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betrunken gefahren auf Anweisung - Folgen?

Hi!

 

bin in den Lokalnachrichten auf diese Meldung gestoßen - hmmm sehr merkwürdig...

 

http://www.all-in.de/.../...ehrerschein-und-1-300-Euro;art9573,1234710

 

"In Vorarlberg hat eine 37-jährige Frau ihren Führerschein verloren, weil sie auf Anweisung der Polizei ihr Auto umgeparkt hat.

Alkoholkontrolle Die Frau aus Hohenems wollte abends extra nicht mehr mit dem Auto fahren, weil sie zu viel getrunken hatte und nahm auf dem Beifahrersitz Platz. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihr Fahrer auf Alkohol getestet und sie wurde von der Polizei aufgefordert, das Auto umzuparken.

Ein anschließender Alkoholtest auch bei ihr ergab 1,2 Promille. Die Frau verlor ihren Führerschein und soll außerdem 1.300 Euro Strafe zahlen. Das will sie jetzt allerdings nicht akzeptieren und hat einen Anwalt eingeschaltet."

 

Was ist denn da los?! bzw wie hätte sich das entschärfen lassen?

-Ganz nach dem Spruch aus meiner BW-Zeit "melden macht frei"- den Gendarmen gesagt: Sie, bevor ich ihre Anweisung ausführe - ich bin übrigens betrunken!"

-Oder ist nach "Befehl ist Befehl" keine Konsequenz für die Fahrerin die Folge?

 

mfg

 

PS: Bregenz ist in Österreich ;)

Beste Antwort im Thema

Jaja... Dienstnummer, Wache, Beschwerde... Blabla...

Die Frau hatte 1,2 Promille in der Murmel. Da handelt man nicht mehr vernünftig und überlegt. Deswegen darf man auch nicht mehr fahren, mit soviel Sprit im Turm...

Und da soll die Frau noch widersprechen, wenn ihr ein oder zwei Polizeibeamte anordnen, den Wagen umzuparken? Das ist schon ziemlich realitätsfern...

Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die Frau fahruntauglich ist. Ein Polizist, der 1,2 Promille nicht erkennt, ist dienstunfähig...

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Jaja... Dienstnummer, Wache, Beschwerde... Blabla...

Die Frau hatte 1,2 Promille in der Murmel. Da handelt man nicht mehr vernünftig und überlegt. Deswegen darf man auch nicht mehr fahren, mit soviel Sprit im Turm...

Und da soll die Frau noch widersprechen, wenn ihr ein oder zwei Polizeibeamte anordnen, den Wagen umzuparken? Das ist schon ziemlich realitätsfern...

Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die Frau fahruntauglich ist. Ein Polizist, der 1,2 Promille nicht erkennt, ist dienstunfähig...

Auch wenn man selbst betrunken ist, sollte man sich nicht als Beifahrer in ein Fahrzeug setzen, wenn der Fahrer des Fahrzeuges ebenfalls betrunken ist.

Sollen und dürfen sind verschiedene paar Schuhe. Man soll nicht lügen, aber als Angeklagter vor Gericht darf man das...

Also ich weis nicht wie sehr man sich kaputt saufen kann aber selbst an meiner schlimmsten Silvester-Nacht wo ich 1Liter Vodka innerhalb von weniger als 1 Stunde hinter gekippt hab... hab ich noch gewusst was ich mache und was ich tun darf und was nicht... mal davon abgesehen das es mir Hundeelend ging....

Ich glaub wiedersprechen sollte mit 1,2 Promille noch locker möglich sein...

am 27. November 2012 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Jaja... Dienstnummer, Wache, Beschwerde... Blabla...

Die Frau hatte 1,2 Promille in der Murmel. Da handelt man nicht mehr vernünftig und überlegt. Deswegen darf man auch nicht mehr fahren, mit soviel Sprit im Turm...

Und da soll die Frau noch widersprechen, wenn ihr ein oder zwei Polizeibeamte anordnen, den Wagen umzuparken? Das ist schon ziemlich realitätsfern...

Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die Frau fahruntauglich ist. Ein Polizist, der 1,2 Promille nicht erkennt, ist dienstunfähig...

Da die Frau es scheinbar ohne Probleme geschafft hat das Auto zu parken (was für manche Frauen ab und zu auch nüchtern ein Problem darstellt) muss man davon ausgehen, dass die Frau erst mal nicht auffällig erschien. Und das mit 1,2 Promille. Die beiden Trunkenheitsfahrer trinken wohl öfters mal (davon kann man bei dem Wert ausgehen) und man kann davon ausgehen, dass es nicht die ersten Trunkenheitsfahrt des Paares war. Man kann der Polizei zu dem Fang also nur gratulieren. Meine Meinung. :)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Bei Weisungen der Polizei hat man nur begrenzte Entscheidungsfreiheit - sonst steht man mit dem anderen Bein im Knast...

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Aufforderung zur Begehung einer Straftat. Damit macht sich der Beamte sowohl in Österreich als auch in Deutschland strafbar.

Und damit sollte die Dame aus der Nummer rauskommen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Und damit sollte die Dame aus der Nummer rauskommen.

Aber auch nur dann, wenn Zwang angewendet wurde und dies auch beweisbar ist. Andernfalls war es ja die freie Entscheidung der Dame, dieser Aufforderung zur Begehung einer Straftat auch Folge zu leisten.

Im Strafrecht haben sowohl Täter als auch Anstifter jeweils ihr Scherflein am Strafmaß zu tragen.

am 27. November 2012 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Aufforderung zur Begehung einer Straftat. Damit macht sich der Beamte sowohl in Österreich als auch in Deutschland strafbar.

Und damit sollte die Dame aus der Nummer rauskommen.

Klar und Mörder kommen auch aus der Nummer raus, wenn sie beauftragt worden sind? Manche leben echt in ihrer eigenen Welt.

Sehe ich anders: Wenn ein Polizist eine Anweisung gibt, die keine offensichtliche Gefahr für andere ergibt, wo ist das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Die beiden Trunkenheitsfahrer trinken wohl öfters mal (davon kann man bei dem Wert ausgehen) und man kann davon ausgehen, dass es nicht die ersten Trunkenheitsfahrt des Paares war.

Der Schluß liegt nahe, allein aus der Tatsache heraus, daß sich hier zwei (!) Betrunkene in ein Kraftfahrzeug gesetzt haben, um eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn ein Polizist eine Anweisung gibt, die keine offensichtliche Gefahr für andere ergibt, wo ist das Problem?

Das Problem liegt darin, daß die Handlung, zu der aufgefordert wird, eine Straftat darstellt. Dabei ist es unerheblich, ob im konkreten Fall eine Gefährdungssituation eintritt.

am 27. November 2012 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sehe ich anders: Wenn ein Polizist eine Anweisung gibt, die keine offensichtliche Gefahr für andere ergibt, wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass es aufgrund offensichtlicher Gefahr verboten ist, sich besoffen hinter das Steuer zu setzen.

Ich denke da mal an § 17 StGB :

Zitat:

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Muss man erwarten, von einem Polizisten im Dienst zur Begehung einer Straftat aufgefordert zu werden, wenn nichts weiter passieren wird? Ich habe da so meine Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Ich habe die entscheidende Stelle im Gesetzestext mal fett markiert.

Genau dieser Passus wurde von der Frau nicht erfüllt.

Wenn die Polizei die Anweisung gibt?

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