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Bewohnerparken - Beschilderung

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 11:18

Guten Tag,

vielleicht kann man mir jemand dieses Schild erklären!?

Ich darf dort ab 16 Uhr bis 9 Uhr und am Wochenende mit Prkausweis A parken. Und zu den anderen Zeiten? Nur halten, nicht parken?

Sorry, bin vielleicht auch zu blöd...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Seitenstreifiger geht es m.E. nicht mehr.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Juli 2020 um 16:46:21 Uhr:

Ein Parkstreifen kann kein Schild aushebeln.

Ein Blick in die Anlage 2 der StVO bringt Aufklärung.

Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

Parkflächenmarkierungen sind in der Anlage zwei explizit aufgeführt und somit Verkehrszeichen.

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

 

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

am 23. Juli 2020 um 15:13

Völlig richtig. Das hat nur alles nichts dem Parkstreifen zu tun. Der Parkstreifen selbst kann kein Schild aushebeln, das können nur Verkehrszeichen wie beispielsweise Parkflächenmarkierungen.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 15:35

Genau, ist tatsächlich in Neuss. Wenn du die Gegebenheiten kennst, kannst du es mir vielleicht erklären ;)

Es ist ein richtiger Seitenstreifen (Parkbucht) und dort sind weder viele Geschäfte noch ein Hotel...

Deswegen schrieb ich ja, je nach Ausführung und bat um ein Photo.

Dann gilt immer noch, dass sich Zeichen 283 und 286 nur auf die Fahrbahn beziehen.

Zitat:

Nicht zur Fahrbahn gehören z.B. Seitenstreifen

(vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO) oder Rad- und

Gehwege (vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, §

1 StVO, Anm. 2.1.2).

Zu den Seitenstreifen – und damit nicht zur Fahrbahn – gehören Bankette, Parkstreifen oder die

Standspur der Autobahn (vgl. Schurig, StVO, 11.

Auflage 2002, § 2 StVO, Anm. 2.3)

Ich verstehe was das Schild bezwecken soll. Es ist jedoch eine unklare Beschilderung und so nicht korrekt, wenn es Parkflächenmarkierungen oder einen Parkstreifen gibt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Juli 2020 um 16:46:21 Uhr:

Sieht mir so aus, als wäre das in Neuss.

Oh Gott, jetzt habe ich mir das Dokument mal genauer angeschaut. Die Zeigen ja den wildesten Mix an Beschilderungen.

Viele ja auch korrekt mit dem Zusatz "Auf dem Seitenstreifen".

Aber halt auch Einige die unklar sind.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. Juli 2020 um 16:43:53 Uhr:

Warum sollte das durch die örtlichen Gegebenheiten ausgehebelt werden?

Die Parkbuchten dürfen mit Parkausweis A zwischen 16-9 Uhr genutzt werden.

Ansonsten gilt da eingeschränktes Halteverbot, nicht mehr und nicht weniger.

Wo kommen nun plötzlich die Parkbuchten her?

Die Frage ist tatsächlich, ob es sich um einen Parkstreifen mit Parkflächenmarkierungen, bzw. um einen Parkstreifen als Seitenstreifen handelt. Dann wäre das Verkehrszeichen unwirksam.

am 23. Juli 2020 um 17:54

Hallo Allerseits, meine Lesensart dieses "EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOTS"

ist durch das Zusatzschild diese: Mit Parkschein A ist Parken zu den genannten

Zeiten erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten herrscht dort Eingeschränktes Halteverbot.

Das hat die Behörde zumindest anordnen wollen. Ansonsten siehe den Beitrag über deinem. :)

Zitat:

Mit Parkausweis darfst Du dort IMMER parken. In den besagten Zeiträumen dürfen dort auch Besucher parken.

Voll daneben.

 

Solche Parkausweise werden in Stadtregionen verkauft von den Stadtverwaltungen. Damit aber an den Werktagen nicht alles zugeparkt wird von den Anwohner/Bewohner, werden diese zeitlich beschränkt.

 

Soweit mir bekannt, hat das auch baurechtliche Auswirkungen bezügl. der Anzahl der geforderten Parkplätze und den damit in Verbindung stehenden Baugenehmigungen (zumindest in meinem Bundesland)

Themenstarteram 24. Juli 2020 um 13:35

Hier noch ein Bild.

Danke für die Antworten!

am 24. Juli 2020 um 13:52

Was ich an der Beschilderung generell nicht verstehe: Haltverbote beziehen sich doch immer nur auf die Fahrbahn, nicht auf Seitenstreifen oder Parkbuchten. Das gezeigte Schild hat hier doch überhaupt keine Gültigkeit, weil das Zusatzzeichen "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" fehlt, oder?

Das wurde weiter oben schon genannt.

 

Nachdem ich nun zusätzlich dieses Bild sehe, würde ich dort ganz unbekümmert parken.

Themenstarteram 24. Juli 2020 um 14:51

Kostet dann aber 25€ ;)

Zitat:

@JaLa2501 schrieb am 24. Juli 2020 um 16:51:52 Uhr:

Kostet dann aber 25€ ??

Nur für die, die es bezahlen.

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