppen. dazu MUSS ein auftrag vom eigentümer vorliegen der das ganze erstmal bezahlen MUSS!
die Wahrscheinlichkeit, dass ein Abschleppunternehmer genau mit dieser Notlage sich ein kleines Zubrot verdient ist doch mehr als wahrscheinlich; schließlich unterliegt er ja keinem marktwirtschaftlichen Gesetz; im Gegenteil: wie man an dien Revangegelüsten einiger hier sieht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der "Auftraggeber" gar nicht böse drum ist, wenn der Abschlepper für sich noch mal nen kleinen Aufschlag verlangt 😉
Ich hab keine Lust hier den Firmennamen und die entsprechenden Urteile zu verlinken.
Fakt ist, dass dieses private Abschlepp- und Überwachungsuntermehmen eigenständig handelt, da mit den Betreibern von Supermärkten, Fitnessstudios, Schnellrestaurants entsprechende Rahmen- oder Pachtverträge abgeschlossen werden. Will heißen, das Unternehmen beauftragt sich selbst mit dem Entfernen unberechtigt parkender Fahrzeuge. Der Mieter oder Eigentümer des Parkplatzes ist außen vor.
Zusätzlich werden dem Abgeschleppten Überwachungskosten und Beweisaufnahmen in Rechnung gestellt. Es gibt etliche Urteile, in denen das Unternehmen verdonnert wurde 2/3 der in Rechnung gestellten Kosten wieder zurück zu erstatten.
Wir waren schon selbst öfter Opfer von Falschparkern und/oder Einfahrtblockieren und begrüßen dieses Urteil in gewissem Maße. Aber es spielt halt auch speziellen Unternehmen in die Tasche, die sich auf oben beschriebene Art und Weise eine goldene Nase verdienen.
Es gibt immer 2 Seiten, und diesem Fall reibt sich gerade jemand die Hände und das ist nicht der private Grundstückseigentümer, der 2 mal im Jahr einen Wagen abschleppen lassen muss.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Fakt ist, dass dieses private Abschlepp- und Überwachungsuntermehmen eigenständig handelt, da mit den Betreibern von Supermärkten, Fitnessstudios, Schnellrestaurants entsprechende Rahmen- oder Pachtverträge abgeschlossen werden. Will heißen, das Unternehmen beauftragt sich selbst mit dem Entfernen unberechtigt parkender Fahrzeuge. Der Mieter oder Eigentümer des Parkplatzes ist außen vor.
und wen der abschleppunternehmer eben einen pachtvertrag hat dann ist ER der "eigentümer" der von seinem hausrecht gebrach machen kann/darf und auch wird. der mieter/eigentümer ist in diesem falle der abschlepper. wen du zur miete wohnst darfst du also nicht von deinem hausrecht gebrauch machen? seltsame logik...
ach ja nur ein kleines beispiel wie dreist manch einer ist:
jedes jahr zur wasenzeit ist es das selbe spiel...die strasse zum daimler stadion wird trotz komplettem halteverbot zugeparkt. und die böse böse abschleppmafia arbeitet da im schichtbetrieb. und so manch eine intelligenz bestie wartet brav hinter dem abschlepper bis der die parklücke freigemacht hat umsich da breit zumachen...und sich dann hinterher wundert warum der karren weg ist.
auch abzocke?
aber nochmals:
parkscheibe rein, ticket ziehen und schon bleibt einem der abschlepper erspart. warum jammern den immer nur die leute die sich daneben benommen haben über die konsequenzen? btw wer sagt eigendlich das abschleppkosten nur 75€ betragen (als zahl jetzt) betragen dürfen/müssen und nicht 750€?
Nochmal: bei etwas Flexibilität und Fairness beider Beteiligten muß es doch gar nicht zum abschleppen kommen. Telefonnnummer ins Auto legen, nicht zu lange und zu weit weggehen und gleich kommen, wenn der Nachbar anruft, schön brav "Entschuldigung" sagen, dann gehts doch. Und kein Supermarkt ruft gleich den Abschlepper, das passiert doch nur, wenn man da ewig parkt, über Nacht oder so.
Was natürlich gar nicht geht, Einfahrten zustellen, Zufahrt verhindern, vor Werkstätten alles zuparken daß die Kunden nicht mehr hinkommen usw.
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@handschweis
bin ich leicht anderer meinung. wen einer eine einfahrt übersieht oder einfach nur doof ist und sich "da mal hinstellt" dann kaaaaaaaaaaaaaaaaaaaann man das mit viel phantasie noch vielleicht verstehen. wen einer eine handynummer mit dem hinweis "vor dem abschleppen bitte anrufen" reinlegt dann unterstell ich dem einen gewissen vorsatz. er ist sich seines handelns komplett bewust, WEISS was auf ihn zukommt und WEISS das er da nicht parken darf. DAS finde ich noch rücksichtsloser.
ok wen jemand im halteverbot steht, mit offenen türen um auszuladen -> z.b. kurierdienste da würde ich selbst als polizist die augen zudrücken den der is gleich wieder weg.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Allerdings empfinde ich den Einbehalt des Eigentums immernoch als fragwürdige Maßnahme.
Diese Maßnahme dient ja hierbei nur zur Absicherung der Forderung. Immerhin erbringt der Grundstückseigentümer bzw. der Abschleppunternehmer hier eine Vorleistung, ohne die Solvenz des Schuldners zu kennen.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Was ist Eure Meinung dazu?
Das dem Grundstückseigentümer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht gab es doch schon ein BGH Urteil am 05.06.2009:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatAbschleppen.phpZitat:
Der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) hat nunmehr klargestellt, dass das sofortige kostenpflichtige Abschleppen eines auf Privatgelände falsch geparkten Fahrzeugs zulässig ist und dass dem Grundstrücksberechtigten hinsichtlich der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht.
Wenn ein Privatmann nicht will, das auf seinem Grund geparkt wird, muss er dafür sorgen das die Allgemeinheit keinen Zutritt auf dieses Grundstück bekommt. Eine Kette oder Schranke wäre von Vorteil! Alles andere ist absoluter Quatsch und verleitet nur zur Abzocke und rechtlichen Streitigkeiten.
Bei Plaza gab es früher auch eine Schranke vor dem Parkplatz. In der heutigen Zeit ist die Schranke nicht mehr vorhanden. Bei Privatleuten sind Verbotsschilder rechtlich ohne Bedeutung. Wenn nicht geparkt werden darf muss der Autofahrer darauf hingewiesen werden. Nur Verbotsschilder von der Gemeinde sind als verbindlich anzusehen.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Wenn Privatleute Schilder aufstellen, sind diese rechtlich gesehen, vollkommen bedeutungslos.
Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich eine Quelle nennen...😁 🙄
Edit: Gleiches gilt für die Behauptungen, die du in dem Beitrag über diesem hier eingestellt hast...😉
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Wenn ein Privatmann nicht will, das auf seinem Grund geparkt wird, muss er dafür sorgen das die Allgemeinheit keinen Zutritt auf dieses Grundstück bekommt.
Wo hast du diesen Unsinn her?!
Ein klar zu einem Gebäude gehörendes Grundstück (z.b. der Parkplatz vorm Supermarkt) muss doch nicht nochmal separat gekennzeichnet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Wenn ein Privatmann nicht will, das auf seinem Grund geparkt wird, muss er dafür sorgen das die Allgemeinheit keinen Zutritt auf dieses Grundstück bekommt. Eine Kette oder Schranke wäre von Vorteil! Alles andere ist absoluter Quatsch und verleitet nur zur Abzocke und rechtlichen Streitigkeiten.Bei Plaza gab es früher auch eine Schranke vor dem Parkplatz. In der heutigen Zeit ist die Schranke nicht mehr vorhanden. Bei Privatleuten sind Verbotsschilder rechtlich ohne Bedeutung. Wenn nicht geparkt werden darf muss der Autofahrer darauf hingewiesen werden. Nur Verbotsschilder von der Gemeinde sind als verbindlich anzusehen.
JEIN!
fakt ist (da hast du recht): ist keine schranke etc vorhanden handelt es sich um ein nicht umfriedetes gelände und somit gehört deine hofeinfahrt zum "gebiet der stvo". ein schild "privatgelände" weisst das gelände nicht als solches aus.
das hat aber nichts damit zu tun das eigentümer von ihrem recht gebrauch machen können und dürfen. sich hinter § zu verschanzen ist typisch. man fährt in ein parkhaus das vielleicht keine schranken hat, liest die agb´s nicht (die IMMER ausgehängt sind) und wundert sich dann wen der karren weg ist. DAS ist mal eine sehr lobenswerte einstellung. 🙄
das es hier und da etwas verschärfter zugeht steht ausser frage. auch die urteile die weiter oben nicht genannt wurden und die verfahren der staatsanwaltschaft gegen diverse abschlepper sind mir bekannt. macht das falschparken aber trotzdem nicht salonfähiger. falsch geparkt ist falsch geparkt. und wen der inhaber des parkplatzes ohne schranke eine parkgebühr will und der automat steht 500m weg dann muss man eben 500m laufen. wen man das aus faulheit nicht macht is der karren eben weg.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Auch die Sachbeschädigung beim Abschleppvorgang will man legalisieren. Es ist beinahe unmöglich die Kosten bei einer Sachbeschädigung einzuklagen. Die Beweislage ist unheimlich schwierig.
Dieses Risiko ist bekannt, wird vom Falschparker bewußt eingegangen und stellt für ihn somit ein allgemeines Lebensrisiko dar.
Wenn er dieses Risiko ausschließen möchte, braucht er nichts anderes zu tun als Parkplätze aufzusuchen, die für ihn zugelassen sind.
Was ist mit ner Garageneinfahrt. Rechts ein Haus, links ein Haus, hinten dran die Garage.
Dazu noch ein Turbogen über den Einfahrt, ist das umfriedetes Gelände nach Juristen Ansicht. Also die Einfahrt vor der Garage.
Die Garageneinfahr selber hat kein Tor, die Garage natürlich schon.
Das die Kosten eingklagbar sind ist ok, weil man sich nicht einfach irgendwo hinstellen kann. Man hat auch gewisse Pflichten mit nem KFZ und da s nicht nur beim Fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Was ist mit ner Garageneinfahrt. Rechts ein Haus, links ein Haus, hinten dran die Garage.
Dazu noch ein Turbogen über den Einfahrt, ist das umfriedetes Gelände nach Juristen Ansicht.
Ein solches Gelände ist klar als Privatgelände zu erkennen.
Davon abgesehen, ist das Parken vor Garagentoren bzw. Einfahrten für Fremde generell verboten.
@MartinSHL
Wenn ein Grundstück nicht eingezäunt ist, und ich betrete es, kannst du auch nicht von einem Hausfriedensbruch reden. Keine Polizeidienststelle wird in diesem Fall eine Anzeige aufnehmen. Erwischt mich der Hausherr, kann er nur von seinem Hausrecht gebraucht machen.
In der heutigen Zeit überträgt der Hausherr sein Hausrecht z. B. an die Abschleppmafia. Rechtlich gesehen, haben die Schilder von Privatleute keine Bedeutung. In München fällt eine Schaufel um. Interessiert keinen Menschen!
Wie ich festgestellt habe, wird der juristische Schwachsinn in Deutschland immer krasser!!!!!!!!!!