Betrugsvorwurf

Mercedes C-Klasse W203

An alle die mit Elektronik vertraut sind!! Brauch dringend Eure Hilfe!

Vor 10Monaten habe ich meinen C 180 Kompressor verkauft nun erhalte ich Post vom Anwalt, in dem der Käufer mir unterstellt, den Tacho manipuliert zu haben. Fahrzeug weist beim Fehler auslesen ca. 60.000 KM aus, als auf dem Tacho sind. Zur Historie des Fahzeugs(Bj.2003) ich hatte den Wagen 2005 bei einem renomierten Mercedes-Händler mit einem Kilometerstand von 27.000 gekauft. Bin ihn nur selbst gefahren bis zu dem Tag als ich ihn verkauft habe. Tachostand bei Verkauf 58.000 KM.
Sämtliche TÜV-Belege und Mercedes-Werkstattrechnungen belegen, dass dieser Stand realistisch ist.
6 Monate bevor ich den Wagen verkauft habe, habe ich bei Mercedes die Reparatur des elektronisches Zündschlosses und den Austausch des Steuergerätes durchführen lassen. Kann es sein, dass dadurch eine höhere Kilometerangabe beim anhängen an das Diagnosegerät erscheint.
Vor allem ist interessant, das das Diagnose-Gerät auch noch eine andere
Ident-Nr. bringt.
Ich weiss wirklich nicht was hier passiert ist, denn eins ist sicher, das der Tacho nicht manipuliert wurde. Weiss nicht wie ich das beweisen soll. Brauche Eure Hilfe um überhaupt einen Ansatz zu haben, wie ich das widerlegen kann. Kann es sein, dass die Mercedes-Werkstatt mir ein gebrauchtes Steuergerät oder eine gebrauchtes Zündschloss eingebaut hat und dadurch der veränderte Kilometerstand kommt.

Beste Antwort im Thema

Nach der Erfahrung die ich als Käufer einmal gemacht habe
würde ich gar nichts machen und einem evt. Prozeß gelassen
entgegen sehen. Ich hatte ein Fahrzeug gekauft, auf dem
vom Verkäufer über den Händler zu mir 230.000km vom Zähler
verschwunden sind. Gelernt habe ich: ist der Manipulator nicht
inflagranti zu erwischen kann mann nichts beweisen.
Die Manipulation an sich ist nicht strafbar, lediglich das vorsätzliche
Verschweigen dieser. Vorsatz liegt dann zu Grunde wenn mann
ob des wußte. Und nun kommt´s: Tachostände sind kein
Nachweis der gefahrenen Kilometerleistung. Des weiteren gilt:
gekauft wie gesehen. Der Privatmann haftet für keine Schäden.
Er kann durchaus für Falschangaben haften, jedoch nur wenn
mann ihm nachweist diese vorsätzlich begangen zu haben.
Was hast Du? Werstattrechnungen und plasiblen Nachweis
der Laufleistung. Also. Was will der Käufer?
Geh ggf. zu Deiner Rechtschutz.

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Moin🙂
Wende dich an einen Anwalt und lasse dir die Daten der ausgetauschten Teile von MB aushändigen.

Auf MT selbst ist eine Rechtsberatung nicht zulässig!

Gruss TAlFUN

Wurde die Reparatur Zündschloss/Steuergerät ebenfalls bei dem von dir erwähnten "renomierten" Händler gemacht?

Ich hätte Verdacht auf ein bereits gebrauchtes Steuergerät, welches bei dir eingebaut wurde.
Kenne mich zwar bei den elektronischen Speicherverfahren des W203 und seinem Kilometerstand nicht besonders aus, dies wäre jedoch für mich die einzige Erklärung.

Schönen Abend

EDIT: Mein Beitrag soll nicht der Rechtsberatung dienen, einzig der Identifizierung der möglichen Fehlerquelle. 🙂

Nach der Erfahrung die ich als Käufer einmal gemacht habe
würde ich gar nichts machen und einem evt. Prozeß gelassen
entgegen sehen. Ich hatte ein Fahrzeug gekauft, auf dem
vom Verkäufer über den Händler zu mir 230.000km vom Zähler
verschwunden sind. Gelernt habe ich: ist der Manipulator nicht
inflagranti zu erwischen kann mann nichts beweisen.
Die Manipulation an sich ist nicht strafbar, lediglich das vorsätzliche
Verschweigen dieser. Vorsatz liegt dann zu Grunde wenn mann
ob des wußte. Und nun kommt´s: Tachostände sind kein
Nachweis der gefahrenen Kilometerleistung. Des weiteren gilt:
gekauft wie gesehen. Der Privatmann haftet für keine Schäden.
Er kann durchaus für Falschangaben haften, jedoch nur wenn
mann ihm nachweist diese vorsätzlich begangen zu haben.
Was hast Du? Werstattrechnungen und plasiblen Nachweis
der Laufleistung. Also. Was will der Käufer?
Geh ggf. zu Deiner Rechtschutz.

Zitat:

Original geschrieben von idefix59


An alle die mit Elektronik vertraut sind!! Brauch dringend Eure Hilfe!

Vor 10Monaten habe ich meinen C 180 Kompressor verkauft nun erhalte ich Post vom Anwalt, in dem der Käufer mir unterstellt, den Tacho manipuliert zu haben.

Du benötigst einen Anwalt, sammel alle Fakten und berate dich dann. Dieser Vorgang steht bereits auf juristischen Füßen und muss mit eben solchen angegangen werden.

Was wir hier denken hat allenfalls Unterhaltungswert... hilft dir allerdings nicht weiter, sondern weckt lediglich Hoffnungen und Ängste.

Das hat wenig Unterhaltungswert. Das ist nervig.
Ich empfehle mal folgende Lektüre:

Juraforum Autokauf

Dort gibt es einige solcher Fälle und noch mehr die Deinem Fall ähnlicher sind.
Wichtig ist, dass Fragen fiktiv gehalten werden müssen.
Nach gültigem Recht darf kein Jurist eine Beratung ohne Honorar durchführen.
Wie bekloppt das ist frag mich nicht. Da geht es irgendwie um Ehre oder so.
Juristen denken in ganz merkwürdigen Bahnen.
Und ich musste feststellen, dass moralisch im Recht sein wenig mit juristisch
Recht haben zu tun haben kann.
Die Juristen in dem Forum helfen dennoch gerne.
Und wenn es fiktive Fälle sind natürlich vollkommen unentgeldlich!
Das kann sehr dienlich sein um sich erstmal einen Überblich zu verschaffen.

Hallo frag doch einfach mal Deinen Anwalt wie Du Dich jetzt verhallten solltes.Der wird deswegen noch kein Honorar haben wollen.Und ich würde mich bei Mercedes mal erkundigen,denn ein Mercedes hat mehrere Steuergeräte mit Speichern und ich meine mal gehört zu haben das der Kilometerstand in meheren Steuergeräten abgelegt wird.Kann durchaus möglich sein,das Sie Dir damals ein Generalüberholtes Steuergerät eingebaut haben wodurch der falsche Kilometerstand enstanden ist,daher passt dann natürlich die Ident Nr. auch nicht mehr.Das würde ich jedenfalls erst mal machen und mir keine Sorgen machen.Da ja alles schriftlich nachweisbar ist kann man Dir keine Täuschung oder ähnliches vorwerfen.Natürlich versucht der Käufer mit seinem Anwalt vielleicht etwas Geld rauszuholen,kann ja sein das der Käufer gerade eine teure Reperatur hat.Und mit seinem Anwalt drohen ist auch nur angstmacherei.Er muß es erstmal beweisen können das Du ihn getäuscht hat,aber bei einem Steuergerätwechsel kann dieses schwierig werden.

Würde ich ebenfalls gelassen sehen. Machen solltest Du allerdings schon was. Du hast ja TÜV Belege, Werkstattrechnungen und ev. hat die Werkstatt in ihren Unterlagen Daten zum Fahrzeug hinterlegt mit denen Du Deine Angaben belegen kannst.
Frag zuerst mal Deinen MB Werkstatt und sammel Informationen. Dann würde ich mal beim Käufer anrufen und ihn fragen, wieso er auf so eine Idee kommt. Vielleicht kann man das Problem aus der Welt schaffen.
Wenn er sich jedoch tatsächlich betrogen fühlt und ein wenig engstirnig ist wird dabei nicht viel rauskommen. Letztendlich wirst Du wahrscheinlich dann trotzem einen Rechtsbeistand brauchen. Es sei denn Du hast fundiertes rechtliches Fachwissen.
Und denk dran der Rechtsanwalt verdient mit jedem Brief, den er schreibt. Ich hoffe für Dich, dass es mit einem getan ist.

MfG helovi

Deswegen: Rechtschutz bemühen.
Falls das Fahrzeug bei DB gewartet wurde ist es im Wartungssystem.
Da sind alle Wartungen mit Datum und Laufleistung hinterlegt.

Falls Du wirklich nichts angestellt hast: gelassen belieben.
Falls keine Rechtschutzversicherung: doof gelaufen.
Dann würde ich bei Unschuld einen Prozeß anstreben.
Ansonsten bleiben RA Kosten an Dir hängen.
Bei einem gewonnenen Rechtstreit hängen die am Verlierer.

Hallo,

man muß die Sache etwas lockerer sehen.
Ein Brief vom Anwalt heißt noch gar nichts.
Bevor wir aber über Rechtsfragen sprechen würde mich interessieren wie sicher der Nachbesitzer sein kann, dass eine Differenz von 60TKm besteht.
Mit welchen Mitteln hat er versucht eine solche Information zu bekommen und wie aussagekräftig ist seine Information?
Ich würde sogar ein Schritt weitergehen und dem Nachbesitzer selbst eine Manipulation vorwerfen.

Gruß

Nachtrag,

die Rechtsanwaltkosten werden schlichtweg erst gar nicht bezahlt.
Der kann dann selbst sich die Kosten zahlen.

Gruß

@ TE

Du musst übrigens nicht beweisen, dass der Tacho nicht manipuliert worden ist. Der Käufer muss beweisen, dass am Tachon rumgemacht wurde. Von daher: nur die Ruhe! Wie schon ein Vorschreiber sagte, ein Brief vom Anwalt bedeutet erstmal nichts! Überhaupt nichts! Das ist deren Job. Ich würde, wenn alles so ist, wie Du es bisher geschrieben hast, die totale Ruhe bewahren und mich ganz entspannt zurücklehnen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Sachen oft im Sande verlaufen. Es kommt vermutlich noch ein Brief und dann könnte schnell Ruhe einkehren, denn der Anwalt weiß natürlich, dass die Beweislage bei ihm/seinem Mandanten liegt. Und nur weil eine Zahl im KI auftaucht, deren genaue Herkunft wir nicht kennen, ist noch lange nicht am Tacho rumgemacht worden. Alle anderen Belege wie Scheckheft etc. sprechen - Deinen Schilderungen zufolge - ja eindeutig für den angegebenen KM-Stand.

Grüße und einen fröhlichen Tag
Superlolle

Wie wäre es denn, wenn Du mal Deinen ursprünglichen Verkäufer, den Mercedes Händler hinzu ziehst. Denn sollten sich die Vorwürfe Deines Käufers irgendwie bestätigen, bist Du ja von Deinem Händler ja auch betrogen worden (und dieser dann vielleicht wiederum vom Erstbesitzer).
Dumme Sache...
Sternengruß,
Edgar

Zitat:

Original geschrieben von idefix59


Fahrzeug weist beim Fehler auslesen ca. 60.000 KM aus, als auf dem Tacho sind. Zur Historie des Fahzeugs(Bj.2003) ich hatte den Wagen 2005 bei einem renomierten Mercedes-Händler mit einem Kilometerstand von 27.000 gekauft. Bin ihn nur selbst gefahren bis zu dem Tag als ich ihn verkauft habe. Tachostand bei Verkauf 58.000 KM.

Also das klingt doch alles plausibel: Du hast den Wagen mit EZ 2003 in 2005 mit 27tkm gekauft. Das wären vom Vorgänger 13,5tkm draufgefahrene Km. Ist ja OK. Du hast dann 31tkm dazu gegeben.

Sofern Du ordentliche Belege hast, wo immer der km-Stand erfasst wird, würde ich mir keine grossen Gedanken machen. Du könntest auch mal den Erstbesitzer versuchen zu kontaktieren, nicht dass der da was fabriziert hat. Auch beim Händler, von dem Du den Wagen hast, würde ich mal vorsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von benello



Zitat:

Original geschrieben von idefix59


Fahrzeug weist beim Fehler auslesen ca. MEHR60.000 KM aus, als auf dem Tacho sind. Zur Historie des Fahzeugs(Bj.2003) ich hatte den Wagen 2005 bei einem renomierten Mercedes-Händler mit einem Kilometerstand von 27.000 gekauft. Bin ihn nur selbst gefahren bis zu dem Tag als ich ihn verkauft habe. Tachostand bei Verkauf 58.000 KM.
Also das klingt doch alles plausibel: Du hast den Wagen mit EZ 2003 in 2005 mit 27tkm gekauft. Das wären vom Vorgänger 13,5tkm draufgefahrene Km. Ist ja OK. Du hast dann 31tkm dazu gegeben.

Sofern Du ordentliche Belege hast, wo immer der km-Stand erfasst wird, würde ich mir keine grossen Gedanken machen. Du könntest auch mal den Erstbesitzer versuchen zu kontaktieren, nicht dass der da was fabriziert hat. Auch beim Händler, von dem Du den Wagen hast, würde ich mal vorsprechen.

Der TE hat in seinem Ursprungsthread das Wort "MEHR" vergessen.

Warum sollte der TE all übrigens die vorgeschlagenen Schritte unternehmen? Das kann der jetzige Eigentümer doch alles auch machen. Bzw. er sollte es machen, denn er beschuldigt doch den TE und muss dieses somit auch belegen! Wenn sich dann herausstellt, dass der TE unrecht hat, dann hat der heutige Eigentümer die mutmaßlichen Beweise um den TE eventuell zu belangen. Nach den uns bisher vorliegenden Infos des TEs dürfte dieses Unterfangen allerdings schwierig werden ...

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