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Betrunker Autofahrer mit Kind im Auto

Themenstarteram 24. Oktober 2021 um 23:49

Hallo Leute,

als ich heute in einer Freizeiteinrichtung war, sah ich einen Vater mit seinem Sohn 2 Tische vor mir Sitzen. Hatte mich mit ihm kurz unterhalten, smalltalk, nichts besonderes. Als ich am Dresen saß, beobachtete ich, als der Vater innerhalb kurzer Zeit (ca. 10min) 2 Desperados getrunken hat. Kam mir etwas komisch vor, da er mit seinem Sohn alleine mit dem Auto kam und ich mich etwas gewundert habe. Als er vom Rauchen kam, bestellte er sich noch ein Desperados. Dann noch eins und noch eins. Also insgesamt 5. in einem Zeitraum von vielleicht 1,5 Stunden. Als er mit seinem Sohn gehen wollte, sprach ich ihn auf dem Parkplatz an, das er sich ein Taxi holen soll und nicht mehr fahren soll. Er machte einen etwas überraschten Eindruck und meinte das es mich nichts angehe und er jetzt mit seinem Sohn nach Hause fährt. Er drohte mir auch etwas. Ich war geschockt und habe daraufhin die Polizei gerufen und denen das Nummernschild durchgegeben. Ich Ärgere mich sehr, das ich die Fahrt nicht unterbunden habe. Meine Freunde riefen mir noch hinterher, das ich mich da doch raus halten solle und sie da nicht mit reingezogen werden wollen, sollte eine Aussage vor Gericht anstehen. Ich sah das allerdings ganz anders, so etwas geht absolut gar nicht und das obwohl er seinen vielleicht 8 Jährigem Sohn dabei hatte. Nach den Aussagen meiner Freunde und der Reaktion des Mannes, war ich mit der Situation einfach komplett überfordert, am liebsten hätte ich dem die Schlüssel abgenommen, aber ich traute mich nicht, da bei uns im Landkreis vor kurzem ein Tankstellenmitarbeiter von einem Kunden wegen der Aufforderung zum tragen einer Maske eiskalt erschossen wurde. Habt Ihr vielleicht mitbekommen. Ich mache mir jetzt schon den ganzen Abend Gedanken und kann einfach nicht damit abschließen und das jetzt einfach so stehen lassen. Der Typ hatte locker 1 Promille Intus und fuhr mit seinem kleinen Sohn noch Auto. Habt Ihr Tipps wie ich jetzt vorgehen soll? Ich könnte evtl. unter Rücksprache mit der Freizeiteinrichtung an die Personalien kommen und ihn wegen Trunkenheit am Steuer anzeigen.

Möchte ich so nicht stehen lassen.

Danke und Liebe Grüße :)

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118 Antworten

warum wird der Mann eigentlich als "betrunken" beschrieben?

Gab es dafür irgendwelche Anzeichen außer das er 5 kleine Flaschen Bier in ca. 1,5 h getrunken hat?

Zitat:

@remix schrieb am 25. Oktober 2021 um 07:28:10 Uhr:

Wenn so eine Person deutliche Ausfallserscheinungen hat, besteht ggf. Gefahr im Verzug und ein Eingreifen ist prinzipiell rechtlich gesehen möglich;

<unterschreib>

Zitat:

soetwas alleine zu machen und eine körperliche Auseinandersetzung zu riskieren ist trotzdem meist keine gute Idee - da bräuchte man schon ein paar Unterstützer;

... es war ein Kind dabei ... und ein paar Meter weiter lauern weitere potentielle Opfer.

Zitat:

in dem o.a. Fall wurde also alles richtig gemacht

Es war zumindest nicht falsch ... wie weit jeder gehen kann/willt (Risikobereitschaft, Wehrhaftigkeit, evtl. Strafbar) muß jeder selbst beurteilen. ... ist wie am Bahnhof oder der Bushaltestelle ... scheiß Erfahrung wenn alle sich wegdrehen und die Kopfhörer laut drehen ...

Ich hoffe die Polizei hat den Fahrer tatsächlich unterwegs oder Zuhause aufgreifen und überprüfen können.

Vielleicht war es ja nur Desperados Virgin ...

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 25. Oktober 2021 um 08:51:39 Uhr:

warum wird der Mann eigentlich als "betrunken" beschrieben?

Gab es dafür irgendwelche Anzeichen außer das er 5 kleine Flaschen Bier in ca. 1,5 h getrunken hat?

Ich vermute, dass sich das alles in Deutschland zugetragen hat. Somit selbsterklärend.

Wie heißt es so schön?

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Gruß

Ist ja nur Alkohol... Bei ner Tüte sähe das ganz anders aus *Irony Off

 

Das Richtige wurde in den wenigen sinnvollen Threads bereits gesagt. Hinweisen, Polizei aufmerksam machen. Mehr geht nur sehr schwer.

Kannst ja mal bei der Polizei nachfragen, ob bzw. was danach passiert ist.

Du musst gar nichts mehr tun, Schlüssel abnehmen würde ich nicht versuchen, das kann für Dich schlecht ausgehen -- auch ein blaues Auge ist nicht zu empfehlen.

Bei der Polizei anzurufen war absolut richtig. Mehr musst Du nicht tun!

Du hast die Polizei angerufen. Die wird den Fahrer zu Hause besucht haben und hat die Beweise gesichert, ggf. eine Blutprobe gemacht. Da eine Trunkenheitsfahrt ein Offizialdelikt ist, wir das von Amts wegen verfolgt, weitere Schritte Deinerseits sind nicht notwendig.

Du kannst ja mal bei der Polizei nachfragen, ob etwas daraus geworden ist. Du hast alles richtig gemacht.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 25. Oktober 2021 um 09:17:45 Uhr:

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 25. Oktober 2021 um 08:51:39 Uhr:

warum wird der Mann eigentlich als "betrunken" beschrieben?

Gab es dafür irgendwelche Anzeichen außer das er 5 kleine Flaschen Bier in ca. 1,5 h getrunken hat?

Ich vermute, dass sich das alles in Deutschland zugetragen hat. Somit selbsterklärend.

Wie heißt es so schön?

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Gruß

Sagen wir es mal so: Es war ein Kind dabei.

Wenn das so ist, kann ich die Aufregung wg Alk am Steuer schon verstehen.

Denjenigen bei den grün-weißen zu verpfeifen, ist daher schon OK.

Ihn anzusprechen, bzw Gedanken zu tragen ihm den Schlüssel abzunehmen, halte ich doch für etwas übertrieben. Zum einen weil man doch mit Gegenwehr rechnen muss. Zum anderen ist es nicht sicher, ob er nicht "freies" getrunken hat.

Aber wenn mal so schaut wie manche unterwegs sind.. :( ..da ist mir eine Mutter aufgefallen. Kind auf dem Rücksitz, Kippe zwischen Zeige-Mittelfinger rechte Hand, linke Hand Handy am Ohr.. ..was soll man dazu noch sagen :confused:

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2021 um 10:30:29 Uhr:

Sagen wir es mal so: Es war ein Kind dabei.

Wenn das so ist, kann ich die Aufregung wg Alk am Steuer schon verstehen.

Aha. Wenn also jemand allein fährt, dann ist es OK wenn der Fahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt?

Alles Richtig gemacht,

zuerst couragiert angesprochen und nach fehlender Einsicht über den gemachten Fehler von dem Biertrinker die Polizei informiert.

 

Leider kann sich die Courage noch negativ auswirken, da der Biertrinker sich nun ausrechnet wem er den Kontakt mit der Polizei verdankt...

 

Grüße

Steini

Zitat:

@ktown schrieb am 25. Oktober 2021 um 10:45:20 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2021 um 10:30:29 Uhr:

Sagen wir es mal so: Es war ein Kind dabei.

Wenn das so ist, kann ich die Aufregung wg Alk am Steuer schon verstehen.

Aha. Wenn also jemand allein fährt, dann ist es OK wenn der Fahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt?

Bitte entschuldige die Gegenfrage:

Wie kommst du darauf ??

Es ist schon erstaunlich was manche sich einfallen lassen um hier etwas tippen zu können.

Niemand hat das behauptet.

Es ging ums eingreifen per Schlüsselabnahme.

Keine Alk-Fahrt ist OK - da bedarf es eig. keiner Frage.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2021 um 11:12:31 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 25. Oktober 2021 um 10:45:20 Uhr:

Aha. Wenn also jemand allein fährt, dann ist es OK wenn der Fahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt?

Bitte entschuldige die Gegenfrage:

Wie kommst du darauf ??

Naja. Wie ist solch eine Aussage

Zitat:

Sagen wir es mal so: Es war ein Kind dabei.

Wenn das so ist, kann ich die Aufregung wg Alk am Steuer schon verstehen.

sonst zu verstehen. Diese Aussage hat keinerlei Bezug auf die Wegnahme von KFZ-Schlüsseln. Sie bezog sich einzig auf, wie sagst du es so schön: Alk am Steuer

Naja, du hast oben dein Verständis auf "war ein Kind dabei" eingeschränkt.

ist doch egal ob ein Kind dabei war. Im Zweifel nietet der Typ ein Kind iim Straßenverkehr um.

Die Frage, ob das Kind im Auto mitgefahren ist, ist doch eher moralische Natur und spricht eher gegen die Ungeeignet hat des Fahrens.

Zitat:

@ktown schrieb am 25. Oktober 2021 um 11:22:57 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2021 um 11:12:31 Uhr:

 

Bitte entschuldige die Gegenfrage:

Wie kommst du darauf ??

Naja. Wie ist solch eine Aussage

Zitat:

@ktown schrieb am 25. Oktober 2021 um 11:22:57 Uhr:

Zitat:

Sagen wir es mal so: Es war ein Kind dabei.

Wenn das so ist, kann ich die Aufregung wg Alk am Steuer schon verstehen.

sonst zu verstehen. Diese Aussage hat keinerlei Bezug auf die Wegnahme von KFZ-Schlüsseln. Sie bezog sich einzig auf, wie sagst du es so schön: Alk am Steuer

Ein Kind kann sich meistens, im Gegensatz zu einem Erwachsenen, nicht dagegen wehren in ein Auto gesetzt zu werden, wo sich einer am Steuer befindet, der nicht fahren sollte - egal warum. Darum ist das in meinen Augen eine Situation, die im Gegensatz zu jemanden der allein fährt, schon etwas anders ist.

Ein Eingreifen zB mit Schlüsselabnahme ist daher, sagen wir mal: Gerechtfertigter.

Natürlich sollte grundsätzlich nicht mit Alk gefahren werden.

Nur, du kannst nicht jeden überwältigen, der sich mit 3 Bier ans Steuer setzt.

Gruß Jörg.

Zitat:

@BlueP0wer schrieb am 25. Oktober 2021 um 01:49:12 Uhr:

Hallo Leute,

als ich heute in einer Freizeiteinrichtung war, sah ich einen Vater mit seinem Sohn 2 Tische vor mir Sitzen. Hatte mich mit ihm kurz unterhalten, smalltalk, nichts besonderes. Als ich am Dresen saß, beobachtete ich, als der Vater innerhalb kurzer Zeit (ca. 10min) 2 Desperados getrunken hat. Kam mir etwas komisch vor, da er mit seinem Sohn alleine mit dem Auto kam und ich mich etwas gewundert habe. Als er vom Rauchen kam, bestellte er sich noch ein Desperados. Dann noch eins und noch eins. Also insgesamt 5. in einem Zeitraum von vielleicht 1,5 Stunden. .................................................

Mit dem Alamieren der Polizei hast du alles richtig gemacht. Mehr ist aber auch nicht nötig. Die Weiterfahrt zu unterbinden weil jemand in 1,5 Stunden ca. 1,5 Liter Bier getrunken hat/haben soll, halte ich für sehr fragwürdig. So etwas kann nur nach hinten losgehen, sowohl was die vermutliche Gegenwehr als auch die Rechtmäßigkeit angeht. Anders sähe es aus, wenn der Mann sich kaum noch auf den Beinen hätte halten können. Hier könnte man über die Unterbindung der Fahrt nachdenken. Aber bei der bloßen Vermutung einer Fahrt unter Alkoholeinfluß und ohne den Wert des BAK auch nur im Ansatz einschätzen zu können, also ohne zu wissen, ob strafbar oder nicht, ist das Ganze sehr gewagt.

Sollte die Menge wirklich zutreffen, befindet der Mann sich beim Ergebnis mit Sicherheit noch im OWI-Bereich.

Die Polizei wird den Halter aufgesucht haben. Idealerweise konnte das Fahrzeug noch angehalten werden, so dass du als Zeuge für eine eventuelle Trunkenheitsfahrt nicht mehr benötigt wirst. Wenn man dich für den weiteren Verlauf noch benötigt hätte, wärest du kontaktiert worden. Ansonsten ist die Sache für dich erledigt. Informationen mit Details über den Ausgang wirst du nicht bekommen, weil es dich nichts angeht (Datenschutz)

Ud dein Gedanke nachträglich eine Anzeige zu erstatten ist Quatsch, da die Polizei eingeschaltet wurde. Entweder wurde das Fahrzeug angetroffen, die Sache überprüft und der Fahrer sanktioniert, oder der Wert hat nicht gereicht. Es ist aber auch möglich dass das Fahrzeug nicht angetroffen wurde. Dann ist die Sache auch durch. Du brauchst da gar nichts mehr zu machen. Solch eine Anzeige würde auch niemand im Nachhinein aufnehmen.

Aus Erfahrung in meinem Bereich kann ich dir sagen, dass mindestens 80 Prozent solcher Hinweise im Sande verlaufen, wobei die häufigste Feststellung ist, dass nach Überprüfung keine strafbare Fahrt vorlag.

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