Betrug vom Händler??

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hi,
folgendes Problem:

Habe vor 4 Wochen einen Escort Kombi Modell90 Zul.93 bei einem Händler für 1200,- gekauft.
Austauschmaschine 80000km Karosserrie 170000
Ein kumpel der bei Ford arbeitet ist diese Woche aus dem Urlaub gekommen und hat sich den Wagen angeschaut und die Hände übern Kopf geschlagen,wie ich denn so ein Auto kaufen könnte.
Der Wagen ruckelt sobald man vom Gas geht,zieht nix und er meinte das ist kein Fall wo man was am Vergaser einstellen kann.Kerzen hat er schon neu bekommen und den Kraftstofffilter auch.
Ziemlich viele versteckte Roststellen wo man mit nem Schraubendreher durch kommt.
Laufgeräusche(ich dachte es wären die Winterreifen) die von den Radlager kommen,Stossdämpfer vorne ausgelutscht,Lenkungsspiel,Bremsen vorne müssen neu mit Scheiben.

Der Händler meinte ach den bekommen wir Ende des Jahres nochmal durch den TÜV,der hat bis 11/06 TÜV/AU ist Unfallfrei und der fährt wunderbar was er Anfangs ja auch machte,gut fahren ausser das er halt nicht so zieht,wär halt ein Motor was ein Opa gefahren hatte.

Ich fühl mich ziemlich übern Tisch gezogen von dem,könnt ihr mir sagen was ich da noch machen kann,wenn überhaupt.

Kann man irgendwie ne Bestätigung (Sachverständigen,TÜV,ADAC) ob der Motor wirklich nur 80000 gelaufen hat???

Bitte helft mir

Gruss

21 Antworten

da du ihn vom Händler gekauft hast fahr hin und sag er soll ihn zurücknehmen oder alle mängel beheben, hast ja noch garantie! die KM rauszubekommen ist nich leicht.... kann man prüfen lassen aber das is sehr sehr teuer.

Hi,
sehe gerade das er sich ein Kaufvertrag von Autoscout genommen hat und bei Verkäufer steht Im Auftrag aber mit seinem Namen und Anschrift.

gruss

1200€us ist ziemlich viel für so ein fz (wenn man von den schäden absieht)...
"rechtsberatung" darf/sollte heir nciht durchgeführt werden (deßhalb nehme ich an, das ein mod den thread alsbald schließen wird) aber schaden kann es nicht, wenn du mal nen sachverständigen drübergucken lässt....
hast du ihn allerdings von "privat" und "gekauft wie gesehen und probegefahren" geholt, dann hast e sogut wie keine chance.....

also nen MK5 für 1200.- ist wirklich schon ziemlich dreist, selbst ohne diese mängel. Oder war die 1 da zuviel?
Mehr als 200 ist der auf garkeinen fall wert.

Steck da bloss kein geld rein, bring den zurück und versuch dein geld zurückzubekommen. Wenn garnichts geht beim Händler auf jeden Fall anwalt einschalten sofern du rechtsschutz hast. Ohne kannst es gleich vergessen, weil das wohl nen hinterhof schieber sein wird der beschreibung nach. Da kannste lang auf dein geld warten, wenn du pech hast bleibste nur auf den kosten sitzen

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Zitat:

Original geschrieben von Sierra1970


Hi,
sehe gerade das er sich ein Kaufvertrag von Autoscout genommen hat und bei Verkäufer steht Im Auftrag aber mit seinem Namen und Anschrift.

gruss

das heißt dann schonmal das er weiß was er für schrott verkauft hat, und lass ambesten ein gutachten beim tüv machen,das kostet nicht die welt.

ich weiß nicht wie die rechtslage ist wenn da steht im auftrag für xxxx

aber denke mal das es in dem fall nicht so einfach is... ein händler der ein auto in seinem auftrag verkauft???

würde auf jedenfall mal hinfahren und sagen das du ihn zurückgeben willst, am bessten mit nem tüvbericht in der hand!
denke mal das is ein klarer fall von betrug.

mfg

verkauf im kundenauftrag ist gängige regel bei minderwertigen gebracuhtwagen, um aus der haftung herauszukommen. ist dann quasi wie ein kauf von privat. sieht also nicht gut aus mit dem umtausch.

Zitat:

Original geschrieben von TD-Kombifahrer


verkauf im kundenauftrag ist gängige regel bei minderwertigen gebracuhtwagen, um aus der haftung herauszukommen. ist dann quasi wie ein kauf von privat. sieht also nicht gut aus mit dem umtausch.

Ja genau aber wenn nicht dann muss der Händler kein Garantie geben aber auf jedenfall Gewährleistung und die ist immer noch 1 Jahr.

Der entscheidene Punkt ist, ob ein Verkauf durch einen Händler "im Auftrag" nicht doch als Privatverkauf gilt. Dann nämlich entfällt die Gewährleistung - ein Blick auf den Vertrag lohnt sich:

Zitat:

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht
nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

BigDaddyCool schrieb ja von Gewährleistung, zum Verständnis:

Zitat:

„Die Gewährleistung ist nur für Sachmängel gegeben, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben.“

Daher kommt der Begriff Sachmängelhaftung und die ist im Vertrag ausgeschlossen, sollte der Verkauf von Privat erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von gizzmo|bug


Der entscheidene Punkt ist, ob ein Verkauf durch einen Händler "im Auftrag" nicht doch als Privatverkauf gilt. Dann nämlich entfällt die Gewährleistung - ein Blick auf den Vertrag lohnt sich:

 

BigDaddyCool schrieb ja von Gewährleistung, zum Verständnis:

Daher kommt der Begriff Sachmängelhaftung und die ist im Vertrag ausgeschlossen, sollte der Verkauf von Privat erfolgen.

Ich meinte ja auch als Händler ein Privat verkäufer muss natürlich nichts geben.

Kann jemand sagen, ob es sich bei einem Verkauf "im Auftrag" um einen Privatverkauf handelt?

Was steht denn eigentlich als Verkäufer auf dem Kaufvertrag? Privatadresse des Händlers oder komplett mit Firmenbezeichnung?

Zitat:

Original geschrieben von gizzmo|bug


Kann jemand sagen, ob es sich bei einem Verkauf "im Auftrag" um einen Privatverkauf handelt?

Was steht denn eigentlich als Verkäufer auf dem Kaufvertrag? Privatadresse des Händlers oder komplett mit Firmenbezeichnung?

Jaja auf so kleinigkeiten muss man achten sonst schiesst man sich selbst ins Bein.

Also ich kenne es von mir sobald ein Händler drin steht also sein Firmen Namen muss er mindestens Gewährleistung geben auch wenn drinnen steht nein jedes Gericht gibt dem Käufer recht also fakt ist er muss ob er will oder nicht habe es durch eigene Erfahrung erlebt.Also sobald ein Händler als verkäufer drinnen steht also nicht im Auftrag dann muss er.

Hi,
also im Vertrag bei Verkäufer stand Im Auftrag und dann sein Firmensitz.

Aber Jungs nochmal Schwein gehabt,hab heute morgen mit meinem Anwalt telefoniert und dann mit ihm.

Hab den Wagen heute Abend zurück gebracht und er hat mir 1100,- zurück gegeben war schon sher verwundert das er das gemacht hat.

Aber thx an alle

gruss

Davon gibt es wirklich nicht viele wo das machen.Alles gute.

Prima, die 100 Euro Verlust kannst du verschmerzen, wenn du bedenkst, was du an Ärger und Reparaturkosten sparst. Viel Glück beim nächsten Mal und schau' mal ab und zu vorbei, für wieviel er den Wagen in Zukunft anbietet oder ob er gleich an den Export geht.

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