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Bewohnerparken - Beschilderung

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 11:18

Guten Tag,

vielleicht kann man mir jemand dieses Schild erklären!?

Ich darf dort ab 16 Uhr bis 9 Uhr und am Wochenende mit Prkausweis A parken. Und zu den anderen Zeiten? Nur halten, nicht parken?

Sorry, bin vielleicht auch zu blöd...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Seitenstreifiger geht es m.E. nicht mehr.

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am 23. Juli 2020 um 11:22

Richtig. (Feiertags darfst du mit Ausweis ebenfalls parken).

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken. In den besagten Zeiträumen dürfen dort auch Besucher parken.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 11:39

Aber es ist ein richtiger Parkstreifen. Wo ist der Sinn, dass man tagsüber dort nicht parken darf, nicht mal mit Parkschein oder Parkscheibe!?

Verstehe das wirklich nicht.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 11:40

Dachte auch, dass ich immer dort parken darf, bekomme aber immer ein Knöllchen...

am 23. Juli 2020 um 11:52

Zitat:

@LaCaipirinha schrieb am 23. Juli 2020 um 13:38:33 Uhr:

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken. In den besagten Zeiträumen dürfen dort auch Besucher parken.

Nö.

– Erst mal darf dort niemand parken, sagt das Schild "eingeschränktes Halteverbot", Zeichen 286.

– Dieses Verbot ist eingeschränkt durch das Zusatzzeichen "… frei", das den Ausweisinhabern A vom Verbot nur zu den genannten Zeiten ausnimmt.

Ob ein Bewohner, ein Besucher oder ein Außerirdischer einen "Parkausweis A" hat, ist dabei völlig egal. "Bewohner" ist nur eine Erklärung, die Ausnahme ist durch "Parkausweis A" gegeben.

Ein generelle Außerkraftsetzung ist nur ohne zeitliche Einschränkung gegeben, wie es hier auf dem unteren Zusatzschild zu sehen ist:

https://upload.wikimedia.org/.../...4nkte_Haltverbot_mit_Ausnahmen.jpg

Der Sinn ist, daß die Bewohner über Nacht einen Parkplatz für ihr Auto finden.

 

Natürlich hätte man tagsüber anderen Leuten auch das parken erlauben können, warum das nicht gewollt ist, weiß ich nicht.

 

Edit: vielleicht sind da viele Geschäfte oder ein Hotel, die tagsüber beliefert werden, somit haben die Lieferanten und Hotelgäste immer Platz und müssen nicht in zweiter Reihe stehen

Zitat:

@LaCaipirinha schrieb am 23. Juli 2020 um 13:38:33 Uhr:

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken.

Nein, falsch.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Juli 2020 um 13:52:18 Uhr:

Zitat:

@LaCaipirinha schrieb am 23. Juli 2020 um 13:38:33 Uhr:

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken. In den besagten Zeiträumen dürfen dort auch Besucher parken.

Nö.

– Erst mal darf dort niemand parken, sagt das Schild "eingeschränktes Halteverbot", Zeichen 286.

– Dieses Verbot ist eingeschränkt durch das Zusatzzeichen "… frei", das den Ausweisinhabern A vom Verbot nur zu den genannten Zeiten ausnimmt.

Ob ein Bewohner, ein Besucher oder ein Außerirdischer einen "Parkausweis A" hat, ist dabei völlig egal. "Bewohner" ist nur eine Erklärung, die Ausnahme ist durch "Parkausweis A" gegeben.

Ein generelle Außerkraftsetzung ist nur ohne zeitliche Einschränkung gegeben, wie es hier auf dem unteren Zusatzschild zu sehen ist:

https://upload.wikimedia.org/.../...4nkte_Haltverbot_mit_Ausnahmen.jpg

Da hast Recht. Ich hatte das Bild gar nicht vergrößert und das Halteverbotzeichen nicht gesehen. Ich nehme alles zurück.

Diese Beschilderung mag verstehen bzw. interpretieren, wer sich dazu treffsicher in der Lage fühlt. 'Normales' Sprachverständnis und Auffassungsvermögen sind damit jedenfalls überfordert.

Eine ähnlich anmutende Beschilderung in meiner Nachbarschaft durfte eine 'wohlmeinende' städt. Behörde übrigens kürzlich auf Intervention eines prozessfreudigen Anwohners hin wieder entfernen, nachdem sich zuvor nicht mal ein staunender Richter und schmollende Politessen auf deren rechtsverbindliche Bedeutung verständigen konntenr;)

Zitat:

@LaCaipirinha schrieb am 23. Juli 2020 um 13:38:33 Uhr:

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken. In den besagten Zeiträumen dürfen dort auch Besucher parken.

Äh, nee.

 

Mit Parkausweis darf man zu den angegebenen Zeiten Parken, zu anderen Zeiten auch mit Ausweis nicht.

Zitat:

@JaLa2501 schrieb am 23. Juli 2020 um 13:39:16 Uhr:

Aber es ist ein richtiger Parkstreifen.

Wie sieht der denn aus? Da würde mich mal ein Photo interessieren. Das könnte je nach Ausführung das gesamte Schild aushebeln.

Warum sollte das durch die örtlichen Gegebenheiten ausgehebelt werden?

Die Parkbuchten dürfen mit Parkausweis A zwischen 16-9 Uhr genutzt werden.

Ansonsten gilt da eingeschränktes Halteverbot, nicht mehr und nicht weniger.

Das Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) gilt nur für die Fahrbahn.

Nicht zur Fahrbahn gehören Seitenstreifen und ähnliche Parkflächen.

am 23. Juli 2020 um 14:46

Ein Parkstreifen kann kein Schild aushebeln.

Sieht mir so aus, als wäre das in Neuss.

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